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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1922
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- 1922-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1922
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Redaktioneller Teil. X° 136, 14. Juni 1922. In lebhaften und langdauernden Sitzungen am 21. Oktober nnd 2. De zember 1921 hatten die Verlagsvcrtreter die Überzeugung gewonnen, daß trotz Übereinstimmung in Einzelheiten die Fortführung der Ver handlungen in der bisherigen Weise nutzlos auslaufen würde, da die Kttnstlerschaft ein Gesetz über Verlagsrecht mit zwingenden Bestim mungen forderte. Da durch ein solches die Vertragsfreiheit arg ge fährdet werden würde, musste der Buch- und Kunsthandcl zu einer ab lehnenden Stellungnahme gelangen und weitere Verhandlungen über ein derartiges Gesetz als zwecklos erklären. Hiervon wurden die Künstler durch ein Schreiben vom 23. Januar d. I. iu Kenntnis ge setzt und von uns vorgeschlagen, mit uns in Verhandlungen einzu treten zu einem Versuch, die Weiterbildung des Urheberrechts und der Verkehrssitte durch Einsetzung von Schiedsgerichten zu fördern, deren Aufgabe es wäre, Streitigkeiten zwischen Künstlern und Verlegern durch ein Güteverfahren zu schlichten. Durch deren Spruchpraxis würden sich im Laufe der Zeit von selbst die Grundlagen für ein späteres Gesetz ergeben und Richtlinien geschaffen für einen beiden Teilen genehmen Normalvertrag. Diesen Vorschlag eines vertrauensvollen Zusammcnarbeitens hat aber die Leitung der Künstlcrschaft in einem an uns gerichteten Schrei ben vom 10. März d. I. geglaubt ablehnen zu müssen und sich Vor behalten, die Durchführung eines Verlagsgesetzes in ihrem Sinne, also mit zwingenden Bestimmungen, bei den maßgebenden behördlichen Stel len weiter zu betreiben. Der Kunsthandel hat alle Veranlassung, diesen Bestrebungen ein wachsames Auge zu leihen und sich darauf vorzubereiten, einen von dieser Seite kommenden Gesetzentwurf stark unter die Lupe zu nehmen. Wir werden zu diesem Zwecke eine Kommission bilden müssen, der die nicht leichte Aufgabe obliegen wird, die Interessen des Kunst verlags gegenüber der außerordentlich komplizierten Materie, wie sie sich in den künstlerisch, rechtlich und wirtschaftlich so grundverschiedenen Werken der selbständigen und angewandten Kunst darstellt, wahrzu- nehmcn und zu verhindern, daß uns etwa ein Gesetz beschert wird, dessen Endzweck auf eine unerträgliche Einschränkung der Vertragsfreiheit zwischen Verlag und Künstlcrschaft herauskommt. Bund der chemigraphischen Anstalten und Kupferdruckercien Deutschlands. Die von uns mit dem Bunde geführten Verhandlungen zur Fest setzung gegenseitig anerkannter Lieferungsbedingungen hatten Erfolg gehabt, und es galten als Grundlage für unfern Geschäftsverkehr mit den Mitgliedern des Bundes die von ihm unter dem 15. Oktober 1921 veröffentlichten Lieferungsbedingungen. Die vom Bund im Februar 1922 herausgegebenen neuen Lieferungsbedingungen sind ohne unsere Mitwirkung zustande gekommen und von uns nicht anerkannt worden, da der im Absatz I geforderte Vorbehalt bezüglich Preisberechnung und Lieferzeit von uns nicht bewilligt werden konnte. In unserem Merkblatt Nr. 23 hatten wir dieser Frage gegenüber Stellung genommen und den Mitgliedern empfohlen, ihre Rechte in direkten Verhandlungen mit den Auftragnehmern des Bundes zu wahren. Nichtsdestoweniger trat der Vorstand