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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1900
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- Deutsch
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HS 255, 2. November 1900. Nichtamtlicher Teil — Sprechsaal. 8453 Einen Teil der Sammlung erstand ein Arzt namens Locher. Ein Band nun, den Hutten sich während seines Aufenthaltes auf der Universität Frankfurt a. O. im Winter 1506 oder Sommer 1507 angeschafft zu haben scheint, befindet sich in der Kirchenbibliothek zu Annaberg. Er enthält fünf Schriften und führt von Huttens eigener Hand den Eigentumsvermerk: Ullrious Uattsuus. Außerdem finden sich in dem Bande zahlreiche Randbemerkungen Huttens. (Voss. Ztg.) Studierende der Medizin. — Die -Deutsche medizinische Wochenschrift, giebt die Zahl der Studierenden der Medizin im Som mersemester 1900 nach dem Universitätskalender wie folgt an: München 1421, Berlin 1067, Wien 1033, Leipzig 561, Würzburg 549, Freiburg 509, Bern 343, Graz 340, Erlangen 331, Straßburg 315, Zürich 315, Bonn 306, Genf 305, Heidelberg 301, Gießen 293, Tübingen 279, Greifswald 275, Breslau 249, Königsberg 246, Marburg 239, Innsbruck 234, Halle 215, Göttingen 213, Jena 188, Kiel 185, Lausanne 160, Basel 133, Rostock 124, Czernowitz 6. Annahme an hoher Stelle. — Auf das Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen eingereichte Werk: -Laverrenz, Deutschland zur See» (Verlag von Herm. I. Meidinger in Berlin) ging dem Verfasser vom Hofmarschall-Amt des Prinzen folgendes Schreiben zu: -Seine Königliche Hoheit Prinz Heinrich von Preußen haben sich über das Interesse gefreut, welches Sie unserer Marine, speziell durch Ihre litterarische Thätigkeit, bekunden, und haben Höchstderselbe das von Ihnen verfaßte Werk: -Deutschland zur See- unter dem Ausdruck des Dankes für die Darbietung gern entgegengenommen. - Bilderdieb stahl. — In Rheinbach (Reg.-Bez. Köln) ist am 23. Oktober d. I. ein Original - Oelgemälde von van Dyck im Werte von 5000 darstellend die Anbetung der heiligen drei Könige, gestohlen worden. — In unserer Mitteilung in Nr. 253 d. Bl., betreffend den großen Bilderdiebstahl in Amsterdam, ist in einem Teil der Auflage des Börsenblattes die Gesamtwertziffer der gestohlenen Bilder, die richtig 150000 Gulden beträgt, aus Ver sehen um eine Null vermehrt worden. Wir berichtigen daZ hiermit. Ausstellungspreis. — Das Ehrendiplom zur Goldenen Medaille wurde der Verlagsbuchhandlung Wilhelm Möller in Berlin 8. auf der soeben geschlossenen -Ausstellung für volks verständliche Gesundheitspflege- zuerkannt. Goethebund. — Die Vorstände und Abgeordneten der ver schiedenen Zweigvereinigungen des Goethebundes werden am 10. November in Weimar zusammentreten, um über die Organi sation des Bundes zu beraten. Kunstausstellung. — Eine internationale Kunstausstellung wird im Jahre 1901 in Venedig abgehalten werden. An meldungen von Ausstellungsgegenständen müssen bis 1. Dezember 1900 erfolgt sein. Personalnachrichten. Gestorben: nach schwerer Krankheit im fünfunddreißigsten Lebensjahre der Buchhändler Herr H. Ziemssen in Doberan, Inhaber der dortigen Buchhandlung seines Namens. ff Max Müller-Oxford. — Am 28. Oktober ist in Oxford der berühmte Sprachforscher, Orientalist und Schriftsteller Professor Friedrich Max Müller, siebenundsiebzig Jahre alt, aus dem Leben geschieden. Er war in Dessau 1823 geboren, ein Sohn des Dichters Wilhelm Müller, des Verfassers der bekannten -Griechen lieder-. Seit 1846 lebte und wirkte er mit geringer Unterbrechung in England. Neben seiner persönlichen Lchrthätigkeit ist er auch mit zahlreichen wertvollen Schriften hervorgetreten. Sprechsaal Zeitschriften-Lieferung. Zwei Anfragen. 1. Eine Verlagsfirma ist auf eine Zeitschrift abonniert, deren einzelne Hefte 3 kosten. Durch Versehen erhält die betreffende Firma ein Heft doppelt. Am Schluß des Jahrganges bemerkt der Abonnent, daß ihm zwei Hefte abhanden gekommen sind. Er schickt das doppelt gelieferte Heft an den Zeitschriften-Verlag und bestellt die Nachlieferung der beiden fehlenden Exemplare gegen Berechnung, verlangt aber gleichzeitig Gutschrift von 3^/6 für das zurückgegebene, doppelt erhaltene Exemplar. Ist diesem Verlangen stattzugeben? 