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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1922
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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Mrfenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil X? IM, IS. IM 1922. M i n d e st u m r e ch n u n g s k u r s e ferner: Norwegen 6— Kronen, Portugal 4.— span. Pes., Schweden 3.75 Kronen, Schweiz 5.— Francs, Spanien Ss/? Pos., Sämtliche Staaten Amerikas . . . 1.1V Dollar, Ägypten 41/2 Shilling, Südafrika 4YP Shilling. Bei der Endsumme der Faktur mutz der Vermerk stehen: Zahlbar in Schweizer Franken usw. effektiv«. 8 2. In Ausnahmefällen kann auf besonderen eingehend begrün deten Antrag Befreiung von der Jnne-Haltnng der in z 1, Ziffer 1—2, vorgeschriebenen Mindestpreise erfolgen. 8 3. Höhere als die in 8 1 vorgeschriebenen Preise und Ausschläge können vom Verleger festgesetzt werden. Sie werden von der Autzcnhandclsuebenfielle auf Antrag geschlitzt, sofern nicht durch diese Auslandpreise die Konkurrenzfähigkeit mit gleichartigen oder ähnlichen Werken des ausländischen Kunstverlages gefähr det erscheint. Die Autzenhandelsnebensiell« gibt im »Börsen blatt für den Deutschen Buchhandel- und in der Zeitschrift »Der Kunsthandcl« bekannt, wenn sie den Schutz der vom Verleger fest gesetzten höheren Preise und Ausschläge übernimmt. Anträge auf Gewährung der «Schutzes sind unter Einreichung der Preisverzeichnisses im Doppel an die AutzenhandelSneben- stelle zu richten. 8 4. Die Bestimmungen über die Pflicht der Ablieferung von Auslanddevisen an die Reichsbank bleiben bestehen. 8 5. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung stellen Bedingun gen dar, von deren genauer Erfüllung die Erteilung der Aus fuhrbewilligung in jedem einzelnen Falle abhängig gemacht wird. § S. Diese Bekanntmachung Kitt mit -dem 1. August d. I. in Kraft. Nach dem 1. August 1922 zur Genehmigung gelangende An- träge dürfen nur dann noch nach den bisherigen Bestimmungen fakturiert werden, wenn nachweislich die Bestellung vor dem 19. Juli 1922 oder auf Grund eines bindenden Angebotes, «das vor dein 19. Juli gemacht war, aufgegeben ist. Leipzig, den 19. Juli 1922. , Der Neichsbevollmächtigte der Außen Handels Nebenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. » Vorstehende Bekanntmachung ist veranlaßt worden durch Klagen des In- und Auslandes über die -durch das Anziehen der Jnlandpreise veranlaßt« Steigerung -der Preise in ausländischer Währung. Nach dem bisherigen Verfahren der Umrechnung der jeweils gültigen Jnlandpreise zu einem gewissen Zwangskurse erfuhren die Auslandpreise der deutschen Kunstblätter fortwäh rend Erhöhungen. Die Folge davon war, daß bereits im April die Auslandpreise die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Kunst blätter ernsthaft in Frage stellten. Aus diesem Grunde wurde, um schnelle Abhilfe zu schassen, damals eine Herabsetzung der Zwangsumrechnungskurse vorgenommen. Um die Gefahr einer neuen Bedrohung der Konkurrenzfähigkeit infolge der weiteren Steigerung der Jnlandpreise für di« Zukunst auszuschlietzen, hat sich die Außenhandelsnebenstelle entschlossen, feste Mindestpreise in ausländischer Währung für bestimmte Verfahren und Formate festzusetzen. Sie hat aus dem gleichen Grunde für Originalgra phik, für die Festsetzung fester Mindestpreise in auslän discher Währung nicht angängig erschien, bestimmt, daß für die Zwangsuinrechnung in Zukunst die in der Bekannt machung genannten zu einem bestimmten Zeitpunkt angemessen gewesenen Jnlandpreise maßgeblich sind. Steigerungen der Jn landpreise, die nach den in der Bekanntmachung genannten Zeit punkten eintreten, bleiben also auf di« durch Umrechnung S»8 , errechneten Auslandpreise ohne Einfluß. Auf diese Weise , ist für die Zukunft ein konstanter Auslandpreis der deut schen Kunstblätter sichergestellt. Hierdurch wird den deutschen Firmen das Angebot im Auslände erleichtert. Auf der anderen Seite wird der feste Preis aber auch anregend auf die Kauflust des Auslandes wirken, weil die erfahrungsgemäß die Kauflust des Auslandes lähmende Ungewißheit über die Preisstellnng seitens der deutschen Exporteure hierdurch beseitigt wird. Aoßenhandelenebenstelsc für das Buchgewerbe. Kreisverein der Rheinisch Westfälischen Buchhändler. Nach den in der 79. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli erfolgten Neuwahlen setzt sich der Vorstand des Kreisvereins wie folgt zusammen: PaulStuermer t. Fa. Paul Neubner, Köln a. Rh., Vorsitzender; A ug. W. V e l ha g e n i. Fa. Velhagen L Klasing, Biele feld, steIlvertr. Vorst; Nr. Heinrich SchSntngh i. Fa. Heinrich Schöningh, Münster i. W., I. Schriftführer; Max Thomas i. Fa. Hofbuchhandlung Max Thomas, Dortmund, 2. Schriftführer; Max Berger i. Fa. I. A. Mayersche Buchhandlung, Aachen, 1. Schatzmeister; Walther Peters i. Fa. Schrobsdorffsche Hosbnch- handlung, Düsseldorf, 2. Schatzmeister. Beisitzer: Martin Hartmann i. Fa. B. Hartmann, Elberfeld. Hermann Schilling i. Fa. I. L W. Boifferäe, Köln am Rhein; Otto Schmemann i. Fa. O. Schmemann, Essen-Ruhr. Mülheim-Ruhr, den 12. Juli >922. Geschäftsstelle des Krcisvercins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, gez. l)r. Klages, Syndikus. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht der 44. ordentlichen Abgeordneten-Versammlung am Sonnabend, dem 13. Mai 1 922, im Deutschen Bnchhändlerhause zu Leipzig. (Fortsetzung zu Nr. 1Ü4.1 Wir kommen jetzt zu Punkt 7: Beratung der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 14. Mai 1922. Meine Herren, die Tagesordnung ist im Börsenblatt vom 29. April veröffentlicht worden. Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, daß es nicht zweckmäßig sein würde, diese Tages ordnung von vorn an Punkt für Punkt durchzunehmen. (Sehr richtig!) Es dürfte im Interesse unserer Zeit liegen, wenn wir die beiden Hauptpunkte in der Besprechung voranstellsn, und zwar sind diese beiden Hauptpunkt« zunächst die Nr. 7: Antrag desVorstandes aufÄnderung der Satzungen des Börsenvereins, und sodann Nr. 8: Anträge mit Rücksicht ans den Ablauf der N 0 t st a n d s 0 r d n u n g. Was die Satzungen anbetrifst, so bin ich der Meinung — und ich hoffe, daß auch Sie mir darin zustimmen werden —, daß wir uns bei der Besprechung der Satzungen auf die Divergenz beschränken können, die zwischen den beiden Entwürfen L und L besteht, welche der Hauptversammlung zur Beschlußfassung vor gelegt werden sollen. Diese Divergenz erstreckt sich auf die Keil-
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