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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1922
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^ 175, 29. Juli 1922. Redaktioneller Teil. 3a) Maßregelungen wegen Beteiligung am Streik, sowie wegen Be tätigung bei und für denselben dürfen nicht erfolgen. Auch die Arbeitswilligen dürfen Maßregelungen nicht unterworfen werden. Desgleichen wird allen Beteiligten zur Pflicht gemacht, den Frieden in den Betrieben zu wahren. d) Die Wiedcreinstelluug der am Streik Beteiligten erfolgt am Tage nach dem in der Einleitung erwähnten Abschluß mit der Gehilfenschaft und dann nach Bedarf und nach der wirtschaftlichen Möglichkeit der einzelnen Betriebe. s) Die Arbeitgeber sichern zu, daß sie nicht, kmi die Maßregelung eines Arbeitnehmers zu konstruieren, sonst unübliche Umstellun gen in ihren Betrieben vornehmen werden. Die Arbeitnehmer sichern dagegen zu, daß sie nach bester Möglichkeit die wäh rend des Streiks Abgewanderten auf Wunsch des betreffenden Arbeitgebers zur Rückwanderung in den betreffenden Betrieb veranlassen werden. 4. Der Deutsche Transportarbeiter-Verband verpflichtet sich, den jenigen Betrieben, die infolge des Streiks liegengebliebene Arbeit durch Überstunden aufarbeiten wollen, den: Gewerbeaufsichts amt gegenüber seine Zustimmung zu Überstunden nicht zu ver sagen. Diese Verpflichtung erstreckt sich ans zwei Monate, ge rechnet vom Tage der Wiederaufnahme der Arbeit, gemäß Punkt 3 b. Die vom Gewcrbe-Aussichtsamt sodann genehmigten Überstunden dürfen von den einzelnen Arbeitnehmern nur dann verweigert werden, wenn ein besonderer Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegt. 5. Für den Monat Juli wird eine Lohnerhöhung von 20"/, auf die Tariflöhne des Monats Juni vereinbart. Die Erhöhung tritt mit dem 3. Juli in Kraft und läuft unter Ausschaltung der Streiktage (vergleiche Punkt 2) bis zum Tage der allgemeinen Wiederaufnahme der Arbeit gemäß Punkt 3b. Für den Monat August wird eine Lohnerhöhung von 35"/, auf die Tariflöhne des Monats Juni vereinbart. Die Er höhung tritt mit dem Tage der allgemeinen Wiederaufnahme der Arbeit gemäß Punkt 3b (also voraussichtlich bereits in dieser Woche in Kraft und läuft bis zum 2. September (Sonnabends). 6. Die Dienstalterszulagen betrugen im Juni Mk. 3.— für Ledige und Mk. 5.— für Verheiratete; sie werden erhöht für die Zeit, wo gemäß Punkt 5 36"/, Zulage gewährt sind, auf Mk. 5.—, bzw. Mk. 8.—, steigen demnach während sechs Dienstjahren nun mehr auf 30, bzw. Mk. 48.— pro Woche. 7. Arbeitnehmer, die während des Streiks beurlaubt waren, er halten während der Urlaubszeit dann Lohn und den unter 5 ver einbarten Zuschlag von 20"/>, wenn sie sich nach Beendigung des Urlaubs ordnungsgemäß im Betriebe zurückgemcldct haben, un geachtet, ob sie darauf in den Streik getreten sind oder nicht. Ist die Rückmeldung nicht erfolgt, so steht den Urlaubern für die Urlaubszeit nur der Lohn zu. Vorgelesen und genehmigt: gez.: Max Kolbe. gez.: Hans Volckmar. „ Paul Hartenstein. „ Hans Emil Reclam. „ Kaltenborn. „ Göttel.« Am gleichen Tage ging dem Arbeitgeber-Verband eine Ladung de« Cchlichtungsausschufses zu, der für Mittwoch, den 26. Juli, vor mittags 9 Uhr Verhandlungen der Gehaltsstreitigkeiten mit den Ge hilfenorganisationen angesetzt hatte. Mit Rücksicht hierauf lehnten es die Vertreter der Gehilsenorganisationen ab, die in dem Protokoll erwähnte kleine Kommission am Dienstag zusammentreten zu lassen. Sie erklärten vielmehr, lediglich zu Verhandlungen vor dom Schlich- tungsausschusse befugt zu sein. Diese Verhandlungen gestalteten sich äußerst schwierig und dauerten bis in den späten Nachmittag hinein, da die Gehilfenschaft sich hartnäckig dagegen sträubte, eine bindende Vereinbarung für den Monat August, wie dies der Arbeitgeber-Ver band im Anschluß an die mit den Markthelfern getroffene Vereinbarung verlangen mußte, einzugehen. So standen die Verhandlungen wiederholt vor erneutem Abbruch, bis es schließlich hauptsächlich der Vermittlung der Herren Beisitzer des Schlichtungsausschusses gelang, die Parteien zur Annahme eines vom Schlichtungsausschuß ausgegebenen Vergleichsvorschlags zu be wegen, dahingehend, daß die Tarifgchälter der Gehilfenschaft für Juli um 25"/,, für die erste Hälfte des August um 35"/, und für die zweite Hälfte um 40"/> der im Juni gültigen Tarifsätze erhöht wurden. Auf Grund dieser Vereinbarungen ist von der streikenden Markthclferschaft die Arbeit dann am Donnerstag, dem 27. Juli, früh wieder im vollen Umfange ausgenommen worden. Walter Hofmann: Die Praxis derVolksbücherei. Ein Ratgeber für die Einrichtung und Verwaltung kleiner volkstümlicher Büchereien. Im Aufträge der Deutschen Zentralstelle für volkstümliches Büchereiwesen bearbeitet. Leipzig: Quelle L Meyer 1922. VII, 88 S. 4°. Laden preis drosch, 18.—. Geistige Bewegungen pflegen bei zu rascher Ausbreitung leicht zu verflachen und im Formalen stecken zu bleiben. Der Volksbildungs- bewegung drohte diese Gefahr, als vor drei Jahren Hinz und Kunz anfingen, in Volksbildung zu machen. Die inzwischen eingetreteue Ernüchterung und die Mahnungen erfahrener Praktiker haben glück licherweise eine Wendung zum Besseren gebracht, obwohl noch heute Fragen der äußeren Organisation zu deu Hauptproblemen gehören. Außere Organisationsfragen, Fragen der technischen Hilfsmittel sind es z. B. auch, die sich dort fühlbar m-achcn, wo eine den Buchhandel besonders stark interessierende volksbildnerische Arbeit, die volksbiblio thekarische Arbeit, nur im Nebenamt und ohne bibliotheksverwaltungs- technische Vorbildung geleistet wird. Ein guter Teil des Erfolges ist von der Technik abhängig. Walter Hofmann, der bei der Erörterung von Büchereiproblemen vielgenannte Kämpfer, hat dies, wie schon aus seiner im Jahre 1914 erschienenen Schrift »Die Städtischen Bücherhallen zu Leipzig« hervorgeht, seit langem erkannt. Seine Arbeitsmethode: Durch Organisation zum Geist, wird treffend gekennzeichnet durch die gleichzeitige Anzeige seiner zwei neuesten Schriften »Die Praxis der Volksbücherei« und »Der Weg zum Schrifttum«, von denen die erstgenannte jetzt vorliegt. Während im »Weg zum Schrifttum« nach seiner Angabe die geistige Grundlage der volkstümlichen Bücherei geboten werden soll, behandelt die zunächst erschienene »Praxis« Lediglich organisatorische Fragen, und zwar, wie auch der Zusatz im Titel sagt, im Hinblick auf die kleinen Büchereien. Ter Pfarrer, der Lehrer, der Gewerkschaftler, die Personen, die neben ihrem Hauptberuf noch die Verwaltung einer kleinen volkstümlichen Bücherei übernommen haben, sollen durch die neue Arbeit des Leiters der Städtischen Bücherhallen zu Leipzig zu deu »Methoden, Hilfsmitteln und Kunstgriffen« des Berufsbiblio- thckars hingesührt werden. Hofmann packt seine Aufgabe von vornherein dadurch richtig an, daß er für die verschiedenen Größen einer Bibliothek verschiedene Or ganisationsgerüste empfiehlt. Er unterscheidet deshalb die Zwerg bücherei, die halbentfaltete und die vollentfaltcte Kleinbücherei. Das große Hofmannsche Ziel: mit möglichst einfachen Hilfsmitteln eine ge steigerte individuelle Beratung des Lesers zu erreichen, geht auch durch dieses Buch. Tie allgemeine Verwaltungsarbeit wird trotz der Forde rung nach Genauigkeit auf ein Minimum beschränkt (aus den Rech nungen des Buchhändlers sollen z. B. die Zugangslisten und der Standortskatalog entstehen); dagegen sind wcitergehende Forderungen, entsprechend den Hofmannschcn Prinzipien, für die Hilfsmittel der AnSleihctätigkeit aufgestellt. Das dazu notwendige Handwerkszeug, das durch die Zentralstelle für volkstümliches Büchereiwcsen in Leip zig zu beziehen ist, wird durch die beigegebenen Abbildungen anschaulich erläutert. Eine für das Ganze zwar unbedeutende, aber weil allgemein verbreitete und auch in der »Praxis« befürwortete Unsitte mag kurz gestreift werden: Weshalb die Zugangsnummern auf das Titelblatt und nicht auf die Rückseite des Titelblattes schreiben, wo übrigens auch der Eigentumsstempel weniger unästhetisch wirkt? Bei dem für den bibliothekarischen Beruf eigentlich merkwürdigen Mangel an neueren berusskundlichen Werken und bei der Bedeutung Hosmanns für das volkstümliche Büchcreiwescn ist dieser Ratgeber, zu dem noch Ergänzungshefte über »Buchpflege« usw. erscheinen sollen, sehr zu begrüßen. Der leicht verständliche Stil und die übersichtliche Tarstellungsweisc, die durch die zahlreichen Abbildungen noch gewinnt, werden ihn besonders in den Kreisen der Arbeiterbibliothckare zu einem gern benutzten Handbuch machen. K u r t F l e i s ch h a ck. Kleine Mitteilungen. Zur Frage des Bahnhofsbuchhandcls. — Am LI. Juli d. I. fand im Neichsverkehrsministerium eine Besprechung über die Neuregelung der Pachtverhältnisse im Eisenbahnbuchhandel statt, zu der verschiedene Organisationen des Buchhandels und der Schriftsteller Vertreter ent sandt hatten. Auch ein Beamter des Ministeriums des Innern sowie Abgeordnete des Hauptbeamtcnrates der Eisenbahnangcstellten waren zugegen. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler war durch seinen zweiten Vorsteher, Herrn Max Röder (Mülheim-Ruhr), ver treten. 1099
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