Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810316
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188103167
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18810316
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-03
- Tag1881-03-16
- Monat1881-03
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
82, 1«. März. Nichtamtlicher Theil. 1131 die erste Sendung direct von Fust in Mainz bezogener Bücher. Durch die Väter der Stadt gefördert, wurde 1591 Nicolaus Mollyn zum Stadtbuchdrucker und Stadtbuchhändler ernannt; trotz mancherlei Anfechtungen verblieb diesem der Genuß der Monopol zu nennenden Gerechtsame bis zum Jahre 1825, wo er das Zeitliche segnete und Gerhard Schröder als seinen Nach folger nicht nur in geschäftlichen sondern auch in ehelichen Würden — wie Letzteres des hohen Rathes Bedingung — hinterließ. Für Schröder begann allmählich eine Zeit unausgesetzter Reibereien mit concurrirenden Buchbindern und pfuschenden Privaten; nach seinem Tode ging der buchhändlerische Betrieb unter stillschwei gender Zustimmung des Rathes der Stadt in viele Hände über. Karl XI. (von Schweden) gab denselben sogar völlig frei; das selbe that die nachfolgende russische Regierung. Doch gedieh unter deren Scepter der Buchhandel nur gering, bis sich neben dem bis dahin einzig bestehenden Fröhlich'schen Buchladen 1765 noch I. F. Hartknoch sestsetzte. Seiner tief eingreifenden Tätig keit und unermüdlichen Fürsorge verdankt der Rigaische Buch handel im Wesentlichen die Achtung, deren er sich jetzt erfreut. In einer zweiten Arbeit behandelt Hr. Albr. Kirchhofs die Entstehungsgeschichte eines buchhändlerischen Lokalvereins vom Jahre 1668 zu Frankfurt a/M. Die drohende Maß regel der kaiserlichen Regierung, alle erscheinenden Bücher mit einer erheblichen Taxe zu belegen, deren Höhe sich nach der Bogenzahl zu richten hätte, veranlaßte die in Frankfurt ansässi gen Buchhändler zur Bildung eines Ortsvereins behufs festeren korporativen Zusammenschlusses. Die „Verglichene Puncta" vom 2. September 1668 enthalten viel Interessantes über die Stel lungnahme der Unterzeichneten 17 Buchhändler gegen Buchdrucker, Buchbinder, Kunsthändler und Formschneider, gegen selbstver legende Gelehrte, gegen Juden und Pfuscher, sowie gegen den Nachdruck, die Bücherauctionen und die in Aussicht genommene Taxe der kaiserlichen Regierung. — In einem besonderen „Me morial" vom 7. September 1671 verwahren sich acht von den nämlichen Finnen noch gegen das Vorhaben des in Gant ge- rathenen College» Georg Müller, sein Bücherlager während der Messe auf dem damals schon üblich gewordenen Wege der öffent lichen Versteigerung zum Verkauf zu bringen. Mit Erbitterung wird in diesem Schriftstücke der holländischen Buchhändler Janson und Blaeuw (in Amsterdam ansässig) gedacht, welche dem An scheine nach die Unsitte, Bücher öffentlich zu verauctioniren, von Holland aus deutschen Boden übertragen haben. Mag nun auch — wie sich Referent hinzuzusügen erlaubt — an dem kräftigen Widerstande der Frankfurter die Einbürgerung des Unwesens hier gescheitert sein, so ist doch wohl anzunehmen, daß sich dieses andernorts um so blühender entfaltet hat. In den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts werden arge Nothschreie laut; aus den damals erschienenen Schriften läßt sich die Größe des Uebcls ermessen. Beiträge von der Art, wie sie Hr. K. Th. Heigel über das Censurwesen in der Gesellschaft Jesu bringt, würden sich wohl leicht vermehren lassen. An solchen Beschränkungsmaß regeln hat es bekanntermaßen im 16. und 17. Jahrhundert nicht gefehlt. Daß übrigens mit einer solchen wie der mitgetheilten Urkunde der Beweis erbracht würde, wie berechtigt es sei, „für jedes Jesuitenbuch den Orden in seiner Totalität verantwortlich zu machen", vermag Referent beim besten Willen nicht einzuschen; auch die Gesellschaft Jesu hat nicht alles aus die Spitze des Dolches