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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192212200
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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Redaktioneller Teil. Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 169. Auszug aus der Registrandc des Vorstandes des Börseuvereius. 1. Die ständig rascher steigenden Unkosten nötigen auch das Börsenblatt, namentlich im redaktionellen Teil, mehr als bisher auf Raumersparnis und größere Wirtschaftlichkeit bedacht zu sein. Die Bericht erstattung über Vereinsveranstaltungen läßt sich einschrän ken. Aufsätze, die in der Hauptsache bereits Gesagtes wiederholen, sind entbehrlich. Der Sprechsaal behält nur Wert, wenn er unter Ausschließung rein persönlicher Angelegenheiten der Erörterung allgemein interessierender Fragen Vorbehalten bleibt. Die Schristleitung ist angewiesen, im Sinne dieser vom Vorstand und vom Ausschuß für das Börsenblatt gebilligten Richtlinien eine strengere Auslese unter den eingehenden Zuschrif ten vorzunehmen. Der dadurch gewonnene Raum kann teilweise für eine Erweiterung der wirtschaftlichen Berichterstattung ans genutzt werden. An unsere Mitglieder ergeht die Bitte, diese durch die Zeitverhältnisse ohne weiteres gebotene Maßnahme ver ständnisvoll zu unterstützen. 2. Auf Antrag des Vorstandes hat der Ausschuß für das Börsenblatt beschlossen, vom l. Januar 1923 an von einer Kosten berechnung sür diejenigen Bekanntmachungen Abstand zu nehmen, Sie im redaktionellen Teil des Börsenblattes von O r g a n v e re i n e n des Börsenvereins veröffentlicht werden. Unberechnet bleiben jedoch nur diejenigen Bekannt machungen, die in den Satzungen dieser Vereine oder in der Ver kaufs- oder Verkchrsordnung des Börsenvercins ihre Grundlage finden. Zu den Organvereinen gehören außer den anerkannten Kreisvereinen und den ihnen bis auf weiteres noch gleichgestell ten anerkannten Ortsvereincn auch die sonstigen anerkannten buchhändlerischen Vereine des In- und Auslandes lim Inland bis auf weiteres nur der Verein Leipziger Kommissionäre und der Verein der Deutschen Musikalienhändler). Allen sonstigen Vereine» werden auch dann, wenn es sich tim Angelegenheiten des Börsenvereins handelt, ihre Bekanntmachungen wie bisher zum Nichtmitgliederpreis berechnet. 3. Die bei G esu che n u m A n fn ah m « i n d a s A d r eß - buch des Deutschen Buchhandels zu zahlende Ei nritt l u ng s g e b üh r wird auf der Grundlage einer Grund zahl v.on 2 berechnet, die mit der am Tage der Einreichung des Antrags gültigen Schlüsselzahl des Börsenvereins und des Ver- lsgervereins multipliziert wird, betrügt also bei einer Schlüssel zahl von 100 zurzeit Mk. 800.-. Für Ausländer entspricht die Grundzahl 2 einer Gebühr von 2 schweizer Franken, die entspre chend dem von der Außenhandelsnebenstellc für das Buchgewerbe bckanntgcgebenen Umrechnungsschlttssel (vgl. Bekanntmachung vom 23. Oktober 1922 im Bbl. Nr. 25l vom 26. Oktober, S. 1495) in die Währung anderer Länder umgerechnet wird. Von dem Betrage erhält der das Arrfnahmegesnch bearbeitende inländische Verein die Hälfte. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler E. V. Bekanntmachung. Wir geben bekannt, daß wir beschlossen haben, K 5 der Zu schlagsbestimmungen vom 5. November 1922 betr. einen fünfpro zentigen Steuerzuschlag auf die Erzeugnisse der der Arbeitsge meinschaft wissenschaftlicher Verleger angehörenden Verleger auf- znheben und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: Die wissenschaftlichen Erzeugnisse der der Arbeitsge meinschaft wissenschaftlicher Verleger angehörenden Verleger sind znschlagsfrei. Hierher gehört auch die Sammlung Göschen. Breslau, den 12. Dezember 1922. Der Vorstand. B. Aus» er. B. Althaus. Erklärung. Alle Sortimentsbuchhandlungen Freiburgs erklären hiermit, daß sie Bcdingtfendnngen nur annchmen, wenn bei der Abrechnung die Schlüsselzahl des Fakturendatums un verändert bestehen bleibt. Alle anders berechneten Kommts- sionssendnngen gehen mit Spesennachnahme zurück. Der Verein Freiburger Buchhändler. Dieser Erklärung schließen sich an die übrigen Sortiments mitglieder unseres Verbandes. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. I. H. Eckardt, Vorsitzender. Bekanntmachung betr. Gegenstände des Kunstverlags. Die Steigerung der Jnlandpreise hat bewirkt, daß die Ans- fuhrmindestpreise bei einzelnen Formaten und Ländern niedriger sind als die zum Tagespreise umgcrechneten Jnlandpreise. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß unter den In- landpreisen in das Ausland nicht verkauft werden darf. Ist der Ausfuhrmindcstpreis oder der von mir dem Verleger geschützte Auslandpreis niedriger als der Jnlandpreis, so muß der Ver kauf mindestens zu den Jnlandpreisen erfolgen. In solchen Fäl len wird eine Fakturierung in Mark bis zu der demnächst vor- znnehmenden Neuregelung gestattet. In der Tabelle der Aussuhrmindestpreise sowie der Tabelle der Umrechnungsknrse für Originalgraphik befindet sich ein Druckfehler. Die sür Jugoslawen und Fiunre angegebenen Be- träge sind nicht Kronen, sondern Dinar. <1 Dinar — 4 Kronen jugosl.) Leipzig, den 16. Dezember 1922. Der Rcichsbcvollmächtigte der Antzenhandelsnebcnstclle für das Buchgewerbe. Otto Selke. 1761
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