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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1922
- Strukturtyp
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- 1922-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1922
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- Deutsch
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136, 14. Juni 1922. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Ausgeschieden sind zu unserm Bedauern als Mitglieder: Ministerium für Volksbildung, E. A. Seemann, Leipzig, Deutsche Kunsthändler-Gilde. Preisbildung. Die gewaltigen Erschütterungen des deutschen Wirtschaftslebens durch die katastrophale Geldentwertung der Mark haben auch den Kunst verlag lebhaft beeinflußt und eine Stabilisierung der Verkaufspreise verhindert. — Die Konflikte zwischen Sortiment und Verlag im Buch handel bezüglich Aufrcchterhaltung des Ladenpreises sind im Kunst handel dank der Preispolitik unserer Vereinigung vermieden worden. Der Vorstand und Beirat haben stets die Auffassung vertreten, daß unsere Verkaufspreise tunlichst den jeweiligen verteuerten Gestehungs kosten entsprechend anzusetzen sind und daß dieser Grundsatz auch für ^ das Sortiment durchgeführt werden müsse. Die Erkenntnis, daß ein Abweichen von diesem Grundsatz unbedingt zu einer Verschleuderung des Betriebskapitals führen muß, hat sich heute fast überall — selbst an Gerichtsstelle — durchgerungen. Mit Rücksicht darauf, daß Kunstblätter als nicht unbedingt lebens notwendige Gegenstände mit der geschwächten Kaufkraft weiterer Kreise rechnen müssen, sind unsere Preise der allgemeinen Steigerung aller Preise allerdings nicht ausreichend gefolgt. Wir sind augenblicklich bei einer nur 10—15fachen Verteuerung der Kunstblätter gegen die Friedenspreise angelangt, welche in schreiendem Widerspruch zu der 60—lOOfachen allgemeinen Verteuerung steht. Das Papier kostete Anfang des vorigen Jahres bereits durch schnittlich M. 15.— per Kilo, heute ist mit Mk. 60.— und mehr per Kilo fast kein Kupferdruckkarton mehr zu haben. In verstärktem Maße sind die übrigen Materialien, wie Kupfer, Farbe, Gaze und Chemi kalien, von der Teuerung betroffen. Die Drucklöhne haben folgen müssen; ein mittlerer Drucker erhielt Anfang vorigen Jahres Mk. 280.—, während sich der heutige durchschnittliche Wochenlohn auf ca. Mk. 900.— bis 1000.— beläuft. Die Frachtglltertarife der Eisenbahn sind viermal im verflossenen Jahre erhöht worden und haben jetzt eine fünfzigfache Verteuerung gegen die Friedenspreise erfahren. Diese Zahlen beweisen, wie weit wir mit unseren Preiserhöhungen hinter der allgemeinen Preisverteuerung zurückgeblieben sind, und die Sorge ist nicht von der Hand zu weisen, daß wir selbst auf die Ge fahr eines Rückgangs des Absatzes die Anpassung unserer Preise an das allgemeine Preisniveau vornehmen müssen. Wird dies ver säumt, so werden diejenigen Betriebe, welche nur auf das Jnland- gcschäft angewiesen sind und sich nicht an Valutagewinncn des Aus landgeschäfts schadlos halten können, bald die Erfahrung machen, daß ihnen trotz guten Geschäftsgangs, der die alten billigen Lagerbestände glatt aufgezehrt hat, nicht genügendes Kapital geblieben ist, um das Geschäft ohne neue Kapitaleinlagen weiterzuführen. Deshalb sind wir der Ansicht, daß wir bei dem hoffnungslosen Zustande unserer Finanz wirtschaft um eine Angleichung unserer Preise an die allgemeine Teue rungsquote nicht herumkommen und nur über das Tempo dieser Aus gleichung verschiedener Meinung sein können. — Uns scheint eine all mähliche, aber nicht zu kleine Angleichung vor einer plötzlichen — die statt der lOfachen vielleicht das Mache ausmachen würde — den Vor zug zu verdienen. Der Geschäftsgang im vergangenen Jahr war im allgemeinen be friedigend. Der Absatz stockte Anfang des Jahres 1921, doch trat im Herbst eine erhebliche Besserung ein. — Über den Erfolg der Früh jahrsmesse in Leipzig und der derzeitigen Rctsetätigkeit sind nur günstige Berichte eingelaufen. Inwieweit die Belebung des Frühjahrs geschäfts auf einen gesteigerten Absatz des Sortiments oder auf eine überstürzte Lagereindeckung aus Besorgnis zukünftiger Preiserhöhun gen zurückzuführen ist, entzieht sich vorläufig der Beurteilung. Luxussteuer. Der Kampf um die Luxussteuer hat uns im vergangenen Jahre lebhaft beschäftigt. Dem Zentralen Aktionsausschuß zur Bekämpfung der Luxussteuer in Offenbach, welcher sich die völlige Beseitigung der Luxusstcuer zur Aufgabe gestellt hat, sind wir als Mitglied beigetreten. In persönlicher Fühlungnahme mit den dem Steuerausschuß für die Umgestaltung der Luxussteuer angehörenden Reichstagsabgeordneten und durch unsere im »Kunsthandel« veröffentlichten Anträge und Denk schrift haben wir uns bemüht, die politischen Parteien im Reichstage zu überzeugen, daß die- Luxussteuer in ihrer jetzigen Form für uns unhaltbar sei. Zweifellos ist ein Erfolg insoweit erreicht worden, als das Plenum beschloß, daß hie Bestimmungen über die Abgrenzung der luxussteuer pflichtigen Gegenstände im Sinne einer völligen Umarbeitung, Verein fachung und Einschränkung des Umfangs der luxussteuerpflichtigen Ge genstände neu gefaßt werden sollen zum Schutze der hochwertigen deut schen Arbeit. — Wenn die neue Fassung nicht bis zum 1. Oktober 1922 dem Reichstag vorgelegt ist, so sollen die Vorschriften der 88 15—24 außer Kraft treten. Es unterliegt keinem Zweifel, daß das Reichs finanzministerium pflichtgemäß diese neue Fassung dem Reichstage bis zu dem genannten Zeitpunkte unterbreiten wird. Im Hinblick hierauf hatte das Neichsfinanzministcrium bereits am 12. April zu einer ver traulichen Besprechung eingeladen, um die Wünsche der interessierten Wirtschaftsverbände kennen zu lernen. — Die Vertreter der Künstler schaft, des Werkbundes, der Deutschen Kunsthändler-Gilde, der Grab- denkmal-Jndustrie u. a. sprechen sich für die gänzliche Beseitigung der. im § 15 als Hersteller-- und 8 21 bezeichneten Luxusstcuer im Klein handel aus. Wir brachten zum Ausdruck, daß wir uns im Prinzip dieser Auffassung nur anschließen könnten, doch Bedenken hätten, ob der Reichstag später dem gänzlichen Fortfall der Luxussteuer zu stimmen wird. Bisher haben sich nur die Deutsche Volkspartei, die Deutschnationale Partei und die Demokratische Partei für die völlige Streichung ausgesprochen, dagegen bleibt die Haltung des Zentrums und der Sozialdemokratie durchaus ungewiß. Wir hielten es deshalb für richtig, aus taktischen Gründen der Regierung in der Sitzung zu erklären, falls sich das Finanzministerium nicht für die gänzliche Beseitigung beim Reichstage stark machen könne, wir zum mindesten forderten, daß »die Werke der Graphik« denn Verkauf im Kleinhandel nach 8 21 nur dann der Luxussteuer unterworfen werden dürfen, wenn der Preis für das einzelne Stück einen bestimmten Mindestsatz über schreitet, der im Einvernehmen mit der Vereinigung der Kunstverleger unter Berücksichtigung des jeweiligen Wertstandes der Mark zu be stimmen ist. Bezüglich der Herstellersteuer für photomechanische Kunst blätter verlangten wir Streichung der »Bildwerke der Innen einrichtung« in 8 15, II. 2, soweit es Bilder für den Kunsthandel sind, deren Endzweck ein ästhetischer ist und in der gleichen Art wie die Originalwerke der Graphik, Malerei oder Plastik Verwendung fin den. Das würde eine Überführung dieser Kunstblätter nach 8 21 und damit die gleiche Behandlung mit den Originalwerken der Kunst be dingen. Die letzte Entscheidung in diesen Fragen steht noch aus, und es wird unserer energischen Weiterarbeit bedürfen, um den Kunst- Handel von dieser drückenden, ungerechten und kulturfeindlichen Steuer zu befreien oder ihm zum mindesten die Giftzähne auszubrechen. Neichskulturabgabe. Über den Stand dieses den Kunsthandel stark bedrohenden Pro jekts haben wir in Nr. 4 »Der Kunsthandel« nach der am 25. Januar stattgehabten Sitzung beim Vorläufigen Reichswirtschaftsrat ausführ lich berichtet. Dem ist hinzuzufügen, daß am 3. März eine wettere inoffizielle Beratung mit den Vertretern des Buch-, Kunst- und Musik verlags unter der Leitung des Vorsitzenden des Unterausschusses zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit im Reichswirtschaftsrat stattgefunden hat. Das Resultat der fünfstündigen Aussprache ergab, daß die »Kulturabgabe« von sämtlichen Vertretern des Verlages in allen Teilen nochmals ausdrücklich abgelehnt wurde und eine Verpflich tung des Verlags, neue Pläne zur Verwirklichung einer Kultursteuer vorzulegen, nicht anerkannt werden konnte. Es dürften sich demnach weitere Verhandlungen mit den Herren vr. Rösch, vr. Zeitlin und Marcus erübrigen. Ob die Gefahr für den Verlag damit als abge wendet anzusehcn ist, muß die Zukunft lehren. Wir können deshalb allen Mitgliedern des Kunsthandels nur empfehlen, die von uns ein genommene Mwehrstellung weiter beizubehalten und daran festzu halten, daß weder Verlag noch Sortiment imstande sind, eine neue Belastung zu tragen, und daß es unbillig ist, gerade denjenigen Kreisen, welche als Käufer von Büchern, Bildern und Noten bereits Opfer für die Pflege der Kulturgüter bringen, die Anschaffungen in der heutigen Zeit durch eine Kultursteucr noch weiter zu verteuern. Diese Kreise befinden sich anerkanntermaßen leider mindestens in der gleichen wirtschaftlichen Notlage wie die das Opfer der Kulturabgabe for dernden Künstler und Schriftsteller. Wenn wirklich der Weiterbildung der deutschen Kulturschöpfung ernste Gefahren drohen, so ist die Rettung der deutschen Kultur Sache des ganzen Volkes. Dieses muß in seiner Gesamtheit hierzu herange zogen werden; ist das nicht möglich, so kann ein einzelner selbst in Notlage befindlicher Stand oder Beruf, auch durch die hohe Abgabe von 10°/o, die zu dem Zwecke notwendigen Mittel nicht aufbringen. Kunstvcrlagsrechts-Gesetz. Der Neichswirtschastsvevband der bildenden Künstler trat im Mai vorigen Jahres an den Börsenverein und den Verlegervereiu mit dem Ersuchen heran, gemeinschaftlich mit den Vertretern des Buch- und Kunstverlags ein Verlagsrecht zu schaffen, wie solches für Literatur und Tonkunst bereits besteht. Hierzu erklärten sich die genannten Vereine bereit und entsandten zu der ersten am 29. September 1921 mit den Künstlern stattfindenden Sitzung die Herren G. Kirstein, P. Kirchgraber, R. Voigtländer, E. Schnitze und G. Werckmeister, welche zwei letzteren gleichzeitig die »Vereinigung der Kunstverleger« vertraten. L4S
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