An KiieFe ee/che/ats Das Erbbaurecht Verordnung vom 1.5. Januar 1919 Kommentar von Or.jur.Otto Glaß Referent für das städtische Wohnungswesen im Reichsarbeitsmlnlsterlum und Adolf Scheidt Reichs- und Staatstommlssar für da« Wohnungswesen Umfang Groß-Oktav, 10-12 Logen, Preis etwa SM >^r^ie Verfasser sind mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes betraut 1 gewesen und haben an den sämtlichen Verhandlungen über die Fest- legung der Fassung des Gesetzes teilgenommen, sie sind daher über die Gründe für dieAbfaffung der einzelnen Gesetzesbestimmungen genau unterrichtet. Auch stand ihnen das gesamte amtliche Material für das Gesetz zur Verfügung. Mit Rücksicht darauf, daß sich die im Reichsanzeiger veröffentlichte Begründung des Grbbaugesehes nur auf die allernotwendigsten Ausführungen beschränkt, dürste das beabsichtigte Werk für alle Interessenten besonders wertvoll sein. Der Kommentar richtet sich nicht nur an Fachleute, sondern ist gemeinverständlich geschrieben, so daß er namentlich für Kommunalbeamte, Baugenossenschaften und ähnliche Interessentenkreise ein wertvolles Handbuch bildet. Dem Werke werden eine Reihe von Musterverträgen sowie die preußischen Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung nebst Vordrucken für die Grundbucheintra gungen beigefügt sein, auch wird namentlich den wirtschastlichenWirkungen bei der Erläuterung der einzelnen Gesetzesbestimmungen Gewicht beigemessen werden. Carl Heymanns Verlag Berlin WS. Mauerstraße 43.44