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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 14012^ Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 299, 27. Dezember 1913. einen Dritten — die Vermittlungsstelle — verrichten zu lassen. Durch die Empfangnahme der deutschen Sammelsendungen und Wiederein- liefcrung bei einer schweizerischen Postanstalt übernimmt die Vermitt lungsstelle in St. Ludwig einen Teil der »Beförderung«. Diese Tätig keit verstößt gegen das Postgesetz, sobald eine Vergütung dafür gezahlt wird, sowohl nach dem deutschen Gesetz als auch bei Sendungen von der Schweiz nach Deutschland, wenn die Vermittlungsstelle in St. Ludwig in Anspruch genommen wird, nach dem schweizerischen Gesetz. Das Verbot der gewerbsmäßigen Einsammluug, Beförderung oder Verteilung ist nach dem Artikel 3 des Gesetzes betr. einige Änderungen von Bestimmungen über das Postwesen vom 20. Dez. 1899 auch auf un verschlossene Briefe, Karten, Drucksachen und Warenproben ausgedehnt. Zur Tarifbewegung im österreichischen Buchdruckgewerbe. — Durch die herausfordernde Haltung der Setzer und Drucker haben sich die Gegensätze zwischen diesen und den Buchdruckereibesitzern noch mehr verschärft. Wie uns aus Wien gemeldet wird, stehen zurzeit 10 300 im Buchgewerbe beschäftigte Arbeiter im Streik. In einer Wiener Druckerei, die bisher mit 50 Schnellpressen arbeitete, ist eine einzige im Gauge, die von dem Obermaschinenmeister und zwei Mädchen be dient wird, die sich jedoch auch nur mit Lebensgefahr an ihre Arbeit begeben können. Alle arbeitswilligen Kräfte werden durch die Strei kenden terrorisiert. Der Verlust, der den österreichischen Druckereien durch den Streik zugesügt wird, ist ein ganz enormer, zumal die Ar beiter über außerordentlich reiche Geldmittel verfügen. Nunmehr hat auch der »Bund österreichischer Industrieller« sich in einem Rundschreiben an die Geschäftswelt gewendet. In diesem for dert er »im Interesse der gesamten österreichischen Industrie« auf, die Buchdruckereibesitzer insbesondere darin zu unterstützen, daß bezüglich der rechtzeitigen Lieferung von Druckaufträgcn und etwaiger mangel hafter technischer Ausführung Rücksicht genommen werden möge; daß ferner Druckaufträge nicht an sozialdemokratische oder solche Betriebe vergeben werden mögen, die durch Nachgiebigkeit gegen die erhobenen Forderungen der organisierten Prinzipalität in den Rücken fallen: end lich, daß während der Dauer der jetzigen Arbeiterbewegung der Bedarf an Drucksachen möglichst eingeschränkt werden möge. Dieses Verlangen des »Bundes der österreichischen Industriellen« gewinnt auch dadurch an Berechtigung, daß die Sozialdemokratie den gegenwärtigen Lohn kampf der Buchdrucker als eineu Kampf uud eiue Kraftprobe der sozial demokratischen Gewerkschaften gegen das »industrielle Unternehmertum« hiustellt und aus diesem für die Partei Vorteile zu ziehen bestrebt ist. Die öffentliche Meinung steht indessen mit ihren Sympathien im allgemeinen nicht auf Seite der Arbeitgeber, und auch die Presse verhält sich gegen sie ablehnend, angeblich weil die Arbeitgeber bisher jede Mehrsorderung der Gehilfen bewilligt und sich derart schadlos an ihren Auftraggebern gehalten haben, daß die Preise der Drucksachen in weit höherem Maße gestiegen sind, als es durch die tatsächlichen Verhältnisse gerechtfertigt erscheint. Biblische Lesebücher und biblische Geschichtsbücher für den Ge brauch im evangelischen Religionsunterricht. — Nach dem soeben er schienenen Heft 12 des »Zentralblatts für die gesamte Nnterrichtsver- waltung in Preußen« hat der preußische Minister der geistlichen usw Angelegenheiten unterm 22. Oktober 1913 an die königlichen Provin zialschulkollegien und die königlichen Regierungen nachstehenden Erlaß gerichtet: Nachdem von dem Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß eine Revision des Bibeltextes vorgenommen worben ist, muß der revidierte Text, wie ich unter Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 31. Januar d. I. — 11 III ^ 2213, 11 III usw. — bemerke, selbstverständlich auch den biblischen Lesebüchern und biblischen Geschichtsbüchern, die flir den Gebrauch im evangelischen Religionsunterricht be stimmt sind, zugrunde gelegt werden; insbesondere müssen auch in diesen Büchern die bei der Revision vorgeuommenen Abänderungen des bisherigen Bibeltextes berücksichtigt werden. Da durch soll nicht ausgeschlossen werden, daß in den biblischen Lesebüchern für die Zwecke des Unterrichts teilweise eine andere Gestaltung des Bibeltextes eintritt; aus sachlichen und erziehlichen Gründen muß aber gefordert werden, daß solche Änderungen des Bibcltextes nicht ohne dringende Veranlassung erfolgen. Für die Textgestaltung in den biblischen Geschichtsbüchern bleibt maßgebend, daß das Erzählen bibli scher Geschichten in einer dem Bibelwort sich anschließenden Ausdrucks weise zu geschehen hat. Für die Durchführung der Abänderungen, die hiernach bei den bereits genehmigten und im Gebrauche