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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1922
- Strukturtyp
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- 1922-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 196, 23. August 1922. In Befolgung dieser Beschlüsse hat ein großer Berliner Fa ch z e i t s ch r i f t e n v e r l a g nachstehende Bestimmungen für die Werbung von Anzeigenaufträgcn einheitlich in Kraft gesetzt und davon allen seinen Vertretern durch folgendes Rundschreiben Kenntnis ge geben. Es wäre wünschenswert, daß sich anch andere Verlage diesen Ansfassnngen ans chl össen: 1. Festpreise dürfen nur bei langfristigen Aufträge)!, und zwar bis zur Höchstdauer von höchstens drei Monaten vereinbart werden, und auch dann nur bei genauer Einhaltung der tariflichen Rabatt- sätze. 2. Soweit irgend durchführbar, ist monatlich Vorauszahlung zu vereinbaren. Ist eine Vorauszahlung nicht durchznsetzen, so muß die Bedingung »zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung« vereinbart werden. Die Einräumung von längeren Zahlungsfristen als vierwöchig im Höchstfälle ist, solange die Geldentwertung an- danert, nicht angängig. 3. Soweit die Herren Vertreter Vorauszahlung empfangen, findet eine Vergütung für nachträgliche Preiserhöhungen nicht statt. Wohl aber werden die Preiserhöhungen bei der Provisionszahlung voll in Anrechnung gebracht, sobald 2., 3. und folgende Raten erhoben werden, und zwar gelten für die Provisionsberechnung jeweils die beim Provisionsempfang der Kundschaft berechneten Anzeigenpreise. 4. Um die Preiserhöhung von Aufträgen, die mit gleitendem Preis abgeschlossen sind, dürfen die Herren Vertreter sich nicht be mühen. Die Vorbehaltsklausel gibt dem Verlage das Recht, bei fort schreitender Geldentwertung und daraus sich ergebender Erhöhung der Herstellungskosten und Unkosten einen Ausgleich durch den Prcisauf- schlag zn suchen. Der Verlag wird aber in solchen Fällen, da der Prcisaufschlag seitens des Kunden nicht bewilligt wird, die Herren Vertreter ersuchen, sich um die Erhöhung zu bemühen. In solchen Fällen soll die Erhöhung anch provisionspflichtig sein. Zu diesen 4 Punkten möchte ich, um von meinen Herren Mitarbei tern recht verstanden zu werden, folgendes bemerken: Die in überstürztem Tempo fortschreitende Entwertung des Geldes hat zur Folge gehabt, daß der Verlag fortgesetzt mit Verlusten arbei tete, selbst bei solchen Aufträgen, die zum vollen Tarifpreise bezahlt wurden, und zwar dadurch, daß die Bezahlung der Aufträge immer erst nach Verlauf einiger Monate erfolgt, und dann in einer Papiermark, die an Wert sehr erheblich gesunken war. Die Herren Vertreter können das leicht nachrechnen, indem sie nämlich die empfangene Provision in Dollars oder in Schweizer Franken umrechnen, und zwar mit dem Kurse am Tage des Provisionsempfanges, und damit den Betrag ver gleichen, den der Verlag etwa 4 Monate später für die erste Viertel jahrsrate vom Knuden erhält, ebenfalls in Dollars am Tage der Kun denzahlung umgerechnet. Daraus wird ersichtlich, daß der Verlag mit der ersten Vicrteljahrsrate nicht annähernd die gezahlte Provision er hält. Nach Verlauf von 3 Monaten wird aber bei der heutigen Wirt schaftslage eine wesentliche Preisheraufsetzung notwendig geworden sein. Zahlt nun der Verlag dem Vertreter wiederum die Provision für den Nest des Auftrages im voraus, so ergibt sich für die zweite An zeigenrate genall das gleiche Bild. Und so kommen wir zu dem End ergebnis, daß der Verlag mit den Gesamtzahlungcn des Kunden tat sächlich niemals so viel erhält, als er dem Vertreter an Provision im voraus bezahlt hat, d. h. also, er leistet seine gesamten Arbeiten, die Be schaffung des Papiers, den Druck des Anzeigenteils, die Bezahlung des Personals und der Werbung, nicht nur vollkommen kostenlos, sondern er zahlt darüber hinaus noch Beträge an die Vertreter. Das ist ein ganz unmöglicher Zustand, der jeden Verlag in wenigen Monaten dem siche ren Untergange überantworten muß. Der Vorbehalt der Preissteigerung soll den Verlag nur in die Lage versetzen, den ursprünglich vereinbarten und dem Vertreter be zahlten Anzeigenpreis zum tatsächlichen Gegenwert, wenn auch in einer größeren, dafür aber umso wertloseren Papiermark-Summe, hereinzu bekommen. Bleibt die Mark gleichwertig, so fallen auch die Teuerungs zuschläge fort, weil dann auch die Preissteigerungen in der Herstellung sortfallen, und der Vertreter hat keinen Anspruch auf Nachzahlung. Wird die Mark aber weiter entwertet, so muß der Verlag eben anstelle des ursprünglich vereinbarten Markbetrages einen der Entwertung an gemessenen Mehrpreis erhalten, wodurch er nichts anderes erhält, als eben den vereinbarten Preis. Ich möchte annchmen, daß die Herren Vertreter das bei sachlicher Nachprüfung vollkommen einsehen. Aber ich will noch ein anderes Beispiel anfiihren: Wenn ein Angestellter heute zur Geschäftsleitung kommt und sich die Vorauszahlung eines Jahresgehaltes (das ist gleichbedeutend mit der Vorauszahlung der Provision auf ein Jahr) erbittet, weil er in der Lage sei, sich für das kommende Jahr vollständig mit Bekleidung und Verpflegung einzndccken, so begibt er sich doch wohl selbstverständ lich des Anspruches auf eine Nachforderung, wenn die tariflichen Ge- 1208 Hölter ans Grund eingetrctener weiterer Teuerung eine Erhöhung er fahren. Er hat ja die Bezahlung seiner Leistungen in einer entsprechend wertvolleren Mark erhalten und sich selbst fiir das kommende Jahr cin- gedeckt. So ist anch der Vertreter, der sich im voraus bezahlen läßt, für die Dauer der Vorauszahlung abgefunden, auch wenn der Verlag genötigt ist, eine höhere Papiermarksumme mit Rücksicht auf die wei- ^ tcre Entwertung der Mark zu fordern. I Deshalb muß den Herren Vertretern dringend empfohlen werde», wenn sie Wert darauf legen, an den Preiserhöhungen beteiligt zu ! werden, die Vorschüsse nur für 3 Monate, höchstens 6 Monate zu ent " nehmen, wodurch den Verlagen auch schon um deswillen gedient ist, weil sie heute mit ihren Geldmitteln nicht mehr ausreichen, sondern durch hohe Kredite belastet sind. ! Um die Unmöglichkeit der Vergütung von Teuerungszuschlägen schlaglichtartig zu beleuchten, will ich noch mit starker Übertreibung den j folgenden, durchaus möglichen, wenn auch nicht in naher Zukunft lie genden Fall anfiihren: Die Summe des ursprünglich abgeschlossenen ! Auftrages beträgt 20 000 .//. Hiervon erhält der Vertreter seine Pro- ^ Vision für ein Jahr voraus. Nach 8 Wochen macht sich eine Verdoppe lung des Preises infolge 100°/»iger Entwertung der Mark notwendig. !Der Vertreter erhält wiederum die Provision auf diesen Betrag für ! 10 Monate voraus. Nach 8 Wochen steigt die Mark, die Herstellungs- ! kosten fallen, und der Tcuernngszuschlag muß deshalb aufgehoben wer- ! den. Der Verlag muß also für die nächsten Monate ans Grund des ! zuerst abgeschlossenen Preises erfüllen. Nach weiteren 2 Monaten ist !die Mark weiter so gestiegen, daß eine Ermäßigung des Grundpreises um 25°/„ cintritt. Der Verleger bekommt also für seine weiteren An- ! zeigen 25°/» weniger, als beim ersten Abschluß vereinbart war, usw. nsw. !Der Vertreter hat aber die Provision ans einen Auftrag von 40 000 ! erhalten, während der Kunde schließlich an den Verlag insgesamt -12 000 oder weniger gezahlt hat! Ein weiteres zwingendes Moment, den Vertreter von jeder Be- ' mühung um die durch den Anzeigenvertrag bereits festgelegten Teue- rnngszuschläge fernznhalten, ist das, daß die Herren Vertreter durch solche Bemühungen vollkommen in der Werbung neuer Kundschaft lahm gelegt würden. Selbst die fleißigsten Vertreter würden mit der Hcr- einbringung der jetzt von 4 zu 4 Wochen notwendigen Teuerungszu schläge vollkommen in Anspruch genommen sein. Der nicht rührige Vertreter kann sich in seinen Lehnstuhl setzen und sich damit bescheiden, die Provisionen von den Teuerungszuschlägen zu fordern, die der Verlag auf Grund des Vertrages hereinbringt, wenn nämlich die Teuernngs- zuschläge provisionspflichtig wären, und sich ohne jede Mühe dadurch eine dauernde Rente sichern. Der Verlag unterhält seinen Vertreter apparat aber in erster Linie, damit er den Kundenkreis fortgesetzt er weitert. Geschieht das nicht, dann muß der Verlag auf den Vertreter verzichten, weil er ihm keinen Nutzen bringt, und weil anch im Zeit schriftengewerbe Stillstand Rückschritt bedeutet. Alle diese wohl mit zwingender Klarheit vorgeführten Gründe verpflichten mich, an den wohldurchdachten Beschlüssen des Verbandes der Fachpresse Deutschlands festzuhalten, insbesondere die Provisions zahlungen auf Teuerungszuschläge abzulchnen, dabei aber auf Verein barung von Teuerungszuschlägen zu besteheu und Zahlungsfristen zn verweigern, nach Möglichkeit Vorauszahlung zu fordern. Die Herren Vertreter, denen an der Erhaltung des Fachzeitschriften verlages gelegen ist, werden diesen mir durch die Notlage ausgezwunge nen Vorschlägen folgen. Ich bitte jeden der Herren um schriftliche Be stätigung und um Mitteilung an mich, ob sie in Zukunft di-e Vor schüsse auf die Provision vierteljährlich oder halbjährlich zu beziehen wünschen. Nicht unterlassen möchte ich einen Hinweis auf das österreichische Fachzeitschriftengcwerbe, das uns ein warnendes Beispiel sein muß. In Österreich sind fast sämtliche Fachzeitschriften zugrunde gegangen, und nur einige wenige besonders gut geleitete und von der Industrie unterstützte Blätter bestehen noch. Mit dem Untergange der Fachzeit schriften würden aber auch die Herren Vertreter in der Mehrzahl ihre Erwerbstätigkeit verloren haben. Papierpreise und Papierwirtschaft in Deutschland. Wohl kaum ein Gegenstand des täglichen Bedarfs ist in Deutsch land im Preise so hochgeschraubt worden wie das unentbehrliche Papier. Ter z. B. für dxn Monat August maßgebende Preis für maschinen glattes, holzhaltiges Druckpapier, das zum Druck von Tageszeitungen be nutzt wird, ist gegenüber dem Julipreis um nicht weniger als um 40°/, gestiegen (für Rollenpapier auf 27.75 Mk. und für Fovmatpapicr ans 27.85 Mk. für 1 IrZ). Der Aufschlag ans die Friedenspreise (rund 21.— Mk. für je 100 k§) beträgt für 100 Nollenpapier 2754.50 Mk. und für Formatpapier 2762.50 Mk. Der Gesamtpreis beträgt also
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