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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1882
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18821204
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bei dem fortwährenden Wechsel der von dem Colporteur herum getragenen Schriften würde die Reichsbehörde mit Gesuche» um Genehmigung der Druckschristeu-Verzeichnisse täglich überfluthet und hierdurch verhindert werden, die Eingänge schnell zu er ledigen; jede Verzögerung in der Bescheidserlheilung muß aber dem Colporteur empfindliche Nachtheile zusügen. Vom gesetzgeberischen wie vom praktischen Standpunkte aus empfehlenswerther würde es sein, wenn das Druckschriften- Verzeichniß überhaupt fallen gelassen, dagegen eine Be stimmung dahin getroffen würde, daß in Zukunst jeder Ver leger, der sein Verlagswerk durch Colportage vertreiben lassen will, gehalten sei, die Genehmigung hierzu bei der zu diesem Zwecke zu errichtenden Reichsbehörde einzuholen, daß diese Ge nehmigung nur versagt werden dürfe, wenn es sich um von der Colportage gesetzlich ausgeschlossene Druckschriften handelt, und im Falle der Versagung ein Recurs stattfinde, daß ferner aus Grund der ertheilten Genehmigung der Verleger berechtigt sei, dem Titel seines Werkes eine entsprechende Bemerkung, etwa „Zur Colportage berechtigt laut Verfügung vom ,., vorzudrucken, und daß der Colporteur nur Werke mit dem unter der Verantwortlichkeit des Verlegers vorgedrucktcn Vermerke col- portiren dürfe. In England, wie hierbei bemerkt werden mag, ist der Col porteur berechtigt, jedes Buch zu colportiren, wenn er von dem Verleger desselben hierzu schriftlich ermächtigt worden ist. Sollten gewichtige Einwendungen gegen den erwähnten Vor schlag erhoben werden, so wäre noch in Erwägung zu ziehen, ob die Regelung nicht auch in der Weise erfolgen könnte, daß der Colporteur berechtigt sei, alle Druckschriften zu colpor- liren mit Ausnahme derjenigen individuell bestimmten Druckschriften, welche die betreffende Reichsbehörde auf Grund des zu erlassenden Gesetzes von der Colportage aus geschlossen hat. Diese müßten in den amtlichen, den Polizei behörden zugänglichen Organen publicirt werden. Von der Ver öffentlichung an träte das Verbot der betreffenden Druckschrift in Wirksamkeit, Jeder Colporteur, der mit einer solchen, durch amtliche Bekanntmachung von der Colportage ausgeschlossenen Druckschrift betroffen würde verfiele in Strafe, Wir dürfen darauf gespannt sein, wie diese für den Buch handel so außerordentlich wichtige Frage bei den nun nahe bevor stehenden Verhandlungen im Reichstage entschieden werden wird. Misrrllcn. Erklärung, — Im Anschluß an die „Berichtigung" des Hrn, C, E, Klotz (Emil Baensch Nachfolger) in Magdeburg im Börsenblatt Nr, 263 sehen wir uns zu folgender Erklärung ver anlaßt Hr, Goeritz bezog von uns 1b Exemplare des ersten Bandes der Bibliothek der Wcltlittcratur,zur Fortsetzung nichts, weil wir ihm schon unterm 9, Februar d, I. die Weiter lieserung laut nachstehendem Briefe verweigerten: Wir erfahren soeben von durchaus vertrauenswürdiger Seite, daß Sie unsere „Welttitteratur" mit einer Prcisnotirung von 90 Ps, pro Baud au Ihrem Schaufenster uusstellen. Dies vermögen wir nicht zu ge statten, und wenn Sie nicht sofort Remedur eintreten lassen, liefern wir Ihnen die Fortsetzung nicht und werden hoffentlich auch zu verhindern wissen, daß Sie sich solche von dritter Seite verschaffen. Da nun Hr, Goeritz trotzdem in Nr, 257 des Börsenblattes „größere Posten" der Bibliothek L 60 Pf, pro Band anbot, so machten wir ihn aufmerksam, daß die betreffenden Exemplare möglicherweise entwendet