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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1882
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3234 Nichtamtlicher Theil. 17?, 2. August. im Buchhandel Bedienstete Bücher, Atlanten rc. zum.Nettopreise zu kaufen. Ist das nicht ein abscheulicher Mißbrauch der Aus lieferungslager und der Franco-Lieserung nach Leipzig? Es ist Thatsache, daß zu Zeiten, als mau anderwärts von Rabatt noch keine Ahnung hatte, in Leipzig Meßfremde und andere Reisende größere Werke zu billigeren Preisen kauften. Mit dem billigere» Verkauf an Stndirende wnrde der Keim zur Schlenderei nach allen Seiten gelegt. Es ist Thatsache, daß mit dem Versend en von Katalogen und Offerten an Universitäten und Stndirende die Schlenderei von Leipzig ans zunächst in die Universitätsstädte verpflanzt wurde. Es ist Thatsache, daß später nicht nur an Gymnasial- und andere Schulbibliothekcn, Gerichtsbibliolheken, sowie an Private (allerdings von einer kleinen Anzahl Leipziger) Liesernngsofferten bis zu 25 Yb und mehr gemacht wurden. Es ist Thatsache, daß ein Leipziger Apotheker Kataloge an Private versandte, in welchen derselbe die Artikel der Baar- sortimenter, Jugendschriften rc. mit hohem Rabatt anbot. Aus drücklich betonte dieser Herr bei dem Publicum, daß Leipzig als Centralverkehrsplatz des deutschen Buchhandels Gelegenheit zu billigen Einkäufen gebe und ihm daher diese billigen Ver kaufspreise ermögliche. Der billige Apotheker verdrängte also den theuren Buchhändler aus seiner Kundschaft oder nöthigte ihn, zu Preisen zu verkaufen, bei welchen er nicht bestehen kann. Es ist Thatsache, daß in Leipzig Vermittelungsstellen existiren, ans welchen die Schleuderer manche Werke billiger beziehen, als der Sortimenter gegen baar vom Verleger. Es ist Thatsache, daß das moderne Antiquariat, obgleich es nur in verhältnißmäßig wenig Firmen vorhanden ist und dessen Ableger damit renommiren, daß sie die Schleuderer in Leipzig, Berlin und Hamburg überbieten, in Leipzig Vertretung findet. Es ist aber auch Thatsache, daß, wenn ein Commissionär eine solche Pflanze an die Luft setzt, gleich ein anderer zur Hand ist, der ihn unter seine Obhut nimmt. Es ist Thatsache, daß Leipzig selbst durch die Schleuderer am schwersten geschädigt wird. Es ist Thatsache, daß der gesammtc Buchhandel durch wenige Schleuderer in seiner Existenz bedroht ist und sich seit Jahren gegen dieselben in Nothwehr befindet. Es ist Thatsache, daß von Leipzig aus allerlei Leute zum Buchhandel gepreßt werden zu dem Zwecke, den auswärtigen Sortimentern die Kundschaft der Wiederverkäufer zu entziehen. Es ist Thatsache, daß dies nur durch den spesenfreien Bezug Leipzigs ermöglicht wird. Es ist Thatsache, daß die Delegirtenversammlung diesem Unwesen ein Ende machen wollte und dies ohne jede Gehässigkeit gegen Leipzig zu erreichen bestrebt war. Während seit langem die berechtigte Agitation und der Antrag des Sächsischen Buchhändler vereins eine Gleichstellung der auswärtigen mit den Leipziger Sortimentern durch eine allgemeine Rabattkürzung für Leipzig verlangte, hat die Delegirtenversammlung sich für eine Rabattkürzung oder Aufhebung der Verbindung nur in Fällen, wo Mißbrauch constatirt wird, entschieden. Hiernach sollen Leip ziger und Nichtleipziger Schleuderer rc. ganz gleich mäßig behandelt werden. — Finden Sie in diesem Beschlüsse etwa auch eine Verlästerung oder Animosität gegen Leipzig? — Hier ist die Hand zum Frieden geboten. Bekanntlich haben ja auch alte gefährliche Schleuderer sich znm Besseren gewendet und find aus Saulus Paulus geworden. Es ist Thatsache, daß alle diese Fragen bis zum Ueberdruß im Börsenblatt erörtert, aber meines Wissens ein energischer Schritt in gegnerischer Richtung von Leipzig aus nicht erfolgte. DieVerlegererklärnng von 1880, welche so viel Hoffnung erregte, wurde, infolge der vorzugsweise von Leipzig beliebten Deutung, wirkungslos, ja sie wnrde vielfach eine Schanze für die Schleuderer. Die neueste ablehnende Erklärung einer Anzahl Leipziger Verleger will ich übergehen, obgleich Sie in Ihrem Schreiben Veranlassung zu deren Kritik gegeben haben. Ich habe alle Hoffnung aus die wachsende bessere Einsicht, welche auch den Gegnern die Ueberzeugung bringen wird, daß meine Kampfgenossen und ich keine Raufbolde sind, deren Sache es ist, Krakeel zu machen, sondern Männer, die mit selbstbewußtem Ernste und mit Ueberzeugung da für eintreten, eine Gefahr für den gesammtc» Buchhandel und ins besondere auch für Leipzig abzuwenden. Jeder Gärtner entfernt Unkraut und Ungeziefer aus seinem Garten; um die Weincnltur vor der gefährlichen Reblaus zu retten, werden ganze Strecken von Rebenanlagen geopfert. Wie man in jeder guten Gesellschaft Elemente, die gemcinschädlich sind, oder durch ihr Thun und Treiben die Gesellschaft in ihrem Ansehen und Bestand schädigen, entfernt, so erachte ich es für Pflicht des Buch handels, die Schleuderer aus der Gemeinschaft auszuscheiden und jeden Verkehr mit ihnen abzubrechen; denn man kann es nicht oft genug wiederholen, daß wir uns gegen diesen Parasit in Nothwehr befinden und die Selbsterhaltung Jedem diese Pflicht auserlegt, gegen Leute, die so gewissenlos sind, um eines kleinen Vortheils willen, der vorerst nicht einmal gesichert ist, Tausende zu schädigen, ja geradezu in ihrer Existenz zu gefährden; denn thatsächlich können solide und werthvolle Geschäfte durch eine unreelle Concurrenz, die meistens selbst mit Bankerott endet, ruinirt werden. Wenn Sie, Verehrter, das erwägen, so wird ein gerechter Zorn über Sie kommen; Sie werden einsehen, daß wir nicht für Kirch- thurminteressen von Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Darmstadt, Heidelberg, Augsburg rc. kämpfen, sondern für denGesammtbuch- handel. Vielleicht habe ich alsdann die Freude, Sie mit vielen dortigen College» noch in unseren Reihen zu sehen; ja ich habe Sie im Verdacht, daß Sie schon aus dem Wege zu uns sind. In diesem Sinne Gruß und Handschlag! Wiesbaden, SO. Juli 1882. Chr. Limbarth. Reichsgerichts-Erkenntnisse. k. Strafbare Druckschrift. Verbreitung an mehreren Orten. Selbständigkeit der That. Strafgesetzbuch §. 74. In der Verbreitung einer Druckschrift, welche einen strafbaren Thatbestand enthält, an verschiedenen Orten kann eine Mehrheit selbständiger Strafthaten erblickt werden, bei Einheit des Ent schlusses und fortschreitender Ausführung desselben aber auch nur eine einheitliche Strasthat. Urtheil des III. Strafsenats vom 2S. März 1882. o. R?) Verwerfung der Revision. Aus den Gründen: In An sehung der in dem Strafantrage liegenden rechtlichen Voraus setzung der Verfolgbarkeit der beiden Angeklagten würde die Frage, ob die Verbreitung in S. als eine selbständige Strasthat neben der Verbreitung in Sch. zu betrachten sei, an sich nicht ohne Bedeutung sein. Denn es würde sich das Bedenken erheben, ob, wenn vorstehende Frage bejaht werden müßte, der vom Bürger meister K. gestellte Strafantrag sich nicht auf die in Sch. begangene *) Aus der Zeitschrift „Rechtsprechung des Deutschen Reichsgericht» nn Strafsachen" (München, Lldenbourg).
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