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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1924
- Sprache
- Deutsch
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11, 14. Januar 1924. Redaktioneller Teil. «örl-»r>°rt,. d. DUch». «rch»a-d-i. zzg händlerische Ordnungen (Verkehrsordnung, Verkaufsordnung, Ver kaufsordnung für Auslandliescrungen usw.) bezieht; Entscheidungen über allgemeine Rechtsfragen, beispielsweise Fragen der Auf wertung, haben auszufcheidcn, ebenso wie Fälle aus dem Urhebcr- und Verlagsrecht am besten den ordentlichen Gerichten zu über lassen sind, die in den Sachverständigenkammern ja überaus zuver- lässige Berater auf diesem Gebiete haben. Indem es sein Tätigkeits feld auf die buchhändlerischen Ordnungen beschränkt, wird sich das Schiedsgericht ein gewisses Übergewicht gegenüber den ordentlichen Gerichten verschaffen können. Die Erstattung von Gutachten au die ordentlichen Gerichte hat auszuscheiden, schon um auch in dieser Beziehung eine Arbeitsüberlastung des Schiedsgerichts zu ver meiden. Diese Gutachtenerstattung erfolgt am besten in der bis herigen Weise weiter, die sich durchaus bewährt hat. (Die Geschäfts stelle unterbreitet, soweit die Sachlage nicht ohne weiteres eine Antwort aus Grund des bei ihr vorhandenen Materials gestattet, die Anfrage einem größeren Kreis und arbeitet auf Grund der Ant worten das Gutachter; aus.) Ob Schiedssprüche auch gegenüber Nichtmitglicdern ergehen sollen, wird immer von der Gestaltung des Einzelfalles abhängen. Selbstverständlich kann dies nur der Fall sein, wenn sich das Nicht mitglied vor Einleitung des Verfahrens mit diesem einverstanden erklärt, ein Grundsatz, der auch gegenüber Mitgliedern gilt. Ein Zwang zur Rechtsuchung vor dem Schiedsgericht ist undenkbar; auch die Mitglieder müssen im Einzelsall die nach Z 1025 u. sf. der Zivilprozeßordnung notwendigen schriftlichen Vereinbarungen tref fen, schon um die Rechtsgültigkeit des Schiedsspruches und seine Vollstreckbarkeit nicht zu gefährden. Wenn ich in kurzen Strichen Aufgabenkreis und Verfahrensart eines beim Börsenverein einzurichtenden sachlichen Schiedsgerichts Umrissen habe, so geschah es in der Absicht des Nachweises, daß organisatorische Schwierigkeiten nicht bestehen. Es handelt sich, wie schon oben ausgesührt, lediglich um «ine Zweckmäßigkeits frage. Ich neige dazu, diese «her zu bejahen, als zu verneinen, zu mal da in einzelnen Fällen von mir durchgesührte Schiedsverfahren durchaus erfolgreich waren. Es bleibt aber zunächst abzuwarten, ob nicht, wie auch früher schon, gegenüber dem Plan einer generellen Einführung di« dagegenstchenden Bedenken die Oberhand gewinnen. Ungenaue oder undeutlich geschriebene Be stellungen bedeuten Arbeit«-« Zeit-, Geld-, ja oft auch Kunden-Berlust für den Sortimenter. Das eben beendete Weihnachtsgeschäft ist für den Buchhandel bei aller Not der Zeit vielfach noch ein leidliches gewesen. Der alte dcnbsche Idealismus verlangt für sich oder für Angehörige und «Kinder doch wieder nach dem Buche. Weil aber das Geschäft ziemlich spät einsetzte, wird es in manchen Betrieben dabei lebhafter zuge gangen sein. Wenigstens deuten die oft recht hastig und sorglos ausgeschriebenen Bestellungen darauf hin. Eine gewisse Nachlässig keit in dieser Hinsicht ist allerdings von mancher Seite aus auch zu anderen Zeiten zu beobachten. Es sei deshalb erlaubt, einmal kurz darauf hinzuweisen und einige Vorschläge zur Besserung zu machen. Bei Bestellungen, die ihr Ziel — nämlich daß,das gewünschte Buch rechtzeitig eintrisst — nicht erreichen, kann für diesen Mangel mancherlei als Ursache genannt werden. Abgesehen wird hier von dem Umstan'de, das; sie richtig ausgeschrieben und an die rechte Adresse gerichtet wurden, das; über diese Stelle nicht ordnungsgemäß liefern konnte: ferner davon, daß ohne Schuld des Bestellers oder Auslicferers Spedition, Post oder Eisenbahn versagten. Es soll nur von mangelhaften Bestellungen die Rede sein. Dahin gehören folgende Fälle: 1. Verfasser und Titel sind richtig angegeben, das Buch wird aber beim unrichtigen Verleger bestellt; 2. es wird beim Barsortiment bestellt, dort aber nicht oder nicht mehr geführt oder fehlt dort aus verschiedenen Gründen; Z. es wird vom Kommissionär verlangt, ohne Verlagsangabe, zur Besorgung: 4. Verfasser undeutlich oder falsch, oder fehlend; 5. Titel falsch oder unleserlich. Zu 1 ist zu bemerken, daß der Verleger meistens antworten wird: »Nicht mein Verlag«. Wann die Antwort beim Besteller eintrifft, ist bei dem heutigen Stande der Verkehrs- und Portovergütungsfragen ungewiß. Jedenfalls entsteht Zeitverlust, oft wegen der Verspätung, Zurückziehung des Auftrags, vergebliche Arbeit und Porto-Ausgaben. Falls der Verleger nicht zu ermitteln war oder sich geändert hat, aber doch ein Versuch, der Wahrscheinlichkeit für sich hatte, gemacht wurde, so ist nicht viel dagegen zu sagen. Zu verurteilen ist nur, weun die Bestellung durch Nachlässigkeit an den falschen Verleger kommt oder wenn man auf gut Glück drauflos bestellt. Es kann wohl lebhaft darauf hingewiesen werden, daß man beim mündlichen Ver kehr mit dem Kunden oft durch eine Frage leicht den richtigen Ver leger oder Hinweise darauf erfahren kann. Leider scheut man sich oft, zu fragen, und hat dann den Nachteil davon. Verfasser war einmal Zeuge eines solchen mißglückten Auftrags in einer größeren Leipziger Buchhandlung. Es trat eine junge Dame in den Laden und verlangte das bei Wunderlich erschienene Buch »Edith an Haack, Das Märchenschloß«. Ter bedienende junge Herr hatte den Namen der Schriftstellerin jedenfalls nicht erfaßt, kannte den Titel auch nicht. Statt nun etwa nähere Auskunft zu erbitten, sann er erst suchend nach, blätterte dann verlegen in einem Neclam-Verzeichnis und er klärte schließlich, das Buch sei nicht vorrätig. Damit war das Ge schäft erledigt und die Dame ging ab. Hätte der Bedienende etwas mehr Gewandtheit gezeigt und nachgeforscht, so hätte er das Buch in der Zeit von zehn Minuten in diesem Falle holen lassen und den Kunden befriedigen kön-nen. Daß man das nötige Katalogmaterial besitzt und zu gebrauchen versteht, wird vorausgesetzt. Bei manchen Titeln steht in den offiziellen Katalogen nach der Verleger-Angabe: (zu beziehen durch Koehler, durch Volckmar). Das bedeutet nicht Bar- sortimcnt, sondern Kommissionsgeschäft. Der Sortimenter soll in dics-cn Falken nicht einfach von Kochler oder Volckmar verlangen - solche Zettel gehen in der Ncgel erst ans Barsortiment —, sondern stets den eigentlichen Verlag mit angeben, sonst kommt der Zettel oftmals nicht oder erst mit Verspätung an die richtige Stelle. Bei dieser Gelegenheit sei noch die Anregung erlaubt, daß in den Wöchentlichen Verzeichnissen des Börsenvereins bei den Ver legern^ Schulze, Müller, Schmidt in Berlin/ München, Leipzig und auch anderswo der Vorname wieder hinzngcsügt werde, auch wenn im letzten Buchhändler-Adreßbuch nur einer des Namens für den Ort genannt ist. Es könnten inzwischen doch mehrere geworden sein und die Bestellung an die falsche Adresse gelangen. Bei der Aus dehnung, die manche Titel im Verzeichnis nach bibliothekarischen Grundsätzen erhalten, kann es wohl auf die Hinzufügung des Vor namens nicht weiter ankommen. Für den Verschreiber aber wäre es eine Erleichterung, wenn der Vorname überall bcigefllgt würde, er braucht dann oft das Adreßbuch gar wicht aufzuschlagen, um de» Vornamen, der doch zu einer ordentlichen Adresse gehört, der Sicher heit halber erst aufzusuchen. Zn 2 und 3: Die Höhe der Druckkosten und die Unbeständigkeit der.Büchcvprcise haben leider ein öfteres und früheres Erscheinen des Barsortimentskatalogs verhindert. Das Jahr 1924 wird nun sicher die neue Ausgabe bringen und damit dem Sortiment Gelegen heit geben, sich wieder dieses notwendigen Nachschlagewerks in neuer, auf den jetzigen Stand gebrachter Ausgabe bedienen zu können. Bis zum Erscheinen läßt sich einige Unsicherheit beim Bestellen vom Bar- sortimcnt wicht vermeiden. Aber es werden oft Titel von diesem ver langt, die cs nicht führen kann und will, was sich der Besteller manch mal bei einiger Überlegung selber sagen könnte. Es ist auch keine Möglichkeit, der beigesügten höflichen Bitte um Angabe oder Über weisung an den Verleger immer nachzukommen. Das erfordert oft viel Zeit, Kenntnisse, auch vergebliches Suchen, und das läßt sich bei den heutigen Geschäftsspesen nicht verrechnen. Zum Teil ist auch das Personal darauf nicht eingestellt. Daß das Buch, aus mancherlei Gründen, auf Lager fehlt und erst verspätet oder gar nicht nachgelie fert werden kann, läßt sich oft nicht vermeiden. Manches Sortiments- gcschäft macht es sich aber zu bequem. Da wird, namentlich vor Weih nachten, vom Kommissionär oder Barsortiment das Unglaublichste ver langt — zur gefälligen Besorgung, falls nicht auf Lager, aber um gehend! — nicht nur der selige Struwwelpeter auf Reisen, sondern auch das Lieblingsgcschichtenbuch der Großmutter, das schon seit einem Mcnschenalter vom Markt verschwunden ist. Überhaupt vermißt man einige Überlegung und Sachkenntnis heute beim Besteller gar zu oft. Zu 4 und 5: Daß vom Kunden der Verfasscrname gar nicht oder unrichtig angegeben wird, ist leider nicht zu vermeiden. Zu beobachten ist, daß das Fehlen des Versassernamens heute reichlicher auftritt, - ob mehr durch Schuld des Kunden oder nicht genügend geschultes Per- 44'
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