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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1882
- Sprache
- Deutsch
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12, 16. Januar. Nichtamtlicher Theil. 217 Recht des Strafantrags nicht dem Herausgeber oder Redacteur der Zeitung als solchem, sondern dem Verfasser des Beitrags zu, dessen Recht als des geistigen Urhebers durch den Nachdruck verletzt wird (tz. 27., 28. des Gesetzes). Er kann sein Recht, auch stillschweigend durch concludente Handlung, auf den Heraus geber übertragen haben; indessen liegt hier, wo die Absender des Telegramms dasselbe gleichzeitig mehreren Personen und Zeitungen übersandt haben sollen, keine Veranlassung vor, eine Uebertragung anzunehmen, auch dann nicht, wenn die Jenaische Zeitung aus derartige Telegramme abonnirt war und deshalb ein vermögensrechtliches Interesse hatte, den Abdruck durch Nicht abonnenten nicht zu wünschen; denn dasselbe Interesse würden auch die Absender der Telegramme, die das Abonnement gewährten, für sich in Anspruch nehmen können, und dieses Interesse gegen die Annahme sprechen, daß sie sich ihres Autorrechts, soweit ein solches sonst anerkannt werden könnte, hätten eutäußern wollen. Die Ansicht des vorigen Richters, daß die Inhaber der Jenaischen Zeitung hinsichtlich des vorliegenden Telegrammes als Urheber im Sinne des Gesetzes zu betrachten seien, ist im Urtheil nicht begründet worden; sie wird dadurch widerlegt, daß die Inhaber der Jenaischen Zeitung nur die Nachricht drucken ließen, welche ihnen von Andern mitgetheilt war. Ohne nachweisbare Ueber tragung des Autorrechts würde also der von ihnen gestellte Straf antrag selbst dann nicht zu berücksichtigen sein, wenn es sich um einen der erwähnten Ausnahmesälle des Gesetzes handelte. Denn den „anonymen oder pseudonymen Werken", hinsichtlich welcher der Herausgeber nach Z. 28. des Gesetzes den Urheber bis aus Weiteres im Antragsrecht vertreten darf, lassen sich die „einzelnen Artikel aus Zeitschriften und andern öffentlichen Blättern" des tz. 7^. jedenfalls nur dann beizählen, wenn sie den Namen eines „Werks" für sich in Anspruch nehmen können. Bei den Zeitungsartikeln, welche das Gesetz dem Abdruck durch Andere sreigegeben hat, ist den letzter» die Angabe der Quelle nicht zur Pflicht gemacht, auch die Erlaubniß des Ab drucks nicht aus den Abdruck in einer vollständigen Zeitung oder in einem Sammelwerke, im Gegensatz zu einem Separatabdruck, beschränkt worden, daher der Umstand, daß hier das Telegramm in einem besonderen Extrablatte des Jenaischen Tageblatts ab- gedruckt wurde, unerheblich erscheinen muß. Dasselbe gilt von dem Umstande, daß das Telegramm nicht aus einer gewöhnlichen Zeitungsnummer, sondern aus einem Extrablatte der Jenaischen Zeitung entnommen wurde. Man kann ein Extrablatt entweder als Zusatz zu einer gewöhnlichen Zeitungsnummer, oder als eine besondere Zeitungsnummer — Exlranummer — gnsehen. Jyi elfteren Falle ist dasselbe wie jeder andere Theil der Zeitungsnummer zu behandeln, also der regelmäßige Fall des si. 7">. des Gesetzes gegeben. Sieht man aber das Extrablatt als eine selbständige Zeitungsnummer an, so bestand der Inhalt dieser Nummer nur aus einem einzigen „einzelnen Artikel" der freigegebencn Art, und aus diesen ist der Z. 7*°. um ^o mehr anzuwenden, da nunmehr die Schwierigkeit, welche durch diese Stelle des Gesetzes gelöst werden sollte, näm lich der erlaubten Benutzung eines Zeitungsblatts durch Andere eine solche Grqnze zu ziehen, daß dadurch nicht der ganze, auch der geistig selbständige Inhalt des Blattes dem Nachdruck preis gegeben werde, überhaupt nicht besteht. Mitwelten. Zur Abwehr. — Aus den Angriff unter der Ueberschrift „Neue Bezugsquelle für Jugendschriften", welchen Ano nymus dl. in Nr. 8 d. Bl. veröffentlicht, erwidere ich, daß ich dem p.p.Lubasch nicht einenBand lieferte, sondern ihn abwies,wie Alle, von denen Schleuderei zu befürchten, darunter Firmen, die nachweislich gegen baar Zehntausende meiner Jugendschristen auf einmal bezogen hätten, da ich durchaus nicht dem ersten Besten liefere, trotzdem es Wohl das Bestreben jedes Verlegers ist, Partien zu verkaufen. Lubasch hat übrigens von einem, von mir kaufenden in der ganzen Welt bekannten großen Hause nicht Hunderte, sondern ganze 25 „Prinz Heinrich's Weltumseglung" und auch diese sich nur auf Grund der Bestellzettel eines sog. Grossisten verschafft, so daß auch diesem der Charakter des Käufers ganz unbekannt war, von mir zu geschweigen, der von der Sache erst erfuhr, als Lubasch schonmitseinen25Bändengeräumt hatte und sich durch Dritte an mich wandte. Acrgeruiß zu verhüten, muß der Verleger künftig noch Paß und Leumundszeugniß fordern. Hr. dl. glaubt anscheinend, was ihm noch nicht vorgekommen, sei noch nie dagewesen, sei un möglich. Dennoch kann heutzutage kein Verleger dafür stehen, daß ihm nicht dergleichen Passirt, auch die Stuttgarter nicht, deren Verlag doch nicht etwa anonymer Empfehlung bedarf. Wer ist übrigens Hr. dl? Doch nicht Jemand, der ein Interesse dafür hat, daß besonders in Berlin Stuttgarter und nicht Berliner Verlag verkauft wird? Als Sortimenter sollte es ihm näher liegen, seine freie Zeit zu nutzen, um die Sortimenter zu belehren, daß sie hübsch den Baarrabatt für sich behalten, nicht einer den andern öffentlich unterbiete und daß sie nicht dadurch erst kühne Wäschehändler dar aus bringen, sich als klonxlusultrs. auszuspielen. Berlin, 13. Januar 1882. Otto Drewitz. Pcrsoiialnachrichten. Ein 7Ojähriges Gehilsen-Jubiläum.—JndemVereins- locale des Berliner Buchhandlungsgehilsen-Vereins „Krebs" be ging am 6. ds. Herr L. F. Krüger sein 70jähriges Jubiläum als Buchhandlungsgehilsc. Dasselbe gestaltete sich zu einem großartigen Feste für dessen College». Etwa 100 Theilnehmer waren zur Stelle, darunter eine Deputatton des Buchhandlungsgehilsen-Vereins „Vor wärts", der Vertrauensmann des Allgemeinen Verbandes deutscher Buchhandlungsgehilsc» in Leipzig, Hr. Rohrlack (bei A. Hosmanu L Co.) und von bekannteren Buchhandlungen die Hrn. Lobeck, Puttkammer, Mühlbrccht u. a. Der Jubilar war in voller Rüstig keit erschienen, begleitet von seinem Sohne, dem Gerichtsvollzieher Krüger, und seinem Schwiegersohn, der eine Bahnhofs-Jnspector- Stclle bei der Berliner Stadtbahn bekleidet. Um ihn gruppirte sich das Personal der L. Lassar'schen Buchhandlung, an der Spitze der bisherige Chef des Jubilars, Hr. Eduard Bloch. Nach einer An sprache vom Vorsitzenden des „Krebs", Hrn. Bamberg, erfolgte die Ueberreichung einer Schenkungs-Urkunde und einer Cassette mit nahe an 3000 Mark in Gold, zusammengebracht durch den Berliner und einen Theil des Leipziger Buchhandels. Hr. Lobeck hielt eine Rede über die „Berusstrcuc" und Hr. Bloch sprach seinen ehe maligen treuen Gehilseu zuerst in ernster, später in launiger Weise an, besonders erwähnend, daß Hr. Krüger immer langsam, aber sicher gegangen sei, denn er habe von der Brüderstraße II, der Wiege seiner buchhändlerischen Thätigkeit, bis zur Brüderstraße 2 allein 45 Jahre gebraucht. (Die letzten 25 Jahre seiner Thätigkeit hat derselbe der Lassar'schen Buchh. (Ed. Bloch) gewidmet, ist jedoch wegen Augenschwäche am 12. October v. I. ausgeschieden und lebt seitdem in Ruhe auf dem Lande, in Neu-Weißensee bei Berlin.) Der ehemalige Prinzipal schloß mit dem Wunsche, daß Hr. Krüger noch recht lange sicher weiter gehen möge Der Jubilar war tief ergriffen und so erregt, daß er sich daraus beschränken mußte, kurz seinen wärmsten Dank zu sagen. Seine Entfernung wurde allseitig erst gestattet, nachdem die zwölfte Stunde vorüber war und Hr. Bamberg denselben zu seinem eben begonnenen 84. Geburtstag beglückwünscht hatte.
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