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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1922
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^0 175, 29. Juli 1922. Redaktioneller Teil. „Teutjcheö Votksblatt", Akt.-Gcs. für Verlag und Druckerei in Stuttgart. — Bilanz per 31. Dezember 1921. Akt na Papier und andere Vorräte Kassabestand Debitoren .k 10 000 140 70 223 600 9-0 5" 85 309 323 46 322 7,5216 26 05 58 Passiva. 1 446 196 89 Aktienkapital S Kreditoren 250 000 1 080 408 3 232 2 500 29 780 55 500 24 774 86 50 60 73 Soll. 1 446 196 89 Diskonto- und Z'nsenkonto: Zinszahlung in 1921 . . . Allgemeines Unkostenkomo: AUgern Geschäftsunkosten usw. Bilanzkonto: Reingewinn des Jahres 1921 IH 7 853i43 275 514! 24 774 73 Haben. 30814^18 Allgemeines Betriebskonto: Bruttogewinne der einzelnen Betriebskonti nach Abzug derer, die Bruttoverluste er- litten haben 308 142 >6 308 142 16 Nach erfolgter Genehmigung dieses Rechnungsabschlusses und der Vorschläge des Aufsichtsiats durch die 48. ordentliche Generalversamm lung kann der Coupon Nr. 46 (alte Aktien) zum Betrage von 10.— nunmehr nach Abzug der I0^> Kapitalertragsteuer an unserer Kasse oder bei den bekannten Stellen zur Einlösung gebracht werden. Das Stammkapital wird um 500000 auf 750000 Ü. erhöht durch Ausgabe von 500 Stuck auf den Namen lautende Aktien von je 1000 ^ Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Nennbeträge. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 159 vom 21. Juli 1922.) Ist das Finanzamt befngt, zur Ermittlung von unbekannten Um- satzstelicrfäUcu von jedem beliebigen Gewerbetreibenden eine Liste seiner Lieferer zu fordern? — Diese Frage ist zu verneinen. § 177 der Ncichsabgabenordnung schreibt die Auskunftspslicht von Personen, die nicht Steuerpflichtige sind, für solche Tatsachen vor, die für die Aus übung der Steueraufsicht oder in einem Ermittlungsverfahren für die Feststellung von Steueransprüchen von Bedeutung sind. Ebenso wie sich ein Ermittlungsverfahren stets gegen einen bestimmten Steuerpflich tigen richtet, so beziehen sich auch die llbcrwachuugsmaßnahmen der Steueraufsicht in jedem Falle aus ein bestimmtes Unternehmen, das der Aufsicht unterliegt. Bei Ausübung dieser Aufsicht kann die Steuer behörde, wie 8 115 Abs. 1 Nr. 2 der Ausführungs-Bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz richtig hervorhebt, gemäß 8 177 a. a. O. auch die Kunden des beaufsichtigten Betriebs über dessen Lieferungen au sic als Auskunftspersonen vernehmen. Weiter aber reicht die Bedeutung der genannten Vorschrift, soweit die Steucrpflicht in Frage kommt, nicht. Die Vorschrift macht die Auskunftpflicht Dritter zu einem Mittel der Aufsicht über den aussichtspflichtigeu Betrieb; sie dariider hinaus dazu zu verwenden, um unbekannte Umsatzsteuerfällc zu ermitteln, stellt sich als ein Mißbrauch dar, der durch den Zweck der Gesetzes bestimmung nicht gedeckt wird. Soweit Unbeteiligte verpflichtet sind, die Finanzämter bei der allgemeinen Erforschung steuerpflichtiger Fälle zu unterstützen, hat das Gesetz Sondcrvorschristen, wie die W 186, 189 der Neichsabgabcnorönung, erlassen, die nur gewisse Klassen von Unternehmen betreffen und deren Verpflichtungen, die ihnen im öffent lichen Interesse zur Durchführung der Steuergesetzgebung auferlegt sind, genau umgrenzen. Auch dieser Umstand beweist, daß eine Ver pflichtung aller der Steuerhoheit des Reichs unterworfenen Personen, die Finanzämter bei der allgemeinen Nachforschung nach unbekannten Steuerfällcn durch Auskünfte zu unterstützen, nicht besteht. (Urteil des Ncichsfinanzhofes vom 21. April 1922 V ^ 223/22.) Ungebührliche Zusätze auf Sendungen nach Polen. — Durch die Zeitungen ist folgendes verbreitet worben: »Es werden häufig Bricf- sendungen nach Polen aufgeliefert, die vom Absender mit ungebühr lichen und für Polen verletzenden Zusätzen versehen sind. Die polnischen Dienststellen