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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1922
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Redaktioneller Teil. .V l75, 29. Juli lS22. geblieben ist, hat seine Sonberkurse fortlaufend durch Abbau an die allgemeine Lage anpassen müssen, wie nachstehende Zusam menstellung zeigt: Tab. VII. Valutatabellen des 12 1 IV V X XI 1-22 I IV V 6.— 5.— 4.— 4.— 3.— 2 40 150 28/— 28/— so/- 20k— lS,8 8 6 8/- 72.— 72 — 36.— 36 — 24 — 17.— 12 — Italien . . . SO.— 20.- 45 — 45.— dO — 21.— 14 50 Schweiz . . . 30.— 30 — 25 — 20.— 12.50 8.50 6 — Holland . . . >6 — >6.— 10.— 10.— 6 — 4.20 3.— 32.- 30.- 20 — 20.— 12 — 8.50 6.— Schweden. . . 25.— 25 — 20 — 20 — 11.— 7.20 5 — Norwegen . . 32 — 30.— 20.- 20.— 12.- 9.50 8.58 Ein Vergleich -der hier gegebenen Schweizer Kurse mit den oben mitgeteilten Zahlen für die Schweiz zeigt, wie sich auch der Musikalienhandel in der Praxis langsam den ans den gege benen Unterlagen theoretisch zu -errechnenden Sätzen angepatzt hat. In der Ta! läßt sich auf Grund der hier gemachten Ausfüh rungen unter Berücksichtigung insbesondere der Fliedensparität der betreffenden Valuten, der deutschen Buchpreissteigcrung und der Teuerungslage im Ausland der als angemessen zu betrach tende Preis in fremder Währung nach einer einfachen Formel jeweilig leicht errechnen. Die Friedensparität <u> der Valuten ist bekannt; ebenso läßt sich die Teuerun-gslage des Auslandes, bzw. die Entwertung der in Frage kommenden ausländischen Valuta (U) an der Hand der Grobhandelsindexzahlen jeweilig ermitteln; endlich ist auch die Teuerung des deutschen Buch- preifes (?) ohne weiteres sestzustellen. Die Fried-ensparität ist durch Multiplikation mit ihrem Entwertungskoeffizienten auf ihre augenblickliche Kaufkraft zu bringen. Dividiert man sie dann durch -die deutsche Buchpreisteuerungszahl, so gewinnt man die Relation, die der Festsetzung des Ausl-an-dpreifes zugrunde zu legen ist. Allerdings empfiehlt es sich, dabei eine Überteuerung des deutschen Buches in Rechnung zu stellen. Es hat sich oben gezeigt, daß als angemessen solche Bücherpreise anerkannt werden, die nur etwa 38"/« der sonstigen Teuerung darstellen. Dem würde eine dreifache überleuerung der deutschen Preise entsprechen. Be rücksichtigung dessen empfiehlt sich schon, um für die Tageskurs entwicklung einen gewissen Spielraum offen zu lassen und sich allzu häufige Preisänderungen sparen zu können. Eine gewisse Rücksicht ist aber auch auf die ebenfalls gesunkene Kaufkraft der ausländischen Bücherfreunde zu nehmen. Das Buch als Gegen stand lediglich kulturbed-ingten Bedürfnisses muß sich überall auf der unteren Stufe der Teuerungsskala halten. Dann aber ergibt sich für die Ermittlung der angemessenen Relation (U) folgende Formel: Macht man für die Schweiz zum Stande dom März dieses Jahres das Exempel, so ergibt sich Das würde also dem Verhältnis von 180 — 6.75 Fr. entspre chen. In der Tat treten -die Schweizer bekanntlich für eine Um rechnung von 180 : 6 ein. Naturgemäß hat eine solche Formel nur den Wert eines Maßsta-bes. Im einzelnen Fall werden sich oft höhere oder auch niedrigere Preise nötig machen und rechtfertigen lassen. Aus nahmen bestätigen die Regel. Ferner sei betont, daß in dieser Formel eigentlich nur der Faktor u beachtet zu -werden braucht, soweit etwaige nachträgliche Änderungen eines einmal festgesetz ten Auslandprei-ses in Frage kommen. Die Friödensparität ist völlig unveränderlich; -ebenso bleibt der Teuerungsindex, -den man bei der ersten Preisermittlung zugrunde legte (das Viel fache des deutschen Jnlandpreises gegenüber -dem Vorkriegspreis), bestehen. Nachträgliche Erhöhungen des deutschen Jnlandpreises beeinflussen den von der deutschen Geldentwertung unberührten Auslandprcis in nichtdeutscher Währung nicht. Wohl aber ist die Teuerungslage im Ausland zu beobachten. Sie wird am ein- IVS8 fachsten vom Großhandelsindex des -betr-esfen-den Landes abge lesen. Weltmarktpreise für das Buch gibt es nicht. Eine solch« individuelle Wertermittlung aber ist möglich und wertvoll. Zum Ende des Leipziger Buchhandels-Markthelferstreiks. Im Anschluß an unsere bisherigen Mitteilungen über den Streik bei Buchhandlungs-Markthelser in Leipzig und der gleichzeitig laufen den Gehaltsbewegungen der Buchhandlungs-Angestellten teilt uns die Ortsgruppe Leipzig des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler mit, daß nach dem Scheitern der direkten Verhandlungen mit -den Gchiljenorganisationcn am 18. Juli diese die Vermittlung des Leipziger Schlichtungs-Ausschusses angernfen Hutten. Unter dem 28. Juli wurde der Arbeitgeber-Verband vom Schlichtungsausschutz zu einer Rückäutzcrung über die Forderungen der Gehilfenschaft, die auch ihrerseits eine M"/„ige Gehaltserhöhung verlangte, ersucht. Um den Gang der Verhandlungen zu beschleunigen, wurde der Schlichtungsaus schub gebeten, die Verhandlungen mit der Gchitsenschast möglichst un verzüglich anzusctzc», Der Schüchtungsausschuß bestimmte hierfür einen Termin ans Sonnabend, den 22. Juli. Durch ein Versehen, vielleicht auch mit Absicht, waren jedoch für diesen Termin nicht die Gehilsen- organisationen, sondern die Kommission der streikenden Buchhandlungs- Markthelfer geladen worden. Der Arbeitgeber-Verband lehnte aus rechtliche» Gründen eine Verhandlung zur Sache ab, -fodaß cs ledig lich zu einer Geschäftsordnungs-Debatte kam, die damit endete, daß der Schlichtungsaus-schutz durch einen Beschluss den Parteien empfahl, unverzüglich eine Kommission zu bilden, der von jeder Partei drei Herren-, unter diesen Herr Volckmar und Herr Kaltenborn <Markt- Hclser-Vertreter), angehören sollten. Diese Kommission sollte nötigen falls einen unparteiischen Vorsitzenden wählen und möglichst mit bin dender Wirkung über die strittigen Punkte entscheiden. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes machte -die Annahme oder Ablehnung der Kommission von der Entscheidung seiner Hauptoersmnm- lting abhängig, die Montag, den 24, Juli, zusammentrat und sich für Annahme der empfohlenen Kommission entschloß, soweit sic den Cha rakter der seitens des Vorstandes immer betonten freien Verhandlung trug. Die Kommission trat hierauf noch am gleichen Tage <24, Juli) zusammen und legte das Ergebnis ihrer mehrstündigen Verhandlung in nachstehendem Protokoll fest: »Anwesend von Arbeitgebcrseile: die Herren Hans Volckmar, Hans Reclam, Oskar Göttel: von Arbeitnehmerseite: die Herren Kolbe, Hartenstein, Kaltenborn, Die Anwesenden sind sich darüber einig, daß er zur völligen Wiederherstellung des Arbeitsfriedens im Leipziger Buchhandel er forderlich ist, daß nicht nur die Lohnstreitigkeit der Markthclser, son dern auch die Gehaltsstrcitigkeit der Gehilfenschaft so schnell als mög lich, und zwar nicht nur für den Juli, sondern auch für August ge schlichtet wird. Die Vertreter der Markthelfcrschaft würdigen auch die von -den Vertretern der Arbeitgeber oorgebrachten Gründe, daß es letzteren schlechterdings unmöglich ist, setzt die Streitigkeit mit den Markthelfern zu beseitigen und diese in die- Betriebe wieder aufzu nehmen, solange die Gefahr eines Scheiterns der Verhandlungen mit den Vertretern der Gehilfenschaft besteht, weil sonst binnen kurzem das Bild entstehen könnte, daß zwar die Markthelfer wieder ln den Be trieben find, dagegen die Gehilfen in Ausstand treten, also die Arbeit der Betriebe wiederum nicht voll ausgenommen werden könnte. Alle Anwesenden werden sich deshalb dafür einfetzen, daß der Friede mit der Gehilfenschaft möglichst ebenfalls morgen, Dienstag, in freier Vereinbarung und nicht erst am Mittwoch vor dem Schlich tungs-Ausschuß geschlossen wird, und zwar, was die Teuerungszulagen für Juli und August anbelangt, ans derselben prozentualen Grundlage, ans -der die Anwesenden sich heute bezüglich der Markthclferschaft zu einigen bestrebt sein werden. Die Anwesenden sind sich also darüber einig, daß die nachfolgenden Vereinbarungen erst in Kraft treten-, sobald die erhoffte Einigung mit der Gehilfenschaft ebenfalls erreicht ist. Die unter diesem Vorbehalt getroffenen Vereinbarungen lauten nunmehr wie folgt: 1. Das Arbeitsoerhältnis ist an sich infolge der ausgesprochenen Kündigungen unterbrochen. Es wird aber vereinbart, daß ans dieser Unterbrechung den Arbeitnehmern keine Nachteile in be zug auf Urlaub, Dienstalterszulagen, Jubiläen und Vergütung bei Krankheiten lTarif Abs, 0, Ziffer 4) entstehen dürfen. 2, Eine Bezahlung der Stre-tktage findet nicht statt. In denjenigen Betrieben, die den ersten Streiktag-, Sonnabend, den 8. Juli, am 7, Juli bezahlt haben, findet eine Anrechnung dieser Zahlun gen auf die künftige Lohnzahlung statt.
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