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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1922
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X- 175, 29, Juli 1922. Redaktioneller Teil, virfnrblatt f. tz. Dlschrr. vuchhaudcL. im Saargebiel aus der einen Seite die Frankencmpfänger mit riesigen Einnahmen, ältere Beamte ständen sich auf rund 3V0 0V0 Mark im Jahr, selbst Unterbeamlc und Arbeiter hätten Löhne bis zu 15 009 Mark im Monat, Auf der anderen Seite ständen die Markempfänger und Pensionäre, die unter Not und Entbehrung den Kampf ums Klotze tägliche Brot führen müßten. Nach der Indexziffer vom Mai 1922 sei Saarbrücken mit 4800 die teuerste Stadt, viel teurer als Berlin, dessen Indexziffer 2900 betrage. Die Lage mache sich natürlich auch für den Buchhandel bemerkbar. Eine Bestellkarle (Bücherzettel) kostet 5 Cent, oder 1,40 Mark, ein Brief 15 Cent, oder 4,20 Mark, jedes Paket bis 5 Kilogramm 65 Cent, oder 18,20 Mark, Pakete über 5 Kilo gramm SO Cent, oder 25,20 Mark statistische Gebühren, Es sind völlig unproduktive Ausgaben, die manche Firmen mit durch schnittlich 1000 Mark im Monat belasten. Diese Sonderspesen betrügen bei manchen Sendungen mehr als 20 Prozent vom wah ren Wert, Hinzu kämen die hohen Löhne und Gehälter, die phan tastische Ziffern annähmen, aber nur der allgemeinen Verteue rung der Lebenshaltung entsprächen. Auch die allgemeinen Un kosten sind wesentlich höher als im Reiche, Der Zentner Kohlen koste 140 Mark, Koks 175 Mark, der Kubikmeter Gas 6 Mark, die Kilowattstunde elektrische Kraft 9 Mark, mancher Buchhändler hätte bis zu 100 000 Mark an Mieten zu zahlen. Nach diesen An gaben würde man Wohl verstehen, daß der Buchhandel im Saar- gebiet, um sich halten zu können, mit den im Reiche üblichen Be dingungen nicht auskommen könne. Bisher hätten jedoch nur zwei Firmen, die Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stutt gart und Robert Voigtländer's Berlag irr Leipzig, dem saarlän dischen Buchhandel einen Extrarabatt eingeräumt. Der Redner betonte nachdrücklich die Bitte des saarländischen Buchhandels, diesem Beispiel zu folgen und einen solchen Extrarabatt allge mein einzuführen. Eine weitere Bitte ging dahin, direkte Lie ferungen nach dem Saargebiet möglichst völlig zu vermeiden und alle Bestellungen dieser Art dem saarländischen Sortiment zuzu weisen, um es in seinem Kampfe ums Dasein zu schützen. End lich brachte er als Letztes die Bitte vor, der Verleger möge das saarländische Sortiment bei der Versendung von Neuigkeiten be sonders bevorzugen, es dürfte nicht Vorkommen, daß Bücher in den Nachbargebieten längst im Schaufenster lägen, während man sie im saarländischen Buchhandel noch nicht zu Gesicht bekommen habe, überhaupt müßte die Belieferung der Buchhandlungen nach diesem Gebiete besonders prompt und regelmäßig erfolgen; denn nur unter dieser Voraussetzung könnten die Kunde», an die Geschäfte gewöhnt, erhalten und vor der Abkehr bewahrt werden. Eine derartige Geschäftspolitik würde sich bezahlt machen, wenn nach Ablauf der Besatzungsfrist das Saargebiet wieder zum Deutschen Reiche zurückkehre, Opfer, die jetzt gebracht würden, erfolgten, um eben das Saargebiet deutsch zu erhalten und seine Zukunft zu sichern. Nach diesem mit besonderem Interesse und tiefer Anteil nahme entgegengenommenen Bericht sprach ein Vertreter des Elsaß und mutzte leider ein viel schwärzeres Bild malen. Als letzter Bericht kam dann durch Herrn Eckardt ein Brief aus der Pfalz zur Verlesung, Es wurde dort u. a, darauf hingewieseu, wie dem Buchhandel im besetzten Gebiet durch die fortwährenden Verbote von Büchern, Broschüren und Zeitschriften, deren Inhalt der Entente nicht genehm sei, nicht nur Scherereien und Belästi gungen erwüchsen, sondern vor allem auch der Umsatz durch den Ausschluß solcher ganz besonders gangbaren Literatur gekürzt würde. Eine arge Belastung stelle es auch dar, daß die Be- satzungsbchördc verlange, daß alle in den Schaufenstern ausge stellten Bücher mit deutlicher Preisaufschrist versehen sein müß ten, und daß Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Geldstrafe» belegt wären. Ferner wurden Klagen über das Ausfuhramt in Bad Ems vorgebracht, dessen Betrieb, mit dem der stets entgegen kommenden Außenhandelsnebenstelle in Leipzig verglichen, viel zu wünschen übrig lasse. Die Leidtragenden seien namentlich die Buchhandlungen in den Grenzstädten, und es bestehe