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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1923
- Strukturtyp
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- 1923-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1923
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Redaktioneller Teil. X° l, 2. Januar 1923. Noch eine andere große Verlagsbuchhandlung, Ferdinand Hirt L Lohn in Leipzig, blickt am 1. Januar 1923 auf ein von reichen Erfolgen gekröntes 50jähriges Bestehen zurück. Ende 1872 wurde ein Teil des Verlags — in der Hauptsache medi zinischer und naturwissenschaftlicher'Richtung — von der Breslauer Firma Ferdinand Hirt abgezwcigt und als die neue Verlagsbuchhand lung Ferdinand Hirt L Lohn nach Leipzig verlegt. Die Leitung dieser Neugründung wurde in die Hände des Herrn Arnold Hirt gelegt, dem es bald gelang, mit zielsicherem Blick seine Firma mit in die erste Reihe der Leipziger Verlagsbuchhandlungen zu stellen. Reben den altbewährten Verlagsartikeln wurde die Gruppe Jugend schriften ausgcbaut, der sich außer Pracht- und Neiscwerken ein be deutender Schulbücherverlag anschloß. Nach dem Lode des Mitgrttnders Ferdinand Hirt in Breslau ging der auifblühcnde Verlag am 15. Fe bruar 1879 käuflich in den Alleinbcsitz von Herrn Arnold Hirt über, der vorwärtsstrebend getreu dem Wahlspruch »Oum I)eo et ckie« dem Unternehmen Vorstand. Am 1. Januar 1990 trat Herr vr. Max Gehlen und am 1. Juli 1910 Herr Georg Hirt-Reger als Teilhaber in die Firma ein. Ersterer schied am 1. Januar 1913 unter Mitnahme der Jugendschriften und des Verlags für Handels- und Fortbildungsschulen als Mitinhaber wieder aus. Am 15. November 1918 wurde die Jubelfirma käuflich von Herrn Georg Hirt-Neger übernommen, wäh rend Herr Arnold Hirt, seit 1911 philosophischer Ehrendoktor der Universität Breslau, nach 46jährigcr segensreicher Tätigkeit zurücktrat. Das gleiche Jubiläum begeht die Firma H. W. Urspruch, Buchhandlung in Corbach, die, 1873 gegründet, von H. W. Urspruch bis zu seinem Tode mit Erfolg betrieben worden ist und dann von feiner Witwe, Frau Emma Urspruch, gcb. Fock, fortgeführt wurde. Leiterin und Seele des Geschäfts war die treue Helferin ihres Vaters, Fräulein Henriette Urspruch, die nach dem Tode ihrer Mutter (1911) das Geschäft übernahm. Leit 1921 ist ihre Schwester, Frau Charlotte Müller, geb. Urspruch, Inhaberin der Jubelfirma, die sie im Sinne ihres Vaters und ihrer Schwester führt. Ebenfalls 50 Jahre besteht am 1. Januar die Buchdruckerei und Buchhandlung Bernhard Peter in Neustadt (Orla), die, als Buchdruckerei gegründet, sich seit 1876 auch dem Buchhandel zugewandt hat. Inhaber ist seit 1915 Herr Walter Tschirpe. Veränderungen in der Bibliographie. — Mit dem 1. Januar 1923 treten für die Bibliographie des B ö r s e n v e r e i n s die von der Hauptversammlung 1922 beschlossenen abgeänderten Bestimmungen in Kraft. Von diesem Zeitpunkte an werden ferner Bücher, die ohne Preis bei der Deutschen Bücherei einlaufen, nicht mehr, zurllckgelegt, sondern im Interesse der Benutzer der Bibliographie sofort mit dem Vermerk »Preis nicht mitgetcilt« angezeigt. Nachträglich mitgeteilte Preise werden für das Wöchentliche Verzeichnis oder den Halbjahrs katalog verwandt. Laut ausdrücklichem Beschluß des Bibliographischen Ausschusses soll «ine Wiederholung der Titel mit Preisangabe nicht