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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1881
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- Deutsch
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38, 1k. Februar. Nichtamtlicher Theil. 675 nehmen, daß sie nicht zu befürchten haben, deshalb zur Rechenschaft gezogen zu werden. Denn so lange es an einer aussührenden Per son fehlt, die (wie bei den Verlegervereinen) Verstöße gegen die Erklärung zur Kenntniß der einzelnen Verlagsfirme» bringt und ein gemeinschaftliches Vorgehen gegen die renitenten Sortimenter be antragt, ist es kaum thunlich, dieselbe zur Ausführung zu bringen. Denn selbst wenn Jemand die betreffende Firma bei den ein zelnen Verlegern dcnunciren wollte, müßte ihm der in Rede stehende Katalog in soviclen Exemplaren zu Gebote stehen, daß er jedem Verleger einen Beleg senden könnte, was in den seltensten Fällen der Fall sein dürste. Wenn daher die sehr dankenswerthe Erklärung der Verleger in Deutschland bis jetzt nur einen verhiiltnißmäßig geringen Praktischen Erfolg gehabt hat, während dieselbe Maßregel der Wiener Verleger sofort durchschlagend gewirkt hat, so scheint dies daran zu liegen, daß letztere solche nach Art der Verleger vereine energisch ausführen, während es in Deutschland trotz der Einigkeit der Verleger an einer Person oder Commission fehlt, welche die Bestimmung handhabt; ein Uebelstand, aus welchen viele Berliner Verleger schon bei Erlaß der Erklärung aufmerksam machten und derselben deshalb nur bedingungsweise beitratcn. Der uns vorliegende, aber vermnthlich gar nicht vereinzelt da stehende Fall, welcher vorstehende Betrachtung veranlaßt hat, be trifft einen von der Polytechnischen Buchhandlung (A. Seydel) in Berlin (welche die Erklärung laut Börsenblatt 1879, Se. 5087 selbst bedingungslos unterschrieben hat) ver- breitctenWeihnachtskatalog, welcher die verschiedensten Festgeschenke, als Jugendschristen, Klassiker, Prachtwerke rc., ohne jede Rücksicht auf die Erklärung der Verleger zu herabgesetzten Preisen enthalt. Die darin angezeigten Werke, bei denen zur besseren Orientirung des Publicums Ladenpreise und Nettopreise neben einander an gegeben sind, und welche keineswegs sämmtlich als Antiquar!» aus gegeben werden können — denn wir finden darunter die ganz neu er schienenen Werke von Ebers, Freytag, Jugendfreund 1880 rc. —, repräsentiren einen großen Theil der Verlagsfirmen, welche sich der Erklärung angeschlossen haben, u. a. C. F. Amelang's Verlag — I. A. Barth — A. Bonz L Co. — F. Brandstetter — F. A. Brock haus — I. G. Cotta'sche Buchh. — A. Dürr — C. Flemming — I. M. Gebhardt's Verlag — G. Grote'sche Verlagsh. — Ed. Hall berger — A. Hartleben's Verlag — Hinstorff'sche Hofbuchh. — S. Hirzel — Hosfmann L Campe — Bibliogr. Institut — I. Klink- hardt — K. Krabbe — Gebr. Kröner — E. Kummer — P. Reff — F. A. Perthes — Plahn'sche Buchh. — C. Rümpler — Schmidt L Günther — Schmidt L Spring — O. Spanier — K. Thienemann's Verlag — I. I. Weber — G. Wigand, welche wir hierdurch dar aus aufmerksam gemacht haben wollen. Wenn sreilich eine Firma, die sich der Erklärung bedingungs los angeschlossen hat, ihrer eigenen Unterschrift so wenig Werth bei legt, daß sie selbst das thut, was sie nicht dulden zu wollen erklärt hat, und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird, dann ist es nicht zu verwundern, daß andere Handlungen, die diese Rücksicht nicht zu nehmen haben, die Erklärung einfach ignoriren. Ja, ein solches Verfahren hat sogar, gleichviel ob beabsichtigt oder nicht, die Prak tische Wirkung, daß den sich der Erklärung fügenden Concurrenten die Hände gebunden sind, während die Firma, welche sich derselben selbst angeschlossen hat, trotzdem aber nicht danach handelt, ungehin dert im Trüben fischen kann. L. A. Z. Entgegnung. Anknüpsend an obige anonyme Denunciation freue ich mich, endlich einmal Gelegenheit zu haben, an diesem Platze meine An sichten über die Rabattfrage und meine Stellung zu derselben öffent lich aussprechen zu können. Ich bekenne zunächst, daß ich mich von jeher so viel wie mög lich bemüht habe, die Ladenpreise, nicht nur der Novitäten, sondern auch der älteren Erscheinungen innezuhalten und nur in den äußer sten Fällen, gezwungen durch die dominirende Concurrenz, eine Rabattvergünstigung habe eintreten lassen. Als besten Beweis dafür können meine Specialkataloge der verschiedenen mein Geschäft direct berührenden Wissenschaften gelten, welche bereits in vielen Auflagen erschienen und in Tausen den von Exemplaren verbreitet sind und werden. In diesen Kata logen kenne ich nur Ladenpreise, welche ich auch bei ferneren der artigen Publikationen streng innehalten werde und wodurch ich meine Stellung zu der betreffenden Verleger - Erklärung wohl am besten documcntire. Daß den Verlagsfirmen durch meine Kataloge, soweit ihre Werke darin berührt werden, ein bedeutend größerer Vortheil erwächst, als durch obige Denunciation, wird jede mit mir in Verbindung stehende Firma gern anerkennen. Leider muß ich hier noch Jenes erwähnen, was mir zu ver hindern trotz der Unterschreibung der Verleger-Erklärung unmög lich gewesen ist: nämlich die Herabsetzung des Ladenpreises meines eigenen Verlages durch andere wirkliche Schleuderfirmen; denn täglich habe ich seitens des Publicums in meinem Sortiments- geschäst derartige unerquickliche Reklamationen zu erfahren. Was nun den speciellen Vorwurf des Hrn. T. A. Z. betrifft, so erkläre ich hiermit, daß erstens die Preisherabsetzung nicht in einem großen Weihnachtskatalog ersolgte, sondern in einem beschei denen Weihnachtsprospect von acht Quartseiten, der nur in Berlin Verbreitung gesunden hat und Gegenstände eines theuer bezahlten Lagers enthielt, die sich seit der Existenz meiner Firma im Laufe von acht Jahren angesammelt haben und welche, wenn ich sie nicht bei dieser besonderen Gelegenheit bedeutend im Preise herabgesetzt hätte, zu wirklichen, für mich ganz werthlosen Ladenhütern geworden wären, da durch die vor einem Jahre erfolgte Verlegung meines Geschäfts aus einer sehr frequentirten Gegend in eine desto stillere mein Absatz für Geschenksliteratur und Jugendschristen auf ein Minimum herabgedrückt ist. Es ist wohl jedem Sortimenter aus seiner eigenen Praxis genugsam bekannt, daß gebundene, zum Theil mit Goldschnitt versehene Bücher und cartonnirte Bände, wie die Jugendschristen und Bilderbücher, von Tag zu Tag durch das stete Umpacken schlechter werden. Einer Firma aber zu verbieten, ihr täglich mehr und mehr veraltendes Lager zu gelegener Zeit auf irgend welche Weise zu verkaufen, kann nicht die Absicht der Verleger-Erklärung sein, welche ich seiner Zeit mit Freuden unterschrieben habe. Daraus freilich, daß unbedachter Weise ein paar Novitäten, von welchen ich mich veranlaßt gesehen hatte, aus Interesse für mir wohlgesinnte Firmen größere Partien zu beziehen, in dem Prospekt mit dem allgemein üblichen Rabatt von lOgz Aufnahme gesunden haben, kann mir allerdings ein Vorwurf gemacht werden, und hierin allein süge ich mich gern der Entscheidung der betreffenden, oben namhaft gemachten Herren Verleger, denen auf Wunsch ein Exem plar des fraglichen Weihnachtsprospects mit Vergnügen zu Dien sten steht. Berlin, den 14. Februar 1881. A. Seydel (Polytechn. Buchhandlung sA. Seydel)). MiScellen. Zum Postverkehr mit Italien. — Aus Rom schreibt man dem „Berliner Tageblatt": „Alle Diejenigen, welche in irgend welchem brieflichen Verkehr mit Italien stehen, müssen fortan Acht darauf geben, ihren Briefen keinerlei Gegenstände beizu- schließcn. Seitdem I. Januar hat nämlich die italienische Ober S3*
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