gestellt. Ein sehr beherzigenswerther Absatz des Doku ments möge in Uebersetzung hier Platz finden; er paßt seiner ganzen Ausdehnung nach auch sehr wohl für unsere schreibselige Zeit. Derselbe lautet: „Sorgsam werde bei dieser Sucht Bücher zu schreiben erwogen, ob Die, welche sich solcher Aufgabe unter ziehen, auch dazu würdig sind; neben anderm soll nicht bloß die entsprechende sittliche und wissenschaftliche, sondern auch die Alters- Reise vorhanden sein. Zu junge Leute soll man zurückhalten. Bei der Wahl der zu schreibenden Werke möge man sich hüten, solche Stoffe zur Behandlung heranzuziehen, welche bereits völlig ausreichend und beifällig von Andern behandelt worden sind. Denn hin und wieder sieht man Bücher erscheinen, die nichts Neues enthalten, sondern lediglich Auszüge aus bereits veröffent lichten Werken darstellen, vielleicht ein wenig umgeordnet und durch höchst geringe Zusätze erweitert." Auch Hr. Or. Anton Schlossar schildert den Verlauf eines Censnrstreites aus Steiermark vom Jahr 1720 zwischen dem Grazer Buchhändler Philipp Jacob Veith und dem Canzler der dortigen Universität, Simon Karchne, 8o°. ckssu. Mit vollstem Rechte nennt der Einsender den an den Kaiser Karl VI. darüber erstatteten amtlichen Bericht ein „weitläuftiges Schriftstück" — Res. wagt hinzuzusügen: ohne namhaften Werth. Den verhältnißmäßig größten Raum des Bandes nimmt der Artikel des Hrn. Fri ed r. Kapp über „die preußische Preß - gesetzgebung unter Fr. Wilhelm III. (1815—1840). Nach Acten im königl. preußischen Geh. Staatsarchive" ein. Derselbe ist jedenfalls recht werthvoll, ermangelt aber nach des Res. un befangenem Erachten der sachlichen Ruhe und enthält im Vergleich zu seiner Ausdehnung kein entsprechendes Material. Als nach Beendigung der schwierigen Abrechnung mit Frankreich auch in Preußen die beschauliche Ruhe wiederkehrte, erkannte Hardenberg, der greise Staatskanzler, gar Wohl die Nothwendigkeit einer ein heitlichen Preßgesetzgebung; aber die unstäte Natur dieses Mannes ließ keinen Plan zur Reise gelangen. Der Entwurf der ersten, aus Nicolovius, Köhler, Hagemeister und Ancillon bestehenden Commission, wurde zu den Acten gelegt. Nach jener bemäch tigte sich der Polizeiminister Fürst Wittgenstein mit von Kamptz desselben Gebietes und beanspruchte es für die Polizeigewalt. Endlich sollte ein Ober-Censur-Collegium dem Zwecke der Regie rung dienen. Am 17. December 1819 hielt dasselbe seine erste, am 30. Juni 1843 seine letzte Sitzung ab. Innerhalb dieses Zeitraumes liegt eine ziemlich unrühmliche Thätigkeit; der Miß erfolg, der diese Behörde begleitete, ist zum großen Theil der Regierung beizumesscn, welche es lange Jahre hindurch an der aller- nothwendigsten Unterstützung fehlen ließ. Daneben läßt sich aller dings nicht verkennen, daß Männer wie Raumer, Bischof Ehlert, u. a. m. natürlich das Amt eines Censors ohne Freuden be kleideten. Die Instructionen vom 8. Januar und 25. April 1820, welche Hardenberg verfassen ließ, legten die Absicht der Regierung, das Censuramt mit polizeilicher Willkür zu hand haben, schon deutlich klar; der Ausbruch der Juli-Revolution machte zur despotischen Handhabung der Aussicht über die Presse sehr geneigt. Diese Neigung bewirkte auch die Berufung Tzschoppe's in das Censur-Collegium, und dieser Mann ent faltete eine ebenso rührige wie unheilvolle Wirksamkeit. — An die Stelle des Ober-Censur-Collcgiums trat 1843 das Ober- Censur-Gericht, welches am 17. März 1848 im Wirbel des Auf standes sein Ende fand. Unter den den Band beschließenden Miscellen nehmen die Beiträge der Herren Kirchhofs („Weitere Notizen über Johann Herrgott in Nürnberg" und „Zu Sigismund Fcyerabends Streit mit Christoph Walther in Wittenberg") und Pallmann („Frank furts Buchdruckerordnungen") allgemeinere Aufmerksamkeit in Anspruch. Leipzig, 10. März 1881. Peter Hobbing. 158»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder