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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. 293, 18. Dezember 1922. anlagung wird aber für die allein maßgebenden stcuerrcchtlichcn Ver- anlagungsvorsch^iften dem Umstande bcizumcssen sein, das; infolge neuer besoldnngsrechtlicher Maßnahmen über bereits abgeschlossene Vcr- anlagungszciträume zurück, lediglich in Rücksicht auf frühere Verhält nisse, neue Verpflichtungen nachträglich eingegangen lverdcn. (Gut achten des Ncichssinanzhofes vom 10. Juli 1922, III v 1/22.) Zeitungsverbotc im besetzten rheinischen Gebiete. — Tie Inter alliierte R h e i n l a n L k o m m i'ssion hat die Zeitungen »Hei delberger Tageblatt« und »Badische Presse« in Karls ruhe mit Wirkung vom 16. Dezember 1922 ab auf die Tauer von drei Monaten verboten, da ein in diesen Zeitungen veröffentlichter Artikel »Tartarin auf der Kropsburg« die Würde der Besatzungstruppen beeinträchtige. Außerdem hat sie das »Karlsruher Tagbl 1« für eine« Monat vom selben Zeitpunkt ab verboten wegen der An kündigung der für Anfang Januar 1923 geplanten Ausstellung »Rhein landnot«, die die »«ganze Niedrigkeit der Unterdrücker« bekunde. Tie Rheiulandkommission erblickt in den genannten Aufsätzen eine Beein trächtigung der Würde der Besatzungstruppen. Beschlagnahmte Truckschristcu. — Es hat die 5. Strafkammer des Landgerichts III in Berlin in der Sitzung vom 27. Juni 1921 für Recht erkannt: Das Buch Brantome: »Das Leben der ga lanten Damen«, sowie die Num'mcrn November und Dezember 1919, sowie Januar bis Mai 1920 einschließlich der Zeitschrift »R e i - gen« werden eingezoge n. Alle Exe m plar >c dief-es Buches und dieser Zeitschrift-Nummern, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. ^ * L ' I 883/20. Berlin, den 27. November 1922. Tie Staatsanwaltschaft III. Die im Stück 6897 (49) des Fahnduugsblattes vom 27. Januar 1922 veröffentlichte Bekanntmachung («s. Bbl. Nr. 27) betreffend: Un brauchbarmachung des Buches »Schiffbruch im Hasen« von M. G o n t a r d- S ch u ck, Verlag >Es werde Licht» in Berlin, i st aufge hoben. Durch Gnadenerlaß vom 10. November 1922 ist die Voll streckung des Urteils, soweit noch nicht vollzogen, aufgehoben. 5 I 1914/21 (12). Bochum, den 1. Dezember 1922. Der O b e r st a a t s a n w a l t. (Deutsches Fahuduugsblatt, 24. Jahrg., Stück 7154 vom 13. Dez. 1922.) SpreWal. Verzugsschaden. (Dgl. Bbl. 261, 284 und den Artikel auf S. 1755 der heutigen Nummer.) Es ist Tatsache, daß heute der Verleger, ob groß oder klein, au den ü cond., bzw. in Kommission gelieferten Bücher verblutet. Tie Zahlungen, die heute für ä cond. gelieferte Bücher eingehcn — meist erst nach Jahresfrist —, bewegen sich in so veralteten Zahlen, daß es für die Kasse des Verlegers fast gleichgültig ist, ob sic kommen oder ganz ausbleibeu. Jedenfalls ist eine Rückgabe der seinerzeit ge lieferten Bücher für den Verleger das beste Geschäft, das leider nur selten vorkommt. Man denke nur einmal an Beispiele: Ich habe ver schiedene Bücher, die ich bis Qstern zu einem Ladenpreise von 26.— Mk. abgcbeu konnte; heute kosten diese Bücher 2000.— Mk. Die Abrechnung lohnt ja tatsächlich nicht die Mühe, und man könnte ganz gut eineu dicken Erledigungsstrich unter diese alten Lieferungen machen oder ihr Ergebnis einem guten Zweck überweisen. Geschäftlich sind diese Lummen heute ein vollständiges Nichts. Gesetzt den Fall, daß es sich um Einzelexemplare handelt, so würde das Porto im Abrechnungs- Verfahren schon hoher sein als die ganze Summe! Dazu kommt dann noch der Schwindel, den dunkle Existenzen mit den ä cond.-Lieferungen treiben. Ein kurzes heute alltägliches Beispiel: Eiuc Buchhandlung bezog von mir ein sehr gangbares Buch ü cond. in 26 Exemplaren. Als ein halbes Jahr vergangen war, wußte ich, daß die Bücher weg fein mußten. Ein Kollege hatte mich inzwischen vor der Firma gc- warnl. Ich erinnerte mich, an jeucm Platze einen guten Bekannten zu haben. Der tat mir den Gefallen, ging in das Sortiment und verlangte das betreffende Buch. Es ivar zurzeit nicht aus Lager, mußte erst besorgt werden. Natürlich geschah nun der Bezug über eine Grofsobuchhandlung oder eine sonstige Verbindung. Aus meine An frage erhielt ich aber die Antwort, das Buch ginge nicht besonders, es seien erst einige Stücke abgesctzt. In diesem Falle lnkomme ich, dann auch einmal im nächsten Jahr 626. - Nkk. statt 60- bis 70 000. ! Mark abzüglich der Rabatte!I Die Grundzahl und die Schlüsselzahl sind segensreiche Einrich tungen in der heutigen sckMierigen Zeit; aber die jeweilige Schlüssel zahl des Zahltags muß in allen Fällen, auch für L cond.