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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1919
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- Deutsch
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- Saxonica
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Zu der 4. rkannrmachung vom 26. März und den neuen Bedingungen der Leipziger Kommissionäre. Von Emil Felder. lVgl. Nr. 60.) Fast täglich ist jetzt in den Zeitungen von einem Diktatfrieden zn lesen, dev dem deutschen Volke anferlegt werden soll. Anch dem Buch handel ist dieser Tage ein Diktatfrieden zuteil geworden, aber nicht von seinen Gegnern, sondern von jenem kleinen kreise der Lkruss- genossen, der sich mit Vorliebe als »Geschäftsfreunde« seiner Kunden bezeichnet, und er stand zudem schon unter seinen Bedingungen, noch ehe er Kenntnis davon hatte. Am Sonnabend, 29. März, erschien im Börsenblatt eine Bekanntmachung über eine beträchtliche Erhöhung der Gebühren des Leipziger Kommissionsbuchhandels, die schon am 1. April, also drei Tage später, in Kraft trat. Ein großer Teil des Buchhandels wird wohl an diesem Tage erst die Nummer erhalten haben, aber noch nicht im Besitz der nach der Bekanntmachung »ver sandten« Bedingungen gewesen sein; bei dem Einsender sind sie jeden falls erst am 9. April eingegangen. Es dürfte im Gcschäftsleben nicht häufig Vorkommen, daß ein lange bestehendes, ans Dauer be rechnetes Vertragsverhältnis in einer Weise einseitig verändert wird, die dem andern Teil gar keine Möglichkeit läßt, auch nur den Versuch einer Abwehr zu machen, und es dürfte auch zu den Seltenheiten ge hören, daß ein Verband, der das Wohl des gesamten Gewerbes zn vertreten hat, nur für das Gedeihen und die Wohlfahrt einer sehr klei nen Gruppe eintritt. Dieses Eintreten wird damit begründet, daß »die Wcltstellung Leipzigs im Buchhandel in Gefahr« gewesen sei, und daß die »Stellung Leipzigs in der Organisation des deutschen Buchhan dels erhalten bleiben müsse«. Aber da die Bekanntmachung selbst nur anführen kann, »zunächst« sei ein Weiterarbeiten gewährleistet, so darf man billig fragen: Wie lange werden die Vereinbarungen mit den Angestellten gelten, wie lange demnach die darauf beruhenden neuen Bedingungen der Kommissionäre? Denn nach deren Ansicht sind diese Bedingungen, mathematisch gesprochen, eine Funktion der Leipziger Verhältnisse, eine Änderung dieser bedingt eine Änderung jener. Die Stellung Leipzigs kann dein übrigen Buchhandel im großen ganzen sehr gleichgültig sein, und eine Organisation hat nur so lange Wert und Berechtigung, als ohne sie ein Zweck überhaupt nicht oder nicht besser erreicht werden kann. Ob das bei der jetzigen Organisation, wie sie sich in den Leipziger .Kommissionsgeschäften verkörpert, ^der Fall ist, bedarf der Prüfung. Da die Zeitverhältnisse nicht gerade geeignet sind, humoristische Stimmung »auszulösen«, wie man heute sagt, so wird wenigstens in den Bedingungen des Vereins Leipziger Kommissionäre für etwas Humor gesorgt. Die Kommissionsgebühr richtet sich nach den Bar umsätzen, sie steigt mit diesen. Nun gibt es hinsichtlich der Barumsätze zwei Möglichkeiten: entweder verdient der Kommissionär daran oder nicht. Jeder weiß, daß die Vergütung für Barpaketc und Zahlungen einen .Hauptteil des Gewinns im Kommissionsgeschäft bildet. Also dafür, daß er dem Kommissionär die Verbindung gewinnbringender gestaltet, wird