Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810706
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188107064
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18810706
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-07
- Tag1881-07-06
- Monat1881-07
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
länder und der Franzose wissen daher erfahrungsmäßig, daß, auch j ohne besondere Preisangabe eines Buches, dies Buch so und so! viel kostet und daß sie keine unangenehme Ueberraschung riskiren, wenn sie dies Buch bestellen. In Deutschland gibt es leider keinen Durchschnittspreis für! Bücher und der gewiegteste Bücherfreund, wenn er keine Preis angabe gelesen hat, ist nicht im Stande, zu errathen, was ein Buch, dessen Besprechung er in einer Zeitung oder einer Fachzeitschrift gelesen, kosten mag. Es dürfte in Deutschland kaum zwei Verleger geben, welche die Preise ihrer Berlagswerke nach einem gleichen oder doch ähnlichen Calcul bestimmen. Jeder calculirt nach seiner Art und dabei kommen dann ungeheuerliche Ladenpreise heraus, die einen englischen oder französischen Verleger und Bücher- käuser zur Verzweiflung bringen würden: z. B. 2 Mark 80 Pfennig oder 14 Mark 20 Pfennig. Würde von dem ersten Buch, wenn es rund 3 Mark kostete, viel weniger verkauft und würde der Verleger einen starken Verlust erleiden, wenn er den Ladenpreis des zweiten auf rund 14 Mark stellte? Aber nicht von solchen Preisungeheuer- lichkeiten will ich hier sprechen, sondern den deutschen Verlegern die in England und Frankreich praktisch schon längst gelöste Frage eines Standardpreiscs zur Erwägung empfehlen. Nicht aus die Höhe, sondern aus die relative Gleichmäßigkeit desselben im ganzen deutschen Buchhandel kommt es an. Mag er noch so hoch sein und beispielsweise 20—10—5 Mark für den Großoctav- oder Sedez- band betragen, aber das Publicnm soll wissen, daß diese Durch schnittspreise bestehen, und soll sich darnach richten können. Auch in England und Frankreich hat sich der Standardpreis nicht xnr ubuss oder onxrios, sondern als bequemer und zweckmäßiger Durch schnittspreis nach und nach entwickelt, und wir sehen, daß dort Verleger, Autor und Publicum sich dabei besser stehen als in Deutsch land, wo dem Bücherkäuser das Honorar des Autors und Satz-, Druck- und Papierkostcn für einen Achtel- oder Sechzehntelbogcn gewissenhaft vorgerechnet werden, damit er Preise wie 2 Mark 80 Pfennig oder 14 Mark 20 Pfennig verstehen lerne. Mein Vorschlag beabsichtigt, die Aufmerksamkeit der Verleger aus eine erwägungswerthe Frage zu lenken. Nur möge man nicht, ohne ihn zu prüfen, von vornherein von unüberwindlichen Schwie rigkeiten oder gar von Unmöglichkeit sprechen. Einer so zahlreichen, gebildeten, einflußreichen und so vortrefflich organisirten Corporation, wie es der deutsche Buchhandel ist, kann keine verständige und gemeinnützige Reform innerhalb ihres Wirkungskreises unmöglich sein, wenn man sie als eine solche erkennt, den ernsten und festen Willen hat, sie zur Geltung zu bringen und dabei mit Einsicht und Tact verfährt. Haben sich erst zehn große und angesehene Ver leger darüber unter sich geeinigt, so ist die Partie als halb gewonnen anzusehen. Jede Reform hat die Einsichtslosigkeit, die Energie losigkeit und die Anhänglichkeit an hergebrachten Schlendrian gegen sich und bricht sich nur durch ernsten Kampf Bahn. Aber diesen Kamps darf man nicht scheuen, wenn man Reformen will. Aus wie bescheidenen Keimen istderBuchhändler-Börsenverein entsprossen, der heute seine Aeste und Zweige über alle Erdtheile ausbreitet und den deutschen Buchhandel zu einer geistig bedeutenderen inter nationalen Macht entwickelt hat, als es die ostindische Compagnie Englands war. Auch der Börsenverein war eine von nur wenigen denkenden und energisch wollenden Männern ausgegangene Neue rung, die ursprünglich weit mehr Ablehnung als Zustimmung fand, die aber heute auch ihre ehemaligen Gegner nicht vermissen möchten. Und ebenso wird es mit anderen zweckmäßigen und gemeinnützigen Reformen im Buchhandel ergehen. Obgleich nicht Buchhändler, bin ich ein so warmer Freund des Buchhandels, als es nur irgend ein Buchhändler sein kann, weil ich schon in meiner Jugend seine große civilisatorische Bedeutung erkannt habe und seit mehr als vierzig Jahren täglich wenigstens ein halbes Stündchen im Buch laden zuzubringen gewohnt bin. Diese vielen Jahre sind doch wahrlich eine genug lange Zeit, um auch etwas vom Handwerk zu erlernen und sich über Gesehenes und Erlebtes ein Urtheil zu bilden. Eben deshalb schließe ich mit dem Wunsche, daß die Buchhändler, welchen dieser Aufsatz indie Hände kommt, diese Ostermessc-Gedanken als wohlgemeinte Vorschläge eines halben Kollegen ansehen mögen. MiSccllen. Rechtsfrage. — Sortimenter A. bestellt vom Verleger B. am 17. Dec. v. I. Band 1. eines Werkes. Verlangzettel trägt die Bezeichnung „Eiligst!", sowie ein Kreuz mit Blaustift, so daß aus demselben sofort ersehen werden konnte, es handle sich um einen Weihnachtsaustrag. Am 22. Dec. antwortet B. direct per Post karte dem A., daß er „Band 1. momentan nicht apart, sondern nur mit Band 2—4. zusammen liefere und daß die Lieferung des 1. Bandes voraussichtlich erst im Februar 1881 wieder beginnen könne." NL. Er schrieb nicht etwa, daß er dann auch liefern würde! Den Verlangzettel behielt er zurück. Am 4. April lieferte B. nun ohne vorherige Anzeige oder Anfrage auf den Verlangzettel vom 17. Dec. den Band 1. baar, und löste der Commissionär des A. das Packet auch leider ein (wohl weil er die allgemein übliche Cou- lanz der Verleger auch bei B. voraussetzte). Jetzt nun verweigert B. die Rücknahme des Bandes und Rückzahlung des Betrages. Er will denselben nur gegen andere Verlagsartikel Umtauschen und zwar nur bei sofortiger Wahl. A. hat aber weder Bedarf noch glaubt er Veranlassung zu haben, dies thun zu müssen. — Rechts frage: 1) Ist B. berechtigt, die Rücknahme zu verweigern? 2) War A. verpflichtet, ein Buch, welches er „Eiligst" bestellte, aber nicht erhielt, noch besonders abzubestellen? Erwiderung. — Dem Einsender des Artikels über „B r u n - kow, die Wohnplätze des Deutschen Reiches" (Nr. 145), sowie allen denjenigen Firmen, welche sich für das genannte Werk verwendeten und auch ferner dafür verwenden wollen, Nachstehendes zur gef. Notiz: Wider meinen Willen sind von Seiten des Her ausgebers verschiedenen Behörden Offerten gemacht worden, die ich ganz entschieden mißbilligen muß. Es sind von meiner Seite sofort die nöthigen Schritte gethan, um den Herausgeber zu ver anlassen, mit seiner, dem Buchhandel gegenüber so verwerflichen Manipulation sofort einzuhalten. Ich gebe hiermit die Versicherung, daß den Behörden weitere Offerten ebenso wenig in der im Börsen blatt angegebenen, wie in irgend welcher anderen Form fernerhin unterbreitet werden. Alle den Behörden gemachten Offerten sind von heute ab ungültig. An Private wird überhaupt nicht mehr direct geliefert werden, weder von mir, noch viel weniger vom Heraus geber; vielmehr werde ich alle event. Bestellungen, welche von Behörden eingehen, denjenigen Firmen überweisen, welche sich am Platze energisch für das Werk verwendeten. Berlin, 4. Juli 1881. Hugo Bickhardt. Pcrsonalnachrichtcn. Wir haben heute unfern Lesern die schmerzliche Trauerbot schaft zu bringen, daß am 2. ds. Herr Theodor Oswald Weigel, der langjährige verdiente Besitzer der hiesigen Firma T. O. Weigel, an einem Herzschlage, 88 Jahre alt, verschieden ist. Der Entschla fene war von einer seltenen Herzensgüte und Ehrenhaftigkeit und gereichte seinem Stande durch seine reiche Bildung wie durch das großartige, gediegene und vornehme Wesen seiner geschäftlichen Unternehmungen zu besonderer Ehre. Sein so unerwartetes, plötz liches Hinscheiden wird in weiten Kreisen tiefer und schmerzlicher Theilnahme begegnen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder