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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1882
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1882
- Sprache
- Deutsch
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werden. Der Buchhandel und der Buchdruckerei-Beruf stand also vor einer vollendeten Thatsache. Gegenüber dem eben besprochenen unerfreulichen Ereignisse darf als ein erfreuliches bezeichnet werden die Anhandnahme eines Gesetzes über das Urheberrecht vonWerken derLiteratur und Kunst durch den Bund als einer nothwendigen Ergänzung des neuen schweizerischen Obligationenrechts. Schon in den Jahren 1854 und 1855 versuchte unser Verein, indem er an die einzelnen Cantonsregierungen sich wandte, ein Concordat zum Schutze des Autorrechts und gegen den Nachdruck zu Stande zu bringen, allein mit geringem Erfolge, da mehrere Cantone nicht Mitwirken wollten. Der Entwurf zeigt einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustande, bei welchem der Schweizer ungünstiger situirt war als der Fremde. Hoffen wir, und es darf wohl kaum daran gezweifelt werden, auf Annahme des Entwurfes durch das Volk und daß im fernern bald auch die Schweiz zu Concordaten gelange mit anderen Staaten, wie Schweden, den Niederlanden u. s. s., wo schweizerisches literarisches Eigenthum zur Stunde noch schutzlos ist. Anfangs dieses Jahres wurde von Ihrem derz. Vorstand auch eine ev. Betheiligung des vereinigten schweizerischen Ver lagshandels bei der schweizerischen Landesausstellung 1883 in Berathung gezogen. Nach reiflichem Erwägen und nicht ohne langes und gründliches Ueberdenken der Gründe für und wider eine allgemeine Ausstellung glaubten wir es den einzelnen Firmen überlassen zu sollen, ob und wie sie sich betheiligen wollen, indem es den Mitgliedern des Ausstellungs-Central-Comitös aus dem Buchhandel selbstverständlich unbenommen blieb und bleibt, von sich aus ihnen geeignet scheinende Schritte zu thun. Zu Stimmenzählern wurden vom Präsidenten bezeichnet die Herren Ehr. Höhr in Zürich und Ad. Jent in Bern. II. Es erfolgte der Cassabericht 1881/82 durch denActuar und Cassirer, Herrn C. M. Ebell. Auf den Antrag des Rechnungs revisors, Herrn C. Schoch wurde derselbe als richtig abgenommen und verdankt. III. Herr F. Schultheß in Zürich als Vereins-Delegirter reserirt über die Delegirten-Conserenz der Provinzial- und Localvereine im deutschen Buchhandel und die Can tate-Versammlung des Börsenvereins in Leipzig, O.-M. 1882. Ein schriftlicher, ausführlicher Bericht des Delegirten, an den Vorstand des Schweizerischen Buchhändlervereins gerichtet, ist dem Archiv einverleibt. Da dieses Referat den Gegenstand der Unterhaltung an der stark besuchten (nicht offiziellen) Versammlung den 16. Juli Abends bildete, so beschränkte sich der Referent aus die Mittheilung des Wesentlichsten und schloß seinen Bericht mit den Worten: „Die Provinzialvereine sind in ihren Bestrebungen gegenüber den feindlichen oder gleichgültigen Mächten einen kleinen Schritt vorwärts gekommen und Ihr Delegirter durfte die Rückreise aus Leipzig mit einiger Befriedigung über den Verlauf der Verhand lungen antreten. Allein es heißt: Aushalten undeinigbleiben; es ist nöthig, weitere Vereine von überallher in den Verband zu erhalten, alle jedoch unter dem Central-Vorstande, und unbeirrt durch das kühle und ablehnende Verhalten mancher Verlagsfirmen und die Auslassungen der betreffenden Schleuder-Firmen dem Ziele: allmählicher Säuberung des Terrains von den Wucherpslanzen und damit der Kräftigung des alten soliden Sortimentes zuzustreben. Die Organisation ist noch jung und schwach, sie muß erst erstarken." IV. Herr C. Detloss in Basel verliest seine Motion in Anknüpsung an das Circular des Vorstandes des Verbandes der Provinzial- und Localvereine im deutschen Buchhandel vom 10. Juni 1882 an dieVerleger. Nachdem Herr Detloss auf die Bedeutung des neu gegründeten schweizerischen Vereins-Sortimentes hin gewiesen, spricht er die Hoffnung aus, daß das genannte Circular von sämmtlichen schweizerischen Verlegern bejaht an den tit. Cen- tral-Vorstand in Augsburg zurückgeschickt worden sei und wünscht, daß nöthigenfalls die Cassa des Schweizerischen Buchhändlervereins für das dem gegenwärtigen Vorsitzenden des Verbands-Vorstandes, Herrn Th. Lamport in Augsburg, nothwendige Bureau (Secreta- riat) einen einmaligen Extrabeitrag leiste. Als diese Anregung nachmals (bei V.) zur Erwägung gelangt war, wurde von der Ver sammlung beschlossen, es habe der neu zu wählende Vorstand die selbe zu prüfen und darüber zu beschließen. V. Es folgt die Vorlage eines Entwurfes eines Reglements der Delegirten des Schweizerischen Buchhändlervereins zu den Versammlungen des Verbandes der Provinzial- und Local vereine im deutschen Buchhandel, nach den Berathungen des Vor standes. Derselbe wird nach kurzer Discussion mit einer einzigen Aenderung angenommen. VI. Wahlen. An Stelle der statutengemäß austretenden Herren H. Georg, C. Schoch und C. M. Ebell, von denen die Herren Georg und Ebell eine event. Wiederwahl ablehnen, wurden gewählt im ersten Wahlgang die Herren C. Schoch in Schaffhausen u. Chr. Höhr in Zürich; der zweite und dritte Wahlgang bleiben resultat los; im vierten Wahlgang wird gewählt Herr Hans Korber in Bern. Zum Präsidenten wird im zweiten Wahlgange gewählt: Herr C. S choch in Schaffhausen. Der Vorstand besteht somit pro 1882/83 aus den Herren C. Schoch in Schaffhausen als Präsident, Chr. Höhr in Zürich als Actuar und Cassirer, K. Schmid in Bern, F. Schultheß in Zürich und Hans Körber in Bern. Es folgt die Wahl eines Delegirten an der Stelle des aus- scheidendcn Herrn F. Schultheß. Herr Hs. Körber, bisheriger zweiter Delegirter, ist entgegen der Ansicht des Herrn Präsidenten der Meinung, es seien beide Vereins-Delegirte neu zu wählen. Die Ansicht des Herrn F. Schultheß wird von der Mehrheit der Versammlung getheilt. Nachdem der erste Wahlgang resultatlos geblieben, wird Herr C. Schoch in Schaffhausen als zweiter Dele girter gewählt. Herr Präsident Schultheß begrüßt die neuen Vorstandsmit glieder und dankt der Versammlung für ihre Anwesenheit und Ausdauer. Zürich, den 17. Juli 1882. Für die Richtigkeit des Protokolls: Der Präsident: Der Actuar: F. Schultheß. C.M. Ebell. Zum Rechtsschutz gegen Nachdruck und Uebersetzung. Mit Freude wird noch mancher Leser des Börsenblattes, wie wir, es in Nr. 183 begrüßt haben, daß unser Börsenvereins - Vor stand auf dem Gebiete der internationalen Literarconventionen neuerdings sich wieder rührt. Die gegenwärtige politische Stellung Deutschlands zu verschiedenen seiner Nachbarvölker nöthigt die Reichsregierung allerdings zu Rücksichtsnahmen mancherlei Art, darunter auch wohl auf dem Gebiete der Literarverträge. Gerade die hiefür in Betracht kommenden Kreise der Bevölkerungen neigen leicht zu Verstimmungen, wo sie sich beeinträchtigt glauben, gerade diese Kreise auch haben große Macht über die öffentliche Meinung durch die Preßorgane, über welche sie mehr oder weniger nach Be lieben verfügen können. Eine sich öffentlich Luft machende Miß stimmung in literarischen Kreisen kann deshalb den Regierungen leicht unbequem werden, und es läßt sich wohl begreifen, daß bei dieser Spannung zwischen Deutschland und verschiedenen Staaten die Behandlung der Bücher - Nachdrucks- und Uebersetzungs - Frage 4SI»
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