der »Geschäftsfreund« durch Erhöhung der Kommis- sionsgebiihr bestraft. Da ist es natürlich das einzig Nichtige, möglichst wenig Barpakcte durch den Kommissionär einziehen zu lassen. Es soll Prediger geben, die, anstatt die Leute in die Kirche hineinzupredi gen, sie hinauspredigen. So ist anch diese Bestimmung geeignet, for dert geradezu auf, den Barpakctverkchr über Leipzig nach Kräften ein- znschränken, wozu die jetzt unentgeltliche Postüberweisung ohnehin mit Recht anreizt. Der Verkehr über Leipzig hat nur Sinn, wenn er billiger und schneller als ein andrer Weg ist oder wenigstens eines. Daß er schnel ler ist als Postverkehr, ist wohl nur iw den allcrscltensten Fällen an zunehmen. Und billiger? bin Barpaket von 5 .// dürfte meistens nicht über 500 x wiegen. Es kostet somit 25 Pfg. Porto. Allein die zweimalige Barpakctgebühr beträgt schon 20 Pfg., also fast das Porto. Dazu kommt nun zweimal Fracht, Emballage, Einschlag. Bei einem Barpaket von 10 ./( wird das Verhältnis für Leipzig noch ungünstiger, denn dann beträgt schon die Barpakctgebühr in den meisten Füllen mehr als das Porto. Es ist aber im höchsten Maße unwirtschaftlich,' eine Zahlung mit 4°/, zu belasten, wenn sie ohne jede Kosten durch Postscheck geleistet werden kann, und es ist erst recht unwirtschaftlich, wenn außerdem noch eine Menge umständlicher Arbeit aufgewenöet wird, die sich vereinfachen läßt. Wird nun gar in Leipzig ausgeliefert, so verteuert sich der Verkehr noch mehr. Man schreibt eine Rechnung über 100 ./k im allgemeinen ebenso schnell aus wie ein« über 2 «>(, aber in dem einen Falle sind dafür 6 Pfg., im andern 3 (ohne den neuen Aufschlag) zu zahlen. Auch hier wird der Kunde dafür bestraft, daß er teure Werke verlegt und durch die damit verbundenen höheren Barpaket-, Einschlag- und sonsti gen Gebühren dem Kommissionär erhöhten Gewinn bringt; denn selbstverständlich findet in solchen Fällen nicht etwa eine Minderung der Gebühren für die Auslieferung statt. Minderungen zugunsten des Kommittenten sind immer ausgeschlossen, aber erhöht muß wer den, wenn die vorgeschriebene Berechnung nicht einen bestimmten Min destertrag bringt. Nun haben sich die Preise der Bücher bekannt lich im Laufe der letzten Jahre beträchtlich erhöht, und damit erhöhen sich zwangsläufig auch die Gebühren. Trotzdem werden auch hier ^0"/o aufgeschlagen, die Auslieferung kostet also fast 4°/«. Ein freudiges Gefühl wird die Brust eines Verlegers schwellen bei dem Bewußtsein, für das Anspacken einer zurückerhaltenen Schrift im Betrage von 20 Pfg. 8 Pfg. bezahlen zu dürfen. Jede Sonder arbeit wird mit ./i 2.50 für die Stunde berechnet. Das macht bei achtstündiger Arbeitszeit 20 für den Tag, für den Monat etwa 500 Ta nun laut Tarifvertrag (Börsenblatt Nr. 69, Seite 242) das Höchstgehalt fiir Buchhandlungsgchilsen 300 ist, so gewinnt der »teilweise Ausgleich der aufgebürdeten Lasten« ein etwas eigenartiges Aussehen, zumal solche Arbeiten ja nicht immer gerade von den höchstbezahlten Kräften ausgeführt werden. Bestellanstalt, Paket-Austauschstelle, Führung von Porto- und Frachtkasse, alles Einrichtungen und Arbeiten, die lediglich dem Vor teil des Kommissionärs dienen, hat der Vertretene besonders zu be zahlen. Überhaupt ist für jede, wie man zu sagen pflegt, Hand- reichnng eine Berechnung vorgesehen. Wofür dann noch die allgemeine Kommissionsgebühr berechnet wird, ist nicht