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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1922
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X: 248, 23. Oktober 1922. Bern, das hierfür gewonnen sei, aus alle ihm unterbreiteten Fra gen des internationalen Rechts antworten, di« das Urheberrecht und das Verlagsrecht betreffen. Auch werde man versuchen, dem Bureau den Charakter einer internationalen Auskunstsstelle über alles, was den Buchhandel und den Verlag betrifft, zu verleihen, und wenn es ihm noch obendrein gelänge, bei der allmählichen Wiederherstellung der Beziehungen mit zu helfen, die ehedem die Verleger der verschiedenen Länder verbanden, so werde «ins der Hauptziele erreicht sein. Daß die bisher .im Kongresse vereinigten Gruppen einver standen seien, dem neuen Bureau das bescheidene Haben, wovon eine Aufstellung beifolge, zur Verfügung zu stellen, werde ohne iveiteres angenommen. Der neu« Ausschuß übernehme für die zweckentsprechende Anwendung die Verantwortung und werde auch di« bei seinem Zusammentritt Noch in diesem Jahre gefaßten Beschlüsse Mitteilen, sowie di« Mitglieder durch Jahresberichte auf dem laufenden erhalten. Zum Schlüsse drücken die Unter zeichneten die feste Überzeugung aus, daß bald der Tag komnren werde, wo die Gesinnung der Solidarität rmd Hrnnanität siegreich die Hindernisse, welch« die Menschen noch trennen, über winden und die Herbeikunsl einer besseren Zeit vorbereiten werde. Anhang 2. 2V. Rechnungsnachweis für die Zeit vom l. April 1929 bis 23. Mai 1921, wonach am 24. Mai 1921 ein Vereins oermögen von 1653 Fr. 39 Cts. bestand. Anhang 3. Regulativ des provisorischen Aktionsausschusses für das Permanente Bureau des internationalen Verlegerkongresses. Nach demselben haben die Verlegervereine Dänemarks, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und der Schweiz in einer am 24. Mai 1922 in Bern aibgehaltenen Vertreterversammlung eine Anzahl Beschlüsse zur Erleichterung der Wiedereinrichtung des internationalen Berlegerkongresses gefaßt, wodurch sie sich u. a. verpflichten, unter dem Titel »Provisorischer Ak tionsausschuß des JnternationalenVerleger- kongresfes« die Tätigkeit von dessen Ausschüssen provisorisch und als übergangsorganisation weiterzusühren, das Permanente Verlegerbureau in Bern weiter zu erhalten usw., um die regel rechte Wiederalrfnahme der Tätigkeit des Kongresses vorzubereiten. Zu diesem Zwecke verwahrt und verwaltet das provisorische Komi tee das Guthaben .des Permanenten Bureaus und übergibt es, so bald die im Jahre 1896 gegründete internationale Organisation wieder eingerichtet ist, an diese. Das provisorische Komitee liefert einen Jahresbericht; es besteht aus je einem Delegierten der Landesorganisationen, ernennt provisorisch auf zwei Jahre einen Vorsitzenden und tritt nur in dringlichen Fällen auf den Wunsch von wenigstens zwei Mitgliedern am Standorte des Permanenten Bureaus zusammen. Jedes Land, das der interimistischen Or ganisation beizutreten wünscht, kann einen Delegierten für das Aktionskomitee stellen. Letzteres ernennt den provisorischen Sekre tär. Was den Geschäftsbereich des Permanenten Bureaus betrifft, so werden die auf der zehnten Tagung in Madrid im Jahre 1998 gefaßten Beschlüsse in Airwendung gebracht. Der Briefwechsel des Bureaus wird je nach den Umständen in deutscher, englischer oder französischer Sprache geführt. Zur Deckung der Kosten wer den Beiträge erhoben. Wenn der günstige Augenblick gekommen ist, beruft der Aktionsausschuß alle früheren und jetzigen Mitglie der zu einer Generalversammlung ein, die zu beschließen hat, ob er sich auflösen und der internationale Verlegcrkongreß wieder ins Leben treten soll. Für den Fall, daß das Aktionskomitee ans einem andern Grunde seine Tätigkeit einstollen sollte, werden seine Mittel und sein Archiv dem Internationalen Bureau zum Schutze des geistigen Eigentums in Bern in Verwahrung ge geben. Unterzeichnet ist das Schriftstück: Bern, den 24. Mat 1922. Der Provisorische Aktionsausschuß des Internationalen Verleger kongresses: Der Vorsitzende: W. P. van Stockum, Delegierter der Niederlande. Der stellvertretende Vorsitzende: O. Trhde, Delegierter Dänemarks. Der Delegierte Norwegens: W. N h - 1476 gaard. Der Delegierte Schwedens: I. A. Bounter. Der Delegierte der Schweiz: H. Lichtenhahn. A n Hang 4. Übersicht über die Finanzlage, vorgelegt in der Sitzung vom 24. Mai 1922 von vr. R. v o n S t ü r l e r, Sekretär des Permanenten Bureaus und des Provisorischen Aktionsaus schusses des Internationalen Verlegerkongresses. Es geht aus diesem Bericht u. a. hervor, daß die Beiträge im Jahr« 1921 nur 1159 Fr. betrugen, gegen 9159 Fr. im Jahre 1914. Von den Neutralen bezahlten Dänemark, Norwegen und Schweden je 299 Fr., die Schweiz 259 Fr., die Niederlande 399 Fr., Deutsch land bezahlte für 1916/17 den letzten Beitrag von 1999 Fr. 45 Cts. Das Veveinsbermögen betrug 2051 Fr. 15 Cts. Die Geldmittel des Permanenten Bureaus siitd also schwach. Der Ver kauf der Veröffentlichungen des Kongresses war es ebenfalls. Als vr. von Stürler im vorigen Jahr« ein Rundschreiben an sämtlich« Buchhändlervereine richtete, die am Kongresse teilge nommen hatten, um di« Zahl der Verlagswerke desselben festzu stellen, erhielt er nur vom holländischen Buchhändlerverein und vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler eine Antwort, so- daß sein Ziel nicht erreicht wurde. 6. 8. Der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs- gehilfen-Verband 1898-1922. Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens im Aufträge des Vorstan des verfaßt von Heinrich Hermes-Tübingen. Gr. 8°. 24 S. mit Bildnissen. Leipzig 1922. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilsen-Verband. Die Festschrift, die mit den Bildern der verstorbenen Vorsitzenden (Eduard Baldamus, Panl Hempel, Otto Berthold) geschmückt ist, schließt sich an die anläßlich des 10- und 35-jährigen Stiftungs festes herausgegebenen Publikationen des Verbandes an.-, sie um faßt daher nur eineu Zeitraum von 25 Jahren, der aber wohl als der bedeutsamste für den Verband bezeichnet werden darf. Der Ver fasser hat sich an die chronologische Reihenfolge der Ereignisse gehalten und teilt seinen Bericht über -die verflossenen 25 Fahre des Allgemeinen Deutschen Bnchhandlnngsgehilfen-Verbandes in 4 Abteilungen ein: 1. Die Jahre 1898—1992: Nichtunterstellung unter das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungcn: 2. Die Jahre 1902—1913: Versicherungsverein und Ersatzkasse: 3. Die Jahre 1914—1919: Streben nach gewerkschaftlicher Umbildung: 4. Die Jahre 1920—22: Umgestal tung des Verbandes zu einer Gewerkschaft. Von Hauptversammlung zu Hauptversammlung fortschreitend, berichtet der Verfasser über die Hanptereignisse, indem er naturgemäß beim letzten Abschnitt am längsten verweilt. Die Nichtunterstellnng unter das Gesetz im Jahre 1898 war ein schwerer Fehler, weil infolgedessen die Verbandskrankenkasse aufhörte, vom Ortskassenzwang zu befreien, und damit der jüngeren Mitglieder verlustig ging. Erst die Unterstellung unter das Anfsichtsamt für Pri vatvcrsichernngen und damit die Umwandlung des Verbandes in eine» Vcrsicherungsvcrein ans versicherungstechnischer Basis gaben dem Ver bände die sicheren Grundlagen für sein Fortbestehen. Die ungeheure Arbeit dieser Umstellung, Ausarbeiten neuer Satzungen, die Verhand lungen mit dem Neichsvcrsicherungsamt wurden von dem damaligen Vorsitzenden Otto Berthold und dem Geschäftsführer Richard Hoffman» in mustergültiger Weise ausgeführt. Die allgemeine Annahme, daß diese Umstellung eine erfreuliche Wirkung auf das Vcrbandsleben ansüben würde, hat sich leider nicht bestätigt, ohne daß der Leitung Irgendein Verschulden daran bcizumessen gewesen wäre. Der buch- händlerischc Nachwuchs blieb dein Verband nach wie vor fern, du es ihm die Verhältnisse nicht gestatteten, zwei Kassen, der Ortskrankenkasse und der Verbandskrankenkasse, anzugehören. Hierin mußte Wandel geschaffen werden. Deshalb errichtete die außerordentliche Hauptversamm lung vom 25. September 1909 eine neue Kasse neben den alten Vcr- bandscinrichtungen, eine eingeschriebene Hilfskassc, die als Ersatzkasse im Sinne der Neichsversicherungsordnung die Befreiung der Mitglieder vom Ortskassenzwange ermöglichte. Damit war den Buchhandlnngs- gehilfen ihre Krankenkasse geschaffen, die ihnen bei geringeren Beiträgen höhere Leistungen bot als die Ortskrankenkasse. Leider erhielt diese Kasse erst' am 1. März 1914 die Genehmigung durch das Neichsver- sichernngsamt, und dann kam der Krieg mit seinen unseligen Folgen, die einen Ausbau der neuen Einrichtung unmöglich machten. Während des Krieges hat sich der Verband eifrig an der Unterstützung der Witiven und Waisen, an der Sorge für Verwundete und Gefangene beteiligt.
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