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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1922
- Strukturtyp
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- 1922-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. An den deutschen Verlagsbuchhandel! Seil längerer Zeit habe ich nicht mehr nötig gehabt, an die Nachsicht des Beriagsbuchhandeis in diesem Blatte zu appellie ren, allein die Weitfremdheit und Rücksichtslosigkeit einiger Ver lags b u ch h a i t e r zwingt mich, wieder einmal auf die außer ordentlich ungünstigen Verhältnisse hinzuweisen, unter denen der österreichische Buchhandel gegenwärtig leidet. Nicht nur -die Stockung im Verkehr mit Leipzig, die durch den Marktheiferstreik entstanden ist, auch die sonst langsame Beför derung der Sendungen machen es den österreichischen Sortimen tern unmöglich, rechtzeitig die Quartaikonti abzuschücßen, und so kommt es, daß einzelne Firmen in ungestümer Weise auf Be zahlung drängen, bevor noch die letzten Sendungen eingeiangt sind. Speziell in letzter Zeit wurden dem Unterzeichneten Vor- stand Klagen angesehener Firmen, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit Wer allen Zweifel erhaben sind, mitgeteilt, daß ihnen mit Kontosperre gedroht wurde, wenn nicht sofort der fällige Quartal-Saldo bezahlt würde. Neuerdings ist nun für den österreichischen Buchhandel eine Schwierigkeit entstanden, die außerordentliche Störungen im Ab rechnungsverfahren verursacht, indem die Beschaffung von De- Visen nahezu unmöglich gemacht worden ist, weil alle fremden Valuten zuvor bei der Devisenzentrale angefordert werden müs sen und der Bedarf einer Kontrolle unterworfen wird. In erster Linie werden Anforderungen für Lebensmittel, Kohle ustv. be günstigt, während diese dem Buchhandel nur in ganz geringem Maße (etwa IOA!> bewilligt werden. Es ist dieser Zustand nicht nur für den Buchhandel, sondern für die ganze österreichische Ge schäftswelt auf die Dauer unhaltbar, aber ich muß im Namen des österreichischen Buchhandels dringend bitten, auf diese außer gewöhnlichen Umstände Rücksicht zu nehmen und für die nächste Zelt Geduld zu üben, bis sich die Verhältnisse geklärt haben werden. Es sind selbstverständlicherwelse alle Schritte eingeleltet worden, rnn wieder jene Erleichterungen zu erhalten, die uns mehrere Jahre hindurch zugebilligt wurden. Wir bitten vor läufig um Rücksichtnahme und Geduld! Wien, den 17. August 1922. Der Verein der österreichischen Buch , Kunst- und Musikalienhändler. Wilhel m Müller, Vorsitzender. Neue Gerichtsentscheidungen. IV. (III siehe Bbl. Nr. 118.) Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Erfahrungen über den Einfluß der Geldwertschwankungen auf Lieferungsverpflichtungen werden täglich auch im Buchhandel gemacht. Wie schwer dieses Problem juristisch zu lösen ist, zeigt i sich dabei alle Tage, ja es wird in seiner ganzen Schwere ^ vollends deutlich, wenn man die reichsgerichtliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet verfolgt, wie wir es ja hier im Bbl. seit einiger Zeit tun. Die »Clausula rsdus sic stsut!bus»-Enlscheidun- - gen mehren sich, ohne daß man doch sagen könnte, daß eine alle Wünsche befriedigende Lösung der Schwierigkeiten, ein sicheres Hindurchfahren zwischen der Scylla der Unbilligkeit und der Charybdis der Vertragsunsicherheit erreicht würde. Ein Urteil dieser Art erging wiederum vom 3. Zivilsenat des Reichsgerichts unterm 22. Nov. 1921 (Juristische Wochenschrift 1922, S. 481). Es setzt die Wlllensmeinung desselben Senats, die in dem Urteil vom 8. Juli 1921 (Juristische Wochenschrift 1921, S. 1597) dar getan ist, folgerichtig fort, nicht ohne auch diesmal Widerspruch von anderer juristischer Seite zu finden. Einige grundsätzliche Ausführungen in der Urteilsbegründung lauten wie folgt: »Während man nach Unterzeichnung des Kriedensvertrags noch der Ansicht sein durste, daß die Verhältnisse aus dem Weltmärkte sich allmählich bessern und ln geordnete Bahnen zurückkehren würden, war gerade das Gegenteil der Fall. Der einen immer größeren Um fang annehmende Sturz der deutschen Valuta hatte zur Folg«, daß die Schwierigkeiten der Rohftofsbeschassung ins Riesenhafte wuchsen. Die Unterlieseranten hielten sich a» srühere Abmachungen nicht mehr gebunden. Kohlen- und Materialmangel führten wie in vielen an deren Fabriken, so auch in den einzelnen Abteilungen der O.-Werke zur teilweise» Stillegung des Betriebes, in anderen zu weitgehenden Beschränkungen der Arbeitszeit bis aus 24 Wochenstunden. Auf der anderen Seite verringerten Arbeitslust und Arbeitsleistung sich mehr und mehr, sodaß schließlich eine ordnungsmäßige, auf sachgemäßen kaufmännischen Berechnungen aufgebante Geschäftsführung fast un möglich war. Während die Firma O. nach den Ausführungen des Bcrufungsrichters noch bei Eingang der klägerischen Bestellung die Überzeugung hatte und haben durfte, daß sie diese nach Maßgabe ihres Anfang August 1919 neu ausgestellten Bauplanes ln sechs, höchstens sieben Monaten erledigen würde, wäre es ihr infolge der geschilderten Umwälzung der Wirtschaftslage frühestens am 2. April 1921 möglich gewesen, den streitigen Wagen serttgzustellen. Bis dahin war also, da ihr nach dem Gesagten auch ein vertretbares Verschulden bei dem Vertragsabschlüsse, unvorsichtige Übernahme zu zahlreicher Aufträge oder eines sonstigen zu großen Gesahrenrisikos nicht zur Last sällt, ein Verzug ausgeschlossen. Bis dahin hatte sich aber eine derartige Veränderung der Wirtschaftsverhältnisse voll zogen, daß die Leistung der Firma O., wenn sie am Vertrage fest gehalten wurde, der Geldgegenleistung des Käufers nicht mehr als die gewollte gleichwertige oder ungefähr gleichwertige gegenüber- gestanden hätte». (Die Firma hatte 242 Wagen der gleichen Art zu liefern.) » ... Da cs sich um eine Katalogware handelt, so ergibt es sich aus der Natur der Sache von selbst, daß den übrigen 241 Käufern nicht wesentlich andere Preise berechnet sein können als dem Kläger. Wäre die Firma O. daher verpflichtet gewesen, die 242 und alle übrigen durch die neuen Wirtschaftsverhältnisse in einer für sie gleich ungünstigen Weise beeinflußten Automobilverträge vereinbarungs gemäß zu erfüllen, so hätte sie mit ständig steigenden, mit Millionen- Vcrlusten arbeiten müssen. Das zu tun, war ihr nach Treu und Glauben um so weniger zuznmuten, als es bei dem Vertragsab schlüsse zweifellos nicht gewollt war und verständlgerweise nicht ge wollt sein konnte, daß der Käufer schließlich einen Wagen erhielt, dessen Bert den feiner Gegenleistung etwa um das Vierfache übcr- 1213
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