1566 Amtlicher Theil. öi-' 83, 12. April. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingeführte Conventionalstrafe. Leipzig und Breslau, den 3. April 1882. Orr Vorstand des Sörscnorrrins der Deutschen üuchhändlrr. Franz Wagner. Emil Morgenstern. Hermann Haessel. Bekanntmachung. Der Beschluß der Cantate-Versammlung 1881, den Postdebit des Börsenblattes auszuheben, ist von uns in Gemäßheit der uns obliegenden Pflicht, die statutenmäßigen Beschlüsse zu vollziehen, am 1. Januar d. I. zur Ausführung gebracht worden. Die gewichtigen Bedenken, welche gegen diesen Beschluß nachträglich geltend gemacht wurden, veranlaßten uns, eine Enquete zu veranstalten, um für eine etwaige neue Verhandlung dieses Gegenstandes in der nächsten Hanptversamm- lung zuverlässige tatsächliche Grundlagen zu gewinnen. Diese Untersuchung hat sowohl von Seiten der Abonnenten des Börsenblattes, als anch von Seiten der Mit glieder des Börsenvereins eine verhältnißmäßig sehr lebhafte Betheiligung gefunden. Von den als Beilage zum Börsenblatt ausgegebenen Fragebogen wurden insgesammt 1374 beantwortet und bei unserem Centralbureau eingereicht. Dies ergibt gegenüber den damals vorhandenen 2835 Abonnenten 48,sU- Auf Mitglieder des Börsenvereins entfallen hiervon 775, was gegenüber den damals vorhandenen 1458 Mitgliedern 53,s°/a ergibt. Das aus diese Weise zusammengekommene sehr reichhaltige Material haben wir von unserem Centralbureau in umfassendster Weise statistisch bearbeiten lassen und bringen nachstehend die Arbeit desselben zur Kenntniß des Buchhandels. Von den erwähnten 1374 Antworten betrafen 1340 die Fragen: „für buchhändlerische Abonnenten", wovon 19 Antworten wegen Unleserlichkeit oder völligen Mangels der Unterschrift oder Undeutlichkeit der Angaben keine Berück sichtigung finden konnten, so daß die hierbei in Betracht zu ziehende Gesammtzahl der Antworten 1s3 21 betrug. Nur 34 Antworten entfielen auf die Fragen: „für nichtbuchhändlerische Abonnenten". Das Hauptgewicht wurde auf Frage 8 gelegt, welche von der Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Aufhebung des Postdebits handelt, und es wurden, um die Anschauung der an der Enquete Betheiligten nach möglichst vielen Rich tungen hin zu ermitteln, die Antworten sowohl nach Ländern, Provinzen und Städten, wie auch nach der Eigenschaft der Antwortenden als Abonnenten, Mitglieder des Börsenvereins, Sortimenter, Verleger, Solche, die Sortiment und Verlag in ungefähr gleichem Umfange, und Solche, die Antiquariat allein oder in Verbindung mit andern Zweigen des Buchhandels betreiben, festgestellt. Da dis Antworten zum Theil sich nur auf die Frage: „nothwendig?" und zum Theil sich nur auf die Frage „zweckmäßig?" bezogen, mußte die Auszählung für beide Fragen nach den angeführten Gesichtspunkten getrennt vorgenommen werden. Dieselbe ergab 1072 Antworten auf die erste und nur 257 Antworten aus die zweite Frage, darunter eine Anzahl Antworten für beide Fragen zugleich. Von diesen 1072 Antworten auf die erste Frage: „Halten Sie die Aufhebung des Postdebits für nothwendig?" entfallen: a) auf Abonnenten-mit unbedingt nein: 648. u) auf Abonnenten: „ ja: 372. b) auf Mitglieder des Börsenvereins: Antworten mit unbedingt nein: 364. ,, „ „ ja: 231. e) auf Verleger: !^°^" mit unbedingt nein: 162. > „ „ „ ;a: 60. ä) auf Sortimenter:!^""^" ""^ingt "ein: 356. ä) auf Sortimenter:!^""^" ""^ingt "°in: 356. i „ „ „ ,a: 225. Antworten mit unbedingt nein: 162. „ „ „ ja: 60. e) auf Solche, welche Sortiment und Verlag intAntworten mit unbedingt nein: 83. ungefähr gleichem Umfange betreiben: l „ „ „ ja: 67. Zweigen des Buchhandels betreiben: