Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19221120
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192211205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19221120
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-11
- Tag1922-11-20
- Monat1922-11
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
278, 2V, November 1922, Redaktioneller Teil- i, k Do«». Wir kommen zurück auf die Frage: Wie kann den jetzigen ktbelständen am besten abgeholsen werden? Ich glaube — wir mögen uns sträuben, so viel wir wollen —, wir müssen der Einführung einer Grundzahl, die mit einem Multiplikator ver sehen wirb, nähertretcn. Wenn wir uns dagegen sträuben woll ten, würden wir das Chaos nur größer machen und nichts für uns erreicl>en, Der Börsenverein hat sich immer auf den Boden der Tatsachen gestellt, auch jetzt. Er sagt: es bleibt nichts anderes übrig, als die Festsetzung einer Grundzahl — zu dekretieren (Bravo!), möchte ich am liebsten sagen. Aber nach welchen Satzungen kann der Börsenverein solche Maßnahmen dekretieren? Er kann sie nur aufs wärmste empfehlen. Er mutz mit EiHels- zungen reden, mn es einer wie der andern Partei einzuhSmmern, daß es das Beste für sie ist, auch wenn sie es nicht ganz verstehen will, und mutz diese eine Maßnahme als die überhaupt vernünf tigste hinstellen. Nun ist in kleinen Kreisen schon über diese Frage gesprochen worden. Ich kann Ihnen sagen, daß die Arbeits gemeinschaft der wissenschaftlichen Verleger — es waren nur vier - in Berlin sich zusammengesetzt und auf den Vorschlag des Herrn Urban die Festsetzung von Grundzahlen angenommen hat. Diese Maßnahme haben außer dem Verlage Urban noch andere Firmen (Parch, Springer und Ernst) angenommen. Außer den Freunden gibt es aber auch Gegner, die erklär ten, daß ihre Verlage nicht zustimmen könnten, da es zu schwierig wäre, di« neuesten Erscheinungen in dieses System einzuordnen, und daß sie aus diesem Grunde an eigenen Preisfestsetzungen sesthalten müßten. Sie könnten ihre Kataloge nur mit Sigel ver öffentlichen, und dieses Sigel mit einem Preisschlüsscl versehen, der früher aller Vierteljahre festgesetzt wurde und in Zukunft etwa aller 8 oder 14 Tage festgesetzt würde, ergäbe den Ladenpreis, Kommen wir damit aber im deutschen Buchhandel weiter? (Nein!) Es bleibt nur die Grundzahl mit dem Multiplikator übrig. Nun ist in einem Aufsatz des Börsenblattes, der die Be achtung aller Leser verdient, aus diese Maßnahme hingcwiesen und gesagt worden: es würde wohl nichts anderes übrigbleibs», als diesen Multiplikator gruppenweise zu ordnen, d, h, für die Gruppe von Verlegern der schönwissenschaftlichcn Werke den Mul tiplikator auf etwa 108, für di« Verleger wissenschaftlicher Werke auf 58 oder 88 und für den Kunstverlag auf 18 sest- zusetzen. Es ist ja schließlich ganz gleich, wie es ge macht wird, jeder kann die Grundzahl nach seiner Indi vidualität festsetzen, wie er will, und einen beliebigen Multiplikator wählen. Nur werden diese Multiplikatoren gemeinschaftlich veröffentlicht. Ein Vorteil für das Sortiment würde hierdurch sicher erzielt werden. Aber es ist von einem Re ferenten schon gesagt worden, daß diese verschiedenen Multipli katoren in den einzelnen Geschäften wahrscheinlich zu großer Konfusion und zu Verwechslungen führen wür den, und daß man im Gegensatz zu dem Wunsche des Verlegers zu dem Ergebnis kommen wird, alles über einen Kamm zu scheren und nicht die verschiedenen Multiplikatoren an zuwenden, sondern zur Sicherheit immer den höchsten zu wählen, (Heiterkeit.) Ist dann der Wunsch des Verlegers in Erfüllung ge gangen? (Nein.) Und so meinten wir im Börssnvereinsborstand, wir müßten zwar die Individualität jedem Verlage sichern, aber trotz aller Bedenken nur einen Multiplikator festsetzen, (Sehr richtig!) Von diesem Gesichtspunkt haben wir von uns aus nach Verabredung mit dem Deutschen Verlegerverein in einer Vor standssitzung beschlossen, eine Bekanntmachung im Börsenblatt zu veröffentlichen, in der diese Maßnahme allen Verlegern — ich kann nicht sagen vorgeschrieben, sondern wärmstens empfohlen wird. Diese Bekanntmachung ist etwas lang, aber ich werde sie trotzdem vorlesen. Sie wird übermorgen im Börsenblatt (Nr, 214) stehen. Sie lautet: »Da sich aus der sprunghaften Entwertung der deutschen Mark für Bekanntgabe und Beachtung der jeweils vom Verleger benö tigten Ladenpreise unerträgliche Schwierigkeiten und Mißhellig- keiten ergeben, empfehlen die Unterzeichneten Vorstände desBörsenvereinsunddesDeutschenVerleger- vereins ihren Verlegermitgliedern, entsprechend zahlreichen aus ihren Reihen geäußerten Wünschen und den bereits von wis- senschaftlichen Verlegern getroffenen Maßnahmen, auf d a dringlich st e, bei der Preisfestsetzung sobald loie irgend möglich das n ach steh e nd. a n g e d e u te tc Verfahren anzuwenden. Der Verleger setzt für seine Werke bestimmte, möglichst gleich- bleibende Grundzahlen fest. Diese Grundzahlen ergeben multi pliziert mit einer entsprechend den Schwankungen des Geldwertes wechselnden Schlüsselzahl den jeweils in Papiermark gültigen Ladenpreis des Verlegers, Die Schlüsselzahl drückt mithin in Zeiten sinkenden Geldkurses den Grad der Geldentwertung aus, den der Buch- Handel bei Steigerung seiner Herstellungskosten zu tragen hat. Die Schlüsselzahl wird von den Unterzeichneten Vor ständen festgesetzt und jeweils je nach Tempo und Umfang der Schwankungen des Geldwertes erneut bekanntgegeben. Die Grundzahl wird erstmals von jedem einzelnen Ver leger individuell in der Weise gewonnen, daß der vom Verleger in Papiermark erstrebte Ladenpreis dividiert wird durch die gleichzeitig gültig« Schlüsselzahl; die Grundzahl ist mit anderen Worten so anzusetzen, daß sie, multipliziert mit der Schlüsselzahl, ohne weiteres den gewünschten Ladenpreis ergibt. Die Schlüsselzahl beträgt bis aus weiteres 68, Alle Verleger werden aufgefordert, die auf dieser Basis er- rechneten Grundzahlen in ihren Katalogen und Prospekten bzw, im Börsenblatt bekanntzugeben und sie zukünftig auch möglichst bei allen Rechnungen und Offerten unter Beifügung der jeweils gültigen Schlüsselzahl anzuwenden. Bei allen Katalogen und Prospekten, auch für das Pu blikum bestimmten, ist entweder mittels aufzuklcbenden Zettels oder mittels Stempeldrucks in möglichst auffälliger Form zu ver merken: Vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler und Deut schen Verlegerverein am (8. September 1922) festgesetzte Schlüsselzahl: (68). Die Schlüsselzahl gilt bis zur Bekanntgabe einer neuen. Der in Papiermark zu erlegende Ladenpreis ergibt sich au» der Multiplikation der hinter den einzelnen Werken ange gebenen Grundzahlen mit der Schlüsselzahl, Ladenpreis — Grundzahl X Schlüsselzahl. Hat ein Verleger bereits Grundzahlen und Umrechnungs oder Schlüsselzahlen festgesetzt, und stößt bei Durchführung dieser Bekanntmachung die Änderung der einzelnen Grundzahlen auf be sonders große, nicht zu überwindende Schwierigkeiten, so bedarf cs keiner grundsätzlichen Umgestaltung, sondern es wird sich durch Zuhilfenahme eines weiteren generellen Ausgleichs-Multiplika tors oder Divisors die Zurücksllhrung seiner bisherigen Grund zahlen auf diejenige Ziffer ermöglichen lassen, auf welche die Schlüsselzahl 68 zur Erzielung der gewünschten Ladenpreise an wendbar ist, die sich also mit der Schlüsselzahl im Sinne dieser Bekanntmachung deckt, (Beispiel: Hat ein Verleger seine Grundzahlen aus der Schlüsselzahl 38 aufgebaut, so hat er bekanntzugeben, baß diese Grundzahlen sämtlich zu halbieren sind, damit die Schlüssel zahl K8 auch für diesen Verlag Gültigkeit erlangt. Er gibt also für Anwendung der Normal-Schlüsselzahl (SO) als AusgletchL- divisor die Zahl 2 an. Vorzuziehen wäre aber, damit dieser er schwerende Umweg vermieden wird, auch in diesem Kalle die Änderung der einzelnen Grundzahlen,) «-> Wir bitten die Verleger, da den einleuchtenden Vorteilen eines solchen einheitlichen Preisregulierungs-Verfahrens gegen über einige auch den Unterzeichneten bekannte Nachteile desselben nicht in Betracht kommen, unter Zurückstellung aller Sonder wünsche die hier aufgestellten Richtlinien zu befolgen. Die Preisunsicherheit, die Schwierigkeit, einigermaßen geordnete Zustände zu schaffen, und die Kapitalnot des Verlags, der nur durch schnelles und automatisches Anpassen der Preise an die Geldentwertung einigermaßen gesteuert werden kann, zwingen zu unverzüglichen Gegenmaßnahmen, Der Versuch einer Verein fachung und Vereinheitlichung der Preisgestaltung muß daher von 1Ü27
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder