83, 12. April. Amtlicher Theil. 1579 II. Nach Sörseiwercins-Alitgiiedschaft: Von Mitgliedern des Börsenvereins Von Nichtmitgliedern des Börsenvereins HZ ZZ S s § LS unbedingt ja unbedingt nein ! bedingt ja bedingt nein unbedingt j» unbedingt nein bedingt ja bedingt nein U LS§ inAv.d.Zahl d. Mitglieder T § s LSZ n ß in A v.d. Zahl d. Mitglieder ö § L s Z KZ U 4 L L KZ L Zs Z ^ LS in A v. d. Zahl d. Mitglieder G °Z in^v.d.Zahl d. Mitglieder L ?! KZ P L ZI -.ß N 692 47,5 214 16,2 7,5 400 30,3 14,l °4 4,1 1,9 24 1,8 0,8 473 118 8,9 4,2 304 23,0 10,7 35 2,6 1,2 ! 16 1,2 0,6 Frage 14. Halten Tic, falls diese Weglassung beschlossen wird und falls aus dem nichtamtlichen Theile des Börsenblattes die die inneren Angelegenheiten des Buchhandels betreffenden Aussätze ausgeschlossen und in einem besonderen, nur den Mitgliedern des Börscnvereins zugänglichen Beiblatte gegeben werden, auch dann noch die Aushebung des PostLebits für nöthig? Anzahl in A zurZahN-er in A zur Zahl der Antworten mit nein Antworten mit jn An,-hl Antworten^ Abonnenten ! A-,-»l in A v. d. Antw. auf Frage 14 Antworten ^ ^Abonnenten" 1321 1097 83,0 SS,7 960 87,5 72,7 33,9 137 !! 12,5 10,4 4,8 Frage 15. Halte» Sie die Wiederaufnahme des früheren Reccnsionenverzcichniffes für wünschenswerth, selbst wenn dadurch eine weitere Erhöhung des Abonnemcntsprcises hrrbcigcsührt würde? Anzahl Z §d in A zur Zahl der Antworten mit ja Antworten mit nein Anzahl Antworten ^ Antworten Anzahl in dk v. d. Antw. in ^ v. d. eingeg. ' Abonnenten" 1321 1212 91,7 42,7 323 26,7 24,5 1l,4 ( 889 73,4 67,3 31,4 Bekanntmachung. Bei den Verhandlungen in der Hauptversammlung ist die Uebertragung der Stimmen an Stellvertreter nur gestattet bei den Wahlen, sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen, soweit letztere nicht eine Aenderung des Statuts betreffen. (ß. 19.s des Statuts.) Berechtigt, sich vertreten zu lassen, sind alle Vereinsmitglieder mit Ausnahme derjenigen, welche in Leipzig anwesend und nicht durch Krankheit behindert sind. (Z. 18.2 a. E. des Statuts.) Berechtigt, die Befugnisse eines Stellvertreters auszuüben, sind nur die Mitglieder des Vereins. Kein Stell vertreter darf mehr als 6 Abwesende vertreten. Die Stellvertreter haben sich durch Vollmachten zu legitimiren. Diese Vollmachten müssen ausdrücklich auf die Vertretung bei den Wahlen, sowie bei den aus der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten gerichtet, von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet und vom Commissionär desselben beglaubigt oder behördlich (d. h. durch einen Beamten, welcher ein öffentliches Siegel führt) bescheinigt sein. Es sind alsdann diese Vollmachten am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 6. Mai 1882, Nachmittags von 3—5 Uhr zur Prüfung durch den Wahlausschuß beim Centralbureau (rechtes Parterrezimmer im Börsengebäude) einzureichen, wogegen am Cantatesonntag den 7. Mai, Vormittags von 9—10 Uhr die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten und Wahlzettel in Empfang zu nehmen sind. Leipzig und Breslau, den 3. April 1882. Der Vorstand -cs üörsrnvereins der Deutschen Suchhiindlrr. Franz Wagner. Emil Morgenstern. Hermann Haessel. Der Vorsitzende -cs Wahlausschusses. Otto Mühlbrecht.