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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1882
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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5046 Nichtamtlicher Theü. ^ 285, 15. November. Dies ergibt sich aus H. 44. Abs. 3. der Vorlage: „Das Aufsuchen von Bestellungen auf Maaren bei Perso nen, in deren Gewerbebetriebe Maaren der angebotenen Art keine Verwendung finden, unterliegt, sobald dasselbe außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung geschieht, den Vorschriften des dritten Titels, soweit nicht der Bundcs- rath hinsichtlich des Aufsuchens von Waarenbestellungen Aus nahmen für den Umfang des Reichs oder Theile desselben bestimmt." Die Motive bemerken dazu, es liege keinerlei Grund vor, diese Art von Geschäftsbetrieb, welcher sich beim Auskauf von Maaren nicht auf die Producenten und Händler, und bei der Aufsuchung von Waarenbestellungen nicht ans Gewerbetreibende beschränke, sondern an das große Publicum sich wende und hausirmäßig betrieben werde, günstiger als das Hausiren selbst zu behandeln. Abgeschnittcn werde er dadurch nicht, sondern nur den Schutzvorschriften des Titels III. unterworfen. Aus der anderen Seite aber werde der legitime Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden, wie ihn auch die Handelsverträge im Auge haben, in seinem Ansehen wieder gehoben. Das erste in Metz vor 400 Jahren gedruckte Buch. In Nr. 135 d. Bl. wurde in einem der „Allg. Zeitung" ent nommenen Artikel bereits Erwähnung gethan, daß Metz zu den Städten gehört, welche mit München und Wien in diesem Jahre die Feier der Einführung der Buchdruckerkunst begehen konnte. Der gegenwärtige Stand des Buchdrucks in Metz, sowie die dortigen Verhältnisse scheinen jedoch nicht der Art zu sein, eine solche Feier zu begehen. Bon einigem Interesse durste es jedoch sein, eine Beschreibung des ersten in Metz gedruckten Buches zu geben, und entnehmen wir selbe dem folgenden Werke: Lssni pbiloloZigus sur Iss ovm- msuosmsuis äs In t^poArapbis ä Liste st snr Iss iwprimsars äs sstts vills. (Aste 1828.) Als Verfasser desselben wird G. F. Teissier bezeichnet. Die ersten bekannten Buchdrucker von Metz sind der Carmeliter-Bruder Johannes Colini und Gerhard von Neustadt (osrarä äs VUIsnsnvs). Der erste bekannte Druck von ihnen trägt das Jahr 1482 und enthält das erste Buch des Th. v. Kempen zugeschriebenen Werkes „Vs imitatisns Lkristi"; das Werk war bereits früher ohne Datum (gegen 1471) zu Augsburg durch Günther Zainer von Reutlingen gedruckt, doch ist der Metzer Druck der erste, welcher ein Datum trägt. Nachfolgend die Beschreibung: Die erste Seite ist leer; auf der zweiten Seite steht das Verzeichniß der Capitel: Vapituln ssgustis lidslli soäm js oräinsm. 6npl'm prima n Vs iWitnoöns xpi. st. otoxtu olm vanitatU müäi jj und folgen die Titel der 24 folgenden Capitel in ebensoviel Linien. Der Titel des Werkes befindet sich auf der ersten Seite des Blattes und lautet: Inoipiüt ammonioonss aä 8pi n rituals uitä utilss Das Format ist Klein-Quart, die Zeilen durchgehend, ohne Seitenzahlen, ohne Signatur und ohne Custos; man könnte es für ein Octav halten, doch spricht der horizontale Lauf der Wasserlinien dagegen. Jede Seite hat 2g Zeilen, und ist zu Anfang jeden Capitels für die großen Anfangsbuchstaben (Ma juskel) Platz gelassen. Das Werk ist mit gothischer Schrift gedruckt. Das Werk endigt auf der Vorderseite des 24. Blattes mit den folgenden Worten: 6L66° lixuj. l : : : jj n Diesem Werke ist ein anderer Druck beigesügt, welcher gleich falls nicht ohne Interesse ist, da er mit der gleichen Schrift ge druckt zu sein scheint. Derselbe ist betitelt: 8psculum aureum Nllimas psssatrisis; er hat keinen inneren Zusammenhang mit dem ersteren und scheint beigesügt zu sein, um dem Bande einen größeren Umfang zu geben. Wie beim ersten Werke ist die erste Seite leer und befindet sich das Jnhaltsverzeichniß ans der zweiten Seite; aus der dritten Seite befindet sich der Titel: Es besteht aus 38 Blatt, wovon das letzte unbedruckt ist. Die Zeilen sind gleichfalls durchlaufend, im gleiche» Format, ohne Seitenzahlen, Signatur und Custoden, doch trägt die Seite nur 28 Zeilen. Auf der Rückseite des 35. Blattes liest man: T Lpsoulnm aursum anims psoonlrios, a n gno- äam cartusiensi säitn: kinit kslisitsr. ss Impressum Luuo äomini Aillssimo. ossv ss Ixrnj. xix. Lnzusti. Ohne Angabe des Druckers und des Druckorts. Bei genauer Vergleichung der beiden Werke ergibt sich, daß zum zweiten die gleiche Schrift, wie zum ersten Werke gedient hat. Ebenso findet sich eine Uebereinstimmuug in der Herstellung; und lassen gewisse Unregelmäßigkeiten im Satz den Drucker von geringer Erfahrung erkennen, ein Zeichen, daß die Kunst noch im Entstehen war. Wenn sich auch nicht behaupten läßt, daß das 8xssuluw aus der Presse von Johannes Colini und seines Compagnons hervorgegangen, so ist dies doch als wahrscheinlich anzunehmen, und da sich auf dem ersten Werke die Namen der Drucker bezeichnet finden und beide Werke wohl gleichzeitig gedruckt wurden, ließ man selbe auch aus dem letzteren fort. Mit dem ijuoäam cnrtu- sisuss ist der Cartheuser Denys, genannt de Nickel, nach seinem Geburtsort, oder de Lieuwis bezeichnet. Aus dem 15. Jahrhundert scheinen weitere Drucke von Metz nicht bekannt zu sein, wenigstens lassen sich solche nicht mit Sicherheit feststellen. Im 16. und 17. Jahrhundert nimmt jedoch Metz eine nicht unbedeutende Stellung ein und weist einige tüchtige und be rühmte Drucker auf. v. A. Misccllen. Zu Nutz und Frommen für Solche, die es angeht. — Wer eine Forderung an die Schilling'sche Buchhandlung, W. Reuter in Potsdam hat, wolle nicht klagbar werden, da der ge nannte Herr College unfaßbar zu sein scheint. Ich verklagte den selben wegen des mir aus Rechnung 1881 zukommenden Saldos und da nichts zu bekommen war, wurden ihm einige Gegenstände abgepfändet und dieselben zur Deckung meines Guthabens ver steigert. Nun macht aber der Hausbesitzer, Commissionsrath Kahle in Potsdam, dem Reuter 1050 M. pro anno für Miethe schuldet, sein Retentionsrecht geltend und da ich den Erlös, der gerichtlich deponirt war, nicht gutwillig herausgab, strengt nun dieser Klage gegen mich an, sodaß ich, um nicht noch mehr Kosten zu haben, schließlich in die Herausgabe des eingeklagten, für mich bei der Regierungs-Hauptcasse deponirten Betrages willigen mußte: — Aus welche Weise kann man nun den Herrn Kollegen Reuter zwingen, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen? Leipzig, den II. November 1882. I. M. Gebhardt'» Verlag.
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