haben in Aussicht gestellt, solche Sendungen künftig von der Beförderung auszuschließen. Es liegt daher im Interesse der Absender, solche Zusätze zu unterlassen«. — Zu den unzulässigen Zusätzen gehört auch folgender: »Deutsches Land in Polenhand«. Sen dungen mit solchen Zusätzen werden von der Beförderung ausge schlossen. Fluggebühr für Post nach Rußland. — Die Msender von Flugpost briefen und Flugpostkarten nach Rußland werden erneut darauf hin gewiesen, daß der Flugzuschlag für solche Sendungen nicht 40 Pf., wie im sonstigen Auslandflugpostverkehr, sondern 8 Mark für Postkarten und für jede 20 8 eines Briefes beträgt. Außerdem werden die ge wöhnlichen Auslandgebühren erhoben. Es kosten also eine Flugpost karte nach Rußland 3.50 Mk. gewöhnliche Gebühr und 8 Akt. Zuschlag, zusammen 11.50 Mk., ein Brief bis 20 A 6 Mk. und 8 Mk. Zuschlag, zusammen 14 Mk., ein Brief über 20—40 § 9 Mk. und 16 Mk. Zu schlag, zusammen 25 Mk., ein Brief über 40—60 ß 12 Mk. und 24 Mk. Zuschlag, zusammen 36 Mk. usf. Zcitungsbcilagcn in eigener Angelegenheit der Verleger. — Nach dem wiederholt Anträge der Zeitungsverlegcr, ihnen die Anmeldung von Preiserhöhungen mit rückwirkender Kraft für ihre Zeitungen im Laufe der Bezugszeit zu gestatten, aus rechtlichen und betriebsdicnstlichen Gründen von der Post abgelehnt werden mußten, benutzen viele Ver leger, um ihren Zweck dennoch zu erreichen, folgenden Ausweg. Sie fügen ihrer Zeitung eine gedruckte Mitteilung an die Bezieher über die jeweils notwendig gewordene Preiserhöhung bei mit der Aufforde rung, den Mehrbetrag unter Benutzung einer der Zeitung ebenfalls beigefügtcn Zahlkarte unmittelbar an den Verlag einzuscndcn. Um den Verleger« dieses aus der Not der Zeit hervorgegangene Verfahren nach Möglichkeit zu erleichtern, hat die Post bestimmt, daß Mitteilun gen der erwähnten Art und hierauf Bezug habende Zahlkarten, gleich viel ob sie den Zeitungen lose, geheftet oder aufgeklebt beigegeben wer den, stets als B e st a n d t e i l e der Zeitungen änzusehen und daher nicht mehr der Gebühr für außergewöhnliche Zcitungsbeilagen zu unterwerfe« sind. — Anträgen der Verleger auf Rückzahlung et waiger für derartige Beilagen bereits erhobenen Gebühren darf statt gegeben werden. (Post-Nachrichtenblatt.) Postwertzeichen - Versteigerung des Reichspostministcriums in Frankfurt iMain). — Das Ncichspostministerium in Berlin W. 66 versteigert zugunsten der Neichskasse vom 14.— 16. August in Frankfurt (Main) im großen Saale des Voltsbildungsheims, Eschenheimer Anlage 40—41, ge brauchte Briefmarken des Deutschen Reiches, Luxemburgs, Portugals und der österreichischen Post in der Türkei, sowie ungebrauchte Postwert zeichen von Samoa (Briefmarken und Postkarten der Schiffs zeichnung ohne und mit Wasserzeichen). Tie Verkaufslose sind so ge bildet, daß sowohl Sammler wie kleine und große Händler ihren Be darf decken können. Um die Beteiligung an der Versteigerung zu er leichtern, werden schriftliche Steigerungsaufträge von den P o st a n st a 1 t c n entgcgengenommen und kostenlos ausgef ii h r t. Errichtung eines Seminars für Wirtschaftslehrc der Unternehmun gen. — Ein Seminar für Wirtschaftslehre der Unternehmungen soll, wie berichtet wird, an der Universität Göttingen unter Leitung des neu dorthin berufenen Professors vr. Passow gegründet werden. Diese neue Universitätseinrichtung hat die Aufgabe, im Unterricht und in der Forschung sich besonders mit den wirtschaftlichen Verhältnissen, dem Aufbau und der inneren Struktur aller Arten von Unternehmun gen, der Klein- und der Großbetriebe, der privaten wie der öffentlichen Unternehmungen auf de« verschiedenen Gebieten des Wirtschaftslebens zu befassen. Als Publikationsorgan werden die von Professor Passow herausgegebencn »Beiträge zur Lehre von den industriellen, HandelS- und Verkchrsunternehmungen« dienen. 1101
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