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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1923
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. -L 95, 24. April 1923. Kleine Mitteilungen. Ausfuhrverbot unzüchtiger Bücher und Bilder. — Der Außen- han-delsneben stelle für das Buchgewerbe in Leipzig ist von der Staatsanwaltschaft Leipzig mitgeteilt worden, daß sie künftig dafür Sorge zu tragen hat, daß von ihr Bewilligungen -für die Ausfuhr unzüchtiger Bücher und Schriften nicht erteilt werden, daß sie vielmehr von Ausfuhranträgen für derartige Bücher usw. der Staatsanwaltschaft Kenntnis zu geben hat. Leipziger Graphische Werke A.-G., vorm. Vogel L Bogcl G. m. b. H., in Leipzig. — Der Aufsichtsrat beschloß, der auf den 12. Mai einzuberufcnden Generalversammlung für 1922 bei reichlichen Ab schreibungen eine Dividende von 30 (8) und 300 Mark Bonus pro Aktie vorzuschlagen. Kunstanstalt B. Grosz, A.-G. in Leipzig-Reudnitz. — Die General versammlung, an der 14 Aktionäre mit 12 375 Stimmen teilnahmen, setzte die Dividende auf 100 Prozent fest. Die Verwaltung teilte mit, daß sie sich darum bemühe, das Auslandgeschäft auszudchnen. Es seien neue Artikel ausgenommen worden, die im Exportgeschäft guten Absatz gefunden hätten. Ter Umsatz in den 3*/. Monaten des neuen Geschäftsjahres erreichte nahezu 1 Milliarde Mark. Kür das neue Geschäftsjahr ist ein befriedigendes Ergebnis zu erwarten. Eröllwitzer Papierfabrik, A.-G. in Halle a. S. — In der außer ordentlichen Generalversammlung wurde auf Antrag einer Hamburger Oppositionsgruppe beschlossen, das Aktienkapital nur um 3 Mill. Mk. zu erhöhen und die neuen Aktien zu 18 000 Prozent zur Hälfte au die Gründer, die andere Hälfte zu 20 000 Prozent zu begeben, und zwar auf 21 alte 3 neue Aktien. Verschiebung der Ersten Kölner Messe auf den Herbst 1923. — Ter Aufsichtsrat des Messeamts Köln hat beschlossen, die für den 6. 12. Mai d. I. angesetzte Erste Kölner Messe auf den Herbst zu vertagen. Die Messe wird in der Woche von: 9.—15. September d. I. stattfinden. Bestimmend für die Entscheidung waren die durch die politischen Verhältnisse im besetzten Gebiet hervorgerufenen Ver- k ehrshe m mnisse und die Schwierigkeiten im Waren verkehr zwischen dem besetzten Gebiet und dem übrigen Deutsch land. Eine Preisaufgabe znm Kant-Jubiläum. — Zum 200. Gedenktag von Kants Geburtstag (22. April 1924) hat die »Königliche Deutsche Gesellschaft« zu Königsberg eine Preisaufgabe »Kant und Hippel« ge stellt. Erwartet wird eine Untersuchung darüber, inwieweit die Ge dankenkreise der beiden Ostpreußen sich berühren. Die Arbeiten sind bis zum 29. Februar 1924 an den, Präsidenten der alten Gelehrtenge sellschaft Geheimrat Gerschmann, Königsberg, Jägerstraße 12, einzu reichen. Zoologenkongrcß. — Während der Pfingftwoche 1923 findet in Leipzig die 28. Jahresversammlung der 1890 unter Rudolf Leuckart in Leipzig gegründeten D e u t s ch e n Z o o l o g i s ch e n Gesellschaft statt. Ein Shakespeare-Jubiläum. — Die Shakespeare-Vereine Englands haben, wie aus London berichtet wird, beschlossen, den für den 8. No vember dieses Jahres fälligen dreihundertjährigen Gedenktag -der Ver öffentlichung des e r st e n F o l i o s — jener besonders wichtigen Buch ausgabe der Shakespeare-Dramen — bereits im April festlich zu begehen. Vorlesungen an der Londoner Universität — für alle zu gänglich —, eine Fcstpredigt in der St. Pauls-Kathedrale, Schulfeiern und Sondcransstellungen von Shakespeareana im Lritisli dlugeum sind als Festveranstaltungen in Aussicht genommen worden. Auch in Amerika soll das Folio-Jubiläum festlich begangen wenden. Einen Hörer mit Schnur als Dividende. — In Heft 14 der »Gartenlaube« finden wir unter diesem Titel einige Zeilen aus dein Geschäftsbericht der Siemens L Halske-Aktiengesellschaft, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sein werden. Sie beleuchten das oft erörterte Problem der Dividendenhöhe in Papiermark im Vergleich zur Frieüensdividende. Es heißt darin: »Bei Annahme unseres Vor schlags einer Dividende von 80 Prozent geben wir — in einem unserer Fabrikate ausgedrückt — dem Inhaber von 50 Aktien als Gewinn einen Hörer mit Schnur zu einem Fernsprechapparat, während er vor dem Kriege bei 12 Prozent Dividende eine Fernsprechzentrale für 50 Teilnehmer mit vollständigen Jndnktorstationen, Leitungen und 582 Montage erhalten hat. Für die Gesamtsumme, die wir als Dividende ausschütten, kann man heute einen 400-?8-Gleichstrommotor kaufen, während man früher mit der Dividende auf das halbe Aktienkapital ein Großkraftwerk für eine Leistung von 50 000 ?8. einschließlick aller Kosten für Grnndcrwerb, Gebäude, Kessel, Dampfturbinen, Dynamo maschinen und Schaltanlagen errichten konnte. Eine Dividende von 80 Prozent entspricht beim Dollarstande von 21000 Mark einer Aus schüttung von 16 Goldpfennigen auf eine Aktie, gegenüber 120 Golö- m-ark bei 12 Prozent Dividende der Vorkriegszeit«. Ein neues Zeugnis für unsere Verarmung, von dem sich der Außenstehende wohl keine Vorstellung macht, wenn er liest, daß eine Firma 80 Prozent Divi dende auswirft. Ein gewandter Verkäufer. — Ein Herr kommt in einen Bücherladen und verlangt ein Buch über den kürzesten Weg zum Reichtum. Der Verkäufer, als tüchtiger Angestellter bekannt, legt das Gewünschte vor. Tann fragt er: »Darf ich vielleicht auch ein Exemplar des Straf gesetzbuchs beilegen?«. SpreWul. (Ohne Verantwortung der Redaktion- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Richtigstellung. Wir erhalten folgende Richtigstellung: Sehr geehrte Schriftleitung! In Nr. 66, Seite 347 des Börsenblattes für den Deutschen Buch handel vom 19. März 1923 wird eine Tabelle eines Leipziger Ver legers mitgeteilt, welche beweisen soll, daß bei richtiger Kalkulation der Ladenpreis im Verhältnis 1:6,4 erhöht werden muß, wenn der Autoren-Anteil von 5°/„ des Ladenpreises auf 20°/, des Ladenpreises steigt. Bei -der prinzipiellen Bedeutung, welche für die Autoren wie für die Buchhändler die Tabelle haben müßte, wenn sie richtig ge rechnet wäre, sei es gestattet, einige Worte hierzu vorzubringen: Ein bestimmter Fall wird in der Tabelle zugrundegelegt: Tic Vcr- lagöspesen, die Herstellungskosten und die Verzinsung bei Annahme eines Verkaufs der ganzen Auflage innerhalb von vier Jahren sollen 3313.70 Mark pro Exemplar betragen. Diese Summe enthält also das pro Exemplar investierte Kapital. Der Sortimcnterrabatt beträgt 35o(, des Ladenpreises. Ter Verleger und der Autor sollen am Exemplar 5°/<> des Laden preises Anteil haben. Unter diesen Voraussetzungen berechnet sich der Ladenpreis x des Buches, wie leicht ersichtlich, nach der Gleichung: x — 0,35 x — 2 - 0,5 x — 3113,7 --- 0. Dies ergibt einen Ladenpreis x — 5660 Mk., in Übereinstimmung mit dem in der Tabelle angegebenen Werte für 5°/«>. Angenommen also, die Voraussetzungen der Berechnung sind be rechtigt, so ist für 5"/, Autoren- und ein gleiches Verleger-Honorar alles in Ordnung. Nun aber soll gezeigt werden, daß, wenn der Autor und der Verleger nicht je 5°/>, sondern je 20°/« des Laden preises beanspruchen, -der Ladenpreis auf 36000 Mark, also auf das 6,Mache heraufgesetzt werden muß. Dies wird durch die Annahme errechnet, daß in diesem Falle der Vtrlagsbnchhändlcr nicht mehr 3113.70 Mk. pro Band investiert hat, sondern 9147 Mk.! Warum? Der aufmerksame Leser, der die Tabelle nachrechnet, steht vor einem Rätsel, denn die Annahme, daß der Verkauf des Buches genau wie früher in vier Jahren stattfindet, sowie alle anderen Annahmen sollen bestehen bleiben. Der Herr Verfasser des Artikels im Börsenblatt hat das kommen sehen, denn er sagt: »den rein formal denkenden Menschen« wird es »sonderbar anmuten«, daß -die Spesen,, oder all gemeiner das in das Buch vom Verleger investierte Kapital, in der Bilanz mit einem Male verdreifacht auftreten. Als Begründung soll der Satz dienen, »daß der Verleger in praxi den Durchschnitt seiner Gesamtspesen für jedes einzelne Buch rechnen muß«. Der Satz mag an sich richtig sein, eine Begründung für das geübte Berechunngsversahren ist er aber keineswegs: Er muß bereits bei Aufstellung der Bilanz für 5°/« Anteil, also in den 3113,70 Mark berücksichtigt sein, oder der Ladenpreis dort ist un richtig berechnet: Auf keinen Fall erhöht sich ei» von dem Verleger investiertes Kapital i n k l. seiner Spesen -dadurch, daß er statt 5°/« in gleicher Zeit an dem gleichen Objekt 20°/« ver-dient. Das wäre logisch auch dann nicht der Fall, wenn Verleger und Autor ein be liebiges Vielfaches von 20"/> bei diesem Geschäft gewinnen würden: Allgemein gilt folgendes:
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