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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1923
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- 1923-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1923
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- Deutsch
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.V 127, 4. Juni 1923. Redaktioneller Teil- vvrtenvlatt f. d. Lych«. Vvchhanv«!.. Währ für eine reibungslose Aufrechterhaltung des Verkehrs über Leipzig? Wir werden also unberührt von allen Anfeindungen per sönlicher Art den einmal eingeschlagenen Weg ruhig weiter verfol gen. Soviel zum Thema Zalko-BAG. Nun wird seitens der Artikel sch-reiber, obgleich nicht zur Sach« ge hörig, auch der Zwist liber die Leipziger Vereinsanstalten an die buch- händlerische Öffentlichkeit gebracht. — über die Notwendigkeit und Nützlichkeit der »B e st e l l a n st a l t« besteht überhaupt kein Streit. Die Wirtschaftlichkeit der »P a k c t - A u s t a u s ch st e l l e« wird aller dings jetzt von den Kommissionären angezweiselt, da cs bei sinkendem Warenverkehr mW steigenden Löhnen fraglich sein kann, ob die Ein schaltung eines solchen Zwischengliedes im Paketvcrkchr wirklich noch rationell ist. Die Kommissionäre könnten dieses Zwischenglied jeden falls auch für den Verkehr mit dem übrigen Leipziger Buchhandel entbehren. Trotzdem bekämpfen sie das Bestehen der Paket-Aus- tausch stelle nicht prinzipiell, sondern stehen hinsichtlich beider Anstalten nur auf dem Standpunkt, daß das U m l a g e v c r f a h r e n, durch das die Unkosten für beide Anstalten verteilt werden, nicht mehr zeitgemäß ist und insbesondere nicht den Interessen der Kommissionäre an der Erhaltung der P a k e t - A u s t a u s ch st e l l e entspricht. Es handelt sich also nicht um eine prinzipielle, sondern nur um eine mate rielle Streitfrage zwischen Kommissionären und Leipziger Verlag. Es ist nach Ansicht der Kommissionäre eine Ungerechtigkeit, daß die durch die »Pake t-Aus tausch stc l le« entstehenden Lasten zurzeit zum größten Teil von den Kommissionären getragen werden müssen. Die Kommissionäre müssen, da sie doch nicht selbst Waren produzieren oder verkaufen, sondern nur »Vertreter« des auswärtigen Buchhandels sind, diese Lasten in irgendeiner Weise auf ihre Kommittenten ab wälzen. Der Streit hierüber segelt also ganz zu Unrecht unter der Flagge »Hie Leipziger Verlag — hie Leipziger Kommissionäre«. Ter Kernpunkt ist vielmehr: hier Sonderintcressen einiger Leipziger — allerdings sehr einflußreicher — Verleger, dort Interessen des gesam ten nicht Leipziger Buchhandels, den die Kommissionäre zu vertreten haben. Nicht genug, daß der Leipziger Verlag sowieso den Vorteil hat, die von ihm produzierten Waren völlig spesenfrei durch die Leip ziger Kommissionäre zu versenden, während der auswärtige Verlag die Zustcllungskosten nach Leipzig bis ins Haus seines Kommissionärs zu tragen hat, was immerhin seine Buchpreiskalkulation und somit seine Konkurrenzfähigkeit beeinflußt, immermehr soll durch eine nicht mehr zeitgemäße Verteilung der Umlage für die »Paket-Austausch- stellc« dieses Spesenbudget zu Ungunstcn des nicht Leipziger Verlages verschoben und den Kommissionären, alia8 dem Gesamtbuchhandel, ein gut Teil der Zustellungskostcn des Leipziger Verlages aufgebürdet werden. Die Kommissionäre haben daher mit Schreiben vom 13. Januar 1923 beim Verein der Buchhändler zu Leipzig, der der Träger der beiden Vcreinsanstaltcn: »B e st c l l a n st a l t« und »Paket-Aus tau sch stelle« ist, nach längeren ergebnislosen Vorberatungen den offiziellen Antrag gestellt, das Umlageverfahren fiir beide Anstalten mit Wirkung vom 2. Januar 1923 ab neu, und zwar auf folgender Grundlage zu regeln: B e st e l l a n st a l t: 1. Anflieferungsgebühr: Die Veranlagung erfolgt anteilig nach dem Gewicht der anfgc- lieferten Zettel usw. 2. Z u st e l l u n g s g e b ü h r: Diese Gebühr wird nur von denjenigen Mitgliedern erhoben, die Zustellung wünschen. Es wird ein Zonensystem nach der Entfernung vom Lokal der Bestellanstalt aus eingerichtet. Die Gebühr staffelt sich je nach der Zone des Geschäftslokals des Mitgliedes. 8. G e n c r a l g e b ü h r: Diese Gebühr dient zur Abgeltung der Gcneralunkosten, fiir Fächer und Allgemeines und ist mit einer Mindestgcbühr von allen Vereinsmitgliedern zu erheben und darüber hinaus zu staffeln. U. P a k c t - A u s t a u s ch st c l l e : 1. A u f l i e f e r u n g s g e b ü h r: Die Veranlagung erfolgt anteilig nach dem Gewicht der aufge- licferten Pakete (Bar- und Nechnungspakcte). 2. B a r p r o v i s i o n: Die Veranlagung erfolgt anteilig nach der Summe der aufge lieferten Barpakcte. 8. Z u st e l l u n g s g e b ü h r: Diese Gebühr wird nur von denjenigen Mitgliedern erhoben, die Zustellung wünschen. Es wird das unter ^ 2 beschriebene Zonensystem zugr-unde gelegt. Die Gebühr staffelt sich je nach der Zone und dem Gewicht oder Umfang der zugestclltcn Pakete. 