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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1922
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- Deutsch
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Z-,? 250, 25. Oktober 1922. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. als Organ des Börsenvereins abgegeben hat. Es müssen somit alle Verleger unseres Bereiches in unseren Verband eintreten, um Mitglied des Börsenvereins bleiben zu können. Einer eingehenden Beratung jedoch bedarf die Wirtschafts ordnung. Ihr Vorstand hat Ihnen bereits im Juni dieses Jahres zu dieser neuen Ordnung Richtlinien übergeben, die wir unter den Verhältnissen und in Anlehnung an unsere Nachbarverbände für angemessen hielten. Diese Richtlinien sind teils angenom men worden, teils wurden von unseren Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften höhere oder niedrigere Zuschläge festge setzt. Wie wir schon in unserem Rundschreiben zum Ausdruct gebracht haben, ist nach der Satzung unseres Verbandes zur Fest setzung neuer Verkaufsbestimmungen nur eine Hauptversamm lung oder außerordentliche Hauptversammlung berechtigt. Wir sind also somit heute erst in der Lage, endgültige Festsetzungen zu Wachen. Hierzu kommt noch, daß die Kantatebeschlüsse in zwischen eine gewisse Kräftigung durch Ablehnung der Klage 'des Verlegervereins gegen den Börsenvereinsvorstand und somit Anerkennung der Rechtmäßigkeit der neuen Ordnung, wenigstens in erster Instanz, gefunden haben. Allein mehr als alle Urteile frommt uns ein guter Wille, den wir innerhalb unseres Verban des bei Verlag und Sortiment wohl voraussetzen dürfen. Gleich zu Beginn des Verbandsjahres trat die den Gesamt buchhandel beschäftigende Frage der »Lernmittelfreiheit« in den Vordergrund. Insonderheit galt es, den Thüringer Buchhan del vor der Sozialisierung des Schulbuches zu schützen. Ihr Vorstand scheute keine Mühe, alle Hebel rn Bewegung zu setzen, um die drohende Gefahr abzuwenden. Wir nahmen in dieser Angelegenheit mit einer Anzahl maßgebender Persönlichkeiten Fühlung und wandten uns hierauf wie folgt an die Gesamtheit des Thüringer Landtags: Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband E. V. Magdeburg, Oktober 1922. Lernmittelfreiheit. Wie der ergebenst Unterzeichnete Verband von seinen Thü ringer Mitgliedern erfährt, kommt in der jetzt beginnenden Sitzungs periode des Landtags von Thüringen wiederum der Antrag über »unentgeltliche Lieferung von Lehrmitteln für die Volksschule« zur Beratung. Wir nehmen an, daß die Beratungen erfolgen werden gemäß dem Anträge der Herren Abgeordneten Hartmann, Leber, Kietz und Knauer vom 18. März 1921, der bereits in der 64. Sitzung des Land tags am 23. Juni 1921 in erster Lesung beraten und dem Haushalt ausschuß überwiesen wurde. Bevor die Angelegenheit zu einem endgültigen Abschluß kommt, bitten wir auch im Interesse unserer Verleger- und Sortimentermit glieder sowie des gesamten deutschen Buchhandels, Stellung zu dieser Frage nehmen zu dürfen. Wir hoffen, bei den Herren Abge ordneten sowie dem ganzen Thüringer Volke Gehör zu finden, und wären dankbar, wenn nachfolgende Ausführungen zu einer Regelung im Interesse aller führten. Die Gründe, die wir gegen die restlose Durchführung des An trags vom 18. März 1921 Vorbringen, sollen einmal wirtschaft licher, zum anderen aber kultureller Art sein. Nicht unbe rücksichtigt kann hierbei die Frage bleiben, inwiefern dem einzelnen Thüringer Bürger Nachteile entstehen, da unser Gesuch sich gleich zeitig auch an die Öffentlichkeit, insbesondere an die einzelnen Kom munalverwaltungen, die Lehrerschaft usw. richten soll. Ist diese Frage auch mehr Haushaltplansache des Thüringer Staates, so ist sie uns doch wichtig genug, berührt zu werden, um allgemein auf- klävend das zu verhindern, was der Gesamtheit nachteilig wird. Nicht unerwähnt möge bleiben, daß wir unsere Ausführungen jeglicher Parteipolitik fernhalten werden. Wie käme auch unser Beruf hierzu; steht er doch über den Parteien, trägt vielmehr die Ideen jeder Partei und wird gleichzeitig von jeder Partei ge tragen. Der Artikel 145 der Neichsverfassung vom 11. August 1919, in dem bestimmt wird, daß die Lehrmittel in den Volks- und Fortbil dungsschulen unentgeltlich sind, ist uns bekannt. Auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Verfassung durchgestthrt werden muß, aber haben die Gesetzgeber damit zum Ausdruck bringen wollen, daß das empfindlichste Glied des deutschen Handels, der Buchhandel, ans geschaltet werden soll? Verlangt Artikel 164 derselben Verfassung nicht, daß dem selbständigen Mittelstand Schutz zu gewähren ist? Ja, es steht sogar dort: »Der Handel ist in Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schütze n«. Ter Thüringer Staat tritt hier als G r o ß k a p i t a l i st auf, um einen Stand allmählich anfzusaugen! Hiergegen wehren wir uns und nehmen den schutzgewährendcn Artikel 164 der Ver fassung für uns voll und ganz in Anspruch. Solange es für den Staat noch eine Möglichkeit gibt, den Ar tikel 145 (Lernmittelfreiheit) ohne Schädigung des Mittelstandes durchznfllhren, solange müssen vom Staat Mittel und Wege gesucht werden, die Durchführung der Verfassung ohne Schädigung eines Standes zu erreichen. Daß zur Erfül lung des Artikels 145 der Staat als Produzent und Vcrtreiber auf- treten soll, hat den Gesetzgebern zweifellos ferngelegcn. Wir bitten daher nochmals, bevor der Landtag von Thüringen die Monopolisierung des Volksschnlbuch Handels - denn um etwas anderes handelt es sich doch in diesem Falle nicht - beschließt, mit den gegebenen Vertretern des Schulbuchhandcls in Verbindung zu treten, um eine beiderseits befriedigende Lösung zu finden. Der Unterzeichnete Verband ist bereit, in der Angelegenheit als Vermittler zu wirken und Beziehungen zwischen der Thüringer Negierung einerseits sowie den Vertretern des Schulbuchhandels andererseits herzustellen. Wenn wir auch glauben, Eulen nach (Ilm-) Athen zu tragen, so möchten wir doch nochmals an dieser Stelle mit besonderem Nach druck hervorheben, wie unwirtschaftlich die Monopoli sierung der Lernmittel für den Staat wäre. Ein Vertreter der Rechtspartei, Herr Abgeordneter Kien-Hildburghausen, hat dem ver flossenen Landtag genaue Angaben über all das gemacht, was bei der Selbsterzcugung und dem Vertrieb des Buches zu berücksichtigen ist. Er hat dort von einem Bnchamt mit dem dazugehörigen Per sonal gesprochen. Ferner sagte er, daß dem Staat die ganze Sache etwa 17 Millionen Mark kosten würde. Inwiefern Herrn Kiens Ausführungen zutreffen, können wir nicht nachprüfen, doch glauben wir mit Bestimmtheit, daß er sich genaue Unterlagen verschafft, wenn er in einem gesetzgebenden Landtage ein Referat erstattet. Um aber die Unrentabilität der Monopolisierung nachzuwcisen, halten wir es für angezeigt, bei den kleineren Zahlen des Herrn Abgeordneten Hartmann-Nudolstadt zu bleiben. (Vgl. stenogr. Be richt der 64. Sitzung des Landtags von Thüringen vom 23. Juni 1921.) Herr Hartmann nimmt an, daß die Herstellung des Lesebuches Mk. 10.— kostet unb für «die Thüringer Volksschulkinder 242 000 Stück gebraucht werden» Die entstehenden Kosten wären also 2 420 000 Mark. Dieser Betrag erscheint nicht hoch und im Bereich 'der Leistungsfähigkeit des Landes. Wo bleiben aber die Verwal- t u n g s k o st e n für diese 242 000 Schulbücher? Wer besorgt die ge samte Drucklegung, die Abschlüsse mit den Druckereien, Papierfabriken und Buchbindern, die sich ergebende Korrespondenz? Wer soll die Weiterleitung an die einzelnen Gemeinden und dort wieder an die Schulkinder übernehmen? Wie soll die Einziehung der Gelder von den Kindern erfolgen, die die Bücher zum Selbstkostenpreis erhalten? Zu allen diesen Arbeiten gehören erfahrene, erstklassige Ar beitskräfte, und an deren Spitze eine Persönlichkeit mit ausgesuchter Erfahrung und hervorragendem Organisationstalent. Dieser Mann würde allerdings mit einem Gehalt der Gruppe X nicht zufrieden sein, darin hat der Abgeordnete Herr Tenner sehr recht. Zu all diesen Kosten sind die Post- und Bahngebllhren hinzu- znrechnen, sodaß wir sicher auf einen Selbstkostenpreis von 20 Mk. kommen dürften, vorausgesetzt, daß das Buch überhaupt für 10 Mark hergestellt werden kann, und das bezweifeln wir. Nun kann aber die Auflage von 242 000 Stück ja gar nicht hinreichen. Unter Einrechnung des Verschleißes, der Defekte sowie der Bücher für neu zuziehende Kinder muß mit einer sehr niedrig bemessenen Mindcst- auflage von 300 000 Stück gerechnet werden. Außerdem kommt noch hinzu, daß das Buch für mehrere Jahre in Mengen am Lager sein muß, also auch entsprechende Lagerräume geschaffen werden müßten. Die Kosten »vürden also nicht Mk. 2 420 000, sondern bereits 6 Millionen- betragen. Wie steht es aber mit den iib r i g e n S ch u l b ii che r n? Braucht das Kind nicht zunächst eine Fibel? Die im Verlage von Westermann in Braunschweig erscheinende Thüringer Fibel kostet ja allein dem Produzenten bereits Mk. 9.—! Wie hoch soll die Herstellung der Rechenbücher, der Sprachlehren, der Natnrgeschichtsbllcher oder gar der Atlanten und Erdkundebücher sich belaufen? Ganz zu schweigen von den Kosten für Fortbildungsschlllcr. Es bedarf wohl keines weiteren Hinweises,- daß die 17 Mil lionen des Herrn Kien längst nicht hinreichen, wollte mau hier eine Berechnung anstellen. 1485
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