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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1881
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- Deutsch
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676 ^Nichtamtlicher Theil. ^7 38, 1K. Februar. postdirection auf Grund eines llrtheils des hiesigen Cassations- Hofes eine Verordnung erlassen, der zufolge alle die Briefe, von denen die Post voraussetzen kann, daß sie nicht nur Geschriebenes enthalten, in dem Ankunftsort im Postgebäude in Gegenwart eines Zollbeamten und des Adressaten geöffnet werden müssen. Stellt sich bei dieser Oeffnung heraus, daß zollpflichtige Gegenstände (z. B. Spitzen, Schmucksachen, Münzen oder was es sonst sein mag) darin enthalten sind, so werden dieselben nicht etwa verzollt, sondern als Contrebande consiscirt. Bisher befolgte man das humane System, einfach den Zoll zu erheben. Es wäre gut, wenn der Generalpostmeister Stephan von dieser sehr uncoulanten und fis- calischen Maßregel Italiens Notiz nehmen und allen deutschenPostan- stalten einschärfen wollte, keine eingeschriebenen, noch uneingeschrie benen Briese, bei denen die obige Voraussetzung eintreffen kann, zur Beförderung nach Italien anzunehmen. Italien geht nämlich seit der obenerwähnten cassationsgerichtlichen Entscheidung von der Ansicht aus, daß der Mangel einer begleitenden Zolldeclaration, sowie die Nichtbeachtung der Verfügung der Pariser Postconvention, welche alle Werthgegenstände rc. von der Beförderung auf brieflichem Wege absolut ausschließt, die Präsumtion des beabsichtigten Schmuggels Herstellen, welche die Wegnahme ohne jeglichen Ersatz, eventuell auch noch eine Geldstrafe nach sich zieht. Da nun aber ge schlossene Briese als solche mit einer Zolldeklaration nicht versehen werden können, und in Italien die Packctpost nicht existirt (dieselbe tritt erst nach den, Beschlüsse des letzten Postcongresses am 1. Oktober d. I. ins Leben), so greifen viele Leute in Deutschland, in dem besten Glauben, durchaus gesetzlich zu handeln, zu dem ein zigen möglichen Beförderungswege für ganz kleine Gegenstände und legen dieselben in ihre Briefe, was vom 1. Januar d. I. ab den Verlust des Gegenstandes mit sich führt. Wünschens- werth wäre es, daß der Generalpostmeister Stephan aus diplo matischem Wege darauf hinwirken ließe, die frühere Methode bis zur Einführung der Packetpost am 1. October wieder Herstellen zu lassen, was ihm nicht schwer werden dürfte, da es Italien ja nur daran liegen kann, etwaige Zölle nicht einzubüßen. Bei dem enormen Verkehr deutscher Fremden in Italien ist es nothwendig, daß von deutscher Seite rasch eingegriffen wird, weil hauptsächlich in Italien lebende Deutsche von dieser Maßregel in empfindlicher Weise betroffen werden könnenundschon betroffen wurden. — Bei dieser Gelegenheit will ich die Aufmerksamkeit des Publicums und des Generalpostmeisters auch noch auf einen zweiten Uebel- stand lenken, der allerdings noch nicht eingetreten ist, aber jeden Augenblick eintreten kann, weshalb es angezeigt ist, demselben recht zeitig vorzubeugen zur Vermeidung empfindlicher Verluste. Die hinsichtlich der in geschlossenen Briefen versandten Gegenstände er griffene Maßregel ist eine Folge der italienischen Zollordnung. Die italienische Regierung kann eine solche jeden Augenblick auch hinsichtlich der Versendung gebundener Bücher unter Kreuz band, welche sehr häufig vorkommt, geltend machen. Die Sache scheint an sich geringfügig, ist es aber keineswegs. Dieselbe betrifft in erster Linie den deutschen Buchhandel. Fällt es der italienischen Regierung morgen ein, den Zolltarif und die Zollordnung auf ge bundene Bücher anzuwenden, wie sie es seit dem 1. Januar mit den geschlossenen Briefen thut, so würde jedes in Italien aus dem Auslände unter Kreuzband eintreffende gebundene Buch (bro- schirte Bücher sind zollfrei, die gebundenen bezahlen dagegen 12 Francs) als Contrebande dem Staate zur Beute fallen. Ich will in diesem Punkt ein Beispiel anführen, welches die Nothwen- digkeit darlegt, eine Verständigung zwischen Deutschland und Ita lien herbeizuführen, welche einer Maßregel, wie die genannte, hin sichtlich der Bücher zuvorkommt. Concurrenz halber lassen säst alle deutschen Buchhändler in Italien alljährlich den Almanach de Gotha per Post unter Kreuzband kommen, um die Ersten beim Empfange desselben zu sein. Da die Anzahl der nach Italien gehenden Exem plare jährlich circa 1500, vielleicht auch größer sein dürste, so er zielt die Postdirection in Deutschland bei dem schweren Gewicht der Almanache dadurch einen erheblichen Einnahmeposten, welcher für die Buchhändler andererseits eine enorme Ausgabe für diese Kreuz bandsendungen zu je 2—3 Exemplaren verursacht. Fällt es nun der italienischen Finanzverwaltung Plötzlich ein, aus diese Massen kreuzbandsendung die Zollordnung in Anwendung zu bringen, wozu sie formell das Recht hat, so riskirten die deutschen Buchhändler in Italien, bei der ersten Sendung dieser Art das ganze Capital, z. B. vom Almanach de Gotha circa 9000 Mark, einzubüßen, eine Post- francatur von circa 600 Mark zum Fenster hinauszuwerfen und schließlich noch die Gefahr einer unerwarteten Geldstrafe zu lausen. Was ich hinsichtlich des Almanach de Gotha nur als Beispiel an- sühre, gilt selbstverständlich für jedes unter Kreuzband versandte gebundene Buch. Es ist um so nothwendiger, auch aus anderen Gründen, dieser möglichen Beschädigung des deutschen Buchhandels vorzubeugen, als eine Revanchirung nicht thunlich ist, weil der Bücherexport aus Italien nach Deutschland im Verhältniß zum Import deutscher Bücher in Italien so gut wie nicht vorhanden ist." Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes ist verboten: Worhein, an dielandwirthschaftlicheBevölkerung. Riesbach-Zürich, Herter. Pcrsonalnachrichten. Am 15. ds. waren nun volle 25 Jahre dahingegangen, seitdem Herr Julius Mues die ehrenvolle Stellung eines Procuristen in dem Hause Bernhard Hermann hier bekleidet. Fast 10 Jahre leitete derselbe das Geschäft für die verwiltwete Frau Hermann allein mit Umsicht, Eifer und Geschick. Als das Geschäft dann an Hrn. B. Brigl überging (1865), behielt er auch unter diesem seine einflußreiche Stellung, und steht nun in gleicher Eigenschaft seit Juli 1867, wo das Geschäft wieder an die Hermann'sche Familie, an Hrn. Heinrich Hermann kam, diesem als erprobter und bewährter Freund zur Seite. Neben gerechter Anerkennung seiner gedeihlichen Wirksamkeit aber und neben den Freuden, die er in diesem langen Zeitraum erfahren, ist ihm auch tiefes Leid nicht erspart geblieben: er mußte einen Sohn in der Blüthe der Jahre iu das Grab sinken sehen. Der antike Spruch: „Früh stirbt, wen die Götter lieben", ist nur ein schlechter Trost, welkt der Stolz der Mutier und die Freude des Vaters dahin; tröstlicher sind die Worte des Christen glaubens: „Was Gott thut, das ist wohlgethan", und an diesem Glauben hat auch unser Jubilar sich wieder aufgcrichtet. — Möge derselbe noch lange Jahre an seinem Platze walten in körperlicher und geistiger Frische! Das wünschen dem tüchtigen Geschästsmanne und heiteren, liebenswürdigen Gesellschafter außer dem Schreiber dieser Zeilen gewiß auch Alle, die ihn kennen. 6. 8. HL» Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch- druckerlunst — Biographisches — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver- lagsvcrtrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Verleger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Ausnahme und angemessene Honorirnng. — Die gewöhnlichen Einsendungen ans dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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