Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1889
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18890603
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188906034
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18890603
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1889
- Monat1889-06
- Tag1889-06-03
- Monat1889-06
- Jahr1889
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2890 Nichtamtlicher Teil. 127, 3. Juni 1889. versicherte, daß die Korporation auch ferner die Wünsche der Ge hilfenschaft, soweit sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht ent gegen seien, unterstützen werde, und sprach die Hoffnung aus, daß es den vereinten Bestrebungen gelingen werde, in einer zu grün denden Korporations-Krankenkasse eine die beteiligten Kreise be friedigende Einrichtung zu schaffen. Es erfolgte sodann die Ge nehmigung der Statuten der Gehilfenversammlung und des schieds gerichtlichen Ausschusses. Als vierter Punkt der Tagesordnung war der Bericht über die projektierte Errichtung einer Fachschule angesetzt. Der Herr Vorsitzende berichtete in objektiver Weise über die Entstehung dieser Angelegenheit. Herr Carl Graeser habe den Verein der österreichisch-unga rischen Buchhändler bereits im Jahre 1885 für diese gewonnen, und der Verein habe zum Zwecke der Ermöglichung einen Fonds von 3000 fl. bestimmt. — Herr Graeser wende sich nun an die Korporation und stelle den Antrag, die Korporations-Versammlung möge darüber beschließen, ob die projektierte Errichtung der Fort bildungsschule für Lehrlinge des Buch-, Kunst- und Musikalien handels in Wien mit Oktober dieses Jahres verwirklicht werden soll. Die Korporation beschäftige derzeit 87 Lehrlinge, von welchen sich 72 dem Korporations-Vorsteher auf seine Aufforderung hi» vorstellten; 48 erklärten die Schule zu besuche». Von diesen konnte nur ein verschwindend kleiner Teil, nämlich 18, eine teil weise Absolvierung des Untergymnasiums oder der Unterreal schule Nachweise». Da laut Statuten der Korporation auch die Errichtung von Fachschulen zu den Aufgaben derselben zähle, so habe Herr Graeser sich an die Gewerbeschul-Kommission ge wandt, welche die Korporation eingeladen habe, Delegierte zu beor dern, einer am 2 8. Februar d. I. stattgesundenen Konferenz beizu wohnen. Es sei das Schulkomitee, bestehend aus den Herren Artaria, Einsle, Graeser und Lechner, zu dieser Konferenz delegiert worden. Das Ergebnis dieser Beratung sei in folgenden Punkten niedergelegt: 1. Das Bedürfnis einer fachlichen Fortbildungsschule für Buchhändler ergiebt sich aus dem Vorhandensein von 90 schul pflichtigen Lehrlingen, welche die Unterrealschule oder ähnliche damit verwandte Schulen absolviert haben und daher in den allgemeinen Fortbildungsschulen einen entsprechende» Unterricht nicht erhalten können. Die Notwendigkeit einer solchen Schule ergiebt sich übrigens auch nach Z 13 des n.-ö. Landesgesetzes vom 26. Januar 1872 in Verbindung mit dem H 75 a und 100 des Gesetzes vom 8. März 1885, R.-.G.-B. Nr. 22. 2. Der Stundenplan von wöchentlich 10 Stunden durch 7 Monate im Jahre und der in dem gedruckten Berichte des Herrn Gräser aufgesührte Lehrplan werden im allgemeinen als zweck mäßig bezeichnet; jedoch ist es notwendig, daß beide näher präzisiert und mit den bestehenden Verordnungen im Einklang und durch ein Statut nach dem Muster des Normalstatuts ergänzt werden. 3. werden die Kosten für eine Klasse mit rund 1000 fl. und für 2 Klassen mit rund 1600 fl. als angemessen bezeichnet, zu deren Bedeckung im ersten Jahre nur auf ein Schulgeld im mäßigen Betrage gerechnet werden kann. Für das zweite Jahr kann aus eine 750/g Rückvergütung von den eingezahlten Ge werbeschulbeiträgen Anspruch gemacht werden, welche bei einem Steuerbetrage von circa 15 000 fl. und einer Schulumlage von 5o/o rund 550 fl. ergeben. Die weiters angeregte Frage bezüglich der Erlangung einer Staatssubvention kann zwar nicht definitiv beantwortet werden, es ist aber nach dem bisherigen Vorgänge des hohen Unterrichts ministeriums auf dieselbe zu rechnen. 