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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1889
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- 1889-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1889
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- Deutsch
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5250 Nichtamtlicher Teil. 240, 14. Oktober 1889. Unter Eduard VI- wurde das Drucken eine so kostspielige Kunst, daß sich die Drucker gezwungen sahen, schon vor der Drucklegung sich mit den Buchhändlern zu einigen und zwar zu so niedrigen Preisen, daß sie in den meisten Fällen wenig oder garnichts verdienten. Das älteste Beispiel dieser kooperativen Methode liefert uns »Dbs tour sons ok Haimon«, dessen Auf lage William Copland im Jahre 1554 zum Teil für John Waleh, zum Teil für Thomas Petet abzog. Die noch vor handenen Exemplare tragen einen dieser Namen auf dem Titel. Die Auflage war im Interesse der Arbeitsleute auf 1250 als äußerste Zahl festgesetzt, so daß ein Drucker, wenn er auch von der größeren Absatzfähigkeit eines Werkes überzeugt war, sich an diese Zahl zu halten hatte. Stellte sich eine weitere Auflage als notwendig heraus, so mußte von neuem gesetzt werden. Hierdurch erklären sich wohl auch die kleinen Ab weichungen in den verschiedenen Auflagen populärer Bücher der damaligen Zeit.' Bibeln, Katechismen, Bekanntmachungen, Gesetze und Kalender dnrften in 2500 Exemplaren, Grammatiken in 10 000 Exemplaren gedruckt werden, doch durfte nur eine Auf lage innerhalb eines Jahres erscheinen. Im Jahre 1587 wurde auch dies dahin eingeschränkt, daß zwar die erste Auflage in genannter Höhe gedruckt werden durfte, eine jede weilere jedoch nur in 1250 Exemplaren. Das ungeheure Anwachsen der Bücher- und Flugschriften- Litteratur beunruhigte jedes Parlament und jede Regierung. Gesetze wurden zwar erlassen, um die Flut etwas einzudämmen, aber ohne großen Erfolg. Die im Geheimen gedruckte Ware hatte ihren Weg durch Verkäufer und Hausierer bis in die fernsten Teile des Reiches gefunden, ehe die Regierung überhaupt von dem Vorhandensein des verdächtigen Buches Wind bekam. Wurde dann der Drucker gefaßt, so mußte er den Sündenbock abgeben; der Buchhändler deckte sich gewöhnlich den Rücken. Der Streit zwischen Autor und Verleger ist nahezu so alt wie die Buchdruckkunst. Die ersten Drucker kannten allerdings einen solchen Kampf nicht, sie waren größtenteils gelehrte Leute, druckten klassische Sachen und kamen daher mit niemand in Kon flikt Untereinander stritten sie zwar tapfer; denn die geheiligten Rechte des Eigentums scheinen sie nicht gekannt zu haben. Der eine druckte den andern nach, ohne zu fragen. Sobald aber die Schriftstellern ein Stand zu werden begann, brach der Streit zwischen Buchhändler und Autor los. Die Klagen letzterer sind wirklich erschütternd. Die Nachfolger Caxtons zeichneten sich durch Unwissenheit in hervorragendem Maße aus, deren Sinn nur darauf gerichtet war, ihren Geldbeutel zu füllen. Ein litterarisches Eigentumsrecht war ihnen gänzlich unbekannt. Die Gefühle eines Autors waren ihnen glcichgiltig. Von Bezahlung war keine Rede. Die Schriftsteller waren hilflos. Sie hatten kein anderes Mittel der Wiedervcrgcltung als die Faust und zu dieser scheinen sie — - vielleicht aus begreiflichen Gründen — selten Zuflucht genommen zu haben. Die Buchhändler hatten in allem freies Spiel. D. D. O. Vermischtes. Rcichsgcrichtscntscheidung. — Der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen zum Zwecke der Belehrung steht nach einem Urteil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 24. Mai 1889, hinsichtlich der darin enthaltenen ehrverletzenden Aeußerungen nicht ohne weiteres der Strafschutz des tz 193 des Strafgesetzbuches (- . . Aeußerungen, welche zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden . . . und ähn liche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Be leidigung aus der Form der Acußcrung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht-) zur Seite; cs ist hierzu noch erforderlich, daß die Belehrung einem rechtswissenschaftlichen oder einem von Staats- Wegen für berechtigt erklärten oder einem sonstigen sittlich berechtigten Zwecke dient. Der Veröffentlichung der Entscheidungen des Deutschen Reichsgerichts steht demnach regelmäßig der Strafschutz des 8 193 des Str.-G.-B. zur Seite, nicht aber der Veröffentlichung landgerichtlicher Urteile. Zur Berner Litterarkonvention. — »Die Xssoeiation littäraire et artistigus internationale- hat ihre Arbeiten in Bern am 8. Oktober beendigt. Die Ergebnisse der Beratungen werden dem Bundesrate der Schweiz mitgetcilt werden, welcher sie, da die nächste Konferenz in Paris stattfinden wird, an der französische Regierung übermitteln wird. Die letztere hat die Arbeiten für die nächste Konferenz der Delegierten derjenigen Staaten, welche an der Uebereinkunft vom 9. September 1886, betreffend das Urheberrecht, beteiligt sind, vorzubereiten. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. DaAer-Verreiebnis (Lar-8ortiments-XataloA) von 1'. Vololrmar in DeipmA. 29. stabrA. XusASAsben Oktober 1889. KI. 4". (X, 323 8.) Xis Ilaostsebritt kür Luebbäoälsr Asärnokt. 6sb. Deutsche Colportage-Zeitung. Central-Organ und Anzeiger für den Colportage- u. Eisenbahn-Buchhandel. Eigentum des Central- Vercins Deutscher Colportagebuchhändler. I. Jahrg. Nr. I. (Berlin, 5. Oktober 1889.) 4°. S. 1—12. Geschäftsstelle: Berlin 0., Andreasstr. 78a (Carl Bontemps). LiblioArapbie nationale. Oiotionvaire äss scrivains beides et eatalvAus äo leurs pnblieatioos 1830—1880. Doms II. 3. Ilvraison. 8". 8eits 193—288. (O^seleers-Db^s—Istjisr) Lrüssel 1889, k. IVoissen- brneb, 45, Uns stu poivson. Allgemeines Bücher-Lexikon von Wilhelm Heinsius. XVIII. Bd. Hrsg. v. Karl Bolhoevener. 7. Lsg. 4°. S. 481—560 (Führer — Graeser). Leipzig 1889, F. A. Brockhaus. Xunst, XunstASwerbe n. a. Xvtig. XataloA 8o. 835 von Xirebbokk L VsiAaost in DsipmA. 8". 26 8. Ouriosa, Vsrmisebtes. Xntig. XataloA 836 von LirebkokkLKViAanä in DsipmA. 8°. 44 8. Uatbowatised-pb)'8ikal.-ebsw. Wisseosodaktso. Xntig. XatalvA Ho. 837 von Xirobbokk L IViAaoä in DsipriA. 8°. 38 8. Ukilolvxie elassigue. Xntig. LatalvA 8o. 39 von L. 1. 8rill io Deisten. 8". 154 8. Ilistoire naturelle, spseialement XntomoloAis, klortienlturs (Liblio- tbegns sts ken kl. I. l'uls, xbarmaeion). Xnktions-XataloA von 8. XnAsIke in Oent. 8". 97 8. LvanAol.-Iutbsrisebe Ideologie. Xntig. XatalvA 8o. 15 von istsio- riob st. 8auwaon in Drssstso. kl, 8". 32 8. kbilosopbie. DaestaxoAik. Xotig. LataivA 8o. 110 von Rustolk klerkel in lürlavAsn. 8". 46 8. XutoArapben u. Dortraits. Xotig. Katalog 8o. 165 von X. D b. Völeker's Xotiguariat in Drankkurt a/IU. 8". 34 8. 8otavik. Xotig. XataloA 8o. 142 von Usioriob Xerler in Hirn. 8». 38 8. 6rsek antbors, Datin autbors anä Klöstern latin rvriters eto. Xntig. XataloA 8o. 13 von vavist 8ntt in Donstoo. 8». 40 8. Xmatsur. Internationale Uunstsedau kür 8awwelrvesöll fester Xrt. (In 3 8praobsn.) Vol. 1. 8o. 1. 4". 8. 1—20. IVien, Oetodsr 1889, st. 6. 8«böosr. OataloAo generale seolastieo per il rsAoo st'Italia. 1888/89. 8uppls- meoto al 8. 36 äsl »Oioroals äella librsria» pubblieata stalla »Xssooiarions tipoArakioo - libraria italiaoa«. Ar. 8". 8. 393—660. klilano, 8sttswbre 1889 (via Klonte sti kietä, 12). OataloAue des livrss elassigues pour la reutrss stss elassss 1889. 8upplt. au 8o. 38 äs la »UiblioArapbis sts la Dranes». Ar. 8°. 8. 1905—2339. Daris, 21 8eptembrs 1889, au »Oerele äe la librairie ete.»> 117, Loulevarst 8aint-6srmaio. Oaspar's äirsetor^ ok tke amerieao book, nsrvs anä stationer^ traäs, rvdolssals aast retail, oomxrisius tks publisbivA, snbsoriptiov, retail book, antiguariav, osrvs, map, art, luusio, maoukaeturinA, jobbinA avst retail stationerx, blank book anä paper inanukaeturinA businsss, anä Aensral jobbörs in abovs lives, io tbs Holtest 8tates anä Oaoasta. bv 6. 8. Oaspar, klilrvaukes, KVis., bookssllsr, publisbsr aast statioosr. Ar. 8". XVIII, 1434 8. klilrvaukes 1889, 6. 8. Oaspar's book ewporinm. (DeipmA, l?. X. Lrookbaus.) 6sb-
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