Gefahr, daß durch die Scherereien und das endlose Warten viele dem deutschen Buch und damit dem deutschen Wesen entfremdet und nach Westen getrieben würden. Sehr schwierig sei es, Gehilfen aus dem unbesetzten Deutschland zu bekommen; es sei selbstver ständlich, daß die jungen Leute ohnehin kein besonderes Ver langen haben, eine Stellung im besetzten Gebiet auzunehmen. Sei aber glücklich ein Gehilfe angeworben, so verweigere unter Umständen die Besatzungsbehörde die Einreiseerlaubnis, Die Lebenshaltung sei bedeutend teurer als rechts des Rheins, wes wegen auch den Staatsbeamten, den Gemetndebeamteu, den Pen sionären und Beamtenwitwen ausgiebige besondere Besatzungs zulagen gewährt würden. Es sei deshalb verständlich, daß auch der Buchhandel nicht ohne Teuerungszuschläge auskommen könne. Ein lichter Punkt in der im allgemeinen recht unerfreu lichen Lage sei allein die Mitteilung von Verlegerseile, daß im Absatz von Heimatliteratur seit einiger Zeit eine ausfallend« Zu nahme festzustellen sei. Diese Erscheinung könne man zum guten Zeichen nehmen, bekundet sich darin doch mit der Liebe zur Heimat auch die zum Deutschtum und zum gemeinsamen großen Vaterland«, Aus der Versammlung heraus fanden alle diese Berichte durchweg Beifall und Zustimmung. Die Stuttgarter Verleger- Vereinigung wird sich mit den gegebenen Anregungen noch näher beschäftigen; sollte sie zu bestimmten Beschlüssen kommen, so werden diese hoffentlich der Allgemeinheit bekanntgegeben wer- den und auch sonst im Verlag Nachfolge finden. Nach einer kur zen Pause schloß sich an diesen Punkt die Aussprache über dt« Lage im Buchhandel, wie sie sich durch die Beschlüsse der Kan tate-Hauptversammlung gestaltet hat, an. Einleitend erstattete Herr Paul Schumann ein umfassendes Referat, in dem von allen Seiten die rechtliche Lage gründlich beleuchtet und die dar aus zu ziehenden Schlüsse dargelegt wurden. Er bemühte sich, völlig unparteiisch zu bleiben, und gab als Mitglied des Vor standes des Börseuvereins vor allem dessen Anschauung Aus druck, Klang manches davon auch den anwesenden Sortimen tern nicht ganz genehm, so fand er doch im allgemeinen volle Zustimmung, Die weitere Aussprache ergab erfreulicherweise von Verlegerseite wie von Sortimenterseite ein stark unterstriche nes Bekenntnis zur Versöhnlichkeit und zum Friedenswillen. Die Verhandlungen schlossen daher mit dem angenehmen Ton gegen seitigen Vertrauens und weitgehender Einigkeit, von dem sie von vornherein beherrscht waren. Umrechnungsverhältnis für Auslandpreise. Von vr. Gerhard Menz. Die Frage, welche Umrechnungssätze bei Ermittlung von Auslandpreisen in fremden Währungen als angemessen gelten können, hat neuerdings wieder mehr Bedeutung gewonnen, Kla gen sind namentlich aus der Schweiz, aber auch anderswoher laut geworden, datz die Auslandprcise in fremder Währung diel zu hoch festgesetzt würden. Die Steigerung der Jnlandpreise wie die Valutaentwicklung geben Wohl überdies zu einer Nachprüfung Anlaß, Unter diesen Umständen ist vielleicht ein« grundsätzliche theoretische Erörterung einmal angebracht. In der ursprünglichen AuSlandverkaussordnung hatte der Umrechnungskurs eine grundlegende Bedeutung, Auf ihm war das ganze System aufgebaut. Die prozentualen Aufschläge, die die Ermittlung des bei der Fakturierung in deutscher Währung einzusetzenden Ausland-Markpreises erleichtern sollten, stellten nichts anderes dar als den der Differenz zwischen festem Umrech- nungs- und wechselndem Tageskurs jeweils entsprechenden Multi plikator, waren demnach ein sekundäres Moment, Bei der Reform der Auslandverkaufsordnung im April 1921 wurde mit diesem System völlig gebrochen. Das ursprünglich sekundäre Element der prozentualen Aufschläge wurde zum primären er- hoben, aber nunmehr von der Jnbezugsetzung zum Verhältnis zwischen Tages- und buchhändlerischem Normalkurs völlig los gelöst; die prozentualen Ausschläge wurden für die Dauer gleich bleibend nur in der zweifachen Abstufung von 50^ und 1005? festgesetzt, Datz diese Sätze ein Jahr später für einen Teil der Literatur auf 120"/» und 2005? erhöht wurden, änderte an dem neuen System nichts mehr. Solange nun die Umrechnungskurse noch offiziell ermittelt und veröffentlicht oder, wenn man so will, vargeschriebcn wurden, war der Anhaltspunkt für die Errechnung der festen Preise in ausländischer Währung jederzeit gegeben, iosr
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