-Lieferungen, maßgebend sein, sonst muß der Verleger im Interesse seiner Existenz hinfort all« bedingten Sendungen ablchnen. » Allen Kollegen, ob groß oder klein, möchte ich folgenden Vorschlag machen: Geht hinfort eine bedingte Bestellung ein, so erhält der Be steller sofort eine Drucksachcukarte folgenden Inhalts: Die gegenwärtigen geldlichen Verhältnisse veranlassen mich, daß ich nur noch feste Bestellungen ausführcn kann. Bei umgehender Bezahlung der Rechnungsbeträge gebe ich 6"/, Skonto. Ausnahmsweise daun ich nur ä cond, bzw. in Kommission lie fern, wenn die Bezahlung in der Summe erfolgt, welche aus der Multiplikation der Grundzahl mit der am Zahltage gültigen Schlüsselzahl des Börscnvercins entsteht. Sind Sic damit einver standen, so bitte ich Ihre Bestellung zu wiederholen; das dafür nötige Porto schreibe ich Ihnen g. F. gut. Damit der Sortimenter aber auch schon vor der Bestellung weiß, woran er ist, bringe man derartige Erklärungen auf allen Prospekten und bei sonstigen Angeboten an. Es gibt Leute, die erklären, daß derartige geschäftliche Mitteilun gen unhöflich seien. Ich kann das nicht finden, bin aber der Meinung, daß cs weit »unhöflicher« ist, wenn ich jemand um fein gutes Geld bringe. Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Sortimenter heute auch aus vielen nur zu bekannten Gründen einen sehr schweren Stand hat. Der kleinere Verleger weiß das ja meist ganz und gar zu beurteilen, da er nach gutem alten System meist nebenbei selbst noch Sortimenter ist. Gerade aber in den heutigen schwierigen Verhältnissen müssen Verleger und Sortimenter treu zusammeuftchen; alles Unredliche aus beiden Seiten muß fallen, und schmutzigen Existenzen ebenfalls auf beiden Seiten — muß das Handwerk durch Kaltstellung gelegt werden, damit der Stand des Buchhändlers bleibe, was er seit alter Zeit war: ein vornehmer, gebildeter Ehrenstand. Burg an der Wupper, den 9. Dezember 1922. Rudolf Roth, Niedercheinischcr Verlag. Fort mit der unwirtschaftlichen Psenntgrechnung. (Vgl. Bbl. 270 u. 283.) Zur Zeit- und Kostenersparnis sollte der Buchhandel einheit lich bei allen Buchungen Beträge bis 50 Pf. einschließlich auf die Mark nach unten, über 50 Pf. auf die Mark nach oben abrundcn. Wird auch hier keine Einheitlichkeit erreicht, so tauche» immer wieder die zeit- und koftienraubendcn »Pfennig«-Posten in der Buchführung aus. Berlin. Ernst Hosmann L C o. Zuschlag flir Fracht! In der letzten Zeit mehren sich in erschreckender Weise die Fälle, daß von Berliner Verlagsbuchhandlungen, obgleich der Sortimenter durch eigene Boten Verlagswerke der betreffenden Handlungen äbholen läßt, auf der Rech nung ein Zuschlag für »Fracht« in Höhe von 2 oder 3°/. der ganzen Rechnung erhoben wird, was bei den >hcutigen hohen Bücherpreisen unter Umständen viele Hundert Mark ausmacht.' Es ist mir unver ständlich, wie ein Berliner Verleger einem Berliner Sortimenter derartige Spesen in Rechnung stellen kann, denn für den Verleger entsteht ja schon dadurch eine erhebliche Ersparnis, daß er nicht nötig hat, die bctr. Sendung nach Leipzig zu expedieren öder auch nur zur Post, ums in beiden Fällen Zeit und Geld kostet. Der Sortimenter hat ja schon dadurch ganz erhebliche Ausgaben, daß er einen Boten zu dem Verleger sendet, abgesehen von dem damit verknüpften teuren Fahrgeld. Noch unverständlicher ist mir das Verhalten einer ganze» Reihe Berliner Verleger, welche außer diesen Frachtspesen auch noch besondere Verpackungsspesen in Rechnung stellen, wenn die Send»» gen vom Boten abgeholt werden. So berechnete mir eine hiesige, große Verlagsbuchhandlung, mit der ich in lebhafter Verbindung stehe, vor einigen Tagen ein Paket von 7 um welches eine einzige, dünne, scheinbar schon wiederholt gebrauchte Pappe lug, mit Mk. 100.— Ver packungskosten. .Da der Nettopreis der Bestellung weit über Mk. 20 000.— betrug, so hätte man wohl erwarten können, daß der Verleger das Stückchen Papier, denn etwas anderes war cs kaum, umsonst mitliefern würde, denn der Sortimenter kann von seinen ' Kunden auch nicht verlangen, wegen des teuren Packmaterials Papier , zum Einschlagen mitzubringen, wie es Bäcker und Fleischer tun, in ! deren Läden es bereits angeschrieben steht. K a tz e n b e r g. Verantwort!. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Na mm L Seemann Sämtlich in Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2« sBuchhändle,bauSs 1760
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