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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1922
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- 1922-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1922
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Börsenvlatt f. d. Dtfchn. Buchhandel. Eprechsaal. W 250, 25, Oktober 1822, tzeit, öer wir glücklich im allgemeinen wieder entronnen find. Diese Zwangswirtschaft aber scheint im allgemeinen das Ruhebett zu sein, in dem sich der Buchhändler wohlfithlt. Was haben wir nicht alles bei der oben erwähnten Versammlung zu hören bekommen: es herrsche »ungezügelte Willkür», «S müßten wieder »korrekt« Preise» eingesllhrt werden, neue Kommissionen sollten »ernannt« werden, es müsse »fest gesetzt und bestimmt« werden. Was soll das alles? Warum gönnt man nicht dem Buchhändler die Freiheit, die jedem anderen Kaufmann ge geben ist? Der zweite Teil des Wortes Buchhandel heißt doch »Handel«, und cs darf nicht immer so getan werden, als sei der Buchhandel lediglich eine sakrosankte Kultureinrichtung. Man muß ihm doch die Ellbogensreiheit lassen, die jeder Handel braucht. Ist es nicht rollig sinnloL, daß der Buchhändler, der in einer kleinen Stadt einen kleinen Laden mit ein oder zwei Angestellten hat, für seine Bücher denselben Preis nehmen muß wie ein anderer, der in einer großen Stadt unter viel teureren Lebensbedingungen bei hoher Miete und einem umfang reichen Lager verkauft? In welchem anderen Handelszweig« gibt eS eine derartige Sinnlosigkeit? Schon innerhalb ein und derselben Stadt, sagen wir z, B, innerhalb Berlins, rechtsertigt sich ein Preisunter schied je nach der Stadtgegend, Darauf wird einem erwidert: »Wenn die Preise verschieden find, werden alle Kunden nach dem Norden der Stadt laufen, weil dort die Bücher etwas billiger sind«. Wenn das richtig wäre, so müßte es in allen anderen Handelszweigen genau so gehen, and doch gibt es in verschiedenen Teilen derselben Stadt dieselben Artikel zu verschiedenen Pressen, und doch existiert sowohl der Kauf mann mit den hohen, wie der Kaufmann mit den niedrigen, Preisen. Warum? Weil eben in jedem anderen Handelszweige der Kaufmann sich hinsetzt, seine Spesen berechnet und hiernach seine Preise macht. Auch die große Furcht, es könnten nun zu hohe Preise gefordert werden, ist unberechtigt, denn ganz automatisch wird sich die Preisbildung inner halb ganz bestimmter Grenzen, auch bei den Büchern, regeln, wie sie sich überall regelt. Wir sollen das neue System ainsiihren, heißt es, weil wir aus dem Wirrwarr herauswollen, weil endlich dem Chaos ein Ende ge macht werden soll. Wenn wir nicht vielmehr in viel größeres Chaos hineinkommen wollen, so gibt es nur eine einzige Möglichkeit: die Ab schaffung des Zwangsladenpreises uird die Gewährung der »Handels freiheit« auch im Buchhandel, Die Forderung des Verlags nach Fest setzung der Ladenpreise ist eine Ungeheuerlichkeit und findet seinesgleichen nicht in irgendeinem Handelszweige aus dieser Erde, Was für ein Zustand wird beleuchtet, wenn wir hören sin der oben erwähnten Versammlung): man habe einen Vorschlag des Sortiments dem Verlage gar nicht erst machen wollen, weil der Verlag »böse« darüber hätte werden können, daß das Sortiment versuchen wolle, ihm »Vorschriften zu machen«. Die Abschaffung des Ladenpreises wird uns auch, so absurd das klingt, das Vertrauen der Kundschaft wiederbringen. Denn woraus resultiert das jetzige Mißtrauen? Lediglich aus dem Umstand, daß der Kunde die Möglichkeit hat, von einem zum andern zu lausen und festzustellen, ob auch jeder seinen Zwangspreis innchält; das ist wieder «ine Sache, die es in keinem anderen Handelszweige gibt. Wenn ich in einem Laden In der Leipziger Straße nach dem Preise eines Gegen standes frage und diesen Preis dann beanstande, weil irgendwo am anderen Ende der Stadt jemand einen andern Preis für denselben Gegenstand nimmt, so bin ich mir über die Antwort nicht im unklaren- die der Ladeninhaber erteilen wird. Nur der Buchhändler, dem das selbe geschieht, muß sich »erlegen hinterm Ohr kratzen, er steht als Wucherer und Angeklagter da, ganz egal, ob er sich gleich reinigen kann oder nicht; und selbst wenn er sich rechtfertigen kann und dem Kunden evtl, unter Vorlegung von Fakturen die Rechtmäßigkeit seiner Forde rung belegen kann, selbst dann ist der Kunde nun mißtrauisch geworden, und ein Schatten ist aus alle Fälle hängengeblieben. Darum: Freiheit auch im Buchhandel; fort mit dem Ladenpreise; mit Freuden können wir ihn daun eines Tages wieder einsllhven, wenn er eine innere und äußere Berechtigung hat, Berlin, den 17. Oftober 192L, vr, Walter Reiß i, Fa. Graphisches Kabinett, Buchhandlung G, m, b, H, Anmerkung: Wir haben diesen Ausführungen Raum gegeben, weil sie manches Wahre enthalten mögen, fühlen uns aber verpflichtet, sofort auch auf einen Irrtum hinzuweisen, der sür die Gesamtbeurteilung ausschlaggebend ist. Der feste Ladenpreis ist nicht allein In der Sta bilität der Wirtschaftsverhältnisse vor dem Krieg begründet gewesen. Er wurde vielmehr durchgesetzt, weil er inneren Bedürfnissen der be sonderen buchhändlerischen Wirtschaft und Betriebsführung entsprach. Lebten Endes steht der Gedanke des festen, vom Verleger bestimmten Ladenpreises in innigstem Zusammenhänge mit jener wohldurchgebildc- ten, langsam, natürlich erwachsenen Organisation des deutschen Ge- samtbuchhandcls, die das Sortiment sür den Neuigkcitcnvcrtrieb braucht und es dafür wirtschaftlich gesund und gegen wilde Konkurrenzkämpfe in den eigenen Reihen geschlitzt erhalten will, Uber die Frage der Bei behaltung oder der Preisgabe des festen Ladenpreises entscheidet dem nach nicht allein die Wirtschaftslage, Solange vielmehr der Buch handel an jenen,, ihn von anderen Handelszweigen wesentlich unter scheidenden Organisationsgedanken sesthält, wird er auch die Preissest- sctzungSmethode anders als der sonstige Handel zu regeln haben und, falls ihm die Wirtschaftslage dabei Schwierigkeiten bereitet, diese zu nächst zu meistern versuchen müssen, statt ohne weiteres vor ihnen zu kapitulieren. Sonst wird das Kind mit dem Bade ausgcschllttet, Red Eine Auslassung bei den Stuttgarter Vorschriften. An eine Kritik -er Stuttgarter Lieferungsbedingungen einzutreten, ist nicht meine Absicht, obgleich die ganz einseitige Betonung der Ver pflichtungen des Sortiments hierzu sehr leicht Veranlassung geben könnte. Aber auf eine Auslassung möchte ich unter allen Umständen Hinweisen und hoffe, daß die Stuttgarter Verleger diese Auslassung demnächst nachholen. Am besten erläutere ich diese meine Worte durch einen erfolgten Briefwechsel: Ein Stuttgarter Verlag hat mir nach seiner Angabe am 21. August irgendetwas im Werte von Mk. 121.80 geliefert. Unterm 19.'September schickt er mir einen großen Quartbrief, in dem diese Tatsache mir in Erinnerung gebracht wird und mir Nachnahme zu züglich Spesen angezeigt wird. Er gibt aber nicht an, was er mir geliefert hat, sondern schreibt »An unserer Rechnung Mk. 121.80«. Bis zum Eintreffen seiner Nachnahme hatte ich keine Nachricht über das, was der Verlag geliefert haben wollte, und obgleich die Nachnahmekarte Raum für sehr viele Mitteilungen läßt, hat der Verleger es auch hier nicht für nötig erachtet, anzugeben, was er geliefert haben will. Die Nachnahmekarte ging infolgedessen zurück. Die Folge war, daß ich auf einem dreifarbig gedruckten Briefbogen einen langen Brttf er hielt unter Hinzufügung von Mk. 11.— Mahnspesen, und wiederum fand sich in diesem Briefe von mehr als zwölf geschriebenen Zeilen durchaus keine Angabe darüber, was ich nun eigentlich empfangen ha ben soll. Die Zahlung hat also wiederum bis spätestens 17. Oktober, wie verlangt, nicht erfolgen können. Der Stuttgarter Verlag möge hieraus -ic Schlußfolgerung ziehen und seinen Mitgliedern empfehlen, bei Mahnungen über Einzellieferung unbedingt anzugeben, was geliefert worden ist. Es nnrd das unbe dingt zur pünktlicheren Erledigung solcher Differenzen beitragen und nicht auch noch das Sortiment nervös machen. Der Verlag ist ja leider in seiner Mehrheit von dieser Modekrankheit sehr stark angesteckt wor den. Etwas mehr Ruhe im Verkehr mit seinen Kunden dürfte ihm zu empfehlen sein. Er gehe beim Sortiment in die Schule, das seinen Kunden gegenüber auch die Nerven nicht verlieren darf. Hamburg, den 16. Oktober 1922. Heinrich Boysen. Ein Wort an die Verleger schönwtsterrschaftlicher Literatur. An meinem Verlage habe ich in letzter Zeit erschreckend oft die Wahrnehmung machen müssen, daß Verleger sich an Autoren meines Verlags gewandt haben und sie um den Verlag eines neuen Buches baten, zugleich unter Angabe eines Honorarsatzes, der auf den ersten Blick recht hoch erschien. Andere gingen sogar soweit, zu schreiben, daß sie soundsoviel Prozent mehr zahlen würden als der bisherige Verleger. Man kann diese Jagd nach Autoren nicht gerade ein feines Benehmen nennen, denn der Verleger hat es sich doch in den meisten Fällen sehr viel Geld und Arbeit kosten lafsen, um einen früher ganz unbekannten Mann einzuführen, und es ist natürlich relativ leicht, ein neues Buch dieses Autors zu bringen, sobald er allseitig gut einge führt ist. An vielen Fällen werden derartige Angebote, wie mir we nigstens meine Autoren bestätigt haben, gar nicht beantwortet, was schon darin begründet liegt, daß oft feste Verträge zwischen Verlag und Autor vorliegen. Aber auf der andern Seite bringen sie leider oft Mißtrauen und Verstimmung in bestehende Beziehungen, die oft lange Auseinandersetzungen nötig machen. Also etwas mehr Rücksichtnahme auf die Kollegen wäre hier wohl am Platze. Vielfach habe ich die Briefe der betreffenden Firmen gesehen und bin erstaunt, darunter Firmen zu finden, denen man ein derartiges Vorgehen nicht zngetraut hätte. Konkurrenz muß sein und spornt nur an, aber nicht so, maß man die von einem Verlage durch schwere Arbeit geförderten Autoren nun mühelos zu sich herüberzu- .ziehcn sucht. N. N. Verantwort Redakteur: Richard Albert t. — Verla«: DerBörienoercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche- Buchhändlerbaiik Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tn Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg SS lBnchhcindlerhauSs 1492
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