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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1922
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- 1922-12-14
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- 14.12.1922
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Redaktioneller Teil. 290, 14. Dezember 1922. Die Grenze, an die künftighin die Zulässigkeit der Berufung ge bunden ist, ist wesentlich erhöht worden. Ter Wert des Streitgegen standes muß jetzt in beiden Gesetzen gleichermaßen Mk. 50 000 betragen lbis-hcr galt als Bernfungsgrenze nach dem Kanfmannsgerichtsgesetz Mk. 6000 und nach dem Gewerbegerichtsgesetz Mk. 5000; im Frieden Mk. 300 und Mk. 100). Diese wesentliche Erhöhung der Berufungs grenze bericht nicht nur ans dem Wunsch einer Ausgleichung der Geld entwertung, sondern gleichzeitig wird damit auch angestrebt, zur Ent lastung der Berufsgcrichte beizutragen. III. Noch nicht Gesetz, aber im Steucrausschuß des Reichstages bereits beschlossen und daher in 'den nächsten Tagen als Gesetz zu erwarten sind die Änderungen der Steuersätze des Einkom mensteuergesetzes für die Jahre 1922 und 1923. Für 1922 sollen erhoben werden: für die ersten angefangenen oder vollen 300 000 Mk. 10"/«, weiteren 300 000 400 000 500 000 500 000 500 000 1 000 000 1 000 000 1500 000 1 500 000 15°/°, 20°/„, 25*/,, 30°/,, 35o/o, 40°/,, 45°/,, 50°/., 55 O/o, für die weiteren Beträge 0l)o/o. Die bisherige Höhe der Steuerfreiheit des bxistenzminimums bleibt, und zwar beträgt sie je Mk. 340 für Ehemann und Ehefrau und je Mk. 610 für die Kinder. Jedoch werden zum Ausgleich der Geldentwer tung die Einkommensgrenzen erhöht. Tie Ermäßigungen werden ge währt für den Steuerpflichtigen und die Ehefrau bei einem Einkommen bis zu Mk. 300 000 (bisher Mk. 100 000) und für die Kinder bei einem Einkommen bis zu einer Million Mark (bisher Mk. 300 000). Wesent lich für die Steuerdeklaration ist, daß auch die Beiträge für Sterbekassen jetzt bis zu eiuer Höhe von Mk. 2000 (bisher Mk. 1000), für Lebens- vcrsicherungsbeiträge und Sparkasseneinlagen, wenn letztere den im Gesetz aufgestellten Anforderungen entsprechen, bis Mk. 16 000 (bisher Mk. 8000) abzugsfähig sind. Die Zahlen für das Lohnabzugsverfahren werden vermutlich für den Monat Dezember nicht geändert werden. Vorsorglich soll, um den gesetzgebenden Körperschaften eine zu bal dige Wicdcrbeschäftigung mit der Materie zu ersparen, die Regelung für 1923 gleich mit getroffen werden. Die Steuersätze find noch weiter er höht worden; sie sollen sein: für die erste angefangene oder volle Million IO«/«, „ „ weitere angefangene oder volle Million 15°/«, „ „ „ „ „ „ „ 20°/°, „ „ „ „ „ „ „ 25°/«, „ „ weiteren angefang. oder vollen 2 Mill. 30°/», „ „ „ „ „ „2 „ 35°/>, „ „ „ „ 2 „ 40°/o, „ „ „ „ 2 „ 45°/., „ „ „ „ „ „ 3 „ 50°/., „ „ „ „ „ „ 2 „ 55°/o, slir die weiteren Beträge 60°/>. Die abzugsfähigen Beträge des Existenzminimums sind für den Steuerpflichtigen und die Ehefrau auf je Mk. 2400 bei einem Einkom men bis zu einer Million und für die Kinder auf je Mk. 12 000 bei einem Einkommen bis zu 2 Millionen Mark festgesetzt. Sterbekasfen- beiträge sollen bis zu Mk. 8000, Lebcnsversicherungsbeiträge und Spar kasseneinlagen bis Mk. 48 000 abzugsfähig sein. Genaueres wird noch zu berichten bleiben, wenn das Gesetz veröffentlicht ist, das insbeson- dcre auch die entsprechenden Änderungen für das Lohnabzngsveksahrcn enthalten wird. IV. Hinzuweifen ist noch auf die bevorstehende Ä u d e r u ngdesGe - setzes über d i e Z w a n g s a n l e i h e, die den Neichsrat schon be schäftigt hat. Dessen Beschlüsse erstrecken sich vor allen Dingen auf den Zeichnungspreis und den Tarif. Während nach den bisherigen Vor schriften nnr für die im Oktober und November vorgenommenen Zeich nungen Übernahme zum Nennbeträge vorgesehen war, der Zcichnungs- preis für Dezember dagegen 101, für Januar 102, für Februar 104, für März und spätere Monate 106 war, soll er nun mehr zum Nennwert bis 28. Februar bestehen bleiben, dagegen für März und jeden angefangencn folgenden Monat um weitere 10U über pari erhöht werden. Man hofft scheinbar, bis Ende Februar auf Grund der Veranlagung zur Ver mögenssteuer Gewißheit für den einzelnen Steuerpflichtigen über die 1738 Höhe der von ihm vorzunehmendcn Zeichnung gewinnen zu können; denn diese Ungewißheit ist eine der Ursachen, daß ^ Zeichnungen auf die Zwangsanleihc trotz des gewährten Diskonts bisher nur spärlich Zum Ausgleich für die Geldentwertung sollen die Tarifsätze durch weg verdoppelt werden. Die Pflicht zur Übernahme von Zwangs anleihe wird mit 1°/, bei einem Vermögen von Mk. 200 000 (bisher Mk. 100 000) beginnen und bis z-u 10°/, bei Beträgen von 2 Millionen Mark nnd mehr steigen. Vermögen bis zn Mk. 200 000 soll frei bleiben. Ebenso wird die Freigrenze für Kapitalrentner verdoppelt. Die Begrenzung des auszubringenden Betrags auf 70 Milliarden Papiermark soll fallen. Tatsächlich entspricht dies ja auch nicht mehr dem Betrage von einer Goldmilliarde, die nach der dem Stcuerkompro- miß zugrunde liegenden Idee ausgebracht werden sollte. Damals stand der Dollar im Durchschnitt aus Mk. 240, während er jetzt schon zeitweise über Mk. 9000 notiert hat nnd das Ende nicht abzusehen ist. Eine Be grenzung wird daher vorläufig überhaupt nicht stattfinden. Sie wird auch nicht nötig sein; denn gerade die Zwangsanleihe wird dazu beitragen, die Mark ein weiteres Stück dem Abgrunde entgegenzuführen, sodaß die aus der Zwangsanleihe vereinnahmten Beträge nicht genügen wer den, um die mit ihr verfolgten Zwecke, insbesondere die Abdeckung der Sachleistungen aus der Neparationslast, zu erfüllen. vr. H e ß. Goethes Briefe an E. Th. Lanaer. Peraurgkgeb von Paul Zimmermann. Julius Zwißlers Verlag, Inhaber Georg Kallmeyer, Wolfenbüttel 1922. 8°. 34 S. mit Faksimile. Ladenpreis 50.— Mk. Wenn heute noch Goethe-Briefe aus den Jahren 1768—1770 ent deckt werden, so muß man wirklich an das Wort denken: Uadent 8ua lata libelli! Dem Geh. Archivrat vr. Paul Zimmermann in Wolsen- büttel ist es gelungen, acht verloren geglaubte wertvolle Briese Goethes an E. Th. Langer, den Nachfolger Behrischs als Hofmeisters des Grasen Lindcnau nnd späteren Wolfcubüttler Bibliothekar, und ein nicht minder kostbares, charakteristisches und originelles Gedicht Goethes an seine Leipziger Studentenliebe, Kätchcn Schönkopf, seine »Annette«, zu entdecken, die der verdienstvolle Forscher von Langers Leben bei Julius Zwißler in Wolfenbllttel kürzlich hat erscheinen lassen. Das kleine, »Gute Nacht an Annetten, da -sie heurathete« (heiratete) über- schriebene, halb boshafte, halb den Schmerz des Dichters über den durch ihre Heirat erlittenen Verlust verratende Gedicht ist allein wert, daß mau das 34 Seiten umfassende Heftchen erwirbt, um so mehr, als es das bisher völlig unbekannte Hochzeitsgedicht im Faksimile von Goethes Handschrift wicdcrgibt. Nicht minder wertvoll sind aber die Briefe aus den Frankfurter Jahren 1768—69 und aus der ersten Straß burger Zeit. Sie sind ein außerordentlich wertvoller Beitrag zum Lebensbild des jungen Goethe und eine unschätzbare Wissensbcreichc- rung sowohl für die Goetheforscher als für die Goethefreunde. So wirft z. B. der zweite Brief, vom 9. November 1768 aus Frankfurt datiert, wohin Goethe nach seiner schweren Krankheit in Leipzig, immer noch leidend, am 3. September zurückgekehrt war, ein entscheidendes Licht auf Goethes religiösen Seelenzustand. Langer hatte als derjenige seiner Leipziger Universitätsfreunde, der am nachhaltigsten auf ihn einwirkte, den jungen Goethe während seiner Krankheit, wo er infolge eines Blutsturzes eine Zeitlang zwischen Leben und Tod schwebte, so zusagen zur christlichen Religion, z-um Glauben an den Erlöser, an den Heiland der Mühseligen und Beladenen erst bekehrt. In »Dichtung nnd Wahrheit« hat der alte Goethe diesen religiösen Einfluß Langers auf ihn erwähnt. Aber man glaubte nicht recht au Goethes Religiosität. Ter in Rede stehende Brief vom 9. November 1768 bestätigt sie indes vollauf. Er ist in französischer Sprache geschrieben nnd schon deshalb interessant. Was das Äußere betrifft, so schreibt Goethe, ebenso wie er das Deutsche in alter — der damaligen — Ortho graphie schreibt, die uns zum Teil unorthographisch vorkommt, auch das Französische in der alten oft merkwürdigen Schreibweise. Sein Stil ist flott, originell, man möchte sagen pariserisch und mit humo ristischen Ausdrücken und Redewendungen durchsetzt. Nachdem er Langer angelegentlichst empfohlen hat, ja die Brcitkopfschen Töchter zu besuchen, gelangt er zu der fraglichen Stelle; sie lautet: »Ich verdanke Euch mehr, als Ihr mir verdankt. Ihr schreibt mir, daß Ihr alles tun wollt, um meine Freundschaft zu verdienen. O, tut nichts mehr, damit ich nicht zu sehr in Eurer Dankesschuld bin. Ihr seid der Erste g e w e s e n, d e r m i r das wahre Evangelium gepredigt hat, und wenn mir Gott die Gnade erweist, einen Christen aus mir zu machen, so seid Ihr cs, dem ich die Grundlage dazu verdanke. Gott segne Euch dafür«. Unter den entdeckten Briefen befindet sich noch ein zweiter französischer, nicht minder interessanter, datiert aus Frank furt vom 30. November 1769. Langer iü mittlerweile nach Lausanne.
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