befindlichen biblischen Lese büchern und biblischen Geschichtsbüchern nötig werden, wird — von Ostern k. I. ab gerechnet — eine dreijährige Frist gewährt, soweit die Änderungen nicht schon früher bei der Neuauflage eines Buches vorge- uommen werden können. Ein V. internationaler Meiereikongreß wird im Juni nächsten Jahres in Bern abgehalten werden. Die Versammlungen werden unter der Leitung einer Vereinigung stehen, die den Namen ksdäration Internationale de I^aiterie führt und ihren Hauptsitz in Brüssel hat. Außerdem ist für den Kongreß ein Ausschuß von Vertretern aller führenden Länder der Erde gebildet worden. Die Arbeiten der Ver sammlung werden in vier Sektionen getrennt sein, von denen die erste die Hygiene des Meiereiwesens, die zweite die chemischen und bakterio logischen Fragen, die dritte die Theorie der Bewirtschaftung und die vierte den Handel mit Meiereierzeugnissen umfassen wird. Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft gegen die Konfiska tionen von Künstlerkartcn. — Gegen die Verfolgung der Wiedergaben plastischer Kunstwerke als unzüchtige Karten nimmt jetzt auch die All gemeine Deutsche Kunstgenossenschaft Stellung. In der außerordent lichen Hauptversammlung des Berliner Ortsvereins wurde dieser Tage einstimmig ein Antrag angenommen, in dem der Verein seine Ent rüstung über das bekannte Urteil des Berliner Gerichts und seine Be gründung ausspricht und die weitere Stellungnahme in die Hände des Hauptvorstandes der Genossenschaft legt. Der von dem Akademie präsidenten Prof. Manzel geleitete Hauptvorstand beabsichtigt, sich energisch auf die Seite der gemaßregelten Künstler zu stellen. Auch die Delegiertenkonferenz der Genossenschaft, die im Januar in Berlin stattfindet, wird sich protestierend mit dem Vorgehen der Gerichte befassen. Der Entwurf eines neuen deutschen Wechselrechts wird dem Reichs tage demnächst zugehen. Dem Haager Abkommen über die Einführung eines einheitlichen internationalen Wechselrechts hat der Reichstag bereits im Sommer 1913 zugcstimmt. Dieses Abkommen ist von den meisten Vertragsstaaten bereits ratifiziert worden. Nach dem Ab kommen müssen alle Vertragsstaaten sechs Monate nach der Ratifizie rung die neue Wechselordnung in Kraft treten lassen. Die Beratung des neuen Wechselrechts wird den Reichstag nicht lange Zeit in An spruch nehmen, da der Entwurf seinem Inhalt nach bereits durch das Abkommen festgelegt ist. Verein deutscher Papiergroßhändler. — Infolge Scheiterns der geplanten Konvention deutscher Papiergroßhandelsfirmen hat sich nun mehr ein Verein deutscher Papiergroßhändler gebildet, durch den die beteiligten Firmen in ähnlicher Weise die Hebung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu erreichen suchen wie durch eine Konvention. Der Sitz des neuen Vereins ist Berlin. Neue Bücher, Kataloge etc. Oute Lüelier sind dis besten b'reunds des kienseben. — ^usxvabl der neueren Verlags^verlre aus dem Verlags Ibeodor Oer- kdrma Ln llo. 293. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Dem Mitinhaber und Geschäftsführer der Kame radschaft, Berlin, Herrn Hofbuchhändler Fritz Gersbach, wurde vom Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha die silberne Medaille für Kunst uud Wissenschaft verliehen. Jules Claretie f. — Der bekannte französische Schriftsteller Jules Claretie, Mitglied der Akademie, ist am 23. Dezember in Paris im Alter von 73 Jahren gestorben. Er veröffentlichte schon als Schiller des Lyzee Bonaparte eine Novelle, wandte sich dann ganz der Belletri stik zu uud gehörte bald zu den beliebtesten Chroniqueurs, Kunst- und Theaterkritikern der Tagespresse. Durch eine Reihe von Romanen, von denen wir »NadeleLne LertLn«, »be train 17«, »1.6 troisLöwe dessous«, »?uy joli« als die bekanntesten nennen, setzte er sich immer mehr in der Gunst des Publikums fest. Zugleich kultivierte er mit mehreren Werken, den patriotisch-sentimentalen oder tendenziös-antideutschen Schriften, das historische Genre und erstreckte schließlich seine Tätigkeit auch auf das Theater, wo er, ohne besonderen Erfolg, mit dem Stück »ba kamille des Oueux« debütierte. Erst später faßte er mit seinen geschichtlichen Tableaus aus der Zeit der großen Revolution: »1.68 kluseadlns«, »I.e r6giinent de Okainpagne« und »1.63 Klirabeau« auf der Bühne festeren Fuß. Er wurde Ende 1885 zum Administrator der Oomödie bran^aise ernannt und im Januar 1888 in die Akademie ausgenommen. Er schrieb ferner die Romane »kriebanteau, eoin6dien«, »b'^eeusateur«, sein bestes Werk, und die patriotische Novellensammlung »I.e8ang k'rsn^ais«. Seine an interessanten Erinnerungen reichen Wochenchroniken erschienen in zahlreichen Jahresbänden als »VLe ö ?aris«. Seine »Oeuvres eom- plötes« erschienen seit 1897 in Paris. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Bvrsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlcrhauS Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus).
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