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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1888
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1888
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- Deutsch
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224, 26 September 1888. Nichtamtlicher Teil. 4751 zu Guldenpreisen in Deutschland zu verkaufen), mit Aufhebung der geschäftlichen Verbindungen bedrohte! Vielleicht bringen diese Zeilen etwas mehr Licht in die — wie es scheint — für viele leider noch ziemlich dunkle Frage der Guldenwährung. Wien, am 20. September 1888. Wilhelm Müller in Fa. R. Lechner's k. k. Hof- n. Univ.-Buchh. Eduard Werner, und John Applcton, praktische Ratschläge zur Hebung des deutschen Vuch-Exportes nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Auf Grund langjähriger Thätigkeit im deutsch- amerikanischen Buchhandel herausgegeben. Preis 1 ord. Berlin 1888. (C. Bösendahl.) Für die 100 Pfennige wird dem Käufer auf den 20 weitgcdrnckten Seiten unter obigem einladenden Titel folgendes geboten: 1) Warnung vor den Newyorker bezw. amerikanischen Importeuren, 2) Aufforderung zu direktem Import, und zwar 3) -durch Gründung einer Centralstclle für Heranziehung der ameri kanischen Buchhandlungen --durch»» s) Uebersendung von Cirkularen, Prospekten, t>) häufigere Cirkulare (Unterschied von s?^), o) amerikanische Zeitungsartikel»; 4) Versicherung der Verfasser, daß sie auf die besonders für den amerikanischen Weihnachtsmarkl geeigneten Erzeugnisse des deutschen Buch handels -näher Hinweisen werden». Dann folgt die Hauptsache, nämlich 5) Alphabetische Uebersicht über diese Erzeugnisse und Gebiete, an fangend mit: »Agriculturchemie, Antiquariat» rc. und schließend mit »Zeit schriften». Ein jeder dieser zusammen 15 Seiten einnehmenden Artikel schließt nach einigen völlig nichtssagenden Redensarten mit den Worten: »Siehe: Werner-Appleton, Deutsch-amerikanisches Buch Händleradreß buch 1888/9», das schließlich auf Seite 23 als -absolut unentbehrlich» rc. für 15 ^ angeboten wird. Außerdem und wohl zum Trost für die ausgegebene Mark er hielt Berichterstatter zugleich mit diesem kostbaren Werke ein Schreiben des Verlegers, worin ihm versprochen wird, daß beim Bezug dieses -Adreß buchs» zu 15 ^ die Auslage für die -Ratschläge» vom Preise ves elfteren abgezogen werde. Allein das Gefühl, anstatt praktischer Rat schläge nur den einen, das -Adreßbuch» zu kaufen, erhalten zu haben, und für eine, nach Art der für sämtliche existierende Krankheiten wirk samen, sonst gratis abgegebenen Geheimmiltelanzeigen abgefaßte An preisung des großen -Adreßbuchs», eine Mark auf dem Altar der ameri kanischen Göttin »Reklame» geopfert zu haben, benahm Ihrem Referenten die Lust, jener Mark 14 Kameraden nachzujagcn. Molly. Vermischtes. Vom Kolportagewesen. — Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Kolportagegesetzes nehmen die Klagen des Kolportagehandels über miß verstandene Ausführung desselben durch die damit betrauten Polizeibe hörden kein Ende. Um so beklagenswerter ist die Wahrnehmung, daß die große Mehrzahl der Kolportagebuchhändler sich ohne weiteres bei der polizeilichen Sirafversügung beruhigt und die Zahlung einer Geldstrafe der Anrufung richterlicher Entscheidung vorzieht Es war unter diesen Umständen eine wichtige Aufgabe für die neuentstandenen kleineren und größeren Vereine des Kolportagesaches, einen ziemlich klar liegenden Fall von falscher Gesetzes-Anwendnng durch gemeinsame Anstrengung bis vor das höchste Instanz ericht zu bringen, um für eine Unzahl von späteren Rechtsfällen eine maßgebende Vorentscheidung zu schaffen. Der -Verein der Colportagebuchhändler zu Brannschweig» hatte aus Anlaß einer polizeilichen Strafverfügung gegen eines seiner Mitglieder dessen Sache zu der feinsten gemacht und beschlossen, das Strafverfahren aus Vereinskosten zum gerichtlichen Austrag zu bringen. Das -Centralblatt für den Colportage-Buchhandel» berichtet hierüber wie folgt: Es handelte sich auch in diesem Fall um das Vergehen einer an geblichen Uebertretung der Gewerbeordnung, welcher Thatbestand darin gefunden wurde, daß die angeklagten Reisenden gegen Vorzeigung von Probeheften Bestellungen auf ein bezügliches Werk suchten; zu welchem Geschäftsbetrieb wie bekannt eine Gewerbclegitimationskarte genügt. — ein genehmigtes Druckschriftenvcrzeichnis aber nicht erforderlich ist, da nur der Inhaber eines Wandergewerbescheins mit letzterem versehen sein muß. Dem beantragten Verfahren wurde stattgegeben, weil nach dem Sinne der erfolgten Anzeige -ei» Feilbieten von Waren» vorliegen sollte, welcher Annahme aber die Thatsache entgegenstand, daß die beiden Reisenden mit Gewerbelegitimationskarten versehen waren, sich somit als Reisende aus- weisen konnten und auch nur in dieser Eigenschaft geschäftlich thätig Ware». In der ersten Jnpanz erfolgte sodann die Verurteilung der beiden I Angeklagten zu geringen Geldstrafen, obschon in der öffentlichen GcrichtS- verhandiung seitens derselbe» vollgiltigc Beweise erbracht wurden, die die Behauptungen der Anklage widerlegten. Der Brannschweiger Verein machte nunmehr diese Angelegenheit zu der seinigen und bcichrilt den Instanzenweg, leider ohne Erfolg, nachdem ziem lich erhebliche Kosten hierdurch entstanden waren. Da man aber in jenen Kreisen fest entschlossen war, in dieser Frage endlich ein Präjudiz zu schassen, so erbat und crbielt man die Unter stützung des -Central-Vereins Deutscher Colportage-Buchhändlcr-, um die letzte Instanz anzurufen. Der zuständige höchste Gerichtshof, das königlich preußische Obcrlan- desgcrichk in Celle, beschäftigte sich nunmehr aus Grund der eingelegten Revision mit dieser Prozeßsache und erkannte dahin: daß das Urteil der Vorinstanz aufzuheben sei und die Angeklagten freizusprcchen seien, wie auch die Kosten des Verfahrens der Staats kasse zur Last fallen. — Hinsichtlich der Entschcidungsgründe sagt das ergangene Erkenntnis: Die Revision ist für begründet zu erachten. Das Urteil der Straf kammer verstößt gegen die klaren Vorschriften der Gewerbeordnung, wenn es einen Unterschied zwischen »Fciibicten von Waren» und -Aussuchen von Warenbestellungen» nicht anerkennen will. Die Ge werbeordnung unterscheidet bestimmt diese Begriffe, vergleiche tz 42b No 1 und 2, tz 55 No I u. 2 — und läßt unschwer ersehen, daß unter Feilbictcn von Waren nur das erkennbar gemachte Bcrcithalten zum sofortsten Verkauf, und im Gegensatz dazu unter dem Aufsuchen von Warenbestellungen das Sichbemühen uni Verkaufsabschlüsse, die eist später realisiert werden sollen, verstanden wird. Die Vorschrift nun im letzten Absatz des 56 der Gewerbe- Ordnung krisft ihren ausdrücklichen Worten nach nur diejenigen, welche Druckschriften rc im Umhcrziehen feilbieten wollen, während bezüglich der Angeklagten nicht mehr thatsächlich festgestellt ist, als daß sie »ach vorgczeigten Probeheften Bestellungen ausgesucht haben. Die Art ihres Geschäftsbetriebs — soweit er sestgestellt ist — fiel somit unter die 44 und 44a, nicht unter die Htz 55 und 56 der Gewerbe-Ordnung. Die aus dem Zweck des hier fraglichen Gebots entnommene Er wägung der Strafkammer ist gegenüber den unzweideutigen Bestim mungen der Gewerbe-Ordnung nicht maßgebend. Sie ist aber auch insofern nicht zutreffend, als die Gefahr, welcher durch das Gebot vorgebeugt werden soll, bei dem Feilbietcn von Druckschriften rc. an stößigen Inhalts vermöge des mit der Möglichkeit sofortigen Erwerbs gegebenen größeren Anreizes zuni Erwerb eine näher liegende und größere ist, als da, wo nur Bestellungen aus solche Schriften aus gesucht werden. Papierfachausstellnng in Leipzig. — Am 2l. d. M. wurde in Leipzig die zweite Meßausstcllung in Waren, Apparaten und Maschinen des Papierfaches, veranstaltet vom Mitteldeutschen Papier-Verein, eröffnet, die von über 170 Ausstellern beschickt worden war. Die Ausstellung, welche den Eindruck einer bloßen Schaustellung sehr glücklich vermied, war für den Fachmann in hohem Grade lehrreich und anregend. Leider wurde sie Programmgemäß schon am 24. abends wieder geschloffen. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenhcitsschristen, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Der Abbreviator. Hilfsbuch für Schriftsetzer, Korrektoren, Verlagsbuch- händler. Hrsg von Fr. Aug. Frauendorf, Korrektor in Leipzig. 8°. 52 S. Leipzig, Frankenstein L Wagner. Preis 50 H.. Literarischer Wegweiser für Pävagogen. Von E. Rchmar. 2. ver mehrte und umgearbeitete- Auflage. (Pädagog. Sammelmappe. 55. Heft.) 8°. 112 S. Leipzig, Siegismund L Volkening. Preis 80 V OstsIuAns «los livroo elnWiquos pour In rontrös äes oIs88S8 1888. Lnpplt. sn Plo. 38, üiblioArsptiio äe la 1?rsuos, 22 Leptoinbrs 1888. Ar. 8". ?SA08 1 769 — 2252. ksris, au oorels <ls la librsirlo ete., 117 Lonlsvsrä 8sivt-(1ermsin. Aus dem Vereinsleben. — Die freie Buchhändler-Vereinigung »Alte Hallenser» in Leipzig wird am 29.d.M. ihr sechstes Stiftungs fest feiern und hat hierzu folgenden Festpla» ausgegeben: Sonnabend, den 29. September: Herren-Kommecs im großen Festsaale des Deutschen Buchhändlerhauses. (Zur Aufführung ge langt unter anderem ein dramatischer Scherz: -Handelsfreiheit und Recht im Buchhandel») — Sonntag, 30. September: Kremser-Ausfahrt nach Göhren. (Ab fahrt Punkt 11 Uhr vormittags vom Wintergarten ans, nach Ankunft gemeinsames Mittagsmahl (s Gedeck 1 25 5r), Spaziergang und Tänzchen.) Anmeldungen zu Fahrt und Mittagessen in Göhren sind bis Donnerstag, den 27. September bei Herrn Otto Koller in Leipzig (i./H. O. Harrassowitz) zu bewirken. 649*
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