stattfinden. Mit dem 1. Januar 1923 erhält sodann die Systematik des Wöchentlichen Verzeichnisses eine neue Einteilung. Nach eingehender Besprechung hat sich der Bibliographische Ausschuß auf 27 Gruppen statt der bisherigen 19 geeinigt. Die bisherigen Zwischcnzählungen n und b verschwinden völlig, innerlich zusammengehörige Abteilungen werden zusammengestellt. Die Gruppeneinteilung ist nunmehr folgende: 1. Allgemeines. Sammelwerke. Buch- und Schriftwescn. Hoch schulen. Gelehrte Gesellschaften. Wisscnschastskunde. 2. Religionswissen schaft. Mythologie. Theologie. 3. Rechtswissenschaft. 4. Staats und Sozialwissenschaften. Statistik. 5. Heilwissenschaft. Tierheil kunde. 6. Naturwissenschaften. 7. Mathematik. 8. Philosophie. 9. Erziehung und Unterricht. Jugendbewegung. 10. Schulbücher. Stenographie. 11. Jugendschriften. 12. Allgemeine Sprach- und Literaturwissenschaft. Außereuropäische Sprachen und Literaturen. Orientalische Sprachen und Literaturen. 13. Klassische Sprachen und Literaturen. 14. Neuere Sprachen und Literaturen: Darstellungen und Untersuchungen. 15. Schöne Literatur. 16. Musik. Tanz. Theater. Kino. 17. Kunst und Kunstgewerbe. 18. Geschichte. Histo rische Hilfswissenschaften. 19. Kriegswissenschaft. 20. Kulturgeschichte. Volkskunde. Geheime Gesellschaften. Freimaurerei. 21. Erdkunde. Völkerkunde. 22. Karten und Atlanten. 23. Technische Wissenschaften. Handwerk. 24. Handel und Verkehr. Industrie. 25. Land- und Forst wirtschaft. Jagd. Hauswirtschaft. 26. Sport, Spiele, Sammelwesen. Geselliger Verkehr. 27. Geheimwissenschaftcn. Allgemeine Kalender. Verschiedenes. Ein Schlagwortverzeichnis, das von Zeit zu Zeit auf der letzten Seite des Wöchentlichen Verzeichnisses veröffentlicht wird, soll -den Ge brauch d-er neuen Systematik wie di« Benutzung des Verzeichnisses überhaupt erleichtern. 6 Klagen über den unregelmäßigen Eingang der bestellten Bücher^ besonders der Weiterlieserung von Fortsetzungen. - Von Bibliotheken wird mehrfach darüber geklagt, daß die bestellten Bücher sehr un pünktlich eingchen, besonders die Weiterlieferung der Fortsetzungen erfolge unregelmäßig. Nach unseren Erfahrungen sind die Klagen nicht unberechtigt, doch wird es kaum möglich sein, Abhilfe zu schaffen, zumal da an der Beförderung eines Buches oder einer Zeitschrift meist mehrere Stellen beteiligt sind. Das Neichspostministerium hak kürzlich die Postanstalten aufgefordert, auf den Zeitungs- und Zeit- schriftcnversand sorgfältig zu achten, damil Verluste vermieden würden, Auch der Buchhandel muß jedenfalls die größte Sorgfalt auf die Ex pedition verwenden und vor allem die regelmäßige Versendung der Fortsetzungswerke sichcrstellen. Die Mitteilungen der Verleger, die im Börsenblatt oder unmittelbar durch Rundschreiben erfolgen, ver dienen größere Beachtung. Zum Verkehr mit der Anßcnhandelsncbenstclle. - Die Auße n h a n d e l s n e b e n st c l l e teilt uns mit, daß in vielen Fällen die Exporteure auf der Duplikatfaktur neben dem Titel der Bücher, für welche der Valutaanteil sofort bei Lieferung an den Verleger bezahlt worden ist, bloß die Bezeichnung »6« oder nur den Vermerk ein- setzen: »Valutaanteil schon früher an den Verleger abgeführt«. Um einerseits dem Verlag die Nachprüfungsarbeit zu erleichtern, anderer seits den sonst entstehenden Schriftwechsel durch Rückfragen beim Sorti menter zu vermeiden, ist es notwendig, daß von jetzt ab das Bezugs^ datum auf dem Meldezettel, bzw. auf der bei der Außenhandclsneben- stelle verbleibenden Tuplikatfaktur angegeben wird. Preisstellung bei der Ausfuhr von Originalgraphik. — Zu der Be kanntmachung betr. Preisstellung bei Werken der Originalgraphik im Bbl. 1922, Nr. 296 macht die A u ß e n h a n d e l s n e b c n st e l l e aus drücklich darauf aufmerksam, daß die Ausführungen der Bekanntmachung betr. Gegenstände des Kunstverlags auf Seite 1761 der Nummer 29» des Bbl. auch für die in der Bekanntmachung betr. Werke der Ori ginalgraphik mitgeteilte Prcisstellung gelten. Auch hier ist also darauf zu achten, daß in den Fällen, in denen der Ausfuhrmindestpreis oder der dem Verleger geschützte Anslandpreis niedriger als der Jnland- preis ist, mindestens zu den Jnlandprcisen verkauft wird. Buchansfuhr nach Amerika. — Eine Leipziger Antiquariats-Buch handlung ist, wie uns mitgetcilt wird, von einem ihrer Geschäfts freunde in den U. S. A., dem Leiter einer dortigen großen Bibliothek^ telegraphisch verständigt worden, daß der Aufdruck aus dem Titelblatt oder der diesem gegenüberliegenden Seite »?rinteck in Her mann«, den das amerikanische Gesetz neuerdings für jedes deutsche Buch verlangt hatte, heute nicht mehr gefordert wird, daß also wahr scheinlich die ganze Verordnung (siehe Bekanntmachung im Bbl. Nr. 276 vom 27. November 1922) aufgehoben worden ist. Wir geben diese Nachricht unter Vorbehalt wieder. Das Buchgewerbe in Belgien. — Bei einem Kongreß, den die Vertreter des belgischen Buchgewerbes vor kurzem in Nam u r abge halten haben, ist der Gedanke lebhaft erörtert worden, die mit dem Gewerbe zusammenhängenden Industrien mehr, als dies bisher ge schehen ist, in Belgien cinzuführcn und auszubilden. Für Druckerei und Buchbinderei gibt es zurzeit in Belgien 15 Fachschulen, die sich auf die Hauptzentren verteilen: Brüssel, Lüttich, Antwerpen, Löwen, Gent, Charleroi, Saint-Ghislain. Fachschulen für Klischieren, Illu stration und Buchschmuck bestehen angeblich überhaupt nicht. Um cs auf diesem Gebiete zu etwas zu bringen, sei langjährige methodische Arbeit erforderlich, die nur durch in besonderen Fachschulen ausgebildete Ar beiter geleistet werden können. Es sei Pflicht der Negierung, bei der Errichtung solcher Fachschulen, die in technischer und künstlerischer Be ziehung auf der Höhe der Zeit stehen, hilfreiche Hand zu bieten. Rücksendung von Waren ans England. — Ter Ncichsvcrband der Deutschen Industrie versendet durch seine Fachgruppe Papier nach stehende Mitteilung: »In unseren ,Geschäftlichen Mitteilungen', Heft 15, 1922, lfd. Nr. 368, berichteten wir über die Möglichkeit der Rücksendung von Waren aus England, für die die 26°/«ige Ncparationsabgabe nicht entrichtet worden ist. Nunmehr erhalten wir die Nachricht, daß die englische Negierung beabsichtigt, eine Versteigerung der in den englischen Zolldepots aus der Zeit vor dem 1. Januar 1922 ruhenden deutschen Sendungen, für die die 26°/<>igc Ncparationsabgabe noch nicht bezahlt worden ist, vorzunehmen. Von amtlicher deutscher Stelle ist eine Frist verlängerung wenigstens von vier Wochen beantragt worden, damit deutsche Firmen etwa in Frage kommende Waren aus England noch rechtzeitig zurückbeordern können. Der Antrag ans Rücksendung wird
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