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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 172, 28. Juli 1822. der Verlag hat eisig geschwiegen. Meine Herren, das veranlasst mich, mein heutiges Referat mit den Worten anzusangen: die dornenvolle Aufgabe ist mir geworden, und ich werde versuchen,sie so gut wie möglich zu erfüllen. (Bravol bei den Sortimenter- oertrelern.) Meine Herren, zuerst mutz ich Ihnen Vorträgen, wer die Mehrheit des Ausschusses gewesen ist. Der Ausschuß hat aus fünfzehn Mitgliedern bestanden: den sechs Mitgliedern des Börsenvereinsvorstandes und neun Mitgliedern, die vom Wahlaus schuß hinzugewählt worden sind. Das waren sieben Herren vom Verlag, ein Musikalienhändler, ein Kommissionär und sechs Sortimenter. Außerdem gehörten zum Ausschuß drei sachverständige Berater. Diese drei sachverständigen Berater waren zwei Verleger und ein Sortimenter. Wenn Sie den Bericht oes Börsenvereins über die Satzungsänderung lesen, dann werden Sie finden, daß der Mehrheitsentwurf von acht Herren gegen sieben Herren vertreten worden ist. Es ist nun interessant, festzustellen, daß diese Mehrheit besteht aus sechs Sortimentern, einem Kommissionär und einem reinen Verleger. Außerdem haben die drei Beisitzer ihre Ansicht kundgetan, und dabei ist festzustellen, daß von den Beisitzern zwei Herren für den Mehrheitsantrag gewesen sind, — also noch ein Verleger und ein Sortimenter mehr für den Mehrheitsentwurf. Sie sehen also, daß auch der Minderheits entwurf nicht einstimmig die Ansicht des Berlages wiedergibt. Ich glaube, das ist sür die Beurteilung des Mehrheitsentwurfs von ziemlicher Bedeutung. Es ist also nicht richtig, zu sagen, daß der eine Entwurf die Meinung des Verlages und der andere die Meinung des Sortiments ist, sondern der Mehrhcitsentwurj hat auch unter den Verlegern, und zwar, wie ich feststellen möchte, ganz speziell unter den kleineren und mittleren Verlegern sehr viele Anhänger. Der Ausschuß hat sich an sieben Tagen mit der Satzungsänderung befaßt. Die erste Frage, die der Ausschuß auszu werfen hatte, war di« Frage der Kompetenz des Ausschusses. Meine Herren, am 24. April 1921, auf der Kantateversammlung des vorigen Jahres, ist Ihnen vom Börsenvereinsvorstand in neun Punkten die Satzungsänderung vorgetragen worden. Rach diesem Vortrage des Börsenvereinsvorstandes ist der Ausschuß gewählt und niedergesetzt worden. Nun ist im Ausschuß die Frage aufgeworfen worden: Ist durch die Annahme des damaligen Änderungsantrages bereits eine Annahme der neun Punkte, die der Börsenvereinsvorstand Ihnen vorgetragen hatte, erfolgt oder nicht? und ich bedauere, daß in der ersten Sitzung des Satzungsänderungsausschusses, die in Heidelberg stattfand, der Vorsitzende des Deutschen Verlegcrvereins, Herr vi. Paetsl, nicht anwesend gewesen ist. Wir haben uns in diesen zwei Tagen stundenlang mit der Frage beschäftigt, ob die Kurienab- stimmung und die außerordentliche Mitgliedschaft bereits in der letzten Kantateversammlung angenommen wären oder nicht. Die Sortimenter und mit uns einige andere Herren standen aus dem Standpunkt, daß das nicht der Fall wäre, während einige Ver leger durchaus den Standpunkt vertraten, wir müßten eine Satzungsänderung vorlegen, in der diese beiden Punkte unter allen Umständen verarbeitet wären, denn sie wären in der letzten Kantateversammlung angenommen worden. Diese selbe Frag« hat uns dann in der nächsten Sitzung in Leipzig noch einmal beschäftigt. Herr vr. Paetel, der in Heidelberg krankheitshalber nicht an den Beratungen teilnehmen konnte, hat an dieser Sitzung teilgenommen und hat dann in sehr dankenswerter Weise erklärt, daß er in der Kantateversammlung ausdrücklich der Versammlung mitgeteilt habe, sie möchte doch den SatzungsänderungS- ausschuß und den Antrag annehmen, da sie sich ja damit in keiner Weise präjudiziere. Dieses Wort von Herrn vr. Paetel habe ich ihm sehr hoch angerechnet, denn er hat dadurch die Verhandlungen über diese Frage endgültig erledigt. Meine Herren, der Mehrheitsentwurf enthält zwei von den neun Punkten nicht, die Ihnen damals vorgelegt worden sind; das ist das Kurialsystem, aus das ich nachher noch zu sprechen komme, und der Punkt 3: die außerordentliche Mitglied schaft. Unser Vorsteher, Herr Hofral vr. Meiner, hat Ihnen bereits gesagt, daß die außerordentliche Mitgliedschaft vom Börsen- vereinsvorstande