recht erklärlich. Nnn besteht der Leipziger Kommissionsbuchhandel im großen gan zen nur noch aus drei Gruppen, die zusammen wohl drei Viertel des gesamten Buchhandels vertreten. Genaue Angabe ist nicht möglich, da das Adreßbuch nichts mehr darüber veröffentlicht. Diesen drei Grup pen kommen also die Erhöhungen zu einem großen Teil zweimal zu gute, obwohl ihre Aufwendungen durch die Zusammenballung natur gemäß geringer sind als bei den Einzelkommissionären. Von der berühmten »Verbilligung durch Konzentration« merkt man also hier nichts. Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen sind nur verboten, wenn sie zugunsten des Kommittenten sind, dagegen steht es dem Kom missionär völlig frei, sie zu dessen Ungunsten zu verändern. Was i» dieser Hinsicht möglich ist, beweist die Anfrage im Sprechsaal des Börsenblattes Nr. 67, wo sich jemand beklagt, daß ihm sein »Ge schäftsfreund« auch noch Gebühr dafür berechnet, daß er ihm sein Geld aushändigt, für dessen Einziehung er schon »nicht geringe Gebühren« bezahlt hat. Es kommen noch ganz andre Dinge vor. »Zu Deinen Gezelten, Israel!« ging der Ruf durch England, als die Übergriffe Karls I. unerträglich wurden. Das sollte zur Prüfung auffordcrn, ob das Wohl des Volkes bei diesem König in guten Hän den sei. »Zu Deinen Gezelten, Israel!«, gilt jetzt anch für den Buch handel. »Am Gebäude des Buchhandels rüttelt die neue Zeit«, heißt es in der Bekanntmachung vom 26. März. Was festgefugt ist, wird sie nicht erschüttern, abbröckeln aber wird, was nicht mehr widerstehen kann, weil es im Laufe der Zeit morsch geworden. Berlin, 12. April 1919. Erwiderung. Wenn die Vorstände des Vereins der Buchhändler zn Leipzig und des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, wie es durch die Be kanntmachung im Börsenblatt vom 29. März geschehen ist, für einen in Not befindlichen Buchhänülerstand eintraten und so eindringlich die Bekanntmachung des Unterzeichneten Vereines vom gleichen Tage unter stützten, so sollte auch Herrn Emil Felder in Berlin solches Vorgehen Gewähr genug bieten, daß es sich hierbei nicht darum handelt, eine frivole Preistreiberei von drei »Kommissionär-Gruppen« zu unter stützen, sondern das wichtigere, das Wohl der Allgemeinheit angehende Gründe Vorlagen. »Die Stellung Leipzigs kann dem übrigen Buch handel im großen ganzen sehr gleichgültig sein«. »Es gibt mehr Ding' im Himmel und auf Erden, als Eure Schulweisheit sich träumen läßt«, möchte man Herrn Felder auf solche Behauptung entgegenhalten. Es wäre wahrlich traurig, wenn Leipzigs Stellung im Buchhandel nur den Interessen der Leipziger Kommissionäre und Zwischenhändler und nicht denjenigen des gesamten deutschen Buchhandels zn dienen hätte. Nur in dessen Interesse muß Leipzigs Stellung so lange erhalten blei ben, als nicht erwiesen ist, daß der Verkehr über Leipzig durch andere, bessere und billigere Einrichtungen voll ersetzt werden kann. Solange dies unerwicsen bleibt, muß der Gesamtbnchhandel aber anch den Trägern dieser zn seinem eigenen Wohle in Leipzig verkörperten Einrichtungen, den Kommissionären, diejenigen Gebühren zubilligen, die sie zur Auf rechterhaltung ihrer Betriebe, natürlich aber nicht zur Einstreichung unangemessener Gewinne, nötig haben. Sachverständigen, insbesondere denjenigen Vorständen, die durch ihre Bekanntmachung den Leipziger 363
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