'/« Seite 615 M. Stellengesuche 1.S0 M., die Zeile. Chiffregeb. 1.56M. Bestellzettel f. Mitgl. u. Nichtmitgl. die Zeile Z M. Wochen-Anzelger: 4! Mitglieder die Zeile S.SS M.. Seite 750 M., >/, Seite 290 M., >/. Seite ^ Nr. 111 s-R. 98». «9. Jahrgang. Leipzig 'Montag den 28. Juni 1922. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Betriebsbeitrüge betreffend. Die Hauptversammlung des Börsenvereins vom 14. Mai 1922 hat den Antrag des Rechnungs-Ausschusses aus Er- Hebung eines außerordentlichen Betriebsbeitrags sür 1922 (s. Bbl Nr. 100 v. 29. April 1922) angenommen. Dieser Antrag lautete wie solgt: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat sür das Rechnungsjahr 1922 einen außerordentlichen Betricbsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein Werden die Geschästsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiescn, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außer ordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß z 2e Abs. 2 der Satzungen im Hinblick aus seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betriebe ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 9. Der Beitrag des Betriebes ist nach freier Wahl des ihn repräsentierenden ältesten Mitgliedes entweder nach dem im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Reingewinn oder nach dem im Jahre 1921 erzielten Umsatz selbst einzuschätzen. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur sür den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 4. Bei der Selbsteinschätzung nach freier Wahl des Mitgliedes entweder nach dem Reingewinn oder nach dem Umsatz ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel: n ach dem Reingewinn: nach dem Umsatz: Einmaliger Betriebsbeit I. bis 2S000 bis 2S0000 ./L 100.— II. von 2S000 „ SOOOO von 250000 „ sooooo 200.— III. soooo „ 100000 SOOOOO „ 1000000 600.— IV. 100000 „ ISO 000 1000000 „ 1sooooo 1200.— V. „ ISO000 „ 200000 1 sooooo „ 2000 000 1600.— VI. „ 200000 „ 300000 2000000 „ 3000000 " 2000.— VII. „ 300000 „ sooooo 3000000 „ 6000 000 3000.— VIII. „ 600000 „1000000 ,, s 000 000 „ 10000000 6000.— IX. über 1000000 „ über 10000 000 „ „ 12000.— 5. Als Richtlinie bei der Berechnung nach dem Reingewinn im Sinne vorstehender Staffel soll gelten, daß zu den, im Betriebe erzielten Gewinn auch diejenigen Bezüge hinzuzurechnen sind, die die Inhaber der Betriebe als Kapital- zins, Arbeitsentschädigung, Aufwandsentschädigung oder in ähnlicher Form beziehen. Als Richtlinie bei der Berechnung nach dem Umsatz im Sinne vorstehender Staffel soll die Einschätzung sür die Umsatzsteuer gelten. 6. Das Mitglied (Punkt 2) hat ohne nähere Angabe, nach welcher der beiden Arten es die Selbsteinschätzung vorge- nommen hat, den aus seinen Betrieb entsallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1. Juli 1922 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins einzusenden, die zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet ist. 7. Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 1. August 1922, so wird die Veranlagung vom Rechnungsausjchuß vorgenommen. Auf Grund dieses Hauptversammlungs-Beschlusses bitten vir unsere Mitglieder, den auf die einzelnen Zirm n entfallenden Belriebsbettrag nunmehr umgehend auf unser Postscheckkonto: Leipzig 1Z46Z oder Bankkonto: Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt zu überweisen. Einer Angabe, ob die Schätzung auf Grund des Umsatzes oder Reingewinnes vor genommen ist, bedarf es nicht; es genügt vielmehr die Bezeichnung »Bstriebsbeitrag der Firma....» Firmen, die trotz einer seitens der Geschäftsstelle erfolgenden Mahnung den Betriebsbeitrag bis zum I. August 1922 nicht entrichtet haben, werden vom Rechnungs-Ausschuß eingeschätzt und haben den hiernach festgesetzten Betrag zu zahlen. Leipzig, den 28. Juni IS22, Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig l)r. Ackermann, Syndikus. 901