sehr gern gesehen worden wäre. Der Ausschuß hat es nicht für richtig gefunden, sie hineinzunehmen; er hat dagegen den Orts- und Kreisvereinen empfohlen, außerordentliche Mitglieder in ihre Mitte aufzunehmen und entsprechende Satzungsänderungen vorzubereiten. Ich »röchle auf diesen Punkt nicht weiter Eingehen; denn es hat keinen Zweck, über eine Sache zu sprechen, die für den Satzungsänderungsausschuß und die Satzungsänderung erledigt ist. Meine Herren, ich komme nun zum Entwurf selbst und möchte bet diesem Entwurf drei Gesichtspunkte festhalten. Der erste Gesichtspunkt ist das, was von der alten Satzung geblieben ist. Meine Herren, Sie mögen versichert sein, daß der Satzungs änderungsausschuß jede Frage, die sich bei der Beratung der Satzung aufwarf, besprochen hat, und daß daher das, was aus der früheren Satzung geblieben ist, mit vollem Bewußtsein so stehen gelassen worden ist. Ich sage das hier ausdrücklich, damit nicht etwa eine lange Diskussion über diese Fragen eröffnet wird, die wir im Satzungsänderungsausschuß lange erledigt haben. Gleich beim Z 1 der Satzung würden Sie vielleicht bezüglich des genossenschaftlichen Charakters des Börsenvereins Änderungen beantragen wollen. Meine Herren, wir haben uns ausführlich gerade mit diesem ersten Satze beschäftigt. Wir wissen, daß heule unter »Genossenschaft« etwas Anderes verstanden wird als das, was seinerzeit wegen des sächsischen Genossen- schastsgesetzes in die Satzung hineingekommen ist. Wir wissen aber auch, daß es zum Segen des Börsenvereins gereichen wird, wenn wir an dieser Fassung nicht rütteln. Meine Herren, so werden Sie eine ganze Reihe von Punkten in der Satzung finden, die nicht geändert worden sind. Wir sind uns klar gewesen, daß der Geist Kröners, der damals die Satzungen geschaffen hat, von unserer Satzungslommission nicht verändert worden ist. Der Geist Kröners soll auch ferner walten, und es soll auch ferner heißen: es sind die Krönerschen Satzungen, die wir hier vor uns haben, mit den Änderungen, die Kantate 1822 getroffen worden sind. Meine Herren, der Mehrheitsentwurf wird nicht heißen ein Entwurf: Nitschmann, und der Minderheitsentwurf wird nicht heißen der Entwurf: vr. Bielefeld, sondern es wird heißen: die Krönersche wohlüberlegte und wohleingefügte Satzung in der Änderung, wie sie die Jetztzeit erfordert. Meine Herren, der zweite Gesichtspunkt, über den ich sprechen muß, ist das Gemeinsame beider Entwürfe. In beiden Entwürfen ist die Organeigenschast der Vereine etwas verändert worden. Als seinerzeit die Krönersche Satzung beraten wurde, da haben, wie wir festgestellt haben, wohl persönliche Rücksichten dazu geführt, daß einigen Ortsvereinen die Rechte der Kreis vereine, also die Organeigenschast, zugesprochen worden sind. Sie werden es alle als einen Schönheitsfehler empfunden haben, daß der Wiesbadener Buchhändlerverein als Kreisverein und als Organ des Börsenvereins anerkannt worden ist. Diese Frage hat den Satzungsänderungsausschuß stundenlang beschäftigt. Wir haben auch diese Frage genau ventiliert und sind zurück gekommen auf den Entwurf, der damals, bei der Schaffung der Satzungen, Vorgelegen hat. Es ist eine Karte gezeigt worden, in der das ganze Deutsche Reich in Kreise, in territoriale Kreise eingeteilt war, und aus diese Kreiseinteilung muß der jetzige Entwurf wieder zurückkommen. Sie werden in einer Übergangsbestimmung am Schlüsse der Satzung finden, daß kein Orts verein gezwungen werden soll, unter allen Umständen seine Organeigenschaft aufzugeben. Es wird der Verhandlung zwischen Börsenverein und Kreis- und Ortsvereinen überlassen sein, hier die richtigen Wege zu finden. Ich bitte Sie aber, versichert zu sein, daß das Verhältnis zwischen dem Börsenverein und den Kreisvereinen ein viel besseres wird, wenn der Börsenverein weiß, daß hinter dem Kreisverein sämtliche Ortsvereine des betreffenden Kreises stehen. Er braucht nicht noch wieder besonders mit den einzelnen Ortsvereinen zu verhandeln. Der Ortsverein wendet sich an den Kreisverein; der Kreisverein ist diejenige Stelle, die die Intentionen des Börsenvereins durchführt und weiter ausführt. Der Satzungsänderungsausschuß hat Ihnen deswegen den Vorschlag gemacht, den er Ihnen in den Satzungen vorgelegt hat, und bittet Sie, in diesem Sinne die Satzung anzunehmen- lvvo
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