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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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x° 54, 22. März 1919. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 1916 bis veLember 1918. 8°. 29 8. Hand weiser. Literarischer. Herausgegeben von Lateün- schnlrektor a. D. Ernst M. Noloff. 55. Jahrg. 1919, Nr. 3 vom März. Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung. Aus dem Inhalt: Johannes Mumbauer: Enrica v. Handel-Mazzcttis künst lerische Wesensart. — Wilhelm Liese: Neuere Caritasliteratur. Heymanns Verlag, Carl, Berlin: Verlags-Verzeichnis August 1915-Anfang 1919. 8°. 59 S. Xoekler k Volckinar H-.-O., Deip2i§: Zeliulbüeber-LsstsH- reltel Ostern 1919. 35X24 cm. 20 8. Kunst, ?rol. ^dolk: Exlibris. ^usZabe (Kr. 1—75.) 11 al pine Xxlibrisraüierun^sn in Narbigem Druck, sämtliek signiert. 8°. Deiprig, Verlag Otto VViganä. Daäenpreis in Etappe 45.—. Ausgabe k. (Xr. 76—200) in Ikarbigem Druck Dadenpreis 30.—.^s Markenschutz und Wettbewerb, Hrsg, von Dr. Martin Wassermann. 18. Jahrg., Nr. 6 vom März 1919. Verlag von 1)r. Walther Rothschild, Berlin-Wilmersdorf. Ans dem Inhalt: Ncichsgerichtsrat 1)r. Lobe: Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und die Aufnahme Deutsch-Österreichs in das Deut sche Reich. I. — Vom Reichsgericht: WZG. §8 0, 15, 20. Ver- wechslungsgcfahr bei Ausstattungen und zusammengesetzten Zei chen. Bedeutung der Farbe. Grenzen der Zulässigkeit des Ab- webrzeichend. — HGB. § 346; BGB. 88 133, 138, Abs. 1, 157; ZPO. H 286. Annahme der gedruckten Bedingungen auf Bestell scheinen durch stillschweigende Entgegennahme. — Aus der Pra xis der Gerichte: Verwechslungsgefahr bei Titeln von Tages zeitungen. Xovitäteu-^nreiger kür den 8ortimsnts- u. Xol- p o r t a g e - 8 u c I> b a n d e I. 29. dabrg., Xr. 532 vom 1. Idärr 1919. Wien, »^dria« Druck- u. Verlagsgosollsebakt m. b. 11. Rothe, 5k a r l Cornelius: Ratgeber für literarisches Schaffen öcs Lehrers. Beiheft Nr. 27 zur Zeitschrift »Lehrerfortbildung«. Gr. 8°. 36 S. Leipzig 1919, Schnlwissenschaftlicher Verlag A. Haase. Preis 1.60. Süddeutsche G r o s; b u ch h a n ö l u n g G. Um breit L Co., Stuttgart: Verzeichnis einer Auswahl empfehlenswerter Bücher, besonders auch für Ostern und Konfirmation. 8". 12 S. Zwiebel fisch, Der. 10. Jahrgang, Doppelheft 1/2. München 1919, Hans von Weber Verlag. Aus dem Inhalt: Die Rettung vor dem Staatskonknrs. Vorschläge eines Laien von Hans von Weber. — Dr. Benedikt Bernheim: Juristenspiegel. I. — Wil helm Matthiessen: Karl Mays wunderbare Himmelfahrt. Ein Märchen. — Dr. Kab: Der Bürger. — In Sachen Wilhelm Kosch-Czernowitz gegen Hans von Weber-München wegen Be leidigung. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. Ebner, A.: Die Berliner Umsturzpresse. Zeitungs-Verlag Nr. 10 vom 7. März 1919. Geschäftsstelle: Magdeburg, Moltkestr. 4 a. Geschichte der Wiener Presse, Zur. Wiener Zeitung Nr. 16 vom 25. Februar 1919. Expedition: Wien. Kyser, Hans: Sozialisierung der Kunst. Weimarer Brief an die Nationalversammlung. Vossische Zeitung vom 9. März 1919. Expedition: Berlin. Antiquariats-Kataloge. Vente du 26. Klars—8. ^vril 1919. ^ 81 8. 911 Xrv. 8°/ ^55 8. ' 915 Xrn.^ ^ moderne eu vsnto aux prcx marques. Verbindung, Die, Abt. Antiquariat, Zürich 6, Hohcstr. 35: Katalog 9: Helvetica. Herausgegeben von Hans Nhaue. Erste Abteilung: Autographen — Ansichten — Exlibris — Kunstblätter — Landkarten — Luxnsdrncke — Portraits — Prachtwerke — Trachten bilö er. 8°. 71 S. 1113 Nrn. Preis 2 Fr. Kleine Mitteilungen. Tarifvertrag im Münchener Buchhandel. — Ans dem Boden der Verordnung vom 23. Dezember lSl8 über Tarifvertrüge, Arbeits und Angestellicn-Ausschllsse und Schlichtung von Arbeits- usw.-Strcl- tigkeiten wurden nachstehende,für München gültige Minimalsätze für Arbeits- und Gchalts-Bcdingnngcn vertraglich für die Dauer bis l. Juli 1919 vereinbart. In den Schlichtnngsausschnh wurde» Herr E. Neinhardt vom Münchener Buchhändler-Verein und Herr I. G. Aucr von der Arbeitsgemeinschaft der Buchhandlungsgehilscn im rechtsrheinischen Bayern gewählt. München, den 28. Februar 1919. Der Vorstand des Münchener Buchhändler-Vereins, gez. G. Nusser, gez. Paul Th. Ackermann, 1. Vorsitzender. 1. Schriftführer. Arbeitsgemeinschaft der Buchhandlungsgehtlfen im rechtsrheinische» Bayern. Kür den Angeftelltenverband des Für Krcisvercin Bayern des All- Bnchhandels, Buch- und Zeitungs- gemeinen Deutschen Buchhanö- gewcrbes (früher: Allgemeine Inngs-Gehilsen-Vcrbandcs. Vereinigung Deutscher Buchhanb- gez.: Fritz Kranken berge r. lnngsgchilsen). Ga» Bayern. Ortsgruppe München. gez.: Johs. Alb. Mahr. Vertrag zivischcu dem Münchener Buchhäudlcr-Vercin c. B. und der Arbeitsgemeinschaft der Buchhandlungsgehilscn im rechtsrheinischen Bayern , (Angcstclltcnvcrband des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewerbes Gau Bayern und Ortsgruppe München, sowie Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband Kreis Bayern). Es wird für die kaufmännischen Angestellten, die in München bei den Firmen des Münchener Buchhändler-Vereins beschäftigt sind, fol gendes vereinbart: a) Arbeitszeit und Urlaub. 1. Der Arbeitstag ist achtstündig. 2. Sollte in den einzelnen Betrieben von den Angestellten die Ver längerung der Mittagszeit auf zweieinhalb Stunden oder in Kon torbetrieben die Einführung der durchgehenden Arbeitszeit bean tragt werden, so wird empfohlen, solchen Anträgen zu entsprechen. Die Gcsamtarbeitszeit eines Tages dars in solchen Fällen acht Stunden ebenfalls nicht überschreiten. 8. Der Arbeits- bzw. Ladenschluss richtet sich nach den ortsüblichen Gebräuchen. AufräumungSarbeitcn sind höchstens bis zu einer halben Stunde zulässig. 4. Angeschafstc Überstunden sind nur In dringenden Fällen (z. B. Weihnachten, Ostermesse, Erkrankungen, Abrechnung?- und Ver- scndungsarbeiten) und nur gegen Bezahlung des Stnndenlohnes und eines 597otgen Zuschlages gestattet. Der Stundenlohn er rechnet sich aus dem monatlichen Durchschnittsbetrag der festen Bezüge, geteilt durch 28 und noch einmal geteilt durch 8. An einem Lage sollen mehr als zwei Überstunden im allgemeinen nicht geleistet werden. 5. Die Angestellten erhalten nach einjähriger Tätigkeit in der glei chen Firma eine Woche, nach zweijähriger zwei Wochen, nach fünf jähriger drei Wochen Urlaub. Die Urlaubszeit bestimmt die Firma. Außergewöhnliche Urlaube während des Jahres, die ins gesamt 8 Tage nicht überschreiten, sowie Krankheit der Angestell ten dürfen nicht abgerechnet werden. 6. Insofern Arbeitszeit und Urlaubsverhältnisse bestehen, die den Angestellten günstiger sind, als hier vereinbart <z. B. Samstag- srühschluß), bleiben sie unverändert. ^ l>) Gehälter. I. Gehälter. 1. Zu Beginn des Krieges gekürzte Gehaltsteile werden spätestens bis 1. März 1919 nachgezahlt. 2. Kriegsteilnehmer erhalten bei ihrer alten Firma vom Tage des Wiedereintritts an, ferner die Angestellten, die seit dem 1. August 1914 in der gleichen Firma beschäftigt waren, mit Wirkung vom 1. Januar 1919 einen 59"/»igcn Teuerungszuschlgg zu dem am 1. August 1914 bezogenen Gehalte. Inzwischen elngetrctcnen An gestellten wird dieser Zuschlag auf den Betrag gewährt, den sic als Gehalt bezogen hätten, wenn sie am 1. August 1914 in der Firma beschäftigt gewesen wären. Als Gehalt vom 1. August 19t4 sind für vollbuchhändlertsche und vollkaufmänntfche Ange stellte mindestens 139.— zugrunde zu legen. Weibliche An gestellte mit einem geschäftlichen Lehrzeugnis treten in dieselben 187
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