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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1889
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- Deutsch
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246, 21. Oktober 1889. Nichtamtlicher Teil. 5409 »Freie Künste« bringen folgende Ratschläge für Versendung und Verpackung von Ueberdruck-Abdrucken und Zinktafeln zum Hoch ätzen: Die Abdrücke darf man nicht in Briefum schläge stecken, weil sie dadurch leicht unbrauchbar werden. Am besten verwendet man zur Verpackung zwei Brettchen ebensogroß wie das Ueberdruckpapier, sowie vier schmale Leisten, deren Längen den vicrSeitcndesAbdrnckescntsprechen. DieseLeisten werden auf den äußeren Rand des einen Bretts genagelt, und man erhält auf diese Weise eine kleine Kiste. Die Abdrucke selbst macht man feucht, worauf man sie soweit beschneidet, daß sie in das Viereck Hineinpassen. Auf den Boden der Kiste legt man dann einige Blatt mäßig feuchtes Papier, einen Abdruck darauf, über den Abdruck wieder ein feuchtes Blatt re. Alsdann nagelt man das zweite Brettchen ans und übergiebt die Kiste der Post. Die Ab drucke kommen ganz sauber an. Zinkplatten mit Uebcrdrncken zum Hochätzen aber versendet man ans folgende Weise: Nachdem der Ueberdruck nach dem beim Stein üblichen Verfahren angefertigt worden, löst man das Ueber druckpapier ab und trocknet die Platte. Nachdem man diese als dann schwach gummiert, kann man sie ruhig in Packpapier legen und der Post übergeben, vorausgesetzt, daß man ein sauberes Stück Papier über die Zeichnung legt. Aus dem Gebiete der Papierfabrikation wäre heute folgendes zu erwähnen: Unter Nr. 48 401 erhielt CH. H. Atkins in Boston ein Patent auf eine Vorrichtung zum Abscheiden von Metall teilchen ans Papierstoff. Die Vorrichtung soll verhüten, daß solche Teilchen in das Papier gelangen und dessen Verkaufs wert vermindern. Sie besteht ans Magneten, welche die Bietall teile ans dem Wege des Papierstoffs durch eine Rinne anziehen, sowie aus Quecksilber. Letzteres zieht die Kupfer- und Bleiteile, elftere die Eisenteile an sich. I. Prasch in Wien erfand laut schweizerischem Patent Nr. 1105 ein Hektographenpapier, bestehend aus einem starken endlosen Papier, welches auf einer Seite mit einem sehr feinen Häutchen gelatinöser Kopiermasse überzogen ist, derart, daß an beiden Längsseiten ein Rand zum Anfassen des Papiers übrig bleibt, während die Gelatineschicht durch aufgestreuten Asbest auf wickelbar gemacht ist. Die »Papierzeitung« bringt einen Aufsatz über die Luft trocknung des Papiers. Wie wir demselben entnehmen, werden in neuerer Zeit viele Maschinen mit Lufttrocknung und zugleich mit einer Einrichtung zum Leimen des Papiers ans der Oberfläche versehen. Es werden in diesem Falle sehr günstige Ergebnisse erzielt, indem die Zunahme an Dehnnngsfähigkeit bis weilen über 18°/g beträgt. Dasselbe Blatt berichtet über das unrühmliche Ende der vor zwei Jahre» mit Hilfe einer gewaltigen Reklame in London ge gründeten Aktiengesellschaft für die Herstellung von Stroh pappen aus Pferdedünger. Die Herrlichkeit scheiterte daran, daß die Fasern, welche allein für Pappen tauglich sind, von den übrigen im Pferdedünger befindlichen Stoffen mühsam befreit werden müssen und dann auch noch einen Stoff liefern, der weit hinter rohem Stroh und Holz zurücksteht. Hierzu kommt, daß Pferdedünger mit erheblichen Kosten znsammengesncht werden muß und meist teurer ist als Stroh, weil er von Gärtner» sehr- gesucht wird. Wir kommen zur Buchbinderei: Gustav Goldschmidt in Berlin, dessen Metalleinbände und Heftevorrichtungen für Bücher wir seinerzeit erwähnten, erhielt soeben unter Nr. 49 747 ein Patent auf einen Schntzdeckel für Bücher mit Lesezeichen. Zn den größten Plagen des Bücherfreundes, des Bibliothekars und namentlich des Sorti menters gehört bekanntlich das Eindringen von Staub zwischen die Blätter aufrecht stehender Bücher, sowie der Umstand, daß auch das Licht bisweilen eindringt und