l>) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsen blattes finden; e) bereits verzeichnet gewesene Werke, welche ohne jede Veränderung des Titels, der Jahreszahl, des Vor wortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder complet von neuem ansgegeben werden; ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schcn Buchhandlung in diesem Zustand zugehen; o) Commissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels aufgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichniß ausgenommen worden sind; k) Preiscourante und Musterbücher, sofern sie nicht einen selbständigen Gegenstand des Handels bilden; g) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Werth haben (z. B, gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auctionskataloge); ll) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden und erläuternden Text; ^ i) Musikalien; K) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w.; l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. diverse Arten Spiele); m) alle politischen Tagesblätter; n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. II. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunsthandels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig sofort bei Erscheinen behuss Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels" im amtlichen Theil des Börsenblattes mit der Bezeichnung „Für das Neuigkeitenverzeichniß" in einem Exemplar unverlangt einzusendcn. Herr H. Vogel haftet für diese Einsendungen in demselben Umsange und in derselben Weise, wie für die seiner Handlung sonst zugehenden Novitäten. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter solgenden Rubriken in das Verzeichniß aus genommen: ») Kupferstiche, Radirungen, Heliogravüren, Lithographien, Holzschnitte, Farbendrucke n. s. w.; b) Photographien und Lichtdrucke; o) Jllustrirte Werke und Albums; ck) Architektonische Werke und Vorlagen. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses vorliegen; bloße Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden berechnet remittirt. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. In das Verzeichniß werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaut ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Octav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radirungen, Lithographien u. s. w. die Maße der Bildfläche in Centimetern angegeben. Auch werden bei werthvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucksgattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleit- factur befinden, vermerkt. Die Einsendungen müssen von Facturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Zur Aufnahme berechtigt sind: a) alle unter eine der Kategorien des Z. 2. fallenden Neuigkeiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind; b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in direkter Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren.