Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220824
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192208242
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220824
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-08
- Tag1922-08-24
- Monat1922-08
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 197, 24, August 1922. Redaktioneller Teil, »Die Klausel, die an sich schon zugunsten des Lieferanten ein- gcsügt ist und den anderen Bertragsteil entsprechend belastet, kann nach Treu und Glauben mit Rücksicht aus die Bcrkehrssitte und die Sicherheit des Geschäftsverkehrs nicht dahin ausgelegt werden, daß sie dem Lieferanten das Recht gibt, bis zum Zeitpunkt der tatsäch lichen Lieferung, je nach dem zwischenzeitlichen Steigen der Preise, mit immer wieder neuen Forderungen von Preiserhöhungen hcrvor- zutreten. Fordert er zu einer Zeit, wo die Lieferung in naher Aus sicht steht, eine Preiserhöhung, so gibt er damit seinen Willen kund, die Lieferung zu dem Preise, für dessen Berechnung ihm die zwischen zeitliche Änderung und eine etwa weiter voraussehbare Steigerung der Preisverhältnisse eine genügende Grundlage bieten, zu bewirken und sich endgültig an diesen Preis zu binden; das auf Grund der Klausel ihm zustchende Recht ist damit erschöpft, und der andere Teil must sich im Interesse der Sicherheit des Geschäftsverkehrs daraus verlassen können, daß er die Lieferung zu dem geforderten erhöhten Preise nun auch wirklich erhält. Will der Lieferant sich im Hinblick aus die Unsicherheit der weiteren Gestaltung der Preisverhältnisse nicht fest binden, sondern sich die Rechte aus der Klausel noch weiter sichern, so ist es seine Sache, das mit genügender Deutlichkeit durch einen entsprechenden Vorbehalt zum Ausdruck zu bringen,- Zeitschriftentitcl, Zu den vielen schon früher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen über Verwechslungssähigkeit von Zeitschriften titeln sind zwei neue Entscheidungen, eine vom Kammergericht <7, Oktober 1921, Rechtspr, der OLG, Bd, 42, S, 8V) und eine vom OLG, Jena (20, Dezember 1920, Rechtspr, -der OLG, Bd, 42, S, 81), hier zu verzeichnen. Nach erster Entscheidung ist ein Titel »Deutsche Landwirtschaftliche Maschinenzeitung« neben der älteren »Landwirtschaftlichen Maschinenzeitung- nicht erlaubt, weil verwechslungsgefährlich; der Zusatz »Deutsche- ist bei der Einprägsamkeit und Wesentlichkeit der Worte »Landwirtschaft liche Maschinenzeitlmg« kein genügendes Unterscheidungsmerk mal, Gemeingut ist, wie das Kammergericht richtig betont, diese Verbindung der zwei Worte nicht, sondern besondere Bezeich nung, und daraus kommt es an; nur bei farbloserem Haupttitel kann der Zusatz »Deutsche- eine Unterscheidungskraft abgeben. Bedenklicher ist, wie ich schon einmal in der Deutschen Verleger- Zeitung ausgeführt habe, das Jenaer Urteil, -das die Zeitschriften -.Maschinenmarkt- und »Maschinenbörse« betraf, die in zwei Ver lagen in derselben Thüringer Stadt erscheinen. Zu der Frage, ob die Worte »Börse» und »Markt- nicht verwechslungssähig seien, weil sie ihrem Klange nach verschieden seien, sagt das OLG, Jena, es komme »nicht allein daraus an, wie die beiden Worte sich beim Sprechen für das Ohr voneinander unterscheiden, namentlich wenn man sie beide um die gleiche Zeit hört, vielmehr ist von wesentlicher Bedeu tung, ob sie sich für das Gedächtnis -der beteiligten Anzeigerkreise hinreichend unterscheiden. Den Beteiligten prägt sich nicht etwa bloss der hauptsächliche oder äußerliche Klang der Vokale und Konsonanten ein, sondern vielmehr die Bedeutung, der begriffliche Sinn, Da sind Markt und Börse verwandte, je in der Zusammensetzung mit »Ma schine-- sich deckende Begriffe lfynonpme Wörter), die für das Ge dächtnis ineinander fließen. Denn wenn auch zwischen Markt und Börse an sich ein gewisser Unterschied bestehen mag, so ist dieser doch für Maschinen bedeutungslos. Maschinen werden weder an einer Börse gehandelt noch auf einem Markte im wörtlichen Sinne, Markt wie Börse kann für den Handel mit Maschinen nur in bildlichem übertragenen Sinne gebraucht sein; die Maschinen werden nicht tat sächlich zum Angebot ausgestellt, sonder» das Znsammenströmcn der angebotenen Waren Maschinen) besteht nur in der Idee, im Gleichnis, Gerade diese übertragene Bedeutung in der Zusammensetzung mit Maschinen nimmt die Unterschiede, die sonst zwischen Märkten und Börsen in der Vorstellung bestehen. Sie werden hier völlig gleich bedeutend und damit geeignet, Verwechselungen hervorzurusen. Diese Gefahr wird jedenfalls dadurch noch erhöht, daß beide Blätter in derselben kleinen Stadt P, erscheinen. Sie wird auch nicht dadurch beseitigt, daß Beklagter seinem Blatte noch den klein gedruckten Unter titel beifügt: .Export-Anzeiger sllr Fabrikanten und Händler land- uud hauswirtschastlicher Maschinen und Geräte',- Auch daß — gemäß dem Untertitel — -dos eine Blatt sich an ganz andere Kreise wende als das andere, ist nach dem Jenaer Urteil nicht -ausschlaggebend, zumal da sich -dies nicht genügend Nachweisen lasse. Aber es fehlt bei diesem Entscheid doch ein wesentlicher Gesichtspunkt: nämlich ob es nicht verhältnismäßig zahlreiche Zeitschriften mit ähnlich klingenden Titeln Maschinen , , , gibt. Das war ein Gesichtspunkt, der seinerzeit bei der Gestattung der Elektro-Börse neben Elektro-Markt (u, a, in meinem für den Fall erstatteten Gutachten) ins Feld geführt wurde und durchschlagende Kraft hatte. Auch -das ReichsgcrichtL- urteil, das den Titel »Allgemeine Drogisten-Zeitung» neben dem Titel »Drogisten-Zeitung« erlaubte, wäre hier zu beachten. Und das wäre hier um so mehr zu prüfen gewesen, als es die Titel »Maschincn-Mcsse«, Maschinen-Anzeiger-, »Maschlnen-Praxis-, »Maschinen-Markt sllr die Landwirlschaft-, »Maschincnwelt-, »Maschin-en-Zeitung- gibt. Die Interessenten wissen also, daß sie aus den zweiten Teil des Wortes -achten, also Börse und Markt in dieser Zusammensetzung sehr Wohl unterscheiden müssen. Aus diesem Grunde scheint mir das Jenaer Oberlandesgerichts- Urleil anfechtbar, Unzüchtigkeit eines Bildes infolge schlechter Wiedergabe, Ein interessanter Rechtsgrundsatz — zugleich ein für die Re lativität aller Begriffe bemerkenswertes Zeugnis — ist jüngst vom Reichsgericht ausgesprochen worden (Deutsche Strafrechts. Zeitung 1922, S, 174), Es handelt sich um die Wiedergabe eines Bildes »Das neue Modell« in Buntdruck, In den Entschetdungs- gründen führte das RG, im Anschluß an die Vorinstanz aus, daß der Buntdruck wegen minderwertiger Ausführung die künstlerische Wirkung, die bei einer anderen Art der Vervielfältigung des Bildes dessen sinnlichen Reiz hinter dem reinen Kunstgenuß zurücktreten lassen könne, derart vermissen lasse, daß er lediglich dazu diene, in geschlechtlicher Beziehung aufzureizen, und des- halb das normale Scham- und Sittlichkeitsgefühl in diesem Punkt verletzt. Es wird als grundsätzliche Überzeugung aus gesprochen, daß Unvollkommenheit der Nachbildung — die auch in der Buntsäibung liegen kann — unter Umständen geeignet ist. dem Abbild einen dem Vorbild nicht innewohnenden Charakter von Unzüchtigkeit zu geben, indem sie sich so weit von dem künst lerischen Gedanken des Vorbildes entfernt, daß die dem Kunst werk eigene Kraft, das Natürliche zu adeln und ans das ästhetische Gefühl -des Betrachters verklärend einzuwirkcn, verlorengeht und anstatt dessen rein sinnliche Sloffreize in -den Vordergrund treten. Diesem von dem Gericht ausgesprochenen Gedanken muß man vollauf zustimmen. Er zeigt deutlich die Grenze zwischen gesetzwidriger Unzucht und künstlerischer Freiheit. Kunst ist Zweckformung und hat das Recht, alle menschlichen Beziehungen zum Gegenstand künstlerischer Formung zu machen. Aber wenn diese künstlerische Formung zurücktritt, sodaß nur das »Suse!« noch übrigbleibt, dann ist das Sujet eben leicht ein muuv.üs susti, vr, A, Elster, Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: s--> — Fernsprecher. — TA.: — Telegrammadresse. — D — Bankkonto. — d — Postscheckkonto. — * — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handels gerichtliche Eintragung smit Angabe des Erscheinungstags der zur Be kanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. 14.-19. August 1922. Vorhergehende Liste 1922, Nr. 191. Das antiquarische Buchkabinett G. m. b. H., Charlot te n b n r g. Adresse jetzt: Charlottenburg 2, Kantstr. 158. IDir.s A us l a n d v e r l a g G. m. b. H., Berlin. Direktor Max Feldges u. Direktor Erich Witt wurden zu weiteren Geschäftsf. bestellt. >H. 5./VIII. 1922.) Aval un-Verlag, Wien, errichtete eine Zweigniederlassung in Hellcrau b. Dresden. sB. 193.) Baltischer Verlag u. O st b n ch h a n d l u n g G. m. b. H., Bcr - l i n. Arthur Schwarz ist als Geschäftsf. ausgcschicden. sH. 8./ VIII. 1922.) Bielefelds Verlag, I., Frei bürg lBrcisgau), errichtete in Leipzig, Querstr. 10, Treppe 0 I eine Auslicferungsstelle. F. Volck- mar ist nicht mehr Komm. sB. 190.) 1216
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder