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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1922
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. X° 197, 24. August 1922. den Sortimenter abgegeben werden, der es mit 217,50 Mk. -i- S.-Z. verkaufen kann. Nun kommt der springende Punkt. Der Sortimenter muß seine gesamten Lagervorräte mit dem genauen Datum des Be zuges und dem tatsächlichen (wirklichen beim Bezug vorgeschrie- beuen) Ladenpreis ohne S.-Z. mit Geheimzeichen auszeichnen. Das letzte Beispiel angenommen: Der Sortimenter hat im Dezember 1918 das neu erschienene Werk mit 15.— Mk. ord./IO.— Mk. no. bar bezogen und bis heute noch nicht verkauft. Durch plötzliche Nachfrage wäre er bisher nicht in der Lage gewesen, festzustcllen, zu welchem Preise das Buch heute vom Verleger geliefert wird. Ein Blick auf die Tabelle sagt ihm, daß er heute das Werk mit 14,5fachem Preise -i- S.-Z. verkaufen muh, sodah ihm beim Ergänzen des Werkes ein ungefährer Gewinn von 72.— Mk. -l- S.-Z. verbleibt. Wenn er jedoch den Verkaufspreis schätzungsweise mit etwa 50.— Mk. annimmt, so wird er zu seinem Leidwesen gewahr, daß er trotz einem vermutlichen guten Gewinne einen nennenswerten Verlust erlitten hat. Viele solcher Verluste füh ren zum endlichen Zusammenbruch. Bei restloser Durchführung der vorgeschlagenen Auszeichnungsart hat der Sortimenter ein fort währendes Umzeichnen seines Lagers nicht mehr nötig. Er erfährt keine oder kaum wesentliche Verluste, sondern erzielt mit jedem Ver kauf tatsächlich Gewinne und hat die Möglichkeit, trotz Markentwertung sein Lager dauernd auf gleicher Höhe zu halten. Der Verleger paßt sofort automatisch (mit der jeweilig vom Deutschen Buchdruckerverein festgesetzten Druckpreiserhöhung) die Preise seiner sämtlichen Verlags werke den vom Börscnverein vorgeschriebenen Wertziffern an und kann dadurch seinem Verlag das notwendige Betriebskapital erhalten. Die Hauptsache bei diesem Vorschlag ist jedoch, daß der Börsen- vercin als berufene Organisation des Gesamtbuchhandels die jeweiligen Wcrtziffcrn scstsetzt und Verleger und Sortimenter die bindende Ver pflichtung haben, die vorgeschriebenen Erhöhungen der Netto- und Ordinärpreise mit dem Tage der Bekanntmachung im Börsenblatt in ihren Geschäften durchzuführen. Die von mir vorgeschlagenen Preiswertziffern wollen nicht An spruch auf Fehlerlvsigkcit erheben; wenn jedoch mein Vorschlag dazu beitragen würde, das Chaos der Preisbildung im Gesamtbuchhandel zu beseitigen, wäre ein großer Schritt nach vorwärts getan. Selbst verständlich müßte der Börsenverein durch eine von ihm ernannte Sach verständigenkommission diese schematische Tabelle nachprüfen und richtigstellen lassen (evtl, auch für wissenschaftliche usw. Werke eine oder mehrere Spalten hinzufügen), um dem Buchhandel genaue Bcrcch- nungsunterlagen zu bieten. Der Buchhandel muß nun endlich daran denken, mit den zu niedrigen Preisen zu brechen und seine Erzeugnisse, bzw. Handelsware stets dem jeweiligen Stand der Mark anzupasscn, um sich dadurch vor dem sicheren Ruin zu schützen. Meine persönliche Überzeugung ist es, daß die angegebenen Wert ziffern noch zu niedrig sind. Für Gegenäußerungen aus Kollegen kreisen wäre ich dankbar. Dresden, am 2. August 1922. F. Heinr. Hak. Wie schütze ich mich vor Valutagewinnanteil? Dem deutschen Verleger wird im Bbl. Nr. 155 vom 6. Juli, S. 7570/71, der zustandegekommene Vertrag mitgeteilt zwischen der Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger einerseits und dem Verein der Deutschen Antiquariats- u. Export-Buchhändler, sowie der Vereinigung Hamburg- Bremer Exportbuchhändler andererseits und ferner zwischen dem Deut schen Verlegervcrein einerseits und den gleichen Korporationen anderer seits unterm 26. Juni dieses Jahres. Da es sich bei diesen zwei Verträgen im wesentlichen um das Gleiche handelt, fasse ich den zweiten Vertrag zwischen dem Deutschen Verlegerverein und dem Verein der Deutschen Antiquariats- und Ex port-Buchhändler heraus. Nach diesem Vertrag nun gewähren die Mitglieder des Deutschen Verlegervereins den Mitgliedern der beiden Exporteur-Vereinigungen für sämtliche Lieferungen ins Ausland, bei denen nach den Bestimmun gen der Berkaufsordnung für Auslandlieferungen ein Anteil vom Valuta- Mehrerlös an den Verleger abzuführen ist, an Stelle der in 8 5 6 Ziffer 1, 2 vorgeschriebenen Vergütung von 15"/, bei wissenschaftlichen Werken eine solche von 40°/,, es sei denn, daß auf Grund von Sonder vereinbarungen eine besondere Regel besteht. Um den aus dieser Be stimmung dem Verleger zufließenden Gewinnanteil zu illustrieren, gebe ich hiermit folgendes Beispiel der Allgemeinheit zur Kenntnis: Laut Vorlage im Börsenblatt Nr. 149 vom 29. Juni 1921, S. 932, geschieht die Nachberechnung seitens des Verlegers bei Lagerverkäufen der Jnlandssortimenter bei Gruppe II (mittelvalutige Länder) wie folgt: Jnländsnettoprois./i 240.