in erneute Verhandlungen mit dem Bunde ein mit dem Resultat, daß der Bund in seinem Schrei ben vom 15. März d. I. sich bereit erklärte, die neuen Februar-Liefe rungsbedingungen bezüglich Preisberechnung in folgenden Punkten ein zuschränken. Es sollten in Zukunft diejenigen Aufträge von neuen Preiserhöhungen ausgeschlossen bleiben, welche acht Wochen vor Ab sendung des neue Preisaufschläge anzeigenden Zirkulars erteilt sind, sodaß diese Aufträge zu den alten Preisen ausgeführt werden würden. Ferner soll in Zukunft erst nach vierzehn Tagen, von der Versendung des Zirkulars an gerechnet, der neue Teucrungszuschlag in Frage kommen. Das hierin zum Ausdruck gebrachte Entgegenkommen glaubten wir mit Rücksicht auf die schwierige Lage des Kupferdruckgewerbes nicht zurückwcisen zu dürfen und nahmen an, daß damit wieder ein reibungs loses Arbeiten zwischen den Mitgliedern beider Verbände möglich wäre. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt, da die nicht vorhergesehene sprunghaft von Woche zu Woche stattfindende Verteurung der Ma terialien und Löhne es den Mitgliedern des Bundes unmöglich macht, Aufträge zu festen Preisen und bestimmten Lieferzeiten anzunehmen. Trotzdem sollen die Truckanstaltcn für die nächsten sechs Monate so reichlich mit Aufträgen versehen sein, daß die Leitung des Bundes glaubte dem Verlage nahelegen zu dürfen, seinerseits mit Aufträgen zurückzuhalten. Die Macht der Verhältnisse hat sich somit stärker er wiesen als die Bindung durch Abmachungen von Verband zu Verband. Wir nehmen keinen Anstand, dies öffentlich auszusprechcn, und empfeh len unseren Mitgliedern, sich durch unmittelbare Sonderabmachungen mit den Truckauftragnehmcrn zu sichern. Ter Vorstand ist der An sicht, daß neue Abmachungen der Verbandsleitungen vorläufig zweck los sind und keinen Wert haben, wenn die Befolgung derselben für die Mitglieder nicht durchführbar ist. Das wird solange der Fall sein, als die durch die fortschreitende Geldentwertung automatisch bedingte Verteuerung anhält. Nach dem letzten Zuschlag von 150°/> auf die Oktobcr-Mindest-Druckpreise, welcher eine 12—15fache Verteuerung der Preise von 1919 darstellt, sind weitere Lohnerhöhungen der Kupfcrdrucker bereits angekttndigt worden, sodaß der Verlag mit weiteren Preiszuschlägen wird rechnen müssen. Buch- und Bildausstcllung. Zur Beschickung der unter dem Namen »Buch und Bild — Berliner Herbstschau 1921« am 12. November 1921 im staatlichen Kunstgewerbe museum eröffnten Ausstellung hatte der Vorstand die Mitglieder ein- geladcn, nachdem er zur Beschaffung eines Garantiefonds Mk. 3000.— zur Verfügung gestellt hatte, die aber nicht in Anspruch genommen worden sind. Eine Reihe unserer Mitglieder hat ausgestellt, uud wenn auch der finanzielle Erfolg vielfach hinter den gehabten Erwartungen zurückgeblieben ist, so kann doch festgestellt werden, daß der Kunstverlag nicht ungünstig abgeschnitten hat. Mit ganz geringen Ausnahmen zeigten die ausgestellten Werke der künstlerischen und photomechanischcn Graphik eine anerkennenswerte Höhe künstlerischer Qualität. Die Aus stellung hat sich als ein sehr gutes Werbemittel nicht nur auf das Publikum, sondern auch auf das Sortiment erwiesen, dem die Ausfüh rung der Bestellungen von den ausstellenden Verlegern durch die Aus stellungsleitung übergeben wurde. Die Platzfrage war für den Kunstverlag nicht ganz glücklich ge löst, indem vielfach die ausgestellten Werke nicht ausreichend und sach gemäß beleuchtet werden konnten und auch aus Platzmangel oft der notwendige Schauabstand fehlte. Alles in allem genommen haben sich die von Verlag und Sortiment mit dieser Ausstellung »Buch und Bild« gemeinsam beschrittenen Wege als zweckentsprechend erwiesen und sollten weiter ausgebaut werden, um zu dauernder Einrichtung zu werden. Die beteiligten Verlagsverbände sind bereits in Vorbesprechungen über die »Herbstschau 1922« eingetreten, und der Vorstand der Ver einigung der Kunstverleger wird seinen Mitgliedern rechtzeitig Beteili gungsvorschläge machen. Richtpreise statt Mindestpreise! Die Erkenntnis, daß es jeder kaufmännischen Einsicht widerspricht, zu Preisen zu verkaufen, die lediglich nach den Gestehungskosten, nicht nach den Wiederbeschaffungskosten errechnet sind, hat Vorstand und Bei rat veranlaßt, mit den nach § 2 unserer Lieferungsbedingungen fest zusetzenden und die Mitglieder bindenden Mindestpreisen zu brechen. Hatte es schon in Zeiten gleichmäßigen Geschäftsgangs und stetiger Preisbildung Schwierigkeiten gegeben, die Befolgung der Mindestpreise bei allen Mitgliedern durchzusctzen, so mehrten sich die Verstöße da gegen in den letzten Monaten, als die Grundlagen der Preiskalku lation von Woche zu Woche verschoben wurden, dermaßen, daß der Vorstand sich außerstande sah, alle Verstöße einzelner Mitglieder zu verfolgen. Gleichermaßen war es ihm aber auch unmöglich, durch un vernünftig niedrige Mindestpreise dem gesunden Gedanken der An passung unserer Verkaufspreise an den gesunkenen Geldwert Abbruch zu tun. Nicht nur für den Verleger, sondern auch im wohlverstandenen Interesse- des Sortiments liegt es in der gegenwärtigen Zeit kata strophaler Geldentwertung, Richtpreise zu geben, die den Abnehmern zeigen, was unter den heutigen Umständen gefordert werden muß. Aus diesen Gründen werden wir uns auch für die Folge, wenigstens so lange die Steigerung der Geldentwertung anhält, darauf beschränken müssen, Richtpreise zu veröffentlichen, wie wir es bereits in den Preis listen Nr. 22 vom Februar und Nr. 28 vom April d. I. angezeigt haben. Diese jeweiligen Richtpreise sind nur maßgebend für bereits erschienene Blätter und werden für Neuheiten, d. h. für Abzüge von neu hergestelltcn Platten erheblich überschritten werden müssen. Die Geldentwertung ist zweifellos noch nicht abgeschlossen, und angesichts dieser Tatsache dürfen wir nicht vergessen, daß nur die Kaufkraft des Geldes den jenustligen Geldwert bildet. Übersehen wir cs, diese Wahrheit bei der Bildung der Verkaufspreise praktisch zu betätigen, so werden wir es uns selbst zuzuschreiben haben, wenn trotz vielfach erzielter Scheingewinne Vermögensaustrocknung das Endergebnis un serer geschäftlichen Arbeit ist. Unter den obwaltenden Umständen kann man der Gcschäftsent- wicklung im nächsten Jahre nur mit ernster und schwerer Sorge ent gegensehen. Die Verhältnisse verschlimmern sich von Tag zu Tag, die endlose Schraube, die durch die uns auferlegten Reparationskosten, Steuerlasten und Zwangsbemessung der Arbeitszeit, die Löhne, Ge hälter, Betriebskosten, die Warenpreise und Transporttarife immer mehr in die Höhe treibt, ist in voller Tätigkeit und muß schließlich zu einer Erdrosselung der Betriebe sichren. Helfen kann uns nur noch ^ die Einsicht unserer Feinde, daß unser wirtschaftliches Sein oder Nicht- ^ sein ein notwendiges Glied für die Herstellung einer gesunden Welt-
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