2. Die Verlagsfirma L. teilt dem Zeitschriftenverlag ?. mit, daß sie sich mit I-. assoziiert habe, und bittet die zwischen L. und k. getroffenen Vereinbarungen auch auf die neue Firma übertragen zu wollen und die zukünftigen Nummern der betreffenden Zeit schrift an diese zu senden. Am Schluffe des Jahres übersandte U. der Firma 1>. L L. die übliche Erneuerungsnota mit dem Vermerk: -Falls Fortsetzung nicht gewünscht, sofort zurück«. Die Firma ll. L L. nimmt sieben Monate hindurch die Lieferung der be treffenden Zeitschrift unbeanstandet an, weigert sich jedoch im achten Monat, den noch restierenden Abonnementsbetrag zu ver rechnen, weil Abonnementsbestellung für den neuen Jahrgang überhaupt nicht gegeben worden sei. Was ist hier Rechtens? Antwort der Redaktion. — Zur Frage 1 ist unsere Meinung, daß die Forderung der Gutschrift für das doppelt ge lieferte und zurückgegebene Heft berechtigt ist, falls die Schuld an dem Versehen auf Seite desjenigen liegt, der die Zeitschrift ge liefert hat. Zur Frage 2 ist es nötig zu wissen, welchen Zeitraum ein Abonnement der Zeitschrift umfaßt und welches die zwischen L. und k. getroffenen Vereinbarungen sind. Bei Jahresabonnement und Ausschluß der Einzelberechnung von Heften, und falls nicht etwa besondere Vereinbarungen anderes bestimmen, halten wir dafür, daß die fortgesetzte stillschweigende Annahme nach der vorausgegangenen Korrespondenz für 1>. L L. die Verpflichtung zur Abnahme des ganzen Jahrgangs begründet. Aussprache erbeten. Umgehung des Sortiments. Von einem neu erschienenen Gesetzkommentar habe ich eine größere Anzahl bestellt und zur Ansicht versandt. Unter den Kunden, die ihn Zurückgaben, war ein höherer Beamter, der mir erzählte, er habe direkt vom Verleger eine größere Anzahl mit dem An sinnen erhalten, diese an die ihm unterstellten Behörden zu ver teilen, wofür ihm als Grafikation ein Freiexemplar in Aussicht gestellt worden sei. Wenn es alle Verleger so machen würden, so brauchte man überhaupt kein Sortiment mehr und würde besser daran thun, dieses zu schließen, als die teure Miete zu bezahlen. t. I. Ausführung einer Bestellung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 249, 251, 254.) VI. Der Verleger ist aus jeden Fall im Recht. Er konnte gar nicht anders liefern, als geschehen. Wieviel wünschte denn der Besteller von jedem Heft zu haben? Vielleicht von Heft 1—8 je 1 Exemplar und von Heft 9: 92 Exemplare? Um sich präzise aus zudrücken, hätte Besteller bei jedem Heft die gewünschte Anzahl angeben müssen. Ll. Lob. VII. Mit einem durchaus analogen Vorkommnis hatte ich mich in allcrjüngstcr Zeit zu beschäftigen. Die Bestellung betraf das bei mir erschienene Rechenheft für höhere Mädchenschulen in 9 Heften von Hügcmeyer und Riethmüller und ging von einem Leipziger Buchbinder-Kommissionär aus. Kurze Zeit nach erfolgter Aus lieferung erhielt ich einen Brief von einer Kölner Firma, die als Hauptgeschäft eine Wurstmaschincn - Fabrik betreibt und nebenbei alle sonstigen Apparate und Ingredienzien für eine ersprießliche Herstellung schmackhafter Würste, sowie — Bücher führt. Diese Firma beklagte sich in dem erwähnten Briefe darüber, daß ihr auf eine Bestellung auf 100 Hügemeyer und Riethmüller Heft 1—9 nicht 100, sondern 900 Hefte gesandt worden seien, und ersuchte mich um Rücknahme von 800 Heften gemischt. Ich verwies das mir bis dahin gänzlich unbekannte Wurstmaschinen- Haus an seinen Leipziger Kommissionär. Auf dessen Vorstellung erklärte ich mich dann bereit, die aus Unkenntnis der buchhänd lerischen Gepflogenheiten zu viel bestellten Exemplare zurückzunehmen und nach Abzug von 10 Prozent gutzuschreiben bis auf zwei Hefte, die inzwischen in neuen Auflagen erschienen waren. Von dem Anerbieten ist kein Gebrauch gemacht worden. — In einem Punkte weicht übrigens mein Fall ab: Der Bestellzettel des Buch binder-Kommissionärs lautete nicht: -100 Rechenbuch Hefte von 1-9-, sondern je 100 Heft 1—9. Düsseldorf, 30. Oktober 1900. L. Schwann. 1129*
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