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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1922
- Strukturtyp
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- 1922-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1922
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- Deutsch
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M 251, 26. Oktober 1922. Redaktioneller Teil. Mine Mitteilungen. Jubiläum. — Am 26. Oktober sind 50 Jahre verflossen seit Er richtung der Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung G. E. L ü ck e r d t (O. Büsing) in Osnabrück. Georg Emmerich Lückerdt, geboren 1841 in Eisenach und aus einer alten Dhüringer Familie stammend, wollte sich nach abgeschlossener Gymnasialbildung ursprünglich der akademischen Laufbahn widmen, ging jedoch zum Buchhandel über. Rach voraufgegangener zehnjähriger Tätigkeit in der Nackhorstschen Buchhandlung in Osnabrück machte er sich 1872 daselbst selbständig. Leider befiel ihn schon nach wenigen Jahren ein schweres Leiden, dem er 1893 erlag. Am 1. April 1893 verkaufte Frau Luise Lückerdt, die während der Krankheit ihres Mannes, unterstützt vom Geschäftsführer, die Buchhandlung verwaltet hatte, diese an Selmar Bühling aus Sondershausen. Dieser hatte die Firma indessen nur bis 1. Oktober 1897 im Besitz. An diesem Tage erwarb Herr Otto Büsing aus Oldenburg das Geschäft. Stets bemüht, die Buchhandlung im Geiste des Gründers auszubauen, kann Herr Büsing jetzt auf eine 25jährige Wirksamkeit zurückblicken. Für Auslandliefcrnngen. — Ter Neichskommissar für Ein- und Ausfuhrbewilligungen hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 23. Oktober 1922, gültig für die Zeit vom 25.—31. Ok tober 1922, festgesetzt, die von den Außcnhandelsncbenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in ausländischer Währung zur Ermittelung der Gebühren usw. benutzt werden: Ägypten 525.— Italien 140.— Amerika 3300.— Japan 16M.— Argentinien G. 2700.— Jugoslavien 59.— — P. 1200.— Luxemburg 230 — Belgien 230 — Norwegen 590.— Brasilien SSV.- Oesterreich —.05 Bulgarien 24.— Polen -.28 Chile G. 497.— Portugal 106.— — P. 318.— Rumänien 21.— Dänemark 660.— Schweden 870 — England 730.— Schweiz 600.— Finnland 76.— Spanien MO.- Frankreich 240.— Tschechoslowakei 110.- Griechenland 48.— Ungarn l.M Holland 1300.— Uruguay 17g.— Der Markkurs im österreichischen Buchhandel. — Die N c u Freie Presse (Wien) veröffentlichte in ihrer Nummer vom 15. Ok tober folgende Notiz: »Bisher hatte die Zentralpreis- Prüfungskommission folgende Richtlinien für den Buch handel ausgegeben: Der Ladenpreis wird nach dem zuletzt vor dem Zeitpunkte des Verkaufs veröffentlichten Warenkurfe der Wiener De- viscnzentvale unter Aufrundung auf die nächste durch zehn teilbare Zahl und Einhebung eines TeuerungszNschlags von 40 Prozent bei einem Markkurs bis einschließlich 40 Kronen und eines solchen von 33>ä Prozent bei einem Markkurs von über 40 Kronen bis einschließlich 60 Kronen berechnet. Die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler hatte dem gegenüber beantragt, bei der Bestim mung der Preise der Objekte des deutschen Verlags in der Zeit vom 6. Oktober dis einschließlich 4. November 1922 den Kurs der Mark, auch wenn er nach den Festsetzungen der Wiener Devisenzcntrale unter 45 Kronen sinken sollte, mit 45 Kronen berechnen und für diesen Fall den Teuernngszuschlag zum Ladenpreis in der Höhe von 33Prozent einheben zu dürfen. Diesem Antrag wurde keine Folge gegeben. Die bisher in Geltung gestandenen Richtlinien bleiben bis auf weiteres aufrecht«. In der Tat hat die Vorstehung der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler die vorerwähnte Erledigung von der Zcntralpreisprüfungskommission erhalten und eine diesbezügliche Ver ständigung den Korporations-Mitgliedern zukommen lassen. Es ist soweit, wie die Vorstehung erläuternd bemerkt, daß die Mark nach dem je weiligen Tageskurse (die Heller aufgcrundet auf 10) plus derzeit 40°/, gerechnet wird. Steht die Mark z. B. auf 26.35, fo wird umgercchnct mit 26.40, nicht etwa mit 30.—. F. Sch. Ncformationsfcst in Sachsen. — Auf Dienstag, den 31. Ok tober, fällt in diesem Jahre der Reformationstag, der in Sachsen als gesetzlicher Feiertag gilt. An diefem Tage ist also in Sachsen jede Arbeit in den Betrieben untersagt, weshalb wir den auswärtigen Buchhändlern empfehlen, auf dicfe ALbeitsruhe in Sachsen, besonders für den Verkehr mit Leipzig, die entsprechende Rücksicht zu nehmen. Adressen-Andernllg. — Die Berliner Zweiggeschäfts- stelle des Börsenvereins d e r D e u t s ch e n B u ch h ä n d l e r wird am 26. Oktober von Berlin SW. 11, Dessaucrstraße 13, nach Berlin W. 66, Wilhelm st raße 45 III verlegt, worauf hier ausdrücklich aufmerksam gemacht wird. »Die Buchhändlcrmcsse vor 100 Jahren«. — Im Verein für die Geschichte Leipzigs hält Herr vr. Friedrich Schulze, Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums, Mittwoch, den 1. November 1922, einen Vortrag über »Die Buchhändlcrmc-sse vor 100 Jahren«. Der Eintritt zu dem in der Höheren Schule für Frauenberufe, Schillerstr. 9, statt findenden Vortrag (Beginn pünktlich ^8 Uhr abends) steht jedermann frei; es ist keinerlei Legitimation notwendig. Wir glauben, daß das Thema jeden Leipziger Buchhändler interessieren und zum Besuch ver anlassen wird. Das Bismarck-Drama Emil Ludwigs freigegcbcn. (Vgl. Bbl. Nr. 179 und 193.) — Das Kammergericht in Berlin hat am 21. Ok tober nach vierstündiger Verhandlung das Recht des Dichters auf Dramatisierung zeitgenössischer Persönlichkeiten anerkannt und gemäß dem Anträge des Rechtsanwalts I)r. Grünspach, der dcn Dichter Emil Ludwig verteidigte, das ergangene Urteil des Landgerichts aufgehoben, also gegen den Kaiser entschieden. Diese Entscheidung ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil nunmehr die Rechte der Schrift steller zur Dramatisierung zeitgeschichtlicher Persönlichkeiten und die Befugnis zur -schauspielerischen Darstellung derfelben anerkannt sind. Der Buchvertrieb und die öffentliche Aufführung des Ludwigfchen Dra mas find daher mm gestattet. Die Not der Presse. — Der Neichsrat hat in der am 28. September abgehaltenen Vollsitzung, die von dem Neichspostminister Giesberts ge leitet wurde, die Verordnung zur Ausführung des Ge setzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse unverändert in der vom 5. Ausschuß des Reichstags gebilligten Fassung angenommen. Sie hat, wie das »Nach richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger« berichtet, folgen den Wortlaut: 8 1. Die Nückvergütungskasse für die deutsche Presse, die auf Grund des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not lage der Presse vom 21. Juli 1922 errichtet wird, tritt am 15. Oktober 1922 ins Leben. 8 2. Die Organe der Nückvergütungskasse für die deutsche Presse sind 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand, 3. die Geschäftsführer. 8 3. Der Verwaltungsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen, die der Neichswirtschaftsminister entsprechend dcn Vor schlägen der vorschlagberechtigten Organisationen beruft. Es be nennen 1. der Neichsrat vier Vertreter, 2. jede Fraktion des Reichstags einen Vertreter, 3. der vorl. Neichswirtschaftsrat drei Vertreter, 4. die deutschen Zeitungsverleger: a) der Verein deutscher Zcitungsverleger zwei Vertreter, b) die Vereinigung großstädtischer Zeituugsverleger einen Vertreter, e) die durch vorstehende Verbände nicht vertretene sozialdemokratische Presse einen Vertreter, 5. der Neichsverband der deutschen Presse einen Vertreter. Das Amt der Mitglieder des Verwaltungsrats ist ein Ehrenamt. Zur Teilnahme an den Sitzungen sind berechtigt je ein Vertreter des Reichskanzlers, des Neichswirtschaftsministers, des Neichsministers des Innern, des Neichsministers der Finanzen und des Reichsministers des Auswärtigen. Sie sind von allen Sitzungen rechtzeitig in Kennt nis zu setzen und jederzeit zu hören. Die Vertreter der Neichsregie- rung haben nur beratende Stimme. 8 4. Die Ausgaben des Verwaltungsrats sind folgende: 1. Er ernennt die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter, 2. er regelt die Organisation und die Tätigkeit der Kasse durch eine Ge schäftsordnung und überwacht ihre Durchführung, 3. er stellt den Haushaltplan auf, 4. er erläßt die näheren Vorschriften über das schiedsgerichtliche Verfahren und bestellt den ständigen Obmann des Schiedsgerichts sowie dessen Stellvertreter (8 17). Der Verwaltungsrat ist befugt, seine Rechte ganz oder teilweise auf einen engeren Ausschuß zu übertragen, den er aus seinen Mit gliedern bildet. Für die Teilnahme der Mitglieder der Neichsregie- rung an den Sitzungen des engeren Ausschusses gelten die Bestimmun gen des 8 3. 8 5. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, vier von diesen müssen Verleger sein. Er ernennt die Geschäftsführer, erteilt ihnen Anweisungen und überwacht ihre Tätigkeit. Das Amt der Mitglieder des Vorstands und ihrer Stellvertreter ist ein Ehrenamt. Für die Teilnahme der Mitglieder der Neichsregierung an den Vor standssitzungen gelten die Bestimmungen des 8 3. I5S1
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