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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19231201
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192312014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19231201
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel - Jahr1923 - Monat1923-12 - Tag1923-12-01
 
 
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                              iE 279, I, Dezember 1923, Redaktioneller Teil. Börsmdlatt f. d. Drschn. Buchhandel. tzlAtz Redaktioneller Teil. (Nr. 211.) Bekanntmachung. Um di« Werbung für das Buch zu erleichtern, benutzen wir die jetzt gebotene Gelegenheit der Umstellung unserer Wirtschaft auf wertbeständigen Zahlungsverkehr zu einer Ermätzigung der Anzeigenpreis« des Börsenblatts mit Wirkung vom t. Dezember ab. Besonderes Entgegenkommen soll dabei den An- zeigenaustraggebern bewiesen werden, die die Titelseite des Börsen blatts mit einer gewissen Regelmäßigkeit benutzen und ihm so eine besondere Treue bezeigen. Das Nähere ist aus den nachstehend auf- geführten Sätzen zu ersehen. Voraussetzung für die Möglichkeit der Einhaltung der neuen Preise ist aber die Zahlung in wertbeständigem Geld«. Bei Zah lung, die uns mit einem Währungsrisiko belastet, mutz ein Aus schlag von 10^ auf die untenstehenden Preise erhoben werden. Die Anzeigenpreise sind künftig folgende: Für Mitglieder: Im Anzeigenteil: Im Jllustr. Teil: Di« Zeile 6-. 0.15 Di« r/. Seit« 6-. 80.- Die Seite 50.— Die ^ Seite 6r. 45.- Die ^ Seite 6r. 27.— Die >/, Seite 6r. 25.— Die Seite Or. 15.— Titelseite 6-. 80.— Für Nichtm Im Anzeigenteil: Die Zeile 6r. 0.30 Die Seite o?., 10O.— Die 1/2 Seite 6?.. 54.— Die Seite 6r 30.— Titelseite 6-. 160- tglieder: Im Jllustr. Teil: Die r/i Seite 0-, 160.— Die Seite 6r. 90.— Die Seite 50.— Für Mitglieder und Nichtmitglieder einheitlich: Bestellzettel (die Zeile) sMindestgröße 20 Zeilen! o-. —.20 Chiffre-Gebühr Or. —.10 Gebühr für Anfert. des Bestellzettelmanuskr. —.10 Für Stellegesuche (die Zeile) 6r. —.10 Titelseite bei wiederholter Benutzung innerhalb eines Viertel jahres: Dreimal 10°/» Nachlaß, fünfmal 20^ Nachlaß, zehnmal 30?S Nachlaß. Auslandpreis: 1 0-. — 1.25 Schweizer Franken. Der Vorstand des Börscnvcreins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. 0r. Arthur Meiner. Paul Nitschmann. Richard Linnemann. Max Röder. Albert Diederich. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Mitgllcdsbcitrag betreffend. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, soweit sie nicht schon die Monatsraten bis Dezember 1923 im voraus bezahlt haben, den Mitgliedsbeitrag für den Monat Dezember 1923 — Grundzahl 1,5 multipliziert mit der am Zahlungstage gültigen Schlüsselzahl — umgehend auf unser Postscheckkonto Leipzig 13463 oder durch Kommissionär zu überweisem Einsendung des fälligen Papiermarkbetrags in wertbestän- digen Zahlungsmitteln ist besonders erwünscht. Bei Zahlung bitten wir anzugeben: -Betrifft M. B. Dezember». Für Mitglieder im Ausland« empfiehlt es sich, den Mitgliedsbeitrag in Währung (Landeswährung oder Schweizer Franken, holländische Gulden, englisch« Pfund, amerikanisch« Dol lar), berechnet nach der Relation Grundzahl I -- 1,25 Schweizer Franken, zu begleichen, und zwar entweder durch Anweisung aus Währungskonto beim Kommissionär oder bar durch eingeschriebenen Bries (nicht durch Postanweisung oder Übersendung von Schecks, da bei deren Einlösung erheblich« Spesen entstehen). Vorein sendung für mehrere Monate ist durchaus erwünscht; Nachforde- rungen aus Grund späterer satzungsgemäß eingestthrier Erhöhung bleiben Vorbehalten. Für die Umrechnung der Grundzahl in Lan deswährung verweisen wir aus Tabelle II der Bekanntmachung vom 5. November 1923 (Bbl. Nr. 262 vom 10. November). Der Monatsbeitrag ist in allen Fällen der Geschäfts stelle zuzustellen; Einziehung durch Kommissionär erfolgt nicht. Wird Zahlung durch Kommissionär gewünscht, so hat das Mitglied den Kommissionär mit Abführung des Beitrags an die Geschäftsstelle zu beauftragen. Der Beitrag ist bis spätestens 10. Dezember zur Schlüsselzahl des Zahlungstagcs zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt Einhaltung des Mitglieds- exemplars des Börsenblatts. Besondere schriftliche Aufforderung an die einzelnen Mitglieder ergeht nicht, desgleichen keine besondere schriftliche Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist. Leipzig, den 28. November 1923. Geschäftsstelle des Börsenverrins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Hetz, Syndikus. Verein Leipziger Kommissionäre. Bekanntmachung. Die Reichspostverwaltung wird ab 1. Dezember ihren Tarif auf Renienmark umstellen. Die verschiedenen Portosätze greisen in ihrer Festsetzung in Gold- bzw. Rentenmark auf die Friedens- sätze zurück, überteuern diese sogar in einzelnen Sparten. Insbesondere wird zukünftig der Versand von Drucksachen (Kreuzbändern) kilomäßig gegenüber dem Versand in Postpaketen wieder unwirtschaftlich werden. Auch di« Höh« des Portos für einen einfachen Brief, eine ein fache Postkarte oder Drucksache wird gebieterisch erneut auf den Zettelverkehr über Leipzig im Sammelbrics Hinweisen. Wir beabsichtigen, sobald als möglich im Börsenblatt eine Zu- sammenstellung zu veröffentlichen, die es Verlag und Sortiment ermöglichen soll, Portoersparnisse unter bester Oiewichtsausnutzung zu erzielen. Es dürften sich in Zukunst neben dem Vorteil des Zahlungsverkehrs in Goldmark (vgl. Bbl. Nr. 272 vom 23. November) erheblich« Vorteile auch im Warenumschlag über Leipzig ergeben. Leipzig, den 27. November 1923. Verein Leipziger Kommissionäre. Bayerischer Buchhändler-Berein. Die fortschreitende Geldentwertung stellt den Vorstand vor die Notwendigkeit, einen außerordentlichen Betricbs- beitrag von 1 Grund mark mal Schlüsselzahl des Zah lungstages zu erheben, wozu er nach der neuen Fassung des Z 3 unserer Satzungen berechtigt ist. Der Betrag wolle unverzüglich auf unser neu errichtetes Postscheckkonto: Nürnberg 31355 abgesührt werden. Alle Beträge, die 14 Tage nach Erscheinen dieser Bekannt, machung nicht eingegangen sind, werden zuzüglich aller Spesen durch Postnachnahme erhoben. (Postscheckkonto im Adretz- buch vor merken!) Münche n,' den l. Dezember 1923. CarlSchöpping, EmilMönnich (Würzburg), I. Vorsitzender. Schatzmeister. WSI»
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