4. Sowohl bei dem Kostenvoranschlage als bei der Er richtung der Anstalt wird von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Unterbringung derselben an der Staatsgewerbeschule, eventuell an einem Staats- oder Kommunal-Gymnasium möglich sein wird, in welcher Beziehung nach erfolgter Beschlußfassung über die Frage der Errichtung der Schule seitens der Korporation die Gewerbeschul-Kommission die Bereitwilligkeil ausspricht, die nötigen Einleitungen in die Hand zu nehmen. 5. Die Herren Vertreter der Korporation der Buch-, Kunst- und Musikalien-Händler werden die Beschlußfassung durch die Hauptversammlung einleiten und dieselbe der Kommission mitteilen. 6. Wegen Modifizierung des Lehrplanes und Statutes ist mit dem Landesschulinspektor vr. Spängler das Einvernehmen zu pflegen. Bei weiterer Besprechung dieser Angelegenheit begrüßte Herr Wilhelm Müller vor allem das ideale Ziel, welches Herr Graeser mit der Frage der Fachschule verfolge und welches Redner jederzeit auf das energischeste zu unterstützen bereit sei. Redner erklärte es für Pflicht jedes einzelnen Kollegen, für die Hebung der Standesehre und die Bildung unserer jungen Buchhändler generation mit beizutragen, hielt aber den von Herrn Graeser vorgeschlagenen Weg nicht für den richtigen. Er sei vielmehr der Ansicht, daß in Zukunft vor allem darauf gesehen werden müsse, daß kein Lehrling mehr ausgenommen werde, der nicht ein Untergymnasium, eine Unterrealschule oder eine Handelsschule absolviert habe, und halte diesen Bildungsgrad für die Erlernung des Buchhandels vollauf genügend. Entschieden zu verurteilen sei jedoch die Annahme von Lehrlingen, welche diesen Anforderungen nicht entfernt entsprechen und zu einem Proletariat herangebildet würden, welches unserem Stande zur Unehre gereiche. Redner wies sodann nach, daß Herr Graeser seinem Entwürfe obigen Bildungsgrad zu Grunde gelegt habe. Wolle man aber mit dem gegenwärtig vorhandenen Materiale — im ganzen 48 Lehrlinge — rechnen, so halte Redner die Durchführung deS Graeserschen Antrages schon deshalb für undurchführbar, weil der Bildungsgrad dieser 48 Lehrlinge zu verschiedenartig sei, um eine gleichmäßige Weiterausbildung möglich zu machen. Herr Müller sei der An sicht, daß es viel richtiger sei, jene Prinzipale, welche ungenügend ausgebildete Lehrlinge halten, zu verpflichten, daß ihre Lehrlinge zur Ausfüllung der Lücken entsprechende Unterrichtsanstalten oder Pritvatstunden besuchen, und daß in Zukunft keine Lehrkontrakte mehr genehmigt würden, wenn der aufzunehmende Lehrling nicht ein Untergpmnasium oder eine Unterrealschule absolviert habe. Herr Müller rühmte nochmals die große Liebe und den Fleiß, welchen Herr Graeser auf seine Vorlage verwendet habe, für welche ihm unbedingte Anerkennung gebühre, bat aber, zur Er reichung dieser Zieles auf anderem Wege, um Annahme folgenden Antrages: »In Erwägung, daß bei den verschiedenartigen Bildungs graden der eruierten Lehrlinge eine gleichmäßige Weiter ausbildung undurchführbar erscheint; in Erwägung ferner, daß jener Bildungsgrad, welchen Herr Graeser seinem Ent würfe einer Fachschule zu Grunde legt — Absolvierung eines Untergymnasiums oder einer Unterrealschule — im allgemeinen für die Erlernung des Buchhandels als genügend befunden wird: beschließt die Korporations-Versammlung vom 15. Mai von der Aktivierung einer Fachschule abzu sehen.« Als Ergänzung zu diesem Anträge brachte Herr Müller noch folgende Resolution zur Verlesung, welche er ebenfalls zur Annahme empfiehlt: »Die Korporations-Versammlung vom 15. Mai bittet den Herrn Vorsteher, bei jenen Prinzipalen, deren Lehrlinge eine genügende Vorbildung (Absolvierung eines Untergymnasiums, einer Unterrealschule oder Handelsschule) nicht Nachweisen können, dahin zu wirken, daß dieselben durch Besuch von entsprechenden Unterrichtsanstalten oder Privatschulen, nament lich durch Studiuni der Litteraturgeschichte, die vorhandenen Lücken auszusüllen suchen. Jenen Lehrlingen, welche dieser Pflicht nicht Nachkommen, ist eventuell die Gegenzeichnung der Lehrzeugnisse zu versagen. Ebenso wird der Herr Vor-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder