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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1922
- Strukturtyp
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- 1922-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. >' 203. 31 August 1922. Zahlungen während der Herstellung sowie Netiobegleichung des Restbetrages bei Ablieferung; Metallhändler. Schriftgießereien, Farben- und Papierfabriken arbeiteten nur gegen Barzahlung. Man wird ohne weiteres zugeben müssen, daß das Buch- druckgewerbe mit den Schwierigkeiten der gegenwärtigen Wirt schaftslage zu rechnen hat. aber es bars nicht aus dem Auge ge lassen werden, daß ein ganz erheblicher Teil der Erzeugnisse des Buchdrucks nicht lebensnotwendig ist und daß daher »ine Überspannung des Bogens, soweit die Liefe- rungs- und Zahlungsbedingungen in Frage koinmen, dem Buchdruckgewcrde in erster Linie zum Verhäng nis werden muß. Was sich syndiziert« und kartellierte Jndustriegluppen in dieser Hinsicht erlauben können, ist ans das Buchdruckgewerbe nur teilweise oder gar nicht anwendbar, wenn ein großer Teil der Kundschaft, der doch auch mit der miserablen Wirtschaftslage rechnen muß, nicht die Flucht ergreifen soll und entweder auf die Anfertigung von Drucksachen ganz verzichtet oder nur das unumgänglich Notwendige in Auftrag gibt. Mit Auslandsaufträgen ist nur ein kleiner Teil der deutschen Druk- kereien beschäftigt, während der überwiegende Teil auf den In landsbedarf angewiesen ist. dessen Auftraggeber mit den gegen wärtigen traurigen Wirtschaftsverhältnissen genau so gut. — wenn nicht noch weitgehender — wie der Buchdrucker zu rechnen haben. Mit papiernen Bestimmungen, an die sich, wenn Not an den Mann geht, doch niemand halten kann, ist keiner Seite ge- dient, sondern die geschäftlichen Verbindungen werden nur un nötig erschwert, und «ine gewisse Verbitterung imd eine unaus- bleibliche Zurückhaltung seitens der Auftraggeber ist die natur gemäße Folge. Was im besonderen den Verlagsbuchhandel betrifft, so wird kein Verleger sich dem Ernst der Zeit verschließen und alles versuchen, um mit seinem Drucker unter Dach und Fach zu kommen. Mit sogenannten Löwenverträgen, die dem einen Teil nur Rechte, dem andern Teil dagegen nur Pflichten aufbürden, wird aber weder dem Verleger noch dem Drucker geholfen, keiner von beiden läßt sich solche Verträge gefallen. Herr Säuberlich hebt aus den neuen verschärften Lieferungs« und Zahlungsbedin. gungen als besonders wichtig folgendes hervor: »Die Bar zahlung ohne Abzug. bei größeren Aufträgen die Zah - lung für geliefertes Papier bei Bezügen vom Lager sogleich bei Bestellung, bei Anfertigung zur Zeit der Lieferung seitens der Fabrik zum entsprechenden Tagespreise, in beiden Fällen also unabhängige Zahlung des Papieres vom Zeitpunkte seiner Verwendung und drittens die Bestimmung, daß bei umfangreichen Arbeiten entsprechende Voraus- und monatliche Teilzahlungen zu leisten sind. Angebote und Vorberechnungen können naturgemäß unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen nur .freiblei bend' abgegeben werden«. Wenn diese Bedingungen wörtlich erfüllt werden müßten, so sind ohne jeden Zweifel diejenigen Verleger mit der Laterne zu suchen, die wirtschaftlich noch in der Lage sind, den Vorschriften der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Dnckdruckgewerbe nackrzukommen. Daran ändert auch nichts der Hinweis, daß auf der Wernigeroder Hauptversammlung des Deutschen Bnch- druckcr-Vcreins die hinsichtlich der Fassung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gestellten Anträge noch weiter gingen, -als mit Rücksicht auf die Berschiedenartigkeit der Kundenkreise, insbesondere der b u ch h8ndleri sch en Auftrag geber der W e i kd rn ck e r e i e n. zulässig erschien, womit nicht gesagt sein soll, daß es nicht jedem Drucker sreistehe, schär fere, den obwaltenden örtlichen oder sachlichen Verhältnissen entsprechende Zahlungsbedin. gungen zu stelle n». Mit diesen Ausführungen wird also gesagt, daß bei der Neu fassung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen besondere Rücksicht auf die b u ch h L n d l e r i sch e n Auftraggeber genom men wurde. Man hört wohl die Botschaft, aber es fehlt der Glaube, denn von Rücksichten auf die buchhändlerischen Auftrag geber ist nach unserem Dafürhalten fast gar nichts zu merken. Die Verleger werden gut daran km. sich die Lieferungs- und »242 Zahlungsbedingungen recht genau anzusehen und dann mittels vertraglicher Abschlüsse dafür zu sorgen, daß ihnen die Möglichkeit geboten wird, ihre Werke, Zeitschriften usw. noch weiter herausbringen zu können. Die Sondervereinbarungen sind auch schon aus dem Grunde erforderlich, weil die Drucker jedem Angebot die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bet fügen sollen und daß daher in Streitfällen diese als maßgebend vom Drucker reklamiert werden, und zwar umsomehr, da in den Angeboten arrf die beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedin gungen. die nachstehend im Wortlaut folgen, ausdrücklich Bezug genommen werden soll. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im deutschen Buchdruckgc werbe. Ausgestellt vom Deutschen Buchdrucker-Verein. t. Preisangebote und Berechnung. Preisangebote sind freibleibend; sie entsprechen den: Stande der Löhne und Ma tertalpreise vom Tage des Angebots. Nach dem Tage des An gebots eintretende Erhöhungen der Löhne und Gehälter. Ma terialien und Unkosten bedingen für jede Zeitstufe der Herstellung bis zur Fertigstellung eine entsprechende Erhöhung der Preise. 2. Zahlungsbedingungen. Bei ständiger Geschäftsverbin dung Zahlung des Rechnungsbetrags innerhalb t4 Tagen nach Nechnungserteilung in bar ohne jeden Abzug. Bei neuen Ge schäftsverbindungen. wenn nicht anders vereinbar!, zwei Drittel bei Austragserteilung, Rest bei Ablieferung. Bei umfangreichen Arbeiten ober Aufträgen, dis sich länger als einen Monat hinziehen, sind dem Umsang der geleisteten Arbeit entsprechend angemessene Vorauszahlungen und monat liche Teilzahlungen zu leisten. Wenn für einen Auftrag das Papier bereitgestellt wird, ist das Papier lstehe Ztsf. 17> sofort zu bezahlen. Bei Zeitschriften: Abrechnung jeder Nummer. Zahlung un verzüglich nach Nechnungsempfang. Bei Zeitungen: Wöchentliche Abrechnung, Zahlung inner halb Wochenfrist. 3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Truckort. 4. Lieferungen gelten ab Druckerei, soweit nicht durch Brauch oder Vereinbarung anderes bestimmt ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 5. Beanstandungen find nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. 8. Po st gelber für Korrsktursendungen werden berechnet. 7. Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zu- rlickgenommen. Kisten werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustande frachtfrei Innerhalb vier Wochen erfolgt, zu zwei Drittel des berechneten Preises gutgeschrieben. 8. Proben und Entwürfe werben berechnet, anch wenn der Airstrag nicht zustande gekommen ist. 9. Druck- und Prägeplatten bleiben Eigentum der Druckerei, sofern sie nicht besonders in Rechnung gestellt und bezahlt worben sind. 10, K e u e ro e rs i ch e ru n g. Wenn die der Druckerei über gebenen Druckstöcke. Papier oder lagernde Drucksachen gegen FeuerSgefahr in voller Höhe versichert werden sollen, so must der Druckerei Auftrag zur Versicherung, unter Bezeichnung des Versicherungsbetrags, gegeben und die VersicherungSgebiihr ver gütet werden. Andernfalls must der Auftraggeber die Versiche rung selbst besorgen. tit, Sa tz s k h I e r werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von dem Setzer nicht verschuldete, in Abweichung von der Dvuckvor- lage erforderliche Abänderungen nach der dafür ausgewendeten Arbeitszeit berechnet. 12. Für Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als »brnckseriig« bezeichneten Abzug übersehen hat, ist die Druckerei nicht haftbar. Durch Fernsprecher ausgegebcnc Satzänderungco sind unverbindlich: sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schrist lichen Wiederholung. 13. Mehr-oderMinderliefer ungen, Bei Druckaufträgen, für die bas Papier besonders angesertigt werden muffte, ferner bei mehrfarbigen Drucksachen ist ein Mehr- oder Mtnderergebnis nicht zu vermeiden; es sind daher Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 o, H. abzuuehmen und zu verrechnen. Bei Sonder anfertigung des Papiers gelten die Bestimmungen des Vereins Deutscher Papterfabrikanten. 14. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich viel welcher Art, ist der Druckerei frei Haus zu kiefern.
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