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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Svrechsaal. 173, 27. Juli 1922. liegt den Ländern ob, die auch die hierzu erforderlichen Bestimmungen zu erlassen haben. Die Abgabe ist nach Abzug der Einziehungskosten an die Nückvergiitungskasse der deutschen Presse abznführen. Die NiickvergiitungAkasse besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. 8 3. Alle auszufiihrcndcn Waren werden mit einer Abgabe von 1)^ pro Mille des Ausfuhrwertes zugunsten der Nückvergiitungskasse für die deutsche Presse belegt. 8 4. Die gemäß 8 2 und 3 aufkommcudcn Beträge sind als Rückver gütung auf den Druckpapicrpreis für die Presse zu verwenden. Die Rückvergütung erfolgt nach der Menge des Papiervcrbranchs. Als Ver brauch ist das Papier nicht in Ansatz zu bringen, das zum Abdruck von Inseraten verwandt wird. Der Nückvergütungsberechnung ist eine Staffelung zugrunde zu legen, nach der für Zeitungen mit geringerem Papierverbrauch für das Kilogramm des Verbrauchs eine höhere Ver gütung gezahlt wird als für Zeitungen mit größerem Verbrauch. In den Ausführungsbestimmungcn wird das Nähere festgesetzt. 8 5. Die Neichsrcgierung erläßt mit Zustimmung des Neichsrats und des 5. Ausschusses des Reichstags die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen, die auch Strafen auf Zuwiderhandlun gen dieses Gesetzes androhen können. 8 6. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft mit Ausnahme des § 3, dessen Inkrafttreten burch die Ausführungsbeftim- mungen dieses Gesetzes geregelt wird. Tie Neichsrcgierung wird je doch ermächtigt, bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmnngen, längstens aber bis zum 15. Oktober 1922, die Erteilung einer Aus fuhrbewilligung für die nur mit einer solchen auszufiihrenden Waren von der Bedingung abhängig zu machen, daß ein besonderer Beitrag in Höhe von 1^- pro Mille des Ausfuhrwertes zugunsten der Nllck- vergütungskasse für die deutsche Presse zu cutrichten ist. Das Gesetz tritt am 3-1. März 1924 außer Kraft.' Zurückgabe der deutschen zoologischen Station in Neapel. — Die be rühmte deutsche zoologische Station in Neapel, die als Eigentum I)r. N. Tohrns während des Krieges von der Stadtgcmciude Neapel beschlagnahmt worden war, ist durch die Entscheidung des Gerichts dem Eigentümer wieder zurückgcgcben worden. Das Gericht verurteilte die Gemeinde nicht nur zur Zurllckerstattung, sondern auch zu Schaden ersatz. Beschlagnahmte Druckschristcn. Die Beschlagnahme der Nr. 24, 4. Jahrgang der periodischen Zeitschrift »Berliner Nachrichten« wird angeordnct. 126 O 3491/22. 17 I 646/22. Berlin, 20. Juni 1922. Das Amtsgericht Berlin-Mitte. (Deutsches Fahndungsblctt, 24. Jahrg., Stück 7024 vom 3. Juli 1922.) Die Nr. 26 vom 1. Juli 1922 des 4. Jahrgangs 1922 der periodi schen Zeitschrift »Die Freundschaft« ist durch Beschluß vom 5. Juli 1922 beschlagnahmt. 125 0 4109/22. 17 I 676/22 (3). Berlin, den 7. Juli 1922. Die Staatsanwaltschaft I. (Deutsches Fahnduugsbl-att, 24. Jahrg., Stück 7030 vom 20. Juli 1922.) In der Strafsache 17 I 665/22 wird Nr. 25 vom 24. Juni 1922 des 4. Jahrgangs 1922 der periodischen Zeitschrift »Die Freund schaft« auf Grund StrGB. 88 40 ff., 1K4, StrPO. 88 94 ff. be schlagnahmt. 126 0 3926/22. Berlin, den 26. 6. 1922. Das Amtsgericht Berlin-Mitte. (Abteilung 125.) Die Beschlagnahme der Nr. 16, Jahrgang 2, Film-Sondernummer, der Zeitung »Berliner 5 Uhr Tee« wurde durch Beschluß vom 30. Juni 1922, 126 0 3706/22 angeordnct. 17 I 670/22. Berlin, den 3. Juli 1922. Die Staatsanwaltschaft I. Die Beschlagnahme der Nr. 25 des 4. Jahrgangs der Zeitung »Berliner Nachrichten« wurde durch Beschluß vom 30. Juni 1922, 126 0 3723/22, ungeordnet. 17 I 671/22. Berlin, den 3. Juli 1922. . Die Staatsanwaltschaft I. Die Beschlagnahme der Nr. 26 des 4. Jahrgangs der Zeitung »G r o ß - B e r l i n e r Neueste Nachrichten« wurde durch Be schluß vom 30. Juni 1922, 127 0 4311/22, angeordnet. 17 I 672/22. Berlin, den 4. Juli 1922. Die Staatsanwaltschaft l. (Deutsches Fahndungsblatt, 24. Jahrg., Stück 7031 vom 21. Juli 1922.) Eprechsaal. Zum Teuerungszuschlag! <Vgl. Ml. Nr. ISS., Endlich einmal ein Entschluß, der Herz und Seele hat, der alle Kleinlichkeit beiseite setzt frei jeder Engherzigkeit. Das waren meine Gedanken, als ich de» Beschluß der Ortsgruppe Gera-Reuß des Sächsisch- Thüringischen Buchhändler-Verbandes in Nr. ISS des Bbl. vvm 8. Juli las. Weg mit jeder Klausel bezüglich PrcishShe, weg mit jeder Stoffe- lung von LS"/», 1v°/o und 8"/» nach Maßgabe des Wertes! Glatte Bahn, klare Einfachheit! Bei dem wissenschaftlichen Buche wird der TeucrungSzufchlag durch das SonderaMommcn geregelt, eine Ausnahme bei Reciam ist verständlich. Wenn aber die Ortsgruppe Gera noch einen bestimmten Mindestrabaltfatz angenommen hätte, bei dessen Gewäh rung ein Teuerungszuschlag ebenfalls ausgeschlossen sein sollte, dann wäre der Beschluß wohl von sehr vielen Berufskollegen als ein Ideal anzusprechen. — Schon heute haben wir eine Reihe weitsichtiger Ver leger, die Wert auf den Wegfall jeglichen Toucrungszuschlags im In teresse der Erreichung einheitlicher Verkaufspreise legen, aber dabei auch angemessene Rabatte bewilligen. Diesen Verlegern aber bars nicht der Mut und die Lust genommen werden, ihr segensreiches Wir ken wieder umzustcllen; im Gegenteil sollte und muß solchen Vcrlags- kollegen in jeder Richtung der Rücken gestärkt werden. Der Beschluß der Ortsgruppe Gcra-R. ist die Annahme meines Antrags in der außer ordentlichen Hauptversammlung des Sächsisch-Thüringischen Buchhänd- lervcrbandes vom November ISSN, der damals mit Rücksicht auf die Beschlüsse der Nachbarverbändc noch auf so wenig Verständnis stieß und daher auch undurchführbar erschien. Um so mehr ist cs begrüßens wert, wenn die Ortsgruppe Gera-Reuß jedwede Bedenke» beiseite läßt und eine unbeugsame Richtung cinschlägt. Ter gesamte Aufbau der kaufmännischen Wissenschaft und ganz besonders der buchhändlerischen Kalkulation ist ein prozentual zwin gender, und geradezu eine Unglllcksidee ist es gewesen, als das erstemal ausgerechnet bei höherwertigen Werken die Teuerungszu schläge vermindert oder gar völlig beseitigt wurden. Und mehr als ein Unglück war es, als dies« Idee fast gedankenlos — wie mir scheint — von allen Verbänden ausgenommen und in dieser oder jener Staffel verarbeitet wurde. Mit welcher Begründung, frage ich, hält die Mehrzahl der Sortimenter es für richtig, bei einem höheren Wcrt- objekt mit einem geringeren Prozentsatz zu arbeiten? Ausgerechnet bei den mehr oder weniger selten vorkommenden Verkäufen schöngeistiger Literatur, die einmal einen nette» Verdienst bringen und wobei nur zahluugssähige Käufer in Krage kommen? Gerade bei diesen Ob jekte» hielten sie es für richtig, auf den normal als lebensnot- w c n d i g a n g e s p r o ch e n c n u n d hartnäckig verteidigten Prozentsatz zu verzichten! — »Vernunft wird Unsinn!« Möchte der Gedanke des gleich hohen Teucrungszufchlags bei Ver käufen in jeder Preislage in den Ortsvcreinen, Kreisvcreinc», der» Verband der Kreis- und Ortsvercine und endlich dem Börsenverein als einzig richtig endlich Kuß fassen zum Heil und Segen des Sorti ments, damit aber auch des Verlags und des gesamten deutschen Buchhandels. Halle a. S., Len 2S, Juli 1S2L. F. Schaarschmidt. Bitte an die Leipziger Kommissionäre und Verleger. Das Personal sollte immer wicider darauf hin-gewiesen werden, die Barbcgleitzettel nicht quer über die Faktur zu kleben, wodurch oft der Titel auf der Barfaktur oder d-ie Preise verdeckt werden, oder gar, wie bei einem heute erhaltenen Barpaket die ganze Firma überklebt war. Auf der Verpackung ist noch Raum genug für den Barbcglcit- zettel, oder er kann auch auf der Rückseite aufgckleibt werden. L. B. K. 1092
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