— und 60°/, Zuschlag 126.— 336.— Hiervon ab statt wie bisher 15°/,: 40°/,, d. i. ^ 134.40 Ferner noch ab der früher berechnete Nettodetrag 210.— „/i 344.40. Das Fazit bei der Abrechnung des Gewinnanteiles zeigt, daß dem vermittelnden Jnlandsexporteur bei seinem Geschäft mehr zu vergüten ist, als wenn er das Buch für das Inland besorgt. Ich kann mir nicht gut denken, daß auch hier, wie heute ja häufig im öffentlichen Leben am grünen Tisch der Verhandlung, zu wenig die Folgerung in der Praxis beachtet wurde. Die betreffende Bestimmung lautet nicht etwa: »40°/, vom Valutagewinnanteil«, sondern »15, rcsp. 40'/, vom Fakturenbetrag zu kürzen«. Wenn dieses gezeigte Beispiel unanfechtbar ist, dann wird es sich wohl empfehlen, wenn der vorsichtige Verleger, um sich gegen derartige Gewinnanteile zu schützen, an die Mitglieder vorgenannter Korporatio nen mit möglichst geringem Rabatt liefert, um nicht schließlich Gefahr zu laufen, daß er zu Selbstkosten oder gar darunter seine Werke an Exportfirmen, die Valutagewinne machen, liefert. Oder aber, daß er sich der Gruppe IZ anschließt, die bei Lieferung in mittelvalutige Länder 120"/, Valutaaufschlag erhebt. In diesem Falle bleibt dem Verleger dann wenigstens ein Valutagewinnanteil von ca. 25"/,. M ünchen, den 12. August 1922. Gerh. Trenkle, Auslieferungsleiter im Verlag R. Piper L Co. * Ein Mitglied der Vereinigung Hamburg-Bremer Exportbuchhänd ler, bzw. des Vereins der deutschen Antiquariats- und Exportbuch- händlcr bezieht ein schönwissenschaftliches Buch zum Verkauf innerhalb Deutschlands. Preis beispielsweise 100.— ord., ./i 65.— bar. Tags darauf bezieht dieselbe Firma das gleiche Buch zur Versen dung nach Chile. Preis 65.— 60°/, Valutazuschlag ^ 39.— ^^104^ 40"/» Exportvergütung 41.60 ^ 62.40. Der Anteil des Verlegers am Export-Mehrerlös beträgt also m inus 2.60. Wie reimt sich das zusammen? Oder irre ich mich? Dresden, Mitte August 1922. Heinrich Minden, Verlag. Vorsicht! Bruno Klein, früher Lehrer, jetzt angeblich eavä. weck., bisher Breslau, jetzt Berlin-Neukölln, Prinz Handjerystr. 10, hat nach Ausgleich früherer Verpflichtungen eine Reihe neuer und antiquarischer Werke in unserer -Handlung gekauft und zwei Schecks auf eine Bank in Halle dafür in Zahlung gegeben, welche uneingclöst zurückgekommen sind. Kleins Aufenthalt ist zurzeit nicht zu ermitteln. Wie wir hören, haben andere Berliner Firmen dieselben Erfahrungen gemacht. Nachdem wir die Angelegenheit der Polizei übergeben haben, warnen wir vor dem Ankauf der nach stehenden Werke: B e y e r l i n ck, L., Klaxnum tbeatrum vitae dumanae etc. 8 Bände. Lugd. 1678. Folio. Selten. Schön gepr. Pergamentbände. — Francisci, Ost- und West- Jndischer wie auch Sinesischer Lust- und Staatsgarten. 3 Teile in einem Bande. Nürnberg 1668. Folio. Prachtvoller Ganzlederband. — Pietro della Balle, Türkei und Persien. Folio. Ca. 1665. Pergament. — Laclos, Gefährliche Liebschaften. — Stratz, Schön heit des weiblichen Körpers. — Bloch, Sexualleben. — Tap peiner, Arzneimittellehre. — Placzek, Fehlgeburt. — Hof meier, Frauenkrankheiten. Für jede Mitteilung wären wir dankbar. Gleichgeschädigte Firmen bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu sehen. Berlin W. 8, Mohrenstraße 52. Gsellius. Ernst Ed. Müller in Berlin. Verschiedene Berliner und Schlesische Buchhandlungen find durch den Zwischenhändler Ernst Ed. Müller, angeblich in Berlin, Treskowstr. 17. wohnhaft, in schwindelhafter Weise geschädigt worden. Betrugsanzeigen sind von verschiedenen Seiten der Berliner Staats anwaltschaft eingereicht worden. Deshalb größte Vorsicht bei Ge schäftsabschlüssen mit diesem Herrn! Red. Verantwort!. Rebakteur: Richard Albert t. — Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauS). 1220
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