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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1922
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- Deutsch
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^ 274. 25. November 1922. Redaktioneller Teil. nigftens das Publikum Wer die wichtigsten politischen Ereignisse auf dem laufenden zu halten. Die Buchdrucker wollen sich mit dem von den Verlegern beabsichtigten Lohnabbau nicht einverstanden erklären und haben statt dessen einen neuen Tarif mit erhöhten Forderungen überreicht. Wcihnachtskataloge. — Wie alljährlich will das Börsenblatt auch in diesem Jahre eine Übersicht Uber alle im deutschen Buch handel herausgegebencn Weihnachtskataloge und Bllcher- almanache veröffentlichen; deshalb bittet die Redaktion, ihr von allen in-diesem Jahre herausgegebenen Weihnachtskatalogen und Bücher almanachen rechtzeitig ein Besprechungsstuck cinjenden zu wollen. Die Zuschläge für die Fernsprechgebühren in Leipzig. — Eine Be kanntmachung der Oberpostdirektion Leipzig vom 18. November 1922 zeigt folgende Gebührenerhöhung an: Nach der Verordnung vom 3. November d. I. werden die zu den Fernsprechgebühren zu zahlenden Zuschläge allgemein von 600 auf 1300 v. H. erhöht mit der Maßgabe, daß der erhöhte Zuschlag für alle vierteljährlich im voraus fülligen laufenden Gebührensätze (wie Grund gebühren usw.) erst ab 1. Januar 1923 erhoben wird, während alle übrigen Gebührensätze (Orts- und Ferngesprächgebühren usw.) mit dem höheren Zuschlag bereits vom 1. Dezember d. I. an belegt werden. Danach beträgt die Jähres-Grundgebühr für einen beim Ortsfern- sprechuetz Leipzig bestehenden Hauptanschluß vom 1. Januar 1923 ab KWO Mark (640 Mark Grundgebühr -i- 8320' Mark j1300 v. HZ 8960 Mark). Jeder Fernsprechteilnehmer ist berechtigt, seinen Anschluß bis zum 25. November aus den 30. November 1922 oder bis zum 25. Dezember auf den 31. Dezember 1922 zu kündigen. Germaniamarkcn. (Vgl. zuletzt Abt. Nr. 269.) — Tvs Neichs- postministerium hat n-achgcgeben, daß die Germania m a r k e n , die mit Mllauf des Monats Oktober ungültig geworden sind, noch bis Ende Dezember gegen andere Wertzeichen umgetauscht werden dürfen. Post karten, Kartenbriefe, Postanweisungen, Briefumschläge und Streifbänder mit eingedrucktem Germania w e r t st e m p e l ohne nach- geklebte Germania m a r k e n können aufgebraucht werden. Wenn aber auf ihnen Germaniumarken Mchgeklebt sind, müssen sie ebenfalls bis Ende Dezember umgetauscht werden. Tie Beseitigung der Germania m a r k e n beruht auf politischen Gründen. Der Auf- branch der Vordrucke mit Germania w e r t st e m p e l ist zugelasfen worden, um nicht das Papier der Vordrucke nutzlos werden zu lassen. Der Postpaketverkchr mit Polen wird am 1. Dezember 1922 aus genommen. Zulässig sind Postpakete bis 10 kg, und zwar gewöhnliche und solche mit Wertangabe bis 1000 Fr.; Nachnahmesendungen und Pakete mit Zollfrankozettel können vorläufig nicht angenommen werden. Die Gebühren betragen für Pakete bis 1 85 Cts., über 1 bis 5 KZ 1 Fr. 25 Cts. und über 5 bis 10 lrZ 2 Fr. 5 Cts.; Sperrgut 50 v. H. Zuschlag. Wünscht der Absender die Leitung über die Tschechoslowakei, so erhöhen sich die Gebühren auf 1 Fr. 15 Cts., 1 Fr. 55 Cts. und 2 Fr. 65 Cts. Für Wertpakete wird neben der Gewichtsgebühr noch eine Behandlungsgebühr in Höhe der tarifmäßigen Einschreibgebühr und die Vcrsichcrungsgebühr von 50 Cts. für je 300 Fr. der Wertangabe erhoben. Eilbestellung ist nur nach Postorten in Polen zulässig und kostet 50 Cts. Dringende Pakete sind nicht zugelassen. Erforderlich sind zwei Zollinhaltserklärungen in deutscher oder französischer Sprache, dazu ein statistischer Anmeldeschein und eine Ausfuhrerklärung. Eilige Postpakete. In der Geschäftswelt besteht vielfach die Auf lassung, daß Pakete, die mit dem Verlangen der Eilbestellung zur Post gegeben werden, schneller als andere Pakete befördert werden. Dies ist im allgemeinen nicht der Fall. Die Eilpakete werden zusammen mit den gewöhnlichen Paketen — vielfach unter Be nutzung der Eilgüter- und Güterzüge — versandt; die Bevorzugung vor den gewöhnlichen Paketen besteht allein darin, daß die Eilpakete anstatt mit der regelmäßigen Bestellung sogleich nach der Ankunft den Empfängern durch besonderen Boten zugestellt werden. Soll Paketen eine beschleunigte Beförderung zuteil werden, so sind sie als »dringend« auszuliefern. Dringende Pakete unterliegen der dreifachen Freigebtthr für gewöhnliche Pakete und werden gleich den Briefsendungen mit den schnellsten Beförderungsgelcgenheiten abge sandt. Eine Briefmarke für 12X- Millionen Mark. — Auf der Postwert- zeicheuverstcigerung im Künstlerhause in Berlin kommt auch eine Marke der Germania-Ausgabe zu 2 Mark, stahlblau, mit dem Handstempcb- aufdruck »China«, zum Verkauf, für die der Ausrussprcis auf 12^ > Millionen Mark festgesetzt wurde. Tie Marke ist das einzige Stück ^ ihrer Gattung und stammt von dem Wcltreisendcn und Berichterstatter der »Vossisch<n Zeitung« Erich von Salzmann, der fic als Leutnant des ostasiatischen Expeditionskorps zur Frankatur eines Briefes be nutzte. Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wcchsel- stempcls. - Auf Grund des 8 4 des Wechselstempelgesetzcs vom 15. Juli 1909 (RGBl. S. 825) in Verbindung mit § 3 des UbcrgangsgesctzeS . vom 4. März 1919 (RGBl. S. 285) und Artikel 179 Abs. 2 der Ver fassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1383) werden die in der Verordnung über die Umrechnung fremder Wäh rungen bei der Berechnung des Wechselstcmpels vom 25. Oktober 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1922, S. 1005) festgesetzten , Mittelwerte für die Umrechnung der in anderer als Neichswährung ausgedrücktcn Beträge aufgehoben und für die nachstehend genannten Währungen dis auf weiteres folgende Mittelwerte festgesetzt: 1 Pfund Sterling 27 200.—Mk. 1 französischer Frank 410.— „ 1 belgischer Frank 380.— „ 1 'schweizerischer Frank 1100.— „ 1 Lira 250.— „ 1 Peseta 900.— „ 1 Lei 36.— „ 1 finnische Mark 170.— „ 1 deutsch-österreichische Krone 0.08 ,, 1 tschechische Krone 190.— „ 1 ungarische Krone 2.40 „ 1 holländischer Gulden 2 390.— „ 1 schwedische .Krone 1600.— „ 1 dänische Krone 1200.— „ 1 norwegische Krone 1100.— „ 1 polnische Mark —.35 „ 1 türkischer Piaster 30.— „ 1 argentinischer Peso (Gold) 5 000.— „ 1 argentinischer Peso (Papier) 2 200— „ 1 chilenischer Peso (Papier) 660.— „ 1 brasilianischer Milreis 680.— „ 1 japanischer Jen 2 900.— „ 1 bulgarische Lewa 40.— „ 1 Ver. Staaten Dollar 6 000.— ,, 1 mcxik. Goldpcso (Golddollar) 2 900.— „ 1 lettländischer Rubel 22.— „ 1 estnische Mark 16.— „ 1 jugoslawischer Dinar 100.— „ 1 jugoslawische Krone 25.— „ Diese Verordnung tritt am 25. November 1922 in Kraft. Berlin, den 14. November 1922. Der Reichsminister der Finanzen: Hermes. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 263 vom 20. November 1922.) Akademie für Kurzschrift in Leipzig. — Unter zahlreicher Beteili gung der Mitglieder der Akademie und ihrer Freunde fand kürzlich im' Festsaal der Deutschen Bücherei in feierlicher Weise die Übergabe der Gcschäftsleitung der Akademie an den neugewählten Leiter Herrn Gene- ralobcrarzt vr. Georg Greif statt. Der bisherige Leiter der Akademie, Herr Studienrat W-e i n m e i st e r, Lektor an der Uni versität Leipzig, erstattete einen eingehenden Bericht über die Arbeit im verflossenen Studienjahr. Aus dem Bericht ging hervor, daß sich die Akademie im dritten Jahre ihres Bestehens in erfreulicher Weise l entwickelt hat. Zahlreiche Behörden und die Mehrzahl der stenographi schen Schulen haben in dankenswerter Weise ihre Bestrebungen ge fördert. Das tritt besonders darin zutage, daß sich die Zahl der Freunde der Akademie am Schluß des Jahres verdreifacht hatte. In das Tozentenkollegium wurde neu ausgenommen Herr Verlagsbuch- händler Franz Hödel-Leipzig (Ctolze-Schrey). Bezugspreis der Post-Zcitungsprcisliste für 1923. — Der Bezugs preis für Verkaufsstücke der Zeitungspreislistc für 1923 einschließlich der Nachträge ist auf 1000 Mark festgesetzt worden. Notgeld bis 15. Dezember. — Obwohl die Neichsbank mit äußerster Anstrengung um die Herstellung genügender Zahlungsmittel bemüht ! ist, hat sich das Reichssinanzministerium unter Zustimmung der be- ^ teiligten preußischen Stellen entschlossen, die Umlaufsfristen für be reits genehmigtes Notgeld bis zum 15. Dezember zu verlängern. Die Verlängerung gilt auch für diejenigen Scheine, auf denen ein friiherer Ablauf der Frist ausdrücklich vermerkt ist. 1661
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