seien, erklärten uns aber bereit, dieselben L 60 Pf, pro Band zu kaufen, Hr, Goeritz erwiderte darauf unterm 1 l, Novem-' der, daß unsere Vermuthung nicht zutreffe, die betr, Exemplare , vielmehr „zum größten Theile von seinen Kunden stammten". Er , habe den letzteren die Weiterlieserung der Bibliothek versagt und : liefere ihnen nun statt dieser „Deutsche Nativnallitteratur", Gleich- ^ zeitig theilte er mit, daß er „circa 100 Bände" der Bibliothek nach Leipzig zur Einlösung gesandt habe und für die Folge pro Woche ^ mindestens 50 bis 60 Exemplare, „auch solche mit unversehrter En- I veloppe in Aussicht stelle". Statt der als „bereits nach Leipzig ge sandt" avisirteu „circa 100 Bände n 60 Pf, wurde nun vor einigen > Tagen ein Packet mit 57 Bänden (darunter diverse erste Bände), !zum Theil noch in der Originalverpackung a 75 Pf, pro Band ohne Freiexemplare unter Berechnung von Kiste und Fracht bei unserem Hrn, Commissionär angemeldet. Wir mußten dessen Einlösung selbstverständlich verweigern, denn da wir 25gh und Freiexemplare, bei größeren Continuationen sogar noch höheren Rabatt gewähren, so möchte es sich allerdings leicht ereignen, daß uns trotz aller Vorsichtsmaßregeln noch „größere Posten" mit25hf> ohne Freiexemplare geliefert würden, — Wir habe» diesen that- sächlichen Mitthcilungen hier nichts weiter zuzusügen, Stuttgart, den I, December 1882, I, G, Cotta'sche Buchhandlung, Gebrüder Kröner, Aus Berlin schreibt man der Much, Allg, Ztg,: „Am 4, De cember wird hier eine Commission zusammentreten, welche auf der diesjährigen Generalversammlung der deutschen Papiersabrikanten gebildet worden ist, um weiter über die geplante Herstellung einheitlicher Papierformate nach Analogie anderer Länder, wie Frankreich, England u, a,, zu berathen. Außer Papier fabrikanten aus allen Theilen Deutschlands werde» hiebei Ver treter des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, des Berliner Verlegervereins, des Buchdruckcrvereins, des Papiergroßhandels u, s, w, theilnehmen," Aus dem Reichspostwesen, — Nach einer Verordnung des Staatssecretärs des Reichs-Postamts vom 17, Nov,sollen Post karten, auf deren Rückseite neben der Schrift verwendete Reichs stempelmarken geklebt sind, fortan zur Postbesörderung zugelassen werden. Pcrsonalnachrichten, Herrn Co n st antin Sander (Firma F, E, C, Leuckart) in Leipzig ist vom Herzog von Sachsen-Meiningen das dem Sachsen- Erncstinischen Hausorden affiliirte Verdicnstkreuz verliehen worden. Am 26, November feierte die hiesige Firma Gebethner L Wolfs das Jubiläum ihres 25jährigen Bestehens, Zahlreiche Gratulanten aus allen Kreisen der hiesigen Intelligenz brachten den Herren Jubilaren ihre Glückwünsche dar. Durch eine Deputa tion wurden denselben im Namen der hiesigen Buchhändler zwei prachtvolle Albums mit zahlreichen Portraits von College» des In- und Auslandes, und von ihrem Geschäftspcrsonal zwei silberne Papiermesser überreicht. Auch von auswärts waren Tele gramme und Gratulationsschreiben in großer Zahl eingetroffen. Am Abend veranstaltete ein Festcomitö ein gemeinsames Festmahl, an dem sämmtliche hiesige Buchhändler und hervorragende Männer der Wissenschaft und Kunst sich betheiligten, — Aus Anlaß dieses Tages schenkten die Herren Gebethner L Wolfs 2000 Rubel zur Gründung eines Vereins der hiesigen Buchhandlungs-Gehilfen, Möge durch diese edle Gabe dem mangelhaften geselligen Zu sammenleben der hiesigen Buchhandlungs-Gehilfen abgeholfcn wer den und auch ferner reicher Segen aus der Firma Gebethner L Wolfs ruhen! Warschau, 28, November 1882, Karl Raschka, Ncunundvierztgster Jahrgang. 756
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