4. Generalgebühr: Diese Gebühr dient zur Abgeltung der Generalunkosten, für Fächer und Allgemeines und ist mit einer Mindestgebühr von allen Vereinsmitgliedern zu erheben und darüber hinaus zu staffeln. Besonderer mündlicher Verhandlung sollte es Vorbehalten bleiben, die Technik fcstzustellcn, wie die Gewichtsmengcn für die Ausliefe rungsgebühr gemäß ^ 1 und U 1 zu ermitteln sind. Natürlich können nicht alle Eingänge gewogen werden, sondern man muß mit Stich tagen arbeiten, die für die einzelnen Firmen annähernd gerechte Durchschnittsgcwichte des Monats oder Jahres ergeben. Ebenso sollte mündlich darüber verhandelt werden, wie die Zustellungsgebühr ^ 2 und U 3 nach Entfernungszonen und auch nach dem Gewicht oder dem Umfang der einzelnen Sendungen zu staffeln sei. Vielleicht bietet das Umlagevcrfahren der Berliner Paket-Bestellanstalt hierfür praktische Winke. Schließlich sollte mündlich noch vereinbart werden, wie das Geircralausgabenbudget jeder der beiden Anstalten auf die unter ^ und 6 aufgeführtcu verschiedenen Gebührcnarten zu verteilen sei, indem ermittelt wird, in welchem Verhältnis sich die Gesamtunkoften beider Anstalten auf die verschiedenen unter ^ und U geschilderten A r b e i t s f u n k t i o n e n verteilen. Nach Ansicht der Kommissionäre hätte sich nach dem geschilderten Umlagevcrfahren eine gerechte Ver teilung erzielen lgssen, und jedes Mitglied wäre auch nur in dem Um fange hcrangczogen, als cs auch wirklich die verschiedenen Handrei chungen der Anstalten benutzt. Eine nach solch klarem Verteilungs schlüssel die Kommissionäre treffende Umlage sind diese auch willens zu tragen und können auch in diesem Ausmaß die Weiterbelastung auf ihre Kommittenten verantworten. Bis heute ist cs den Kommissiouäreu noch nicht gelungen, von den Vertretern des Leipziger Verlages präzise Gegenvorschläge oder auch nur die Erklärung der Bereitwilligkeit, auf der gegebenen klaren Grundlage zu verhandeln, zu erlangen. Verhandlungen über allerlei andere von den Verlegern vorgcbrachte Reformen haben zwar statt gesunden, aber immer wieder ist der Kernpunkt, das Umlagevcrfahren, trotz Einspruches der Kommissionäre zurückgestellt worden. Das bis herige Umlagevcrfahren in der »Paket-Austauschstelle«, wonach die Gebühren lediglich nach den Barumsätzen berechnet und die Nechnungspakcte völlig gratis befördert werden, ist schon des halb unhaltbar, weil ein jeder Auflieferer cs in der Hand hat, seinen Barverkehr um die Anstalt herum zu leiten, diese aber desto mehr durch gratis beförderte Nechnuugspakcte zu erfreuen. Außerdem bringt es, wie schon ausgeführt, eine ungebührlich hohe Belastung der Kommissionäre und somit des nicht Leipziger Buchhandels. Dagegen, daß die Kommissionäre nun aber gar nicht eine Weitervcrsolgung ihrer Anregungen erreichen konnten, wenden sie sich im Interesse ihrer Kommittenten allerdings mit allen Mitteln und werden selbst vor dem Äußersten, dem geschlossenen Austritt aus dem Verein der Buch händler zu Leipzig und somit der gänzlichen Überlassung der Vercinsanstaltcn an den übrigen Leipziger Buchhandel — weil dies die satzungsmäßigc Folge wäre —, nicht zurück- sch'recken. Se l b st v e r st ä n d l i ch werden für diesen Moment alle Vorbereitungen getroffen wer den, daß sich der Paket-Austausch und B e st e l l z e t t c l - Austausch unter und für unsere Kommittenten ge nau so pünktlich und reibungslos vollzieht wie durch die B c st c l l a n st a l t e n. Der nicht Leipziger Buchhandel braucht sich also durch die Prophezeiung, daß der »unmittelbare Bestcll- verkehr« zwischen Sortimentern und Verlegern über Leipzig plötzlich aufhörcn und einem Niescn-Grossogeschäft — gemeint ist natürlich der Kochler-Volckmar-Konzern — Platz machen müsse, nicht ins Bocks horn jagen zu lassen. Das alles wissen die Vertreter des Leipziger Verlags sehr wohl. Sie wissen auch, daß die Kommissionäre in der Kommission zur Be ratung der neuen Satzung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig als Vertreter des gesamten nicht Leipziger Buchhandels die Forde rung gestellt haben, daß in allen Fragen, namentlich den Kosten fragen der Vereinsanstalten, keine Beschlüsse ohne ihre Zustimmung gefaßt werden dürfen. Sic wissen auch, daß die in dieser Kom mission sitzenden Vertreter des Leipziger Verlags dieser berechtigten Forderung zugestimmt haben und daß das geschlossene Kompromiß trotzdem in der Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig wiederum von der einflußreichen Leipziger Verlegergruppe zu Fall gebracht worden ist. Es hätte nicht viel gefehlt, dann wäre eine neue Satzung angenommen worden, die jedes Mitglied, also auch die Leipziger Kommissionäre, und durch sie den Gesamtbuchhandel, ver pflichtet hätte, unter allen Umständen die »Paket-Austauschstelle« — gleichgültig, ob es für den Einzelbetrieb wirtschaftlich ist oder nicht — zu benutzen und die oktroyierten Beiträge zu bezahlen. Also eine völlige Fesselung der freien kaufmännischen Entschließungskraft. Die 773
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