das Papier vergilbt. Stehen die Bücher zusammengepreßt, so ist es allerdings nicht so schlimm; dafür aber bedeckt sich der obere Schnitt mit einer häßlichen Staubschicht, welche auffliegt, sobald man das Wer! oder ein benachbartes anrührt. In Schaufenstern ausgestellte Werke leiden natürlich unter dem Staube am meisten, und zwar derart, daß sie binnen kurzer Zeit geradezu unverkäuflich werden Dagegen sucht man sich neuerdings, nach englischem Vorbilde, durch das Vergolden des oberen Schnittes zu schützen. Abgesehen aber davon, daß dieses Mittel ziemlich teuer ist und das Gold sehr bald unansehnlich wird, schützt die Vergoldung doch nur, wenn die Bande dicht znsammcngeprcßt sind, was doch selten der Fall sein dürste. Dem Uebelstande hilft nun die Goldschmidtsche Erfindung, von der Proben vorliegcn, ans die einfachste Weise gründlich ab. Der Erfinder hat drei verschiedene Vorrichtungen gegen das Ein dringen von Staub ersonnen: einen mit dem Buche selbst und mit einem Lesezeichen verbundenen Deckel, sowie daran befind liche Häkchen, welche das Buch fest schließen; denselben Deckel ohne Verbindung mit dem Buche; endlich Deckel, welche die drei Schnittflächen von liegenden Prachtwerken, Albums w. vor Staub bewahren und diese Werke zugleich fest geschlossen halten Der mit einem Lesezeichen verbundene Deckel ist eine ein fache, bewegliche Klappe ans Pappe, welche derart angebracht ist, daß sie sich beim Gebrauche des Buches selbstthätig nach innen hineinlegt und alsdann auch unsichtbar ist. Sobald man das Buch schließt, rückt der Deckel von selbst wieder in die Stellung über dem oberen Schnitt und bedeckt diesen derart, daß ein Eindringen von Staub ganz ausgeschlossen ist, zumal an der Seite des Deckels angebrachte Häkchen, wie gesagt, den Band fest schließen. Das Lesezeichen, welches sonst am Rücken des Buches angebracht ist, sitzt an dem Deckel und zieht diesen so fest an, daß er sich nicht verrücken kann. Die zweite, nicht mit Lesezeichen verbundene Klappe ist be sonders dazu bestimmt, im Schaufenster zeitweise ausgelegte Werke vor Staub zu schützen. Sie schützt, weil ausziehbar, Bücher jeden Formats, und hält diese auch, mit Hilfe der erwähnten Häkchen, fest zusammen. Die dritte Modifikation des Deckels endlich ist, wie gesagt, für liegende Werke bestimmt. Es ist durch die Anordnung jede von den drei Schnittflächen durch Klappen geschützt, die, wenn das Buch geöffnet wird, von selbst nach außen fallen, so daß sie beim Durchblättern nicht stören. Tie seitliche, vordere Klappe, welche sich beim Zumachen des Albums selbstthätig über die obere und untere schmiegt, preßt sich an die Schnittfläche an und be wirkt, da das Albnmschloß an ihr befestigt ist, das feste Schließen sämtlicher Flächen. Es sind somit alle drei Seiten geschützt. Da die Deckel, zunial bei der Herstellung im großen, nur wenige Pfennige kosten dürften, so steht zu hoffen, daß sie sich bald ein bürgern werden. Sortimenter und Verleger ersparen sich durch ihre Benutzung sicherlich viel Verdruß. Unter Nr. 48 485 endlich erhielt I. Pohl ein Patent auf eine Sammelmappe, welche dem Uebelstand abhelfen soll, daß die eingeordneten Papiere, wenn die Mappen mit Röhrchen und einzusteckenden Stäbchen versehen sind, leicht zerreißen. Die Er findung gestattet eine leichte Trennung der Röhrchen und Stäbchen mit den darauf gereihten Papieren dadurch, daß dieses nicht mit den Händen mittels Auseinanderdrückens, sondern auf mechanischem Wege geschieht, sowie dadurch, daß die Deckel nicht liegen bleiben, sondern mitgehen. G. van Muhdcn. Vermischtcs. Stellung der Behörden zur Rabattfrage. — Der Münchner »Allgemeinen Zeitung- entnehmen wir folgende Mitteilung aus Stuttgart vom 14. d. M. »Wie der »Schwab. Merkur» meldet, wurden in Genehmigung einer Eingabe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler die Behörden des Justizdepartements ermächtigt, sich bei